Wo beantrage ich den Austritt aus der Kirche?

Kirchenaustritt: Der Austritt aus einer Kirche oder aus einer sonstigen Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft öffentlichen Rechts mit Wirkung für den staatlichen Bereich (z. B. Wegfall der Kirchensteuerpflicht, Wechsel der Konfession) ist durch Kirchenaustrittsgesetze der Länder geregelt. Er erfolgt durch Erklärung bei der zuständigen Behörde, i.d.R dem Amtsgericht, in dessen Bezirk der Erklärende seinen Wohnsitz hat. Die Erklärung kann mündlich zur Niederschrift des Urkundsbeamten des Amtsgerichts oder schriftlich in öffentlich beglaubigter Form abgegeben werden. Der Erklärende muss sich bei einer mündlichen Erklärung durch Vorlage eines gültigen Personalausweises ausweisen; sonstige Ausweispapiere reichen ggf. nur in Verbindung mit einer aktuellen Meldebescheinigung aus.

Der Austritt kann von Personen, die das 14. Lebensjahr vollendet haben und nicht geschäftsunfähig sind, selbst erklärt werden, auch gegen den Willen des gesetzlichen Vertreters. Für Kinder unter 14 Jahren und Geschäftsunfähige erfolgt die Erklärung durch die gesetzlichen Vertreter, denen das Sorgerecht zusteht. Jedoch können nach dem Gesetz über religiöse Kindererziehung die gesetzlichen Vertreter ab dem zwölften Lebensjahr den Austritt nicht gegen den Willen des Kindes erklären. Die Zustimmung zum Austritt kann nur das Kind selbst abgeben.

Das Amtsgericht erteilt eine Austrittsbescheinigung. Der Austritt wird mit Ablauf des Tages wirksam, an dem die Niederschrift über die mündliche Erklärung unterzeichnet oder die Erklärung in schriftlicher Form bei dem Amtsgericht eingegangen ist.

Für den Kirchenaustritt wird eine Gebühr von 30 EUR erhoben.

Weitere Informationen erfragen Sie bitte bei dem zuständigen Amtsgericht.

Wenn Sie aus der Kirche austreten, hat dies verschiedene Vorteile und Nachteile. Wir gaben Ihnen in diesem Praxistipp einen Überblick!

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Ablauf: Kirchenaustritt erklärt

Wenn Sie aus der Kirche austreten wollen, müssen Sie dies melden. Wo und welche Unterlagen Sie benötigen, haben wir zusammengefasst:

  1. Sie melden sich zunächst persönlich bei einem Notar oder beim Standesamt Ihres Wohnortes mit dem Anliegen, aus der Kirche austreten zu wollen.
  2. Sie werden für den Kirchenaustritt eine Gebühr von 25 oder 35 Euro zahlen. Der Austritt kostet 25 Euro, während eine Bescheinigung dafür 10 Euro kostet.
  3. Bringen Sie als Identitätsnachweis einen gültigen Personalausweis oder Ihren gültigen Reisepass mit. Wenn Sie verheiratet oder geschieden sind, benötigen Sie außerdem Ihr Familienbuch.
  4. Danach informiert die Stelle automatisch das zuständige Finanzamt über Ihren Kirchenaustritt.
  5. Zum Ersten des nächsten Monats wird Ihr Austritt gültig.

Wo beantrage ich den Austritt aus der Kirche?

Jesusfigur und Kirchenaustritt imago images / Steinach

Was passiert beim Austritt aus der Kirche? Die Vorteile und Nachteile

Wer aus der Kirche austritt, hat davon einige Vorteile, doch auch Nachteile ergeben sich dadurch eventuell. Viele der Nachteile sind jedoch eher relevant, wenn Sie als gläubiger Mensch einen Kirchenaustritt in Erwägung ziehen.

  • Steuerliche Ersparnis: Nach dem Kirchenaustritt sparen Sie sich 8 beziehungsweise 9 Prozent Ihrer Einkommenssteuer, die zuvor als Kirchensteuer eingezogen wurde. Damit sparen Sie beispielsweise bei einem Bruttogehalt von 28.000 Euro fast 300 Euro jährlich.
  • Gewissensfrage: Die Kirche verdient an den Steuern viele Milliarden Euro im Jahr. Viele Kirchenmitglieder sind jedoch nicht zufrieden damit, wie das Geld eingesetzt wird. Durch den Kirchenaustritt beziehen Sie persönlich dazu Stellung - sowohl als gläubiger Mensch als auch als Atheist.
  • Taufe: Kinder, deren Eltern beide aus der Kirche ausgetreten sind, können nur unter bestimmten Bedingungen getauft werden. Dafür müssen Sie einen Christen finden, der das Kind in die Gemeinschaft der Kirche aufnimmt und in dieser begleitet. Sie selbst sind dann auch nicht mehr berechtigt, bei einem anderen Kind Taufpate zu werden.
  • Kommunion und Firmung: Kann Ihr Kind wegen fehlender Taufpaten nicht getauft werden, entfällt auch die Möglichkeit einer Kommunion und einer anschließenden Firmung.
  • Hochzeit: Nach dem Austritt aus der Kirche können Sie standesamtlich, aber nicht länger kirchlich heiraten.
  • Kündigung in kirchlichen Institutionen: Falls Sie Angestellter einer kirchlichen Institution sind oder sich Ihr Arbeitgeber in kirchlicher Trägerschaft befindet, kann Ihnen durch den Austritt gekündigt werden.
  • Beerdigung: Soll ein Pfarrer die Trauerrede halten, muss dies von den Angehörigen bezahlt werden. Für Kirchenmitglieder passiert dies hingegen umsonst.

Wo beantrage ich den Austritt aus der Kirche?

Ein Kirchenaustritt hat Vor- und Nachteile imago images / Ukrinform

Videotipp: "Herrgott für Anfänger" - Pointierte Religionskritik im ARD

Wo beantrage ich den Austritt aus der Kirche?

Bevor Sie aus rein finanzieller Sicht aus der Kirche austreten, sparen Sie doch Geld im Haushalt. In einem weiteren Artikel haben wir für Sie die 5 besten Tipps um im Haushalt Geld zu sparen.

(Tipp ursprünglich verfasst von: Lukas Farwer)

Welche Schritte muss ich gehen um aus der Kirche auszutreten?

Wer in Deutschland aus der Kirche austreten will, muss zum Amt. Abhängig vom Bundesland müssen Sie entweder beim Standesamt, Einwohnermeldeamt oder beim Amtsgericht einen Termin vereinbaren. Dort müssen Sie ein Formular ausfüllen und eine Bearbeitungsgebühr zahlen.

Welche Dokumente brauche ich um aus der Kirche auszutreten?

Bringen Sie als Identitätsnachweis einen gültigen Personalausweis oder Ihren gültigen Reisepass mit. Wenn Sie verheiratet oder geschieden sind, benötigen Sie außerdem Ihr Familienbuch. Danach informiert die Stelle automatisch das zuständige Finanzamt über Ihren Kirchenaustritt.

Welche Unterlagen für kirchenaustritt NRW?

Der Erklärende muss sich bei einer mündlichen Erklärung durch Vorlage eines gültigen Personalausweises ausweisen; sonstige Ausweispapiere reichen ggf. nur in Verbindung mit einer aktuellen Meldebescheinigung aus.

Was kostet der Kirchenaustritt in Bayern?

Als Gebühr fallen 25 Euro an, zusätzlich können noch 10 Euro für eine optionale Austrittsbescheinigung anfallen.