KFZ-Kennzeichen Sichern Sie jetzt Ihr Kfz-Kennzeichen bei Ihrer Zulassungsstelle, indem Sie Ihren Kennzeichenbezirk in das Textfeld eingeben. Nur wenige Autokäufer bezahlen ihr neues Fahrzeug direkt. Meist wird ein Kredit aufgenommen, um das Auto zu finanzieren. Wie aber steht es dann mit der Zulassung des nun finanzierten Fahrzeugs? Klare Antwort: Das Auto geht zwar in den Besitz des Käufers über,
Eigentümer bleibt jedoch der Kreditgeber. Dieser behält daher auch die Zulassungsbescheinigung Teil II des Fahrzeugs. Rein rechtlich gesehen wird zwischen dem Besitzer und dem Eigentümer einer Sache unterschieden. Besitzer ist immer der, der die Sache nutzt. Eigentümer ist derjenige, der die rechtliche Verfügungsgewalt über die Sache hat und demnach auch dazu berechtigt ist, die Sache zu verkaufen. Bei einem finanzierten Fahrzeug liegt
genau dieser Fall vor: Besitzer ist der Käufer des Autos, der das Fahrzeug mit nach Hause nimmt und wie vorgesehen verwendet. Eigentümer ist der Kreditgeber, was in den meisten Fällen die Bank sein dürfte. Theoretisch könnte auch ein privater Geldgeber infrage kommen, auch dieser gilt dann rechtlich als Eigentümer des Fahrzeugs. Diese Regelung endet erst, wenn die letzte Rate für das Fahrzeug an den Kreditgeber gezahlt wurde und der Autokredit getilgt ist. Danach geht auch das Eigentum an den
Besitzer des Fahrzeugs über. Die Zulassungsbescheinigung Teil II (früher der Fahrzeugbrief) verbleibt für die Dauer des Autokredits bei dem Kreditgeber. Der Grund: Dieser Teil der Zulassungsbescheinigung muss immer beim Eigentümer und nicht beim Besitzer des Autos bleiben. Erst mit Zahlung der letzten Kreditrate erhält der Besitzer, der nun Eigentümer ist, diese Bescheinigung. Nun stellt sich jedoch die Frage, was mit der
Zulassungsbescheinigung Teil II bei der Zulassung des finanzierten Fahrzeugs ist? Immerhin muss dieses Dokument auf der Zulassungsstelle vorgelegt werden, wenn es um Zulassung, Um- oder Abmeldung des Fahrzeugs geht. Auch dann, wenn technische Änderungen am Auto vorgenommen wurden, die eintragungspflichtig sind, muss die Zulassungsbescheinigung Teil II vorgelegt werden. Die Zulassung des finanzierten FahrzeugsWer nun ein Fahrzeug auf Kredit gekauft hat und dieses zulassen möchte, braucht die Zulassungsbescheinigung Teil II. Diese händigt der Kreditgeber jedoch nicht aus, sondern sie wird an die zuständige Zulassungsstelle geschickt. Nach Eingang dort wird sie für eine gewisse Zeit aufbewahrt. Nach meist zwei bis drei Wochen erfolgt die Rücksendung an den Kreditgeber. Wer sein Fahrzeug zulassen möchte, muss dies also innerhalb der genannten zwei bis drei Wochen tun, ansonsten ist die Zulassung wegen nicht vorliegender Dokumente nicht möglich. Es ist ratsam, sich vorher mit der Bank abzustimmen und in Erfahrung zu bringen, wann die Versendung der Unterlagen an die Zulassungsstelle erfolgt. So kann der eigene Besuch dort besser terminiert werden. Sicherheitshalber sollte zuvor bei der Zulassungsstelle angerufen und nachgefragt werden, ob die Zulassungsbescheinigung bereits vorliegt. So kann auch direkt ein Termin für die Zulassung vereinbart werden. Natürlich ist die Versendung des Dokuments nicht kostenfrei. Die Zulassungsstelle berechnet neben den üblichen Gebühren für die Zulassung auch weitere Kosten, die sich auf die Aufbewahrung und Rücksendung der Zulassungsbescheinigung beziehen. Hierbei ist von rund 15 Euro auszugehen. Ein finanziertes Fahrzeug zulassen: Nötige DokumenteNeben der Zulassungsbescheinigung Teil I, die früher als Fahrzeugschein bezeichnet wurde, ist die Zulassungsbescheinigung Teil II nötig. Dazu kommen die folgenden Dokumente, ohne die die Zulassung des Autos nicht möglich ist. Tipp: Sollte ein persönliches Erscheinen auf der Zulassungsstelle nicht möglich sein, muss der entsprechende Antrag auf den Internetseiten der Zulassungsstelle heruntergeladen und ausgefüllt werden und wird zusammen mit den geforderten Unterlagen in den dafür vorgesehenen Briefkasten bei der Behörde gesteckt (am besten alles zusammen in einen Briefumschlag stecken). Wurde die Zulassung vorgenommen, können die Unterlagen wieder abgeholt werden. Benötigt werden:
Soll die Zulassung durch eine bevollmächtigte Person vorgenommen werden, kommt außerdem noch eine schriftliche Vollmacht hinzu. Diese kann ebenfalls heruntergeladen und ausgefüllt werden. Von dieser Person wird der Personalausweis benötigt (oder der Reisepass mit aktueller Meldebestätigung), wobei diese Dokumente bei der Abholung der Unterlagen vorzuzeigen sind. Möchte eine minderjährige Person ein Fahrzeug zulassen, sind Ausweisdokumente vonnöten, welche durch die schriftliche Einverständniserklärung der Eltern ergänzt werden müssen. Neue Kennzeichen für das Fahrzeug erhaltenBisher war es üblich, dass neue Kfz-Kennzeichen direkt auf der Zulassungsstelle beantragt und bei der Prägestelle vor Ort gedruckt werden konnten. Sie wurden dann in fertigem Zustand wieder ausgehändigt. Möglich war aber natürlich auch die vorherige Reservierung der Kennzeichen und der Onlinekauf. Letzterer wird sich in naher Zukunft durchsetzen bzw. dominiert mittlerweile schon das Geschehen. Nach dem Kauf müssen die Nummernschilder nur noch zum Stempeln zur Zulassungsstelle gebracht werden, damit sie eine gültige Plakette bekommen können. Die Prägestellen vor Ort wird es schon bald nicht mehr geben, wie Experten der Branche annehmen. Seit dem 1. Oktober 2019 ist die dritte Stufe der Zulassung von Fahrzeugen über das Internet in Kraft getreten. Nun können alle standardisierten Zulassungsvorgänge für Privatpersonen online abgewickelt werden. Wichtige Voraussetzung: Das zuzulassende Fahrzeug wurde das erste Mal nach 2015 zugelassen und der Personalausweis des Halters verfügt über eine Online-Ausweisfunktion. Nun kann der entsprechende Antrag vollautomatisiert durchgeführt werden. Die Vorgehensweise ist dabei wie folgt:
Können finanzierte Fahrzeuge wieder verkauft werden?Der Wiederverkauf eines finanzierten Fahrzeugs gestaltet sich nicht ganz so einfach wie bei einem bereits abbezahlten und ins Eigentum übergegangenen Auto. In der Regel ist eine entsprechende Absprache mit dem Kreditgeber nötig, der die Zahlung des restlichen Kreditbetrags verlangen wird. Ist das Geld nicht vorhanden, muss ggf. ein weiterer Kredit zur Ablösung des Autokredits aufgenommen werden, um eine Umschuldung zu ermöglichen. Ist bereits ein Käufer für das Auto vorhanden, kann dieser eventuell auch in die bestehende Finanzierung einsteigen. Auch das muss mit der kreditgebenden Bank abgesprochen werden. Häufige Fragen zur Zulassung eines finanzierten Fahrzeugs?
Wer ist Halter eines Kfz bei Finanzierung?Der Halter eines Fahrzeugs ist eine natürliche oder juristische Person, die die Verfügungsgewalt über ein Auto hat. Es ist unerheblich, ob der Fahrzeughalter im Besitz der Zulassungsbescheinigung ist.
Wer wird bei einer Autofinanzierung im Brief eingetragen?Wer bekommt den Fahrzeugbrief bei Finanzierung? Der Fahrzeugbrief bleibt beim Eigentümer, den Fahrzeugschein bekommt der Halter. Finanziere deinen Fahrzeugkauf durch eine Bank, behält die Bank deinen Fahrzeugbrief bis das Auto vollständig abbezahlt ist. Du bist aber der Halter des Fahrzeugs und hast den Fahrzeugschein.
Kann man ein finanziertes Auto auf jemand anderen zulassen?Den laufenden Autokredit auf ein anderes Auto übertragen
Grundsätzlich ist es möglich, dass Sie ein finanziertes Auto trotz laufendem Kredit tauschen. Voraussetzung ist in diesem Fall jedoch das Einverständnis des Händlers bzw. der kreditgebenden Bank.
Wer im Kfz Brief steht ist Eigentümer?Fazit: Eigentümer eines Fahrzeugs ist derjenige, der es erworben hat. Dabei ist es unerheblich, ob er im Fahrzeugbrief eingetragen ist oder nicht.
|