Wer bei der stadt ist zuständig für ein polizeiliches führungszeugnis

Führungszeugnisse werden von verschiedenen privaten und öffentlichen Stellen angefordert. Sie dienen als Nachweis, dass jemand nicht vorbestraft ist. Die Auskunft aus diesem Zentralregister wird im allgemeinen Sprachgebrauch auch „polizeiliches Führungszeugnis“ genannt.

Das Führungszeugnis können Sie online beim Bundesamt für Justiz oder schriftlich (per Post) und persönlich bei der Meldebehörde Ihrer Haupt- oder Nebenwohnung beantragen. Bei schriftlicher oder persönlicher Antragstellung leiten wir den Antrag an das Bundesamt für Justiz zur Prüfung und Erledigung weiter. Hier wird das Führungszeugnis ausgestellt und entweder an Sie oder an die benannte Behörde geschickt.

Führungszeugnis für private Zwecke
Sie bekommen das Führungszeugnis mit der Post zugeschickt und können es an die Stelle (zum Beispiel Verein, Personalbüro) weiterleiten, die das Führungszeugnis von Ihnen angefordert hat.

Führungszeugnis für eine Behörde
Wenn Sie das Führungszeugnis für eine Behörde benötigen, wird der genaue Verwendungszweck im Antrag vermerkt und das Führungszeugnis direkt dorthin gesandt. Wenn Sie vorher erfahren wollen, was in Ihrem Führungszeugnis steht, können Sie bei einem Amtsgericht Ihrer Wahl Einsicht nehmen.

Erweitertes Führungszeugnis
Ein erweitertes Führungszeugnis benötigen Personen, die hauptberuflich oder ehrenamtlich im Kinder- und Jugendbereich oder mit erwachsenen Menschen mit Behinderung tätig sind beziehungsweise werden wollen (zum Beispiel Schule, Sportverein). Für den Antrag müssen Sie eine schriftliche Bestätigung der Stelle vorlegen, die das erweiterte Führungszeugnis von Ihnen verlangt. Einen Vordruck für dieses Aufforderungsschreiben finden Sie unter „Formulare & Links (als Download).

Europäisches Führungszeugnis
Ein Europäisches Führungszeugnis erhalten Personen, die - neben oder anstatt der deutschen - die Staatsangehörigkeit eines oder mehrerer anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union besitzen. In dieses Führungszeugnis werden auch die Eintragungen aufgenommen, die im Strafregister des Herkunftslandes gespeichert sind.

Dauer & Kosten

Bearbeitungszeit

Im Regelfall zwei bis drei Wochen.
Europäisches Führungszeugnis: bis zu sechs Wochen

Führungszeugnis

Jeder Person, die das 14. Lebensjahr vollendet hat, wird auf Antrag ein Zeugnis über den sie betreffenden Inhalt des Zentralregisters erteilt (Führungszeugnis). 
Der Antrag ist bei der Meldebehörde zu stellen. Der Antragsteller hat seine Identität und, wenn er als gesetzlicher Vertreter handelt, seine Vertretungsmacht nachzuweisen.

Online-Beantragung von Führungszeugnissen
Seit dem 1. September 2014 können Führungszeugnisse online im Internet beantragt werden. Zuständig für die Ausstellung ist das Bundesamt für Justiz (www.bundesjustizamt.de).

Voraussetzung für diese Online-Nutzung sind u.a. der elektronische Personalausweis mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion und ein Kartenlesegerät. Nähere Auskünfte zur Beantragung und welche Führungszeugnisse beantragt werden können, erläutert der nachstehende Flyer des Bundesamtes für Justiz.

Natürlich besteht nach wie vor die Möglichkeit, die entsprechenden Anträge persönlich bei der Stadtverwaltung Schmallenberg – Einwohnermeldeabteilung – zu stellen.

  • Flyer: Online-Beantragung von Führungszeugnissen

Personalausweis

Für erweiterte Führungszeugnisse ist ein schriftlicher Nachweis über die Voraussetzung zur Beantragung eines Führungszeugnis nach § 30 a BZRG vorzulegen

Gesetz über das Zentralregister und das Erziehungsregister
(Bundeszentralregistergesetz - BZRG)

Ihre Ansprechpersonen

  • Sie können den Antrag persönlich ohne vorherige Terminbuchung in der Expresshalleder Kaiserallee 8 (Haupteingang) stellen. Darüber hinaus ist die persönliche Antragstellung mit Terminvereinbarung im Bürgerbüro Ost und in jeder Ortsverwaltung möglich.
  • Alternativ können Sie den Antrag elektronisch über das Onlineportal des Bundesamts für Justiz stellen.

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Polizeiliche Führungszeugnisse geben Auskunft darüber, ob die im Zeugnis bezeichnete Person vorbestraft ist oder nicht. Arbeitgeber verlangen daher häufig vor der Einstellung eines neuen Arbeitnehmers oder einer neuen Arbeitnehmerin die Vorlage eines Führungszeugnisses.

Es gibt zwei Arten von Führungszeugnissen:

  • Privatführungszeugnis (N) für private Zwecke
  • Behördenführungszeugnis (O) zur Vorlage bei einer deutschen Behörde

Die Daten des Führungszeugnisses stammen aus dem Bundeszentralregister. Das Bundeszentralregister enthält beispielsweise strafgerichtliche Verurteilungen, Entscheidungen von Verwaltungsbehörden und Gerichten oder gerichtliche Entscheidungen wegen Schuldunfähigkeit.

In Privatführungszeugnissen werden die wichtigsten Angaben aus rechtskräftigen strafrechtlichen Verurteilungen aufgeführt. Es werden beispielsweise die Straftat und die Höhe der festgesetzten Strafe vermerkt. Nicht aufgenommen werden strafgerichtliche Verurteilungen von untergeordneter Bedeutung, wenn im Bundeszentralregister keine weitere Strafe eingetragen ist. Dies ist beispielsweise bei Geldstrafen von nicht mehr als 90 Tagessätzen oder Freiheitsstrafen von nicht mehr als drei Monaten der Fall.

Das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde enthält darüber hinaus noch weitere Angaben. Es führt beispielsweise bestimmte Entscheidungen von Verwaltungsbehörden wie den Widerruf des Waffenscheins oder einer Gewerbeerlaubnis auf. In der Regel werden auch alle Verurteilungen wegen Straftaten im Zusammenhang mit der Ausübung eines Gewerbes angezeigt.

Die Eintragungen bleiben nicht auf Dauer im Register. Nach Ablauf bestimmter Fristen werden sie gelöscht. Enthält das Bundeszentralregister keine für das Führungszeugnis relevanten Daten, steht im Führungszeugnis "Inhalt: keine Eintragung". Die betreffende Person darf sich dann als nicht vorbestraft bezeichnen.

Wird für eine Person, die die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der EU besitzt, ein Führungszeugnis beantragt, wird automatisch ein Europäisches Führungszeugnis ausgestellt.

Dies ist unabhängig davon, welche Art eines Führungszeugnis beantragt wird (normales Führungszeugnis, erweitertes Führungszeugnis, Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde…). Es besteht auch keine Wahlmöglichkeit, kein Europäisches Führungszeugnis zu erhalten.

Hat eine Person neben der deutschen Staatsangehörigkeit eine weitere EU-Staatsangehörigkeit oder mehrere, wird ebenfalls ein Europäisches Führungszeugnis ausgestellt. Bei mehreren EU-Staatsangehörigkeiten werden Auskünfte aus allen Herkunftsstaaten eingeholt.

Wo muss ich hin um ein Führungszeugnis zu beantragen?

Das Führungszeugnis ist durch die betroffene Person persönlich unter Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses bei der örtlichen Meldebehörde oder über das Online-Portal des Bundesamts für Justiz zu beantragen.

Wo bekomme ich ein Führungszeugnis in Schleswig Holstein?

An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (früher: Einwohnermeldeamt). Sofern Sie einen elektronischen Personalausweis besitzen, können Sie das Führungszeugnis online auf den Internetseiten des Bundesamtes für Justiz (BfJ) beantragen und bezahlen.

Wo beantrage ich in Karlsruhe ein polizeiliches Führungszeugnis?

Sie können den Antrag persönlich ohne vorherige Terminbuchung in der Expresshalle der Kaiserallee 8 (Haupteingang) stellen. Darüber hinaus ist die persönliche Antragstellung mit Terminvereinbarung im Bürgerbüro Ost und in jeder Ortsverwaltung möglich.

Wo beantrage ich ein Führungszeugnis Kiel?

Hinweise für Kiel: Führungszeugnisse können sowohl bei der Meldebehörde des Haupt- als auch des Nebenwohnsitzes beantragt werden. In Kiel können Sie sich an jede Stelle des Sachbereichs Einwohnerangelegenheiten (Stadtamt) wenden: Rathaus.