Wie werden Spenden im Verein gebucht?

Bei einer freiwilligen Spende handelt es sich nicht nur um finanzielle Leistungen, sondern auch um Sach- oder Dienstleistungen. Doch wie werden solche Spenden erfolgreich verbucht?

Wie werden Spenden richtig verbucht?

Der Zweck der Unterstützung ist entweder politischer, religiöser, wirtschaftlicher, kultureller oder wissenschaftlicher Natur. Der Empfänger einer solchen Förderung unterliegt keinerlei rechtlicher Verpflichtung.

Wie Spenden richtig verbucht werden, hängt letztendlich von der Rechtsform des Unternehmens ab. Als GbR, OHG, KG oder Einzelunternehmen ist es grundsätzlich nicht möglich, dass Spenden als Betriebsausgabe deklariert werden.

An sich sind freiwillige Zuwendungen (Spenden) nicht absetzbar. Die einzigen Ausnahmen stellen laut § 52-54 AO Spenden mit gemeinnützigem oder kirchlichem Zweck dar. Der steuerliche Fachbegriff hierfür lautet „Förderung steuerbegünstigter Zwecke“.

Wie verbuchen Sie Geldspenden richtig?

Laut § 4 Abs. 4 EstG iVm § 12 Nr. 1 EstG haben Personengesellschaften und Einzelunternehmer nicht die Möglichkeit Spenden als Betriebsausgabe geltend zu machen, da hier der Gesetzgeber davon ausgeht, dass es sich bei einer Spende um ein privates Vergnügen handelt. Handelt es sich jedoch um eine Personengesellschaft, ist die „Entnahme“ auf die Anzahl der Gesellschafter umzulegen und somit abzusetzen.

Auch wenn die Spende keine direkte Betriebsausgabe darstellt, ist sie dennoch von steuerlicher Relevanz. Der Einzelunternehmer oder Gesellschafter kann diese bei seiner privaten Einkommenssteuererklärung geltend machen.

Wie werden Sachspenden korrekt verbucht?

Plant eine Personengesellschaft oder ein Einzelunternehmen eine Sachspende in Form von Anlagevermögen oder Waren zu leisten, ist diese im ersten Schritt dem Betriebsvermögen zu entnehmen.

Laut § 6 Abs. 1 Nr. 4 Sätze 4 und 5 EstG darf hier der Buchwert des Wirtschaftsguts als Entnahme verbucht werden. Aber nur dann, wenn dieses für steuerbegünstigte Zwecke zur Spende steht.

Achtung: Sachspenden können Einzelunternehmer und/oder die Gesellschafter einer Personengesellschaft nur dann geltend machen, wenn diese über eine entsprechende Sachspendenbescheinigung verfügen. Wie eine solche auszusehen hat, gibt der Gesetzgeber genau vor.

Wie verbuchen Sie Lebensmittelspenden richtig?

Sollen Lebensmittel gespendet werden, gilt es eine Besonderheit zu bedenken. Hier kann man nämlich auf die Erhebung der Umsatzsteuer verzichtet, wenn die zu spendenden Lebensmittel kurz vor dem Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums stehen bzw. nicht mehr als Frischware zu verkaufen sind. Damit man aber auf die Umsatzsteuer verzichten kann, darf es keine Zuwendungsbestätigung für Spendenzwecke geben.

Wie wirken sich Spenden auf die Gewerbesteuererklärung aus?

Obwohl Personengesellschaften und Einzelunternehmer Spenden nicht als Betriebsausgabe angeben dürfen, sind sie dennoch für die Gewerbesteuererklärung relevant. Laut § 9 Nr. 5 GewStG kann man den Gewerbeertrag um die Höhe der Spende reduzieren. Allerdings sind hierbei bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen:

  • Der Gewerbeertrag kann reduziert werden, wenn die Spende aus betriebseigenen Vermögen geleistet wurde.
  • Des Weiteren dürfen Spenden nur zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke geleistet worden sein.

Haben Sie eine Spende an eine politische Partei geleistet, mindert diese nicht Ihren Gewerbeertrag.

Wann kann man Spenden als Sonderausgaben verbuchen?

Alternativ kann man Spenden in der Einkommenssteuererklärung auch als Sonderausgaben deklarieren. Dadurch können Sie die Gewinne Ihres Unternehmens sofort reduzieren und sparen an Einkommenssteuer. Nur unter der Voraussetzung, dass die Spenden freiwillig ohne die Erwartung einer Gegenleistung erfolgt sind, kann man drei Arten von Spenden als Sonderausgaben verbuchen.

Spenden …

  • mit politischem Zweck
  • an Stiftungen
  • zur Förderung von steuerbegünstigtem und gemeinnützigem Zweck

Üblicherweise werden Spenden erst als Sonderausgaben verbucht, wenn Ihre Summe die Höhe des Pauschbetrags überschritten hat. Dieser liegt bei Alleinerziehenden in der Höhe von 36 Euro und bei verheirateten Paaren bei 72 Euro.

Laut § 10 EStG können Sie bis zu 20 Prozent der Spenden an gemeinnützigen und/oder steuerbegünstigten Vereinen als Sonderausgaben geltend machen. Dasselbe gilt für Spenden an wissenschaftliche, religiöse und kirchliche Organisationen.

Achtung: Kosten, die durch Mitgliedsbeiträge für Vereine entstehen, die hauptsächlich zur Freizeit gedacht sind, sind nicht als Sonderausgabe geltend zu machen!

Wann kann man Spenden steuerlich absetzen?

Spenden, die man zu einem steuerlich begünstigten Zweck getätigt hat, kann man absetzen, wenn die Zahlungen mithilfe einer Spendenbescheinigung nachzuweisen ist.

Wissenswert: Die korrekte Bezeichnung für die Spendenbescheinigung im Steuerwesen lautet „Zuwendungsbestätigung nach amtlichem Muster“.

Wie bekommen Sie die Zuwendungsbestätigung von Spenden nach amtlichem Muster?

Die Spendenbescheinigung können Sie nur auf einem Weg bekommen, und zwar direkt vom Spendenempfänger. Dieser übergibt Ihnen die Zuwendungsbestätigung nach amtlichem Muster entweder persönlich oder schickt diese auf digitalem Weg direkt an das für Sie zuständige Finanzamt.

Haben Sie eine Spende getätigt unterliegen Sie bezüglich der dazugehörigen Spendenbescheinigung nur einer Aufbewahrungspflicht aber keiner Vorlagepflicht! Das heißt, dass Sie die Spendenbescheinigung erst auf Verlangen des Finanzamtes vorlegen müssen.

Wie muss der Nachweis für Spenden in Höhe von bis zu 200,- € aussehen?

Bis zu einer Spendenhöhe von 200,- € ist ein vereinfachter Spendennachweis möglich.

Beispiel: Haben Sie für eine Schule oder Universität gespendet (juristische Person des öffentlichen Rechts) sind ein Barzahlungsbeleg oder ein Kontoauszug völlig ausreichend. Eine vereinfachte Regelung für Spendennachweise kann man auch für finanzielle Zuwendungen an politische Parteien oder im Fall von Spenden bei Katastrophenfällen anwenden.

Welche Infos muss der Nachweis für Kleinspenden enthalten?

Nach § 50 Abs. 2 der Einkommenssteuerdurchführungsverordnung müssen auf der Spendenbescheinigung oder dem Kontoauszug der Empfängername, dessen Kontonummer, die Spendensumme, der Spendenzweck und der Buchungstag zu erkennen sein.

Achtung: Der Spendennachweis muss so ausgestellt sein, dass deutlich erkennbar ist, dass es sich hierbei um eine Spende handelt!

Verlangt das Finanzamt von Ihnen die Zuwendungsbestätigung nach amtlichem Muster zu sehen, sollten Sie darauf achten, dass daran gut ersichtlich ist, ob der Spendenempfänger (z. B. Verein) von der Körperschaftssteuer befreit ist.

Was ist bei einer Spendensumme von mehr als 200€ zu beachten?

Haben Sie eine Spende mit einer Summe von mehr als 200,- € getätigt, ist eine separate Spendenbescheinigung notwendig, die vom Spendenempfänger auszustellen ist.

Wie buche ich eine Spende?

Die Buchung der Spenden erfolgt auf den dafür vorgesehenen Konten, u. a.:.
"Privatspenden".
"Spenden für wissenschaftliche/kulturelle Zwecke".
"Spenden für religiöse/kirchliche/gemeinnützige Zwecke".
"Spenden für mildtätige Zwecke".
"Spenden an politische Parteien".
"Betriebsfremder Aufwand"..

Wo trage ich Spenden ein?

Wie setzt man Spenden von der Steuer ab? Bis zu 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte sind als Spende absetzbar. Spenden trägst du ab der Steuererklärung 2019 in die Anlage „Sonderausgaben“ ein.

Wie stelle ich als Verein eine Spendenbescheinigung aus?

Um Spendenbescheinigungen ausgeben zu dürfen, muss die Gemeinnützigkeit des Vereins oder Verbandes mit dem sog. Freistellungsbescheid bescheinigt werden. Dieser Bescheid wird vom Finanzamt ausgestellt, nachdem er die Voraussetzungen des Vereins auf Gemeinnützigkeit erfolgreich und positiv geprüft hat.

Welches Konto SKR03 für Spenden?

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