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Diese Kriterien gelten allesamt für die Erstausbildung des Kindes. Dabei spielt keine Rolle, ob es sich um eine schulische Ausbildung oder eine duale Ausbildung handelt. Andere Voraussetzungen gelten allerdings für Azubis, die bereits eine andere Ausbildung absolviert haben. Wem steht das Kindergeld zu, wenn man in der Ausbildung ist?Kindergeld ist eine staatliche Leistung für Eltern und soll die grundlegende Versorgung von Kindern sicherstellen. Ausgezahlt wird es immer nur an einen Elternteil. Das gilt auch bei getrennten Paaren oder wenn das Kind für die Ausbildung bereits von Zuhause ausgezogen ist. In dem Fall ist der Elternteil allerdings verpflichtet, das Kindergeld seinem Kind zu überweisen. Kommen die Eltern beziehungsweise der Elternteil der Verpflichtung nicht nach, kann der Azubi sich an die Familienkasse wenden und einen Abzweigungsantrag stellen. Bei positivem Bescheid wird das Kindergeld zukünftig direkt aufs Konto des Azubis überwiesen. Anzeige Kindergeld HöheOb sich ein Kind in Ausbildung befindet, hat keinen Einfluss auf die Höhe des Kindergeldes. Entscheidend ist einzig die Anzahl der Kinder. Folgende Beträge erhalten Eltern derzeit:
Zum Januar eines Jahres steigen die Beträge leicht, bisher sind die Kindergeldbeiträge aber unverändert zum Vorjahr. Kindergeld in der ÜbergangsphaseEin Hinweis noch für Eltern, deren Kinder sich gerade zwischen zwei Ausbildungsphasen befinden, beispielsweise zwischen Schulabschluss und Ausbildungsbeginn: Hier wird das Kindergeld maximal vier Monate lang weitergezahlt. Allerdings gibt es entsprechende Auflagen:
Wann entfällt das Kindergeld?Sofern für die genannten Ausbildungs- und Orientierungsphasen Nachweise vorliegen, steht einer Kindergeldzahlung nichts im Wege. Die Bezugsdauer endet in folgenden Fällen:
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Kindergeld beantragenWer für sein volljähriges Kind in der Ausbildung Kindergeld beantragen will, wendet sich an die Familienkasse der zuständigen Agentur für Arbeit. Aufgrund gesetzlicher Vorgaben ist ein reiner Onlineantrag derzeit noch nicht möglich. Zwar können Sie online ein Formular ausfüllen, aber am Ende der Eingabe erzeugt die Seite eine PDF-Datei. Diese muss der Antragsteller ausdrucken und das von Hand unterschriebene Original postalisch der Familienkasse zusenden. Zusätzlich zum ausgefüllten Formular müssen Sie folgende Unterlagen beilegen:
Anzeige Kindergeld für zweite AusbildungKomplizierter ist der Bezug von Kindergeld, wenn der Azubi bereits eine Ausbildung abgeschlossen hat und diese durch eine aufbauende oder zweite Ausbildung ergänzen will. Als zweite oder weiterführende Ausbildung gelten:
Voraussetzung ist, dass die erste Ausbildung abgeschlossen ist und zur Ausübung eines Berufs befähigt. Hat das Kind beispielsweise eine gewerblich-technische Ausbildung (wie Mechatroniker oder Metallbauer) absolviert und plant nun eine Aufstiegsfortbildung zum Techniker, zählt diese als zweite Ausbildung. Anspruch auf Kindergeld gilt dann immer noch bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres. Minijob: Arbeit neben der Ausbildung entscheidendAllerdings gibt es hier einige Fallstricke, vor allem im Hinblick auf die Zuverdienstmöglichkeiten. Eine feste Einkommensgrenze gibt es zwar nicht mehr, diese wurde vor einige Zeit abgeschafft. Dafür sind so genannte „schädliche Einkünfte“ relevant. Schädlich ist hier grundsätzlich eine Erwerbsarbeit von über 20 Stunden pro Woche. Ausgenommen davon sind Tätigkeiten im Rahmen der Ausbildung. Auch 450-Euro– oder Mini-Jobs stellen per se kein Problem dar. Haben Sie mehr als einen Job, darf die addierte Arbeitszeit 20 Stunden pro Woche nicht übersteigen. Diese Arbeitszeit dürfen Sie für maximal zwei Monate überschreiten. Arbeiten Sie beispielsweise regulär 10 Stunden pro Woche und zwei Monate lang 40 Stunden pro Woche, ist das kein Problem. Arbeiten Sie jedoch regulär 20 Stunden und dann zwei Monate lang 40 Stunden pro Woche, fällt das Kindergeld für diese beiden Monate weg, da sich dadurch die durchschnittliche Arbeitszeit aufs Jahr betrachtet auf über 20 Stunden pro Woche erhöht. Noch komplizierter wird es durch eine weitere relevante Unterscheidung, und zwar nach Einkommensarten. Denn als schädliche Einkünfte gelten nur diese:
Stammt das Geld jedoch aus einer Au-Pair-Tätigkeit, Kapitalvermögen oder Vermietungen, ist es unschädlich und wird nicht angerechnet. Finanzieren Eltern beispielsweise die Ausbildung ihres Kindes über Mieteinnahmen, bleibt der volle Kindergeldanspruch bestehen. Nimmt ein Azubi die gleichen Beträge jedoch durch Studenten– oder Nebenjobs ein, gelten diese als schädlich. Ausbildung und Kindergeld: Tipps für AzubisUm den Kindergeldanspruch während der Ausbildung nicht zu riskieren, sollten Sie folgende Dinge beachten: Wie hoch darf das ausbildungsgehalt sein um Kindergeld zu bekommen?Voraussetzungen für Kindergeld ab 18
Macht Ihr Kind eine zweite Ausbildung (Schul-, Berufsausbildung oder Studium) und arbeitet bis zu 20 Wochenstunden, können Sie Kindergeld beziehen. Wie viel es mit dieser Beschäftigung verdient, spielt keine Rolle.
Wie lange gibt es das Kindergeld?Erklärfilm: das Kindergeld
Kindergeld erhalten alle Familien unabhängig vom Einkommen. Es wird grundsätzlich für alle Kinder bis 18 Jahre gezahlt. Ist Ihr Kind arbeitslos, wird das Kindergeld bis 21 Jahre gezahlt. Befindet sich Ihr Kind in Ausbildung, erhalten Sie Kindergeld bis 25 Jahre.
Was muss ich tun um weiter Kindergeld zu bekommen?Beginnt Ihr Kind nach dem Schulabschluss eine Berufsausbildung oder ein Studium, haben Sie in der Regel weiterhin Anspruch auf Kindergeld. Dies gilt auch für eine Übergangszeit zwischen Schule und Studium oder Ausbildung von bis zu 4 Kalendermonaten.
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