Mit einem Tiny House habt ihr euer Zuhause immer dabei. Anders als in den USA dürft ihr euch hierzulande allerdings nicht einfach niederlassen, wo es euch gefällt. Das deutsche Baurecht gilt auch für Tiny Houses. Alles, was ihr zur Baugenehmigung fürs Minihaus wissen müsst. Wer in Deutschland irgendwo etwas bauen oder aufstellen möchte, der unterliegt immer in irgendeiner Form dem Baurecht und benötigt eine Baugenehmigung. Egal ob es sich um einen riesigen Wolkenkratzer handelt oder eben um ein kleines Tiny House. Da hilft es auch nichts, sein Tiny Haus auf einen Anhänger zu stellen – insbesondere, wenn man nicht nur zeitweise, sondern dauerhaft irgendwo wohnen will. In den USA, wo die
Tiny-House-Bewegung ihren Ursprung hat, ist das anders. Dort gelten Häuser auf Rädern nicht als Gebäude, sondern als Wohnmobile und unterliegen somit nicht dem Baurecht. Wenn sie zudem bestimmte Abmessungen nicht überschreiten, sind sie sogar ganz zulassungsfrei. Ganz anders sieht das in Deutschland aus. Wir erklären euch, wie Tiny Houses baurechtlich einzuordnen sind und wie ihr legal in eurem Minihaus wohnen könnt. Unser Buchtipp für alle Tiny-House-Fans:
Tiny House – Das grosse Praxisbuch: Planung, Selbstbau und Fertighäuser. Mit vielen Erfahrungsberichten, für 29,90 Euro (Anzeige*) Ihr könnt euer
Tiny House auf Rädern (THoW), Minihaus oder Containerhaus auf der Straße bewegen. Dabei werden zwei Arten unterschieden:
Sobald ihr euer Tiny House aber auf einem Grundstück in irgendeiner Form bewohnt, wird es auf Grundlage der Landesbauordnung zu einem Gebäude der Gebäudeklasse 1. Dabei ist es egal, ob das Tiny House auf Rädern, auf einer Wechselbrücke oder auf einem Fundament steht. Dann braucht ihr unter Umständen eine Baugenehmigung für euer Tiny House. Und das gilt bei Umzug für jedes neue Grundstück, auf dem ihr euer Minihaus aufstellt. Was genau ein Gebäude ist, steht in den Begriffserläuterungen der Landesbauordnungen. Dieses Tiny House von Tech Tiny House kann man zwar auf der Straße bewegen, sobald man darin aber dauerhaft an einem Ort wohnen will, wird es vom Fahrzeug zum Gebäude. © Tech Tiny HouseWo kann man ein Tiny House aufstellen?Wo man ein Tiny House aufstellen kann, hängt von der Art der Nutzung ab. Man unterscheidet zwischen folgenden Nutzungen:
Dauerhaft wohnen im Tiny HouseWenn ihr dauerhaft in eurem Tiny House wohnen wollt, dann muss euer Grundstück zwei Bedingungen erfüllen:
Lest in unserem Newsticker, wo in Deutschland Grundstücke für Tiny Houses ausgewiesen werden. Wenn diese beiden Voraussetzungen erfüllt ist, dann hängt es von der jeweiligen Landesbauordnung (LBO) ab, ob und in welcher Form das Tiny House genehmigungspflichtig ist. Dabei gibt es folgende Möglichkeiten:
Sonderfall Campingplatz: Keine Baugenehmigung nötigWenn ihr euer Tiny House auf einem Campingplatz aufstellen wollt, für den die Wohnnutzung im Bebauungsplan eingetragen ist, dann benötigt ihr weder eine Stellplatz- noch eine Baugenehmigung. Laut Landesverordnung über Camping- und Wochenendplätze gibt es dann aber zwei Auflagen für euer Tiny House:
Anforderungen, die ein Tiny House für dauerhaftes Wohnen erfüllen mussDa die Landesbauordnung für Wohnungen vorschreibt, dass sie eine Küche und ein Bad haben müssen, ist ein Tiny House ohne Küche und Bad nicht genehmigungsfähig. Weitere Anforderungen, die das Minihaus erfüllen muss:
Mehr Infos zum Thema findet ihr in der Zeitschrift Kleiner Wohnen, die jährlich erscheint und 8,90 Euro kostet (Anzeige*) Ein Plätzchen im Grünen - davon träumen viele Tiny-House-Fans. Aber das ist nicht so einfach. © Henry Farkas/down2earth.orgNutzung als Wochenend- oder FerienhausWer sein Tiny House nur gelegentlich als Wochenendhaus oder als Ferienhaus nutzen will, kann es auf einem Grundstück in einem "Sondergebiet, das der Erholung dient" aufstellen. Diese Gebiete sind extra für den Bau von Wochenend- oder Ferienhäusern gedacht. Das Attraktive an diesen Gebieten: Sie liegen meist umgeben von Außengebieten, also mitten in der Natur. Zudem gelten in solchen Gebieten oft tolerantere Bebauungspläne und Gestaltungssatzungen. Dort ist der Bau eines Tiny House häufig verfahrens- oder genehmigungsfrei, wenn die Grundfläche nicht mehr als 50 Quadratmeter beträgt. Das Grundstück muss allerdings auch dort erschlossen sein. Dauerwohnen (und die Anmeldung eines Erstwohnsitzes) ist in solchen Tiny Houses in der Regel nicht erlaubt – es sei denn, die Gemeinde hat im Bebauungsplan eine Wohnnutzung zugelassen. Dann müsst ihr allerdings das Gebäudeenergiegesetz (GEG) beim Bau einhalten. Es gilt nicht, wenn das Tiny House maximal vier Monate im Jahr bewohnt wird. Mehr dazu, lest ihr in unserem "Stimmt es, dass das Gebäudeenergiegesetz (GEG) für Tiny Houses nicht gilt?" Nutzung als Wohnwagen: Keine Baugenehmigung nötigWer sein Tiny House nur als Wohnwagen für den Urlaub nutzt, der fällt nicht unter das Baurecht. Das Tiny House gilt dann als Fahrzeug. Es muss allerdings für die Zeit, in der es nicht genutzt wird, einen Stellplatz haben. Das kann eine zum Abstellen von Kraftfahrzeugen vorgesehene Fläche auf Privatgrund sein. Ist das Abstellen auf dem eigenen Wohngrundstück von der Gemeinde untersagt, dann braucht ihr einen separaten Stellplatz in einem Gebiet, das für Stellplätze und Garagen ausgewiesen ist. Wie der aussehen muss, ist in den Stellplatzverordnungen der jeweiligen Landesbauordnungen der einzelnen Bundesländer geregelt. Am einfachsten ist es, das Tiny House für die Zeit der Nicht-Nutzung auf einem Campingplatz zu parken.
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Inhalt von Youtube Beim Anzeigen dieses Inhalts werden Ihre IP-Adresse, Geräteinformationen, Referrer und Zeitstempel an Youtube übermittelt und Cookies gesetzt. Diese Daten können Youtube auch zu eigenen Zwecken, insbesondere zur Analyse des Nutzungsverhaltens zu Marktforschungs- und Marketing-Zwecken, dienen. Ein Zugriff auf diese Daten aus oder eine Speicherung in Staaten mit einem im Vergleich zur EU abweichenden Datenschutzniveau ist nicht ausgeschlossen. Weitere Informationen finden Sie in unserem Consent Banner Und noch ein abschließender Buchtipp für euch: ownhome. Das autarke Tiny House für ein Leben im Einklang mit der Welt, für 29,99 Euro (Anzeige*) *Dieser Beitrag wurde um einen sogenannten Affiliate-Link ergänzt. Dadurch bekommen wir bei Kaufabschluss einen kleinen Anteil der Provision. Der Produkthinweis erfolgt dabei rein redaktionell und unabhängig. Der Kaufpreis erhöht sich dadurch nicht. Wo darf man in Deutschland ein Tiny House aufstellen?Legal darf ein Tiny House auf einem Campingplatz, in Ferien- und Wochenendhausgebieten oder auf einem privaten Baugrundstück aufgestellt werden. Aus dem Aufstellort ergibt sich, welcher Haustyp errichtet werden kann, welche Größe das Tiny House haben darf und welche weiteren Anforderungen es erfüllen muss.
Wie groß darf ein Tiny House in Deutschland sein?Der Begriff Tiny House wird in Deutschland oft für ein Minihaus auf Rädern verwendet. Für Tiny Houses auf Rädern gibt es in Deutschland klare Vorgaben für die Straßenzulassung: Es darf maximal 4 Meter hoch und 2,55 Meter breit sein. Inklusive fahrbarem Untersatz darf es nicht mehr als 3.500 Kilogramm wiegen.
Sind Tiny Houses in Deutschland erlaubt?In Deutschland ist es nicht möglich, Tiny Houses ohne Baugenehmigung einfach auf irgendein Grundstück zu setzen. Wenn Sie dauerhaft darin wohnen wollen, benötigen Sie fast immer eine Baugenehmigung. Denn in diesem Fall wird das Tiny House als Gebäude eingestuft.
Was kostet das günstigste Tiny House?Für einen Bausatz zum Tiny Haus bauen kann mit mindestens 20.000 Euro gerechnet werden. Ein schlüsselfertiges Tiny House liegt normalerweise bei mindestens 60.000 Euro. Allerdings können Tiny House Preise, je nachdem welche Ausstattung und Materialien gewählt werden, auch bis auf sechs-stellige Summen steigen.
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