Ab wann gelten PCR-Tests? Foto: Viacheslav Lopatin / shutterstock.com Show
In vielen Bereichen des öffentlichen Lebens brauchen Ungeimpfte jetzt einen PCR-Test. Doch ab wann gilt dieser eigentlich und wie lange?
Seit heute gilt in Baden-Württemberg die sogenannte Warnstufe. Sie bringt strengere Schutzmaßnahmen gegen die Corona-Pandemie mit, die vor allen Dingen Ungeimpfte betreffen. Wer keinen Impf- oder Genesenennachweis besitzt, braucht jetzt beim Restaurantbesuch, im Fitnessstudio oder auch im Schwimmbad einen PCR-Test. Da diese recht teuer sind, ist es im Interesse der Getesteten, die Bescheinigung möglichst lange zu verwenden. Ab wann wird also gerechnet? Ab wann gelten PCR-Tests?Ein Pressesprecher des Sozialministeriums Baden-Württemberg teilte unserer Zeitung auf Anfrage mit, dass der Zeitpunkt des Testergebnisses entscheidend ist. Soll heißen, die PCR-Tests gelten ab dem Datum und der Uhrzeit auf der Bescheinigung. Es wird also nicht schon ab der Probenentnahme gerechnet. Wie lange gelten PCR-Tests?PCR-Tests sind ab dem Zeitpunkt der Ausstellung des Testbefundes für 48 Stunden gültig. Wie lange dauert es bis zum Ergebnis?In der Regel liegt das Ergebnis eines PCR-Tests innerhalb von 24 Stunden vor. Gegen einen Aufpreis bieten viele Teststellen auch einen Express-Test an, bei dem das Ergebnis innerhalb von einer Stunde übermittelt wird. Kann man PCR-Tests selber machen?Nein, das ist nicht möglich. Denn anders als bei Schnelltests müssen die PCR-Tests im Labor ausgewertet werden. Es gibt zwar Anbieter, die Testkits für Zuhause anbieten, aber auch diese müssen dann wieder ins Labor geschickt werden. Da der Versand aus eigener Tasche bezahlt werden muss und entsprechend Zeit in Anspruch nimmt, lohnt sich eine Testung auf diese Art und Weise nicht. Man sollte sich daher eine Teststelle in der Nähe suchen. Wo braucht man überall einen PCR-Test?Wo in der Warnstufe in Baden-Württemberg ein PCR-Test benötigt wird, erfahren Sie in diesem Video: Lesen Sie auch: Alle Regeln in der Warnstufe im Überblick Coronavirus: TestenDas Testen ist für die Gesundheitsversorgung und für den Schutz von besonders gefährdeten Personen wichtig. Lesen Sie hier, wer sich testen lassen soll und wo dies möglich ist.
Beachten Sie: Die Umsetzung der Testung
liegt in der Verantwortung der Kantone und kann daher abweichen. Sollen Sie sich testen lassen bei Symptomen oder nach engem Kontakt zu einer positiv getesteten Person?
Hinweis: Sie können ein Covid-Zertifikat für Genesene erhalten, wenn Ihre Covid-Erkrankung durch einen positiven PCR-Test oder positiven nasopharyngealen Antigen-Schnelltest bestätigt wurde. Ein solches Zertifikat
kann beispielsweise für eine Reise ins Ausland wichtig sein. Sie sind nicht sicher, ob und wie Sie sich auf das Coronavirus testen sollen? Dann öffnen Sie die nachstehende Grafik. Mehr Informationen zum Vorgehen beim
Erhalt des Testergebnisses finden Sie auf der Seite So schützen wir uns.
Im Moment der Testung waren Sie mit
grosser Wahrscheinlichkeit nicht mit dem Coronavirus infiziert. Ein negatives Testresultat schliesst eine Infektion mit dem Coronavirus jedoch nicht aus. Es ist möglich, dennoch infiziert und ansteckend zu sein. Wenn Sie oder Ihr Umfeld ein erhöhtes Schutzbedürfnis haben, können Sie sich an den Grundprinzipien auf der Seite
So schützen wir uns orientieren. Für alle aufgeführten Testarten gilt: Bitte halten Sie Rücksprache mit Ihrer Ärztin/Ihrem Arzt, falls Sie ein negatives Testergebnis erhalten haben und: PCR-Test: Bei einem negativen Testresultat erhalten Sie ein
Covid-Zertifikat für Getestete mit einer Gültigkeit von 72 Stunden ab Zeitpunkt der Probeentnahme. Nasopharyngealer Antigen-Schnelltest: Bei einem negativen Testresultat erhalten Sie ein
Covid-Zertifikat für Getestete mit einer Gültigkeit von 24 Stunden ab Zeitpunkt der Probeentnahme. Das Angebot und die Verfügbarkeit von verschiedenen Tests entwickeln sich
laufend. Nachfolgend finden Sie eine Übersicht der verschiedenen Testarten. Einzel-PCR-TestEin positiver Einzel-PCR-Test stellt fest, ob Sie eine Infektion mit dem Coronavirus haben. PCR-Tests können über einen Nasen-Rachen-Abstrich, einen Rachen-Abstrich oder anhand einer Speichelprobe durchgeführt werden. Das Resultat liegt in der Regel innerhalb von 12 bis 24 Stunden vor. Den Abstrich führen Ihre Ärztin/Ihr Arzt, Spitäler und
Testzentren durch. Die entsprechende Analyse der Probe erfolgt in einem bewilligten Labor. Bei gepoolten PCR-Tests werden die Speichelproben von mehreren Personen zu einer Mischprobe vereint. Das Labor analysiert diese Mischprobe. Fällt das Resultat der Mischprobe bzw. des «pools» positiv aus, müssen im Nachhinein einzelne Proben nochmals analysiert werden, um herauszufinden, welche Person infiziert ist. Dafür wird ein
individueller PCR-Test oder Antigen-Schnelltest durchgeführt. Antigen-Schnelltests liefern ein Testergebnis innerhalb von 15 bis 20 Minuten. Sie stellen wie PCR-Tests fest, ob Sie sich mit dem Coronavirus angesteckt haben. Der Test wird über einen Nasen-Rachen-Abstrich durchgeführt. Er kann nicht über eine Speichelentnahme erfolgen. Mit
dem Antigen-Selbsttest können Sie sich selber auf das Coronavirus testen. Die Probeentnahme führen Sie dabei selbst über einen Nasenabstrich durch und lesen im Anschluss das Resultat ab. Das Testergebnis liegt innerhalb von 15 bis 20 Minuten vor. Folgen Sie für die Durchführung des Selbsttests der Gebrauchsanweisung, die beigelegt ist. Selbsttests können identifizieren, ob Sie zum Zeitpunkt des Tests ansteckend sind. Vorsicht: Selbsttests ergeben ein weniger verlässliches Resultat
als PCR-Tests oder Antigen-Schnelltests. Es kann also sein, dass Sie trotz einem negativen Resultat mit dem Coronavirus infiziert sind und das Virus weitergeben. Sie können sich daher weiterhin an den Grundprinzipien auf der Seite So schützen wir uns orientieren. Das untenstehende Video zeigt, wie
ein Selbsttest verwendet wird. Es handelt sich dabei um ein Beispiel. Wichtig ist, dass Sie stets den Gebrauchsanweisungen des jeweiligen Herstellers folgen.
Serologische
Tests weisen bestimmte Antikörper im Blut nach, in diesem Fall solche, die gegen das Coronavirus produziert wurden. Das Vorhandensein von eigenen Antikörpern zeigt an, dass die Person bereits mit dem Virus in Kontakt war oder geimpft wurde. Serologische Tests sind sehr nützlich für Populationsstudien, zum Beispiel um die Entwicklung der Immunisierung der Bevölkerung zu beobachten. Ein positives Resultat eines Antikörpertests führt seit dem 17. Februar 2022 nicht mehr zu einem Schweizer Covid-Zertifikat für Genesene. Ein Antikörpertest kann zum derzeitigen Zeitpunkt keine Aussage über die zeitliche Entwicklung des Immunschutzes geben. Der Bund übernimmt die Testkosten wie
folgt: Der Bund übernimmt die Kosten von individuellen Einzel-PCR-Tests in folgenden Fällen: Der Bund übernimmt keine Kosten von Einzel-PCR-Tests, die
zu einem Covid-Zertifikat für Getestete führen (kann z.B. für Reisen ins Ausland notwendig sein). Der Bund übernimmt die Kosten von nasopharyngealen Antigen-Schnelltests für alle Personen. Der Bund übernimmt die Kosten von PCR-Pooltests für alle Personen. Antikörpertests sind im Allgemeinen selbst zu bezahlen. Ausnahmen: Im
Rahmen einer fachärztlichen Abklärung und nach ärztlicher Anordnung werden die Kosten der Antikörpertests bei Personen mit einer Indikation für eine monoklonale Antikörper-Therapie sowie bei stark immunsupprimierten Personen 4 Wochen nach der Grundimmunisierung (gemäss der aktuellen Empfehlungen des BAG und der EKIF) übernommen. Ebenso werden die Kosten übernommen, wenn die zuständige kantonale Stelle eine Testung auf Antikörper anordnet. Der Bund
übernimmt keine Kosten für Antigen-Selbsttests. Das bedeutet, Sie müssen die Kosten selbst übernehmen, unabhängig davon, ob Sie geimpft oder genesen sind. Selbsttests können z. B. in Apotheken, Drogerien oder im Detailhandel gekauft werden. Sie können sich bei verschiedenen Ärztinnen und Ärzten, Testzentren, Spitälern und Apotheken auf das Coronavirus testen lassen. Häufig gestellte Fragen (FAQ)Weiterführende ThemenSo schützen wir unsWas tun bei Symptomen oder positivem Testergebnis? |