Unter Arbeitszeit versteht man die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit mit Ausnahme der Ruhepausen. Tagesarbeitszeit/Wochenarbeitszeit ist die Arbeitszeit innerhalb eines Zeitraumes von 24 Stunden bzw. einer Kalenderwoche. Show
NormalarbeitszeitDas Gesetz geht von einer Normalarbeitszeit von 8 Stunden pro Tag bzw 40 Stunden pro Woche aus. Viele Kollektivverträge sehen jedoch bereits eine verkürzte Normalarbeitszeit (z.B. 38,5 Wochenstunden) vor. AusnahmenBezüglich der Verteilung der Wochenarbeitszeit auf die einzelnen Arbeitstage gibt es viele Ausnahmen. Zum Beispiel ist eine tägliche Normalarbeitszeit von neun Stunden erlaubt, wenn dadurch eine verlängerte Wochen(end)ruhe erreicht wird ("kurzer Freitag"). Weiters darf beispielsweise in Zusammenhang mit der Einarbeitung von "Fenstertagen" die tägliche Normalarbeitszeit während eines Zeitraums von 13 Wochen zehn Stunden pro Tag betragen. Bei zulässiger Vereinbarung eines Durchrechnungszeitraumes, bei Vorliegen von Arbeitsbereitschaft, Vereinbarung von Gleitzeit, etc. kann die wöchentliche Normalarbeitszeit auch mehr als 40 Stunden betragen. Einteilung der NormalarbeitszeitDie Verteilung der Arbeitszeit ist zwischen ArbeitnehmerIn und ArbeitgeberIn zu vereinbaren. Eine 40-Stunden-Woche kann z.B. folgendermaßen eingeteilt werden: TippVereinbaren Sie mit Ihrem Arbeitgeber schriftlich die konkrete Verteilung der Arbeitszeit! RuhepausenArbeiten Sie mehr als sechs Stunden pro Tag, steht Ihnen eine halbstündige Pause zu. Ist es im Interesse der ArbeitnehmerInnen oder aus betrieblichen Gründen notwendig, kann diese Pause in zwei Pausen zu je 15 Minuten oder drei Pausen zu je 10 Minuten geteilt werden. Achtung!Pausen sind keine Arbeitszeit und werden daher in der Regel nicht bezahlt! Broschüren
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In den folgenden Jahrzehnten kamen weitere Regelungen und Gesetze hinzu. Am 1. Juli 1994 trat das aktuelle Arbeitszeitgesetz in Kraft. Das Arbeitszeitgesetzt (ArbZG) setzt den Rahmen für verschiedene Arbeitszeitmodelle. Wer die gesetzliche Regelung nicht einhält, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Es gilt für Arbeiter, Angestellte und Auszubildende bzw. Lehrlinge. Für führende Angestellte, wie Leiter von öffentlichen Dienststellen oder Oberärzte, gilt das Schutzgesetz nicht. Die Arbeitszeit beschreibt allgemein die Dauer der Zeit auf der Arbeit - jedoch ohne Pausen. Die genauen Arbeitszeiten sind im Arbeitsvertrag festgehalten. Die Arbeitszeiterfassung erfolgt oftmals in einer Excel-Tabelle oder online. Dort wird deine absolvierte Arbeitszeit berechnet und ganz einfach auf dein Arbeitszeitkonto überschrieben. Gesetzliche Regelung der ArbeitszeitVon der Schichtarbeit bis zu den Ruhepausen regelt das Arbeitszeitgesetz die Rahmenbedingungen für Arbeitnehmer. Es legt fest, dass die werktägliche Arbeitszeit mit einer Höchstgrenze von acht Stunden nicht überschritten werden darf. Das gilt auch für diejenigen, die von Zuhause aus arbeiten (Home-Office). Wenn kurzzeitig mehr Stunden anfallen, müssen sie innerhalb von sechs Monaten mit verkürzten Arbeitstagen verrechnet werden. Für die Verwaltung und den Abbau von Überstunden gibt es verschiedene Modelle. Das so genannte Teilzeitarbeitsgesetz regelt die Bedingungen für vertraglich verringerte Arbeitszeiten, wie zum Beispiel die 20-Stunden-Woche. Hier stellen wir alle Infos zum Thema Teilzeit und typische Teilzeitmodelle vor. JugendarbeitsschutzgesetzBei Kindern und Jugendlichen ab 13 Jahren, darf eine tägliche Arbeitszeit von zwei Stunden nicht überschritten werden - die Arbeit muss von den Eltern befürwortet werden. Arbeitszeit: Ruhepausen und RuhezeitenOft kommt die Frage auf, ab wann man zwingend eine Mittagspause machen muss. Das Arbeitszeitgesetz sorgt für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer: Laut diesem Gesetz müssen sie ab einer Arbeitszeit von sechs Stunden eine Pause von 30 Minuten einlegen. Ab neun Stunden verlängert sich diese Pause auf 45 Minuten. Zwischen dem Ende des alten und dem Beginn des neuen Arbeitstages sorgt eine Ruhezeit von elf Stunden für die nötige Erholung. Unternehmen, die ihre Angestellten an Sonn- und Feiertagen oder in Nachtarbeit beschäftigen, müssen sich ebenfalls an diese Regeln halten. Arbeitszeit: Sonn- und Feiertage, NachtarbeitSonntage und Feiertage müssen laut Arbeitszeitgesetz für Arbeitnehmer grundsätzlich frei sein. Allerdings sind einige Branchen von dieser Regelung ausgenommen: Unter anderem werden Arbeitnehmer in medizinischen Berufen, der Gastronomie, Freizeiteinrichtungen oder der Energie- und Wasserversorgung auch an Wocheneden und vor allem Feiertagen eingesetzt. Auch im Finanzbereich kann es vorkommen, dass Angestellte an Feiertagen größere internationale Zahlungen abwickeln. Arbeitgeber müssen die Feiertagsarbeit innerhalb von acht Wochen durch Ersatzruhetage ausgleichen. Wenn der Arbeitnehmer an einem Sonntag arbeitet, sollte der fehlende freie Tag innerhalb von zwei Wochen nachgeholt werden. Diese Regelung muss auch im Arbeitsvertrag verankert sein. Wenn Nachtarbeit anfällt, muss der Arbeitgeber den Angestellten entweder mit einem Lohnzuschlag oder mit Freizeitausgleich entschädigen. Laut Gesetz wird die Arbeit zwischen 23 und 6 Uhr als Nachtarbeit bezeichnet. Arbeitszeit verkürzen oder ändernArbeitest du länger als sechs Monate in dem Unternehmen und bist einer von mehr als 15 Mitarbeitern, hast du grundsätzlich Anspruch auf eine Verringerung deiner Arbeitszeit. Jedoch muss dem Arbeitgeber der Antrag mindestens drei Monate vor dem Verkürzungsbeginn schriftlich vorgelegt werden. Außerdem muss er der Arbeitszeitreduzierung bzw. der -änderung zustimmen, sonst gilt dein Antrag nicht. Ist dein Chef damit einverstanden, verlange auf jeden Fall eine schriftliche Bestätigung. Wie wirkt sich die Zeitumstellung aus?Bei der Umstellung auf die Winterzeit, kann dein Vorgesetzer eine zusätzliche Stunde anweisen, wenn die Arbeit im Schichtrhythmus erfolgt. Grundsätzlich darfst du die acht Stunden nicht überschreiten, jedoch gibt es die Ausnahmeregelung, dass die Arbeitszeit auf bis zu zehn Stunden verlängert werden darf. Vorausgesetzt, deine durchschnittliche Arbeitszeit überschreitet innerhalb des Monats nicht die täglichen acht Stunden, das heißt, du müsstest die Überstunden an einem anderen Tag "abfeiern". Zählt eine Geschäftsreise zur reinen Arbeitszeit?Bei einer Dienstreise während der regulären Arbeitszeit, verstößt du normalerweise nicht gegen das Arbeitszeitgesetz, wenn du insgesamt acht Stunden arbeitest und ausreichend Pause machst. Jedoch ist vorher abzuklären, welcher Teil der Geschäftsreise zur Arbeitszeit zählt. Auch die Fahrzeit gilt in der Regel als Arbeitszeit. Jedoch ist dabei die Beanspruchungstheorie zu beachten. Die Theorie spricht dann zu, wenn du beispielsweise selber mit dem Auto fahren musst. Aber auch wenn du im Taxi/Zug bist und Telefonate führst oder über dein Diensthandy für deine Kollegen erreichbar bist. Mutterschutz und ElternzeitIn der Schwangerschaft dürfen Frauen nicht über achteinhalb Stunden am Tag arbeiten. Nachtarbeit ist nur noch begrenzt und in ausgewählten Branchen zulässig. Theoretisch darfst du auch während der Elternzeit arbeiten. Die maximale Arbeitszeit beträgt wöchentlich 30 Stunden. Wie viele Stunden pro Tag bei 40 Stunden Woche?Wie wir bereits in unserem Beispiel errechnet haben, beträgt die tägliche Arbeitszeit bei einer 40h Woche und 5 Arbeitstagen pro Woche genau 8 Stunden.
Was bedeutet 40 Stunden pro Woche?Definition der 40-Stunden-Woche
Die 40-Stunden-Woche ist ein Konzept, das beispielsweise in Arbeitsverträgen verankert wird und sich auf eine wöchentliche Arbeitszeit von 40 Stunden bezieht. Zur Ermittlung dieser Zeit wird eine Woche ohne Feiertage herangezogen.
Wie lange muss ich bei 40 Stunden arbeiten?Sind beispielsweise acht Stunden an fünf Tagen in der Woche die Regel (also insgesamt 40 Stunden wöchentlich), handelt es sich bei Beschäftigten mit dieser Arbeitszeit um Vollzeitangestellte. Je nach Branche und Tarif können zwischen 36 und 40 Stunden pro Woche als Arbeit in Vollzeit angesehen werden.
Wie viel sind 40 Stunden die Woche?Wenn man von einer 5-Tage-Woche mit je 8 Stunden ausgeht, wären 40 Std / Woche die Norm.
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