Wieviel wert darf mein auto in der privatinsolvenz haben

Guten Abend Leute,

ich habe ein Problem und weiss nicht wohin mit den Gedanken.

Ich habe letzten Monat einen Antrag für eine privatinsolvenz gestellt und am Freitag habe ich per Brief den Bescheid bekommen, dass es genehmigt wird und ich habe einen Insolvenzverwalter zugeteilt bekommen. Allerdings konnte ich ihn am Freitag nicht mehr erreichen, um einen Termin für ein erst Gespräch zu vereinbaren.

Mein Problem ist jetzt, dass ich nicht weiss, ob mein Auto in die Insolvenzmasse fallen wird, oder nicht.

Das Auto hat auch keinen allzu hohen Wert. Mobile bietet mir einen direkt Kaufpreis von 600 Euro an. Ich bin mir auch nicht sicher, ob das Auto in zwei Monaten TÜV bekommt.

Jetzt ist das Fahrzeug auf dem privatgründstück von einem Laden zustehen gekommen, habe bis Dienstagfrüh Zeit bekommen, um das Auto dort abschleppen zu lassen.

Das Auto springt weder an, es geht kein licht an, es macht auch keinerlei Geräusche. Überbrücken hat auch nicht geholfen.

Habe druch einen Bekannten die Nummer von einer Person bekommen, die das Auto abschleppen könnte. Er hat mir angeboten das Auto zu reparieren, falls es geht, oder es zu verschrotten.

Ich kann es natürlich jetzt nicht entscheiden, da ich die Zusage vom Insolvenzverwalter brauche. Es für teuer Geld reparieren lassen, obwohl ich nicht mal weiss, ob ich das Auto behalten darf... Möchte ich nicht wirklich und es verschrotten lassen, da weiss ich auch nicht weiter. Nicht dass mir es als täuschungsversuch vorgeworfen wird. Am Montag werde ich nicht anrufen können, weil ich mich in einer wichtigen Abschlussprüfung befinde werde und nicht währenddessen raus kann. Und das Auto muss da unbedingt auch weg. Wie soll ich mich verhalten? Kennt sich jemand mit der privatinsolvenz aus?

Vielen Dank schon mal. Es kommt echt alles auf ein mal. Privatinsolvenz, Abschlussprüfung und eine Autopanne (wo ich nicht weiss ob ich es behalten darf), innerhalb von 2/3 Tagen.

LG

Eigentumsübergang an Verwandte wird nicht empfohlen

Wenn ein Fahrzeug vor Antragstellung an einen Verwandten verkauft wurde und dieser Sie damit fahren lässt, könnten Sie sowohl Ihre eigene Restschuldbefreiung als auch Ihren Verwandten gefährden. Jegliche Übertragungen an Verwandte im Verlaufe von 2 Jahren sind nicht zulässig, da sie im Regel- oder Privatinsolvenzverfahren angefochten werden können. Dasselbe gilt für Schenkungen oder unter-Wert-Verkäufe im Zeitraum von 4 Jahren.

Eigentümer: Alleine nach dem Kaufvertrag

Allerdings wissen viele nicht, dass Eigentümer normalerweise alleine derjenige ist, der im Kaufvertrag steht. Ein Fahrzeug, das laut Kaufvertrag von einer anderen Person erworben ist, die dieses nachweisbar bezahlt hat, zählt nicht zur Insolvenzmasse. Die KFZ-Versicherung kann dabei auch über den Schuldner laufen – das ist nicht entscheidungserheblich. Sie können dem Insolvenzverwalter dann als Beweis des Verkaufs den Kaufvertrag der anderen Person aushändigen.

Finanziertes oder geleastes Auto

Die Möglichkeit, ein finanziertes Auto in der Insolvenz behalten zu dürfen, ist beschränkt. Grundsätzlich wird dieses der Insolvenzmasse zugeführt.

In der Regel wird die finanzierende Bank den Vertrag kündigen, sobald Sie Kenntnis von der Stellung des Insolvenzantrags bekommt. Die finanzierende Bank muss dann als Insolvenzgläubiger aufgeführt werden, die Zahlung an diese werden eingestellt. Würde an diesen Gläubiger weitergezahlt werden, würde dies eine verbotene Gläubigerbegünstigung darstellen und zu einer Versagung der Restschuldbefreiung führen.  Sie werden also den Finanzierungsvertrag kündigen und das Auto an die Bank übergeben  müssen.

Möchten Sie jedoch das Auto behalten, können wir Ihnen Folgendes raten: Wenn Sie einen Schuldenvergleich machen, schreiben Sie alle Gläubiger außer der finanzierenden Bank an. Die Raten an diese zahlen Sie in einem solchen Fall weiter, damit die Bank keinen Grund für eine außergerichtliche Kündigung hat. Mit den übrigen Gläubigern einigen Sie sich dann außergerichtlich und können so Ihre Entschuldung antreten.

Wenn eine Privatinsolvenz unumgänglich ist, können Sie das Auto mit Hilfe einer Ihnen vertrauten Person umfinanzieren. Dafür vereinbaren Sie mit der finanzierenden Bank, dass nun der Dritte die weitere Finanzierung übernimmt. Dasselbe können Sie im Fall eines geleasten Autos machen.

News | Privatinsolvenz

Muss ich mein Auto in der Insolvenz abgeben ?

Für viele Schuldner ist es emotional und auch aus tatsächlichen Gründen schwierig, auf das eigene Auto zu verzichten. Immer wieder erhalten wir Anfragen, was denn in der Insolvenz mit dem Fahrzeug passiert. Eigenes Auto Grundsätzlich wird in der Insolvenz alles verwertet, was gepfändet werden kann. Das schließt auch das eigene Auto ein. Der Insolvenzverwalter lässt […]

Für viele Schuldner ist es emotional und auch aus tatsächlichen Gründen schwierig, auf das eigene Auto zu verzichten. Immer wieder erhalten wir Anfragen, was denn in der Insolvenz mit dem Fahrzeug passiert.

Eigenes Auto

Grundsätzlich wird in der Insolvenz alles verwertet, was gepfändet werden kann. Das schließt auch das eigene Auto ein. Der Insolvenzverwalter lässt den Wert schätzen und verkauft dann das Fahrzeug. Der Verkaufserlös fließt in die Masse. Der Insolvenzverwalter entscheidet in der Regel nach dem Kaufvertrag, wer Eigentümer des Fahrzeuges ist.

Wieviel wert darf mein auto in der privatinsolvenz haben

Bescheinigung des Arbeitgebers

Es gibt allerdings einige Ausnahmen: So ist das Auto nicht pfändbar, wenn es für die Erwerbstätigkeit des Schuldners erforderlich ist. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn die Arbeitsstelle nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar ist. Sinnvoll und notwendig ist es, eine Bestätigung des Arbeitgebers vorzulegen, dass Sie für Ihre Tätigkeit auf das Fahrzeug angewiesen sind. Diese Bestätigung braucht keine besondere Form. Der Arbeitgeber muss auch nicht fürchten, sich vor dem Insolvenzverwalter rechtfertigen zu müssen.

Gehbehinderung

Eine eingetragene Gehbehinderung ist allein noch nicht ausreichender Grund, dass das Fahrzeug dem Schuldner überlassen wird. Vielmehr muss der Schuldner selbst tätig werden und im Rahmen eines Freistellungsverfahrens beim Insolvenzgericht die Freigabe des Fahrzeuges beantragen. Das Gericht prüft dann, ob ein Härtefall gegeben ist. Hier handelt es sich um Einzelfallentscheidungen und es ist ungewiss, wie das Verfahren ausgeht.

Auto aus der Masse herauskaufen

In vielen Fällen, gerade wenn das Auto keinen besonderen Verkaufswert mehr hat, weil es sich um ein älteres Modell handelt und schon einige Kilometer auf dem Buckel hat, scheuen sich die Insolvenzverwalter das Fahrzeug zu verwerten. Es gibt dann die Möglichkeit, das Fahrzeug aus der Masse herauszukaufen. Hier ist es empfehlenswert zwei Kaufangebote von KfZ-Händlern vorzulegen. Dann muss der Wert des Autos nicht geschätzt werden. Außerdem ist der Insolvenzverwalter entgegenkommender, wenn man ihm möglichst wenig Arbeit verursacht. Der Schuldner zahlt also nochmals für sein eigenes Auto.

Fahrzeug eines Dritten nutzen

Grundsätzlich darf der Schuldner ein Auto haben, er darf nur nicht der Eigentümer sein. Unproblematisch ist es zum Beispiel, wenn der Vater des Schuldners Eigentümer des Autos ist und der Schuldner das Fahrzeug nutzt. Die Versicherung darf dann auch auf den Namen der Schuldners laufen.

Wenn der Schuldner aber das Auto unmittelbar vor der Insolvenz für einen symbolischen Betrag von sagen wir einem Euro an seinen Vater verkauft, kann der Insolvenzverwalter diesen Vertrag anfechten. Zudem könnte dieses Verhalten auch strafrechtliche Folgen haben (Bankrott). Im schlimmsten Fall könnte es den Schuldner die Restschuldbefreiung kosten !

Die Insolvenzverwalter fragen an diesem Punkt gerne ganz geschickt, seit wann Sie kein Auto mehr haben. Viele Schuldner erzählen dann, sie haben das Auto einen Monat vor Insolvenzeröffnung an den Verwandten X gegeben. Schon weiß der Verwalter, dass er die Übertragung des Autos anfechten kann. Angefochten können Rechtsgeschäfte die bereits Jahre zurückliegen.

Sinnvoll ist es, wenn ein Dritter dem Schuldner ein Auto zur Verfügung stellt, dass nicht vor Insolvenz im Eigentum des Schuldners stand.

Geleastes oder finanziertes Auto

Bei einem Leasingsfahrzeug oder einem durch die Bank finanzierten Fahrzeug ist der Schuldner nicht Eigentümer. Das Fahrzeug kann daher nicht verwertet werden, bzw. erst dann verwertet werden, wenn der Schuldner die letzte Rate an die Bank bezahlt hat und Eigentümer geworden ist.

In der Regel sind allerdings die Leasingfirma oder die finanzierende Bank Insolvenzgläubiger und verwerten das Fahrzeug selbst bzw. sind absonderungsberechtigt.

Hier liegt die Lösung in der Regel darin, dass der Vertrag von einem Verwandten in Absprache mit der Bank oder Leasingfirma übernommen wird. Der Verwandte kann dann das Fahrzeug dem Insolvenzschuldner zur Verfügung stellen.

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Herr Miehler hat mich äußerst kompetent und umfassend beraten. Doch was mich wirklich beeindruckt hat, war die professionelle Ruhe, die er dabei ausstrahlte. Das machte es mir dann ebenfalls leichter, die Dinge wieder etwas gelassener zu sehen. Für mich hat sich das mehr als gelohnt.

Ich bin sehr zufrieden mit der Arbeit von Herrn Miehler. Ich wurde in Sachen Zivilrecht und Strafrecht sehr gut vertreten ( in einem Zeitraum von fast 3 Jahren ). Zuletzt in der Angelegenheit wegen Bankrott. Es bestand immer beste Kommunikation und ich hatte bei Herr Miehler immer ein sicheres und gutes Gefühl.

Martin Müller via Google-Bewertung

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Wann ist ein Auto Unpfändbar?

Überpfändung ist unzulässig: Von einer Überpfändung spricht man, wenn der Wert des gepfändeten Gegenstands die Schuldensumme deutlich übersteigt. Haben Sie zum Beispiel Schulden in Höhe von 5.000 Euro und Ihr Auto ist 20.000 Euro wert, ist die Pfändung ausgeschlossen.

Was darf ein Auto in der Insolvenzverfahren?

Für den Insolvenzschuldner stellt sich damit die Frage, ob er trotz Privatinsolvenz sein Auto behalten darf. Normalerweise fällt ein Auto in die Insolvenzmasse. Allerdings wird der Treuhänder nur solche Gegenstände verwerten, also versteigern oder verkaufen, wenn er sich hiervon einen hohen Erlös verspricht.

Wie kann ich mein Auto vor der Pfändung schützen?

Ein Pfändungsschutz für das Auto gilt immer dann, wenn:.
Pkw für die Fortsetzung der Erwerbstätigkeit notwendig. Dann kann ein Antrag auf Freistellung des Pkw gestellt werden..
Einwendungen des Vorbehaltsverkäufers. ... .
Auto ist im Besitz der Partnerin oder des Partners. ... .
Dem Insolvenzverwalter wird Wertersatz bezahlt..

Was passiert bei Privatinsolvenz mit dem Auto?

Auch das Auto fällt grundsätzlich in die Insolvenzmasse und muss an den Insolvenzverwalter herausgeben werden. Diese Pflicht entfällt nur in Ausnahmefällen. Der Verwalter verwertet das Auto durch Verkauf oder Versteigerung. Alternativ bietet der Insolvenzverwalter dem Schuldner das Auto zum Kauf an.