Ein Wohnungswechsel ist mit viel Aufwand verbunden. Die sorgfältige Planung beginnt mit der Auflösung des bisherigen Mietvertrags. Hier lesen Sie, was Sie bei einer ordentlichen Kündigung neben den Fristen und Termine alles beachten müssen. Heutzutage ist auch der ausserterminliche Auszug gang und gäbe, wenn man schon früher ausziehen will. Show
Wichtig: Eine ordentliche Kündigung lässt sich nachträglich nicht mehr in einen ausserterminlichen Auszug umwandeln. Das Schreiben für die WohnungskündigungSenden Sie Ihr Kündigungsschreiben eingeschrieben an die Vermieterschaft! Wenn es eilt, können Sie diese der Vermieter*in oder der Verwaltung persönlich übergeben und sich auf einer Kopie unterschriftlich bestätigen lassen, dass Sie den Brief zum betreffenden Zeitpunkt zugestellt haben. Bei einem gemeinsamen Mietvertrag müssen sämtliche Mitmieter*innen die Kündigung unterschreiben. Die Kündigung einer Familienwohnung, die von einem Ehepaar bewohnt wird, müssen in jedem Fall beide Ehepartner unterzeichnen. Dies sogar dann, wenn nur ein Ehepartner den Mietvertrag unterschrieben hat. Dieselbe Regelung gilt für gleichgeschlechtliche Paare in eingetragener Partnerschaft. Unterlagen & Tools
Kündigungstermine und -fristen beachtenBeim Kündigungstermin handelt es sich um den Zeitpunkt, auf den das Mietverhältnis endet. Er ist nicht mit dem Zeitpunkt zu verwechseln, an dem Sie das Kündigungsschreiben absenden. Welche Kündigungstermine gelten, richtet sich nach dem Mietvertrag. Finden sich dort keine Angaben dazu, gelten die ortsüblichen Termine. Die geltenden Kündigungstermine Ihres Wohnorts finden Sie auf der Schlichtungsbehörde Ihres Wohnbezirks. Unbedingt eingehalten werden muss zudem die Kündigungsfrist, die bei Wohnungen mindestens drei, bei Geschäftslokalen sechs Monate beträgt. Wenn Sie Ihre Wohnung auf den 31. März kündigen wollen, so müssen Sie das Kündigungsschreiben in der Regel drei Monate vorher, also Ende Dezember absenden. Senden Sie Ihren Brief unbedingt rechtzeitig ab: Ausschlaggebend ist nicht der Poststempel, sondern der Tag an dem Ihr Brief bei der Vermieterschaft eintrifft oder bei der Post abholbereit ist. Unterlagen & Tools
Ausserterminliche Kündigung der WohnungWer ausserhalb der im Mietvertrag vereinbarten Kündigungstermine ausziehen will, muss eine zahlungsfähige und zumutbare Nachmieter*in stellen. Mehr Infos dazu: Nachmieter & Ausserterminlicher Auszug. In folgenden Ausnahmefällen kann man einen Mietvertrag ausserterminlich kündigen, ohne eine Nachmieter*in stellen zu müssen. Nach dem Tod einer Mieter*in können die Erben entweder gemäss Mietvertrag oder mit der gesetzlichen Frist (3 Monate für Wohnungen, 6 Monate für Geschäftsräume) auf den nächsten ortsüblichen Termin kündigen. Aus wichtigen Gründen ist zudem jederzeit eine Kündigung mit der gesetzlichen Frist auf einen beliebigen Zeitpunkt zulässig. Die Anforderungen an die Kündigungsgründe sind dabei allerdings ausserordentlich streng (siehe Fallbeispiele). Bei schweren Mängeln am Mietobjekt besteht überdies die Möglichkeit zur fristlosen Kündigung (siehe die Fallbeispiele sowie Mängel und Schäden). Unterlagen & Tools
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Fallbeispiele aus dem AlltagAkkordeon. Mit Tab bzw. Shift-Tab zu Eintr?ägen navigieren, dann Inhalt mit Enter auf und zuklappen.
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Drucksachen bestellenHier können Sie Broschüren zum Thema bestellen. Die Online-Zahlung erfolgt per Kredit- oder Postkarte (Preise inkl. MWST, ohne Versandkosten). Der Versand durch die Post erfolgt innert weniger Tage. MV-Mitglieder profitieren von Vergünstigungen. Bitte melden Sie sich dazu zuerst oben rechts an. Folgende Dienstleistungen bieten wir Ihnen in Ihrem Kanton: Persönliche MietrechtberatungFür Mitglieder kostenlos. Fachleute helfen Ihnen an diversen Standorten in Ihrem Kanton weiter. »Persönliche Mietrechtberatung MängelberatungVergünstigung für Mitglieder. Unsere Wohnfachberater beraten Sie auch während der Mietdauer. »Mängelberatung Fragen per E-Mail oder Post einreichenNur für Mitglieder. Kostenlos. Fachleute beantworten in einigen Kantonen Fragen auch ab E-Mail oder Post. »Fragen per E-Mail oder Post einreichen Telefonische BeratungIn einigen Kantonen erhalten Mitglieder kostenlose telefonische Beratungen zu Ortstarifen. »Telefonische Beratung Tel. 0900 900800 (CHF 4.40/Min.)An unserer Hotline beantworten Fachjurist*innen mietrechtliche Fragen. Mo 9–15 Uhr, Di–Fr 9–12:30 Uhr. »Tel. 0900 900800 (CHF 4.40/Min.) Unsere Sektionen: Ihre Ansprechpartner für Dienstleistungen & MitgliedschaftAls Mitglied des Mieterinnen- und Mieterverbands (MV) profitieren Sie von zahlreichen Vergünstigungen auf die Dienstleistungen unserer Sektionen, wie Mietrechtsberatung, Hilfe bei der Wohnungsabgabe und vielem mehr. Bitte wählen Sie dazu Ihren Kanton:
NewsletterAbonnieren Sie unseren Newsletter und erfahren Sie immer das Neuste zu Mietrecht und Wohnpolitik in Ihrer Region sowie hilfreiche Tipps zu Mieten und Wohnen aus erster Hand. Wann muss ich eine gekündigte Wohnung verlassen?Ausziehen muss der Mieter also erst dann, wenn die Wirksamkeit der Kündigung durch den Vermieter gerichtlich bestätigt und er durch ein rechtskräftiges Urteil zur Räumung verurteilt wurde. Das kann aber dauern: Ein Räumungsklageverfahren vor dem Amtsgericht dauert häufig ein halbes bis ganzes Jahr.
Wie lange muss ich nach Kündigung noch Miete bezahlen?Generell ist die während der ganzen Mietzeit zu zahlen, also vom Beginn des Mietvertrages bis zum Ende. Nach der Kündigung der Mietwohnung endet der Mietvertrag mit dem Tag, an dem die Kündigungsfrist abläuft. Das ist dann das Ende des Mietvertrages und der letzte Tag, für den die Miete zu zahlen ist.
Wie viel Zeit zum Ausziehen?Liegt Eigenbedarf vor und der Vermieter kündigt, dann gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen. Nach bis zu fünf Jahren Wohndauer haben Mieter ab Ende des Monats der Kündigung drei Monate Zeit bis zum Auszug. Nach bis zu acht Jahren sind es sechs Monate und nach mehr als acht Jahren neun Monate.
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