Wohnung gekündigt wann muss ich ausziehen

Ein Wohnungswechsel ist mit viel Aufwand verbunden. Die sorgfältige Planung beginnt mit der Auflösung des bisherigen Mietvertrags. Hier lesen Sie, was Sie bei einer ordentlichen Kündigung neben den Fristen und Termine alles beachten müssen. Heutzutage ist auch der ausserterminliche Auszug gang und gäbe, wenn man schon früher ausziehen will.

Wichtig: Eine ordentliche Kündigung lässt sich nachträglich nicht mehr in einen ausserterminlichen Auszug umwandeln.

Das Schreiben für die Wohnungskündigung

Senden Sie Ihr Kündigungsschreiben eingeschrieben an die Vermieterschaft! Wenn es eilt, können Sie diese der Vermieter*in oder der Verwaltung persönlich übergeben und sich auf einer Kopie unterschriftlich bestätigen lassen, dass Sie den Brief zum betreffenden Zeitpunkt zugestellt haben.

Bei einem gemeinsamen Mietvertrag müssen sämtliche Mitmieter*innen die Kündigung unterschreiben. Die Kündigung einer Familienwohnung, die von einem Ehepaar bewohnt wird, müssen in jedem Fall beide Ehepartner unterzeichnen. Dies sogar dann, wenn nur ein Ehepartner den Mietvertrag unterschrieben hat. Dieselbe Regelung gilt für gleichgeschlechtliche Paare in eingetragener Partnerschaft.

Unterlagen & Tools

  • Merkblatt – Wohnung kündigen: Woran Mieter*innen denken müssen (PDF, 259 KB)
  • Musterbrief – Ordentliche Kündigung durch Mieter*in (DOC, 25 KB)

Kündigungstermine und -fristen beachten

Beim Kündigungstermin handelt es sich um den Zeitpunkt, auf den das Mietverhältnis endet. Er ist nicht mit dem Zeitpunkt zu verwechseln, an dem Sie das Kündigungsschreiben absenden. Welche Kündigungstermine gelten, richtet sich nach dem Mietvertrag. Finden sich dort keine Angaben dazu, gelten die ortsüblichen Termine. Die geltenden Kündigungstermine Ihres Wohnorts finden Sie auf der Schlichtungsbehörde Ihres Wohnbezirks.

Unbedingt eingehalten werden muss zudem die Kündigungsfrist, die bei Wohnungen mindestens drei, bei Geschäftslokalen sechs Monate beträgt. Wenn Sie Ihre Wohnung auf den 31. März kündigen wollen, so müssen Sie das Kündigungsschreiben in der Regel drei Monate vorher, also Ende Dezember absenden. Senden Sie Ihren Brief unbedingt rechtzeitig ab: Ausschlaggebend ist nicht der Poststempel, sondern der Tag an dem Ihr Brief bei der Vermieterschaft eintrifft oder bei der Post abholbereit ist.

Unterlagen & Tools

  • Merkblatt – Mietrechtliche Fristen und Termine (PDF, 585 KB)

Ausserterminliche Kündigung der Wohnung

Wer ausserhalb der im Mietvertrag vereinbarten Kündigungstermine ausziehen will, muss eine zahlungsfähige und zumutbare Nachmieter*in stellen. Mehr Infos dazu: Nachmieter & Ausserterminlicher Auszug.

In folgenden Ausnahmefällen kann man einen Mietvertrag ausserterminlich kündigen, ohne eine Nachmieter*in stellen zu müssen. Nach dem Tod einer Mieter*in können die Erben entweder gemäss Mietvertrag oder mit der gesetzlichen Frist (3 Monate für Wohnungen, 6 Monate für Geschäftsräume) auf den nächsten ortsüblichen Termin kündigen. Aus wichtigen Gründen ist zudem jederzeit eine Kündigung mit der gesetzlichen Frist auf einen beliebigen Zeitpunkt zulässig. Die Anforderungen an die Kündigungsgründe sind dabei allerdings ausserordentlich streng (siehe Fallbeispiele). Bei schweren Mängeln am Mietobjekt besteht überdies die Möglichkeit zur fristlosen Kündigung (siehe die Fallbeispiele sowie Mängel und Schäden).

Unterlagen & Tools

  • Miettipp – Was geschieht im Todesfall mit der Mietwohnung? (PDF, 80 KB)

Regionale Besonderheit

Akkordeon. Mit Tab bzw. Shift-Tab zu Eintr?ägen navigieren, dann Inhalt mit Enter auf und zuklappen.
    • Ortsübliche Kündigungstermine
    • Die sogenannten ortsüblichen Kündigungstermine sind je nach Kanton oder Ort unterschiedlich. In vielen Kantonen (z.B. Baselland, Baselstadt, Schaffhausen, Schwyz) kann die Wohnung generell auf jedes Monatsende gekündigt werden mit Ausnahme des 31. Dezembers. Verbreitet sind auch die quartalsmässigen Kündigungstermine am 31. März, 30. Juni und 30. September. Die ortsüblichen Kündigungstermine sind dann massgebend, wenn im Mietvertrag keine anderen vereinbart wurden. Stehen im Mietvertrag Kündigungstermine, gehen diese den ortsüblichen auf jeden Fall vor.

      Genaue Angaben zu den ortsüblichen Kündigungsterminen finden sich in der «mietrechtspraxis»-Broschüre «Daten und Adressen zum Mietrecht» oder auf www.mietrecht.ch.

Fallbeispiele aus dem Alltag

Akkordeon. Mit Tab bzw. Shift-Tab zu Eintr?ägen navigieren, dann Inhalt mit Enter auf und zuklappen.
    • Formalitäten und Rechte
    • 7 Fragen & Antworten
      • Weder Wohn- noch Geschäftsraum: Welche Kündigungsformalitäten sind zu beachten, wenn es sich beim betreffenden Mietobjekt nicht um eine Wohnung oder um einen Geschäftsraum handelt?
      • Kündigung persönlich übergeben: Gibt es andere Möglichkeiten, zu kündigen, als mit eingeschriebenem Brief?
      • Rückzug der Kündigung: Kann ich eine Kündigung zurückziehen?
      • Kündigung per SMS: Ich habe meine Wohnung per SMS beim Vermieter gekündigt und mich nun anders besonnen. Ist meine Kündigung gültig. Kann ich mich davon zurückziehen?
      • Kündigung an Ehepaar: Welche Sondervorschriften gelten für die Kündigung einer Familienwohnung?
      • Im Mietvertrag gefangen:​ Ich möchte aus meiner WG ausziehen. Nun weigern sich die anderen Mitglieder, mich auf dem Mietvertrag zu entlassen. Was kann ich tun?
      • Umbau während Kündigungsfrist: Wir haben unsere Wohnung im obersten Stock gekündigt. Müssen wir den geplanten Estrichausbau von unserem Auszug akzeptieren?

    • Fristen und Termine
    • 6 Fragen & Antworten
      • Kündigungsfristen Hauswart: Laut meinem Vertrag als Hauswart kann mir die Liegenschaftsverwaltung mit 2 Monaten Frist kündigen. Ich muss eine Frist von 3 Monaten einhalten. Ist das zulässig?
      • Kündigung vor Mietbeginn: Ich habe auf Anfang Dezember eine Wohnung gemietet. Bereits im Oktober ist mir aber klar, dass ich diese doch nicht will. Kann ich im Laufe des Oktobers auf Ende Januar kündigen?
      • Kündigung zu spät: Ist eine Kündigung ungültig, wenn Sie zu spät eintrifft? 
      • Empfang der Kündigung: Wann muss eine Kündigung beim Empfänger eintreffen?
      • Kündigung auf jedes Monatsende: Gibt es nicht ein neues Mietrecht, wonach ich auf jedes Monatsende kündigen kann, und nicht mehr nur auf die früher üblichen Quartalstermine?
      • Möbliertes Zimmer: Wie ich gesehen habe, kann man möblierte Zimmer gemäss Gesetz mit einer Frist von zwei Wochen kündigen. Gilt das auch,  wenn ich Küche und Bad mitbenutzen darf?

    • Kündigung aus wichtigem Grund
    • 7 Fragen & Antworten
      • Entschädigung: Aufgrund welcher Kriterien ist die Entschädigung zu bemessen, die nach einer ausserordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund geschuldet ist?
      • Wechsel Arbeitsstelle: Berechtigt mich ein Wechsel der Arbeitsstelle zur ausserordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund?
      • Ehescheidung: Demnächst wird meine Ehe geschieden. Ist das ein wichtiger Grund, um unsere bisherige Familienwohnung ausserordentlich zu kündigen? 
      • Schlechter Geschäftsgang: Ist eine Firma zur ausserordentlichen Kündigung ihrer Geschäftsräume aus wichtigem Grund berechtigt, wenn sie in finanziellen Schwierigkeiten steckt?
      • Typische Gründe für ausserterminliche Kündigung: Welches sind typische Gründe, die mich als Mieterin oder Mieter zur ausserterminlichen Kündigung aus wichtigem Grund berechtigen?
      • Kündigung im Todesfall: Mein Vater ist verstorben. Wie kann ich seine Wohnung so schnell wie möglich kündigen? 
      • Vorzeitige Kündigung Solidarmietvertrag: Ich und mein Ex-Freund hatten  ein Haus mit einer festen Dauer von 5 Jahren gemietet. Nun ging die Partnerschaft nach 2 Jahren in die Brüche. Kann ich den Vertrag kündigen, da wir beide für den Mietzins nicht alleine aufzukommen können?

    • Kündigung wegen Mängel
    • 6 Fragen & Antworten
      • Schimmelbefall als schwerer Mangel: In meiner Wohnung hat es Schimmel. Kann ich deswegen vorzeitig ausziehen?
      • Mängel Kündigungsgrund: Welches sind typische Mängel, die eine fristlose Kündigung rechtfertigen?
      • Grenzfall Schwerwiegender Mangel: Wie verhalte ich mich in einem Grenzfall, wenn nicht klar ist, ob ein Mangel schwerwiegend genug ist für eine fristlose Kündigung?
      • Auszug bei fristloser Kündigung: Muss ich von heute auf morgen ausziehen, wenn ich fristlos kündige?
      • Formalitäten fristlose Kündigung: Muss ich als Mieterin oder Mieter eine fristlose Kündigung vorher androhen?
      • Vorzeitiger Auszug wegen Mängel: Kann ich vorzeitig ausziehen, wenn eine Wohnung Mängel aufweist?

    • Wohnungsbesichtigung
    • 3 Fragen & Antworten
      • Wohnungsbesichtigung: Weil wir ausziehen, will unser Vermieter  Wohnungsbesichtigungen durchführen. Was können wir tun, wenn wir an diesem Termin verhindert sind?
      • Wohnungsbesichtigung: Darf der Vermieter vor meinem Auszug Mietinteressenten meine Wohnung zeigen?
      • Wohnung fotografieren: Der Vermieter will meine Wohnung fotografieren, um sie nach meinem Auszug neu zu vermieten. Darf er das?

    • Nachmieter
    • 2 Fragen & Antworten
      • Keinen Nachmieter gefunden: Ich teilte meinem Vermieter im Februar schriftlich mit, dass ich per Ende April vorzeitig aus meiner Wohnung ausziehen möchte. Nun habe ich keinen Nachmieter gefunden. Mein Vermieter verlangt nun noch eine ordentliche Kündigung von mir. Darf er das?
      • Nachmieter bei ordentlicher Kündigung: Ich habe meine Wohnung im Juni ordentlich auf Ende September gekündigt. Kann ich früher aus dem Mietvertrag aussteigen, wenn ich nachträglich einen Nachmieter stelle?

Merkblätter

  • Wohnung kündigen: Woran Mieter*innen denken müssen (PDF, 259 KB)
  • Mietrechtliche Fristen und Termine (PDF, 585 KB)

Miettipps

  • Was geschieht im Todesfall mit der Mietwohnung? (PDF, 80 KB)

Musterbriefe

  • Ordentliche Kündigung durch Mieter*in (DOC, 25 KB)

Drucksachen bestellen

Hier können Sie Broschüren zum Thema bestellen. Die Online-Zahlung erfolgt per Kredit- oder Postkarte (Preise inkl. MWST, ohne Versandkosten). Der Versand durch die Post erfolgt innert weniger Tage. MV-Mitglieder profitieren von Vergünstigungen. Bitte melden Sie sich dazu zuerst oben rechts an.

Wohnung gekündigt wann muss ich ausziehen

Hilfe von Fachleuten

Folgende Dienstleistungen bieten wir Ihnen in Ihrem Kanton:

Persönliche Mietrechtberatung

Für Mitglieder kostenlos. Fachleute helfen Ihnen an diversen Standorten in Ihrem Kanton weiter. »Persönliche Mietrechtberatung

Mängelberatung

Vergünstigung für Mitglieder. Unsere Wohnfachberater beraten Sie auch während der Mietdauer. »Mängelberatung

Fragen per E-Mail oder Post einreichen

Nur für Mitglieder. Kostenlos. Fachleute beantworten in einigen Kantonen Fragen auch ab E-Mail oder Post. »Fragen per E-Mail oder Post einreichen

Telefonische Beratung

In einigen Kantonen erhalten Mitglieder kostenlose telefonische Beratungen zu Ortstarifen. »Telefonische Beratung

Wohnung gekündigt wann muss ich ausziehen

Tel. 0900 900800 (CHF 4.40/Min.)

An unserer Hotline beantworten Fachjurist*innen mietrechtliche Fragen. Mo 9–15 Uhr, Di–Fr 9–12:30 Uhr. »Tel. 0900 900800 (CHF 4.40/Min.)

Unsere Sektionen: Ihre Ansprechpartner für Dienstleistungen & Mitgliedschaft

Als Mitglied des Mieterinnen- und Mieterverbands (MV) profitieren Sie von zahlreichen Vergünstigungen auf die Dienstleistungen unserer Sektionen, wie Mietrechtsberatung, Hilfe bei der Wohnungsabgabe und vielem mehr.

Bitte wählen Sie dazu Ihren Kanton:

Wohnung gekündigt wann muss ich ausziehen

  • Aargau
  • Appenzell-AR / AI
  • Baselland
  • Basel-Stadt
  • Bern
  • Freiburg
  • Glarus
  • Graubünden
  • Luzern
  • Nidwalden/Obwalden
  • Uri
  • St. Gallen
  • Schaffhausen
  • Schwyz
  • Solothurn
  • Thurgau
  • Zug
  • Zürich
  • Tessin (ASI)
  • Westschweiz (Asloca)
  • Freiburg franz. Teil

    MV Deutschfreiburg oder Asloca Fribourg (französisch) öffnen?

    MV Freiburg Asloca

Facebook

Twitter

Newsletter

Abonnieren Sie unseren Newsletter und erfahren Sie immer das Neuste zu Mietrecht und Wohnpolitik in Ihrer Region sowie hilfreiche Tipps zu Mieten und Wohnen aus erster Hand.

Wann muss ich eine gekündigte Wohnung verlassen?

Ausziehen muss der Mieter also erst dann, wenn die Wirksamkeit der Kündigung durch den Vermieter gerichtlich bestätigt und er durch ein rechtskräftiges Urteil zur Räumung verurteilt wurde. Das kann aber dauern: Ein Räumungsklageverfahren vor dem Amtsgericht dauert häufig ein halbes bis ganzes Jahr.

Wie lange muss ich nach Kündigung noch Miete bezahlen?

Generell ist die während der ganzen Mietzeit zu zahlen, also vom Beginn des Mietvertrages bis zum Ende. Nach der Kündigung der Mietwohnung endet der Mietvertrag mit dem Tag, an dem die Kündigungsfrist abläuft. Das ist dann das Ende des Mietvertrages und der letzte Tag, für den die Miete zu zahlen ist.

Wie viel Zeit zum Ausziehen?

Liegt Eigenbedarf vor und der Vermieter kündigt, dann gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen. Nach bis zu fünf Jahren Wohndauer haben Mieter ab Ende des Monats der Kündigung drei Monate Zeit bis zum Auszug. Nach bis zu acht Jahren sind es sechs Monate und nach mehr als acht Jahren neun Monate.