Kirchenaustritt: Der Austritt aus einer Kirche oder aus einer sonstigen Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft öffentlichen Rechts mit Wirkung für den staatlichen Bereich (z. B. Wegfall der Kirchensteuerpflicht, Wechsel der Konfession) ist durch Kirchenaustrittsgesetze der Länder geregelt. Er erfolgt durch Erklärung bei der zuständigen Behörde, i.d.R dem Amtsgericht, in dessen Bezirk der Erklärende seinen Wohnsitz hat. Die Erklärung kann mündlich zur Niederschrift des Urkundsbeamten des Amtsgerichts oder schriftlich in öffentlich beglaubigter Form abgegeben werden. Der Erklärende muss sich bei einer mündlichen Erklärung durch Vorlage eines gültigen Personalausweises ausweisen; sonstige Ausweispapiere reichen ggf. nur in Verbindung mit einer aktuellen Meldebescheinigung aus. Show
Der Austritt kann von Personen, die das 14. Lebensjahr vollendet haben und nicht geschäftsunfähig sind, selbst erklärt werden, auch gegen den Willen des gesetzlichen Vertreters. Für Kinder unter 14 Jahren und Geschäftsunfähige erfolgt die Erklärung durch die gesetzlichen Vertreter, denen das Sorgerecht zusteht. Jedoch können nach dem Gesetz über religiöse Kindererziehung die gesetzlichen Vertreter ab dem zwölften Lebensjahr den Austritt nicht gegen den Willen des Kindes erklären. Die Zustimmung zum Austritt kann nur das Kind selbst abgeben. Das Amtsgericht erteilt eine Austrittsbescheinigung. Der Austritt wird mit Ablauf des Tages wirksam, an dem die Niederschrift über die mündliche Erklärung unterzeichnet oder die Erklärung in schriftlicher Form bei dem Amtsgericht eingegangen ist. Für den Kirchenaustritt wird eine Gebühr von 30 EUR erhoben. Weitere Informationen erfragen Sie bitte bei dem zuständigen Amtsgericht. Wenn Sie aus der Kirche austreten, hat dies verschiedene Vorteile und Nachteile. Wir gaben Ihnen in diesem Praxistipp einen Überblick! Die mit einem Symbol oder grüner Unterstreichung gekennzeichneten Links sind Affiliate-Links. Kommt darüber ein Einkauf zustande, erhalten wir eine Provision - ohne Mehrkosten für Sie! Mehr Infos. Ablauf: Kirchenaustritt erklärtWenn Sie aus der Kirche austreten wollen, müssen Sie dies melden. Wo und welche Unterlagen Sie benötigen, haben wir zusammengefasst:
Was passiert beim Austritt aus der Kirche? Die Vorteile und NachteileWer aus der Kirche austritt, hat davon einige Vorteile, doch auch Nachteile ergeben sich dadurch eventuell. Viele der Nachteile sind jedoch eher relevant, wenn Sie als gläubiger Mensch einen Kirchenaustritt in Erwägung ziehen.
Videotipp: "Herrgott für Anfänger" - Pointierte Religionskritik im ARDBevor Sie aus rein finanzieller Sicht aus der Kirche austreten, sparen Sie doch Geld im Haushalt. In einem weiteren Artikel haben wir für Sie die 5 besten Tipps um im Haushalt Geld zu sparen. (Tipp ursprünglich verfasst von: Lukas Farwer) Welche Schritte muss ich gehen um aus der Kirche auszutreten?Wer in Deutschland aus der Kirche austreten will, muss zum Amt. Abhängig vom Bundesland müssen Sie entweder beim Standesamt, Einwohnermeldeamt oder beim Amtsgericht einen Termin vereinbaren. Dort müssen Sie ein Formular ausfüllen und eine Bearbeitungsgebühr zahlen.
Welche Dokumente brauche ich um aus der Kirche auszutreten?Bringen Sie als Identitätsnachweis einen gültigen Personalausweis oder Ihren gültigen Reisepass mit. Wenn Sie verheiratet oder geschieden sind, benötigen Sie außerdem Ihr Familienbuch. Danach informiert die Stelle automatisch das zuständige Finanzamt über Ihren Kirchenaustritt.
Welche Unterlagen für kirchenaustritt NRW?Der Erklärende muss sich bei einer mündlichen Erklärung durch Vorlage eines gültigen Personalausweises ausweisen; sonstige Ausweispapiere reichen ggf. nur in Verbindung mit einer aktuellen Meldebescheinigung aus.
Was kostet der Kirchenaustritt in Bayern?Als Gebühr fallen 25 Euro an, zusätzlich können noch 10 Euro für eine optionale Austrittsbescheinigung anfallen.
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