Wie weit muss der muttermund geöffnet sein zur geburt

Bei den meis­ten Frau­en ver­läuft die Ent­bin­dung ohne Zwi­schen­fall. Kom­pli­ka­tio­nen kön­nen je­doch in kei­nem Fall hun­dert­pro­zen­tig aus­ge­schlos­sen wer­den. Sol­che Kom­pli­ka­tio­nen kön­nen auch ohne vor­her ab­seh­ba­re Ri­si­ken plötz­lich wäh­rend der We­hen auf­tre­ten. Ist der nor­ma­le Ge­burts­ver­lauf nach­hal­tig ge­stört, kann ein Ein­griff not­wen­dig wer­den, wie zum Bei­spiel der Ein­satz ei­ner ge­burts­hilf­li­chen Zan­ge, ei­ner Saug­glo­cke oder auch ein Kai­ser­schnitt.

Wäh­rend der We­hen über­prü­fen Frau­en­arzt, Frau­en­ärz­tin oder Heb­am­me durch eine va­gi­na­le Un­ter­su­chung re­gel­mäs­sig, wie weit sich der Mut­ter­mund ge­öff­net hat. Nor­ma­ler­wei­se er­wei­tert sich der Mut­ter­mund in der Er­öff­nungs­pha­se pro Stun­de um ei­nen Zen­ti­me­ter. Die­ser Wert schwankt in­di­vi­du­ell. Bei Müt­tern, die schon ein­mal va­gi­nal ent­bun­den ha­ben, er­wei­tert sich der Mut­ter­mund meist et­was schnel­ler.

Falls sich der Mut­ter­mund nicht wei­ter öff­net, gibt es da­für nor­ma­ler­wei­se drei Er­klä­run­gen:

  • Das Baby ist zu gross oder das Be­cken der Mut­ter zu eng; es be­steht ein „re­la­ti­ves Miss­ver­hält­nis“.

  • Die Kon­trak­tio­nen im Ute­rus sind nicht stark ge­nug, um das Baby nach un­ten zu pres­sen (We­hen­schwä­che).

  • Der Kopf des Ba­bys drückt nicht ge­nü­gend auf den Mut­ter­mund, weil eine re­gel­wid­ri­ge Kinds­la­ge be­steht.

Soll­te Ihr Baby zu gross sein, um das Be­cken oder die va­gi­na­le Öff­nung ein­fach und si­cher zu pas­sie­ren, muss even­tu­ell ein Kai­ser­schnitt durch­ge­führt wer­den.

Ein ver­hält­nis­mäs­sig zu gros­ses Kind fin­det man nicht sel­ten bei Dia­be­ti­ke­rin­nen, wenn die Stoff­wech­sel-Ein­stel­lung in der Schwan­ger­schaft nicht im­mer ide­al war. Die meis­ten gros­sen Ba­bys wer­den je­doch von ganz ge­sun­den Müt­tern ge­bo­ren. Als gross gel­ten Ba­bys mit ei­nem Kör­per­ge­wicht über 4 bis 4,5 kg.

Noch wich­ti­ger als al­lein die Grös­se Ih­res Ba­bys ist je­doch für den Ver­lauf der Ge­burt, wie gross Ihr Be­cken und wie stark die Kon­trak­tio­ne­nen sind. Des­halb ist es mög­lich, dass bei klei­nen, zier­li­chen Frau­en mit gros­sen Ba­bys die Ge­burt pro­blem­los ver­läuft, wäh­rend gros­se Frau­en mit re­la­tiv klei­nen Ba­bys Schwie­rig­kei­ten ha­ben. Die­ses Phä­no­men nennt sich re­la­ti­ves Miss­ver­hält­nis.

Ab­schät­zen lässt sich dies am bes­ten, in­dem man den Ver­lauf der We­hen und der Ge­burt ge­nau be­ob­ach­tet. Dazu über­prü­fen die Heb­am­me, der Frau­en­arzt oder die Frau­en­ärz­tin durch Ab­tas­ten, wie weit sich der Mut­ter­mund ge­dehnt hat und wie weit der Kopf des Ba­bys in das Be­cken ragt. In der Er­öff­nungs­pha­se kann der Frau­en­arzt, die Frau­en­ärz­tin zur Ver­stär­kung der We­hen ei­nen Tropf mit Oxy­to­zin (We­hentropf) le­gen, wenn ab­ge­se­hen von ei­nem lang­sa­men Ge­burts­ver­lauf oder schwa­chen Kon­trak­tio­nen al­les sonst nor­mal ver­läuft. Wenn je­doch 2 bis 4 Stun­den spä­ter kein wei­te­rer Fort­schritt er­zielt wur­de, wird mög­li­cher­wei­se zu ei­nem Kai­ser­schnitt als si­chers­te Ent­bin­dungs­art ge­ra­ten.

Zu­sätz­lich kann die ge­burts­hilf­li­che Zan­ge oder Saug­glo­cke ein­ge­setzt wer­den, wenn der Kopf zwar in das Be­cken ein­ge­tre­ten ist, sich aber nicht mehr wei­ter be­wegt. Solch ein in­stru­men­tel­ler Ein­griff wird aber erst durch­ge­führt, wenn der Mut­ter­mund voll­stän­dig er­öff­net ist.

Auch die wer­den­de Mut­ter kann durch kör­per­li­che Be­son­der­hei­ten Kom­pli­ka­tio­nen un­ter der Ge­burt ver­ur­sa­chen. Da­durch kann es even­tu­ell zu ei­nem Ge­burts­still­stand kom­men. Die Ge­burt muss dann wie bei der ge­burts­wid­ri­gen Kinds­la­ge ein­ge­lei­tet bzw. ein ge­burts­hilf­li­cher Ein­griff vor­ge­nom­men wer­den (Saug­glo­cke, Zan­gen­ge­burt, Kai­ser­schnitt).

Ge­burts­hin­der­nis­se sind zum Bei­spiel:

  • En­ges oder ver­form­tes knö­cher­nes Be­cken oder re­la­ti­ves Miss­ver­hält­nis: Wenn die Grös­se des Kop­fes Ih­res Ba­bys und Ihre Be­cken­form nicht über­ein­stim­men (zum Bei­spiel wenn Ihr Be­cken zu klein für den Kopf Ih­res Ba­bys ist), nennt man das „re­la­ti­ves Miss­ver­hält­nis“. Ur­sa­che kön­nen z.B. ein frü­he­rer Be­cken­bruch oder ein ge­stör­tes Kno­chen­wachs­tum durch eine Er­kran­kung im Kin­des­al­ter sein. In sel­te­nen Fäl­len sind schma­le Be­cken­kno­chen auch ge­ne­tisch be­dingt. Die meis­ten Müt­ter, bei de­nen sich wäh­rend der We­hen her­aus­stellt, dass ein re­la­ti­ves Miss­ver­hält­nis vor­liegt, ha­ben al­ler­dings ein durch­aus nor­mal gros­ses Be­cken und ein nor­mal gros­ses Baby. Es ist dann nur so, dass ein un­güns­ti­ges Ver­hält­nis zwi­schen der Grös­se des Be­ckens und der des Ba­bys be­steht. Das kann den Durch­tritt durch den Ge­burts­ka­nal be­hin­dern und zu­dem die Ver­sor­gung des Ba­bys ge­fähr­den. In sol­chen Fäl­len kann ein Kai­ser­schnitt not­wen­dig wer­den, da eine nor­ma­le Ent­bin­dung ge­fähr­lich oder gar un­mög­lich wäre. Wenn sich das Baby schon weit ge­nug un­ten im Ge­burts­ka­nal be­fin­det, sich aber nicht mehr wei­ter be­wegt, kön­nen Zan­ge oder Saug­glo­cke ein­ge­setzt wer­den. Saug­glo­cke oder Zan­ge wer­den even­tu­ell auch dann ver­wen­det, wenn der Kopf des Ba­bys mit­ten im Be­cken ste­cken bleibt. Ein er­fah­re­ner Ge­burts­hel­fer kann den Kopf da­mit so dre­hen, dass die Ge­burt doch noch mög­lich wird. Al­ter­na­tiv wird ein Kai­ser­schnitt vor­ge­nom­men.

  • Ein Be­cken­tu­mor oder eine Zys­te in den Ei­er­stö­cken.

  • Pro­ble­me mit der Ge­bär­mut­ter, dem Mut­ter­mund oder der Schei­de.

Die meis­ten Ba­bys wer­den mit dem Kopf zu­erst ge­bo­ren, sel­te­ner kommt es mit dem Steiss zu­erst zur Welt (sog. Be­cken­end­la­ge). Noch sel­te­ner kommt es vor, dass das Baby in ei­ner un­ge­wöhn­li­chen oder un­güns­ti­gen Po­si­ti­on liegt. Solch eine re­gel­wid­ri­ge Kinds­la­ge kann eine va­gi­na­le Ge­burt schwie­rig oder gar un­mög­lich ma­chen.

Zwei Drit­tel al­ler Ba­bys ha­ben sich bis zur 32. Schwan­ger­schafts­wo­che in der Ge­bär­mut­ter mit dem Kopf nach un­ten ein­ge­rich­tet. Nach 36 Wo­chen lie­gen schon 95 % in der Schä­del­la­ge. Der Grund: Ge­säss und Bei­ne ha­ben mehr Be­we­gungs­be­darf und neh­men mehr Platz ein als der Kopf. Da­her lie­gen die­se im obe­ren, wei­te­ren Be­reich der Ge­bär­mut­ter. Das Kind steht prak­tisch auf dem Kopf im klei­nen Be­cken der Mut­ter, so­dass der Schä­del den Weg durch den Ge­burts­ka­nal für den klei­nen Kör­per bah­nen kann. Der Kopf des Kin­des kann sich durch sei­ne wei­chen, bin­de­ge­we­bi­gen Näh­te (Fon­ta­nel­len) ver­klei­nern und der Form des müt­ter­li­chen Be­ckens und dem en­gen Ge­burts­ka­nal an­pas­sen. Nor­mal ist da­bei die vor­de­re Hin­ter­hauptsla­ge, bei der der Kopf­um­fang den kleins­ten Durch­mes­ser hat.

Bis zur Ge­burt än­dert sich an die­ser Sta­tis­tik nicht mehr viel: Dann lie­gen 96% der Kin­der in der Kopf­la­ge, 3% in der Be­cken­end­la­ge (Steiss­la­ge) und 1% in der Quer- oder Schräg­la­ge.

Die so­ge­nann­ten La­ge­ano­ma­li­en:

  • die Steiss­la­ge, bei der die Füs­se oder das Ge­säss nach un­ten aus­ge­rich­tet sind und bei der Ge­burt als ers­tes er­schei­nen. Rund 2 bis 4 % der Ba­bys be­fin­den sich am Ende der Schwan­ger­schaft in der Steiss­la­ge. Falls Ihr Baby sich bis zur 36. Wo­che noch nicht in die Schä­del­la­ge ge­dreht hat, kann Ih­nen Ihr Frau­en­arzt, Ihre Frau­en­ärz­tin oder Ihre Heb­am­me zu ei­ner äus­se­ren Wen­dung ra­ten, bei der man das Baby durch vor­sich­ti­gen Druck auf Ih­ren Bauch zu dre­hen ver­sucht.

  • Quer­la­ge, bei der das Baby quer (ho­ri­zon­tal) in der Ge­bär­mut­ter liegt. Bei der Ent­bin­dung wür­de eine der bei­den Schul­tern als ers­tes er­schei­nen. Zu­dem kann die Na­bel­schnur in die Schei­de vor­fal­len, und wenn sie ein­ge­klemmt wird, kann die Sauer­stoff­ver­sor­gung des Ba­bys ge­fähr­det sein. Ba­bys, die in Quer- oder Schräg­la­ge lie­gen, wer­den fast im­mer per Kai­ser­schnitt ent­bun­den.

  • Ähn­lich ver­hält es sich mit der Schräg­la­ge, bei der das Baby schräg in der Ge­bär­mut­ter liegt. Kann das Baby nicht in eine Längs­po­si­ti­on ge­bracht wer­den, ist ein Kai­ser­schnitt un­um­gäng­lich.

Ein we­nig an­ders sieht es aus, wenn sich das Baby zwar in der Schä­del­la­ge be­fin­det,  aber der Kopf nicht zum Brust­bein hin ge­beugt ist, z.B. in der Vor­der­hauptsla­ge, Stirn­la­ge oder Ge­sichts­la­ge. Das nennt man Hal­tungs­ano­ma­lie. Durch die un­güns­ti­ge­re Hal­tung kann der Kopf­um­fang um bis zu 4 cm grös­ser wer­den - ent­spre­chend schwie­ri­ger die Ge­burt.

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Wie Länge von Muttermund Öffnung bis Geburt?

Die Eröffnungsphase ist die längste Phase der Geburt und dauert so lange, bis der Muttermund vollständig eröffnet ist. Bis dahin vergehen beim ersten Kind durchschnittlich acht bis 14 Stunden, bei weiteren Geburten im Durchschnitt nur sechs Stunden.

Wie Länge dauert es wenn der Muttermund 4cm offen ist?

Die Latenzphase kann bis zu 8 Stunden oder länger dauern; ist der Muttermund auf 3-4 cm geöffnet, gehen Schwangere in die aktive Phase über.

Bei welcher Eröffnung des Muttermundes muss man ins Krankenhaus?

Hilfestellung, wann man ins Krankenhaus / Geburtshaus losfahren soll. Die Wehen kommen alle fünf bis sieben Minuten. Jede Wehe dauert mindestens 30 – 60 Sekunden und die Wehen werden zunehmend stärker. Bei einem Blasensprung – ganz unabhängig davon, ob schon Wehen eingesetzt haben oder nicht.

Wie weit kann sich der Muttermund ohne Wehen öffnen?

Der Zervixkanal misst in dieser Zeit der Schwangerschaft drei bis fünf Zentimeter. Eine Verkürzung weit vor dem Geburtstermin kann auch ohne Wehen zu einer Öffnung des Muttermundes (Zervixinsuffizienz) und damit im schlimmsten Fall zu einer Frühgeburt führen.