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Wie lang darf ein Zug, bestehend aus einem Lkw und einem Anhänger, ohne dass Ladung hinausragt, höchstens sein? << Zurück zur Fragenauswahl Testberichte
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Datenschutzerklärung und den Cookie-Einstellungen. Beim Ziehen von Anhängern ist vor allem darauf zu achten, dass die Gewichtslimits (insbesondere auch
die Stützlast) nicht überschritten werden. Anhänger Wohnwagen © ÖAMTC Aber auch zahlreiche andere Faktoren sind zu beachten, wie unter anderem vorschriftsgemäße Beleuchtung, richtige Bereifung oder die Einhaltung der Beladungsvorschriften. Nachstehend soll ein Überblick über die wichtigsten zu beachtenden Vorschriften gegeben werden. Welche Arten von Anhängern dürfen gezogen werden?Grundsätzlich dürfen nur solche Anhänger gezogen werden, bei denen die Gewichtslimits (insbesondere auch die Stützlast; siehe auch Daten im Zulassungsschein) nicht überschritten werden.
Eigengewicht Zugfahrzeug (z.B. 965 kg) + 75 kg = 1.040 kg
Welche Lenkberechtigung ist beim Ziehen von Anhängern erforderlich?Klasse B:
Klasse B mit Code 96 zusätzlich erlaubt:
Klasse BE:
Klassen C, C1 und D:
Klassen CE und DE:
Klassen C1E:
AnhängekupplungGrundsätzlich gilt: Wird an einem Fahrzeug eine Anhängevorrichtung angebracht, ist nach wie vor grundsätzlich eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere erforderlich (Genehmigungspflicht!). Unterlagen zur Eintragung:(genaue Informationen erhält man von der zuständigen Typisierungsstelle; z.B. für Wien: MA 46):
Kosten:
Behörde:
Eintrag im Zulassungsschein:Wir empfehlen: Anhängekupplung (bei der örtlichen Zulassungsstelle) auch in den Zulassungsschein eintragen zu lassen oder zumindest eine Kopie der Typenscheineintragung auf allen Fahrten mitzuführen; dient als Nachweis über die ordnungsgemäße Eintragung bei Kontrolle unterwegs. Es besteht die Möglichkeit, bei der Genehmigung eines Anhängers eine bestimmte Bandbreite für das höchstzulässige Gesamtgewicht anzugeben. Innerhalb dieser Bandbreite wird dann das jeweils aktuelle höchste zulässige Gesamtgewicht von der Behörde oder der Zulassungsstelle auf Antrag festgesetzt und in den Zulassungsschein eingetragen. Umtypisierungen sind daher für diese Anhänger nicht mehr notwendig, sondern bei der Zulassungsstelle kann das im Hinblick auf ein geändertes Zugfahrzeug erforderliche neue höchste zulässige Gesamtgewicht des Anhängers innerhalb der vorgegebenen Bandbreite ausgewählt und festgelegt werden! Ausnahmen von der Genehmigungspflicht:
Es wird empfohlen, eine Werkstattbestätigung über den fachgerechten Einbau mitzuführen! Weitere VorschriftenBlinkerkontrolleinrichtung: Der Lenker muss vom Lenkerplatz erkennen können, ob die Blinkleuchten des Fahrzeuges und des damit gezogenen Anhängers funktionieren. Kann die Funktion der Anhänger-Blinker mit der Kontrolleinrichtung des Zugfahrzeuges "mitkontrolliert" werden, ist keine gesonderte Kontrolleinrichtung notwendig. Ist dies nicht der Fall, dann muss jedenfalls eine optische Kontrolleinrichtung für den Anhänger im Zugfahrzeug vorhanden sein. Unterlegkeil: Für jeden Anhänger über 750 kg höchstzulässigem Gesamtgewicht muss mindestens ein Unterlegkeil mitgeführt werden!
z.B. Reißleine oder Sicherungskette Aufschriften: An Anhängern (ausgenommen Wohnanhänger) müssen an der rechten Außenseite vollständig sichtbar und dauernd gut lesbar und unverwischbar:
VersicherungJeder zum Verkehr zugelassene Anhänger muss über eine „eigene“ Haftpflichtversicherung verfügen. Die Versicherung von Anhängern umfasst grundsätzlich nur Versicherungsfälle, die nicht mit dem Ziehen des Anhängers durch ein Kfz zusammenhängen. Tritt der Schaden zu einem Zeitpunkt ein, zu dem der Anhänger mit einem Kfz verbunden ist, hat die Haftpflichtversicherung des Zugfahrzeuges für den Schaden einzutreten. Pickerl§ 57a - Begutachtung Grundsatz: jährlich Aber:
gelten folgende Begutachtungsintervalle: 3/2/1 (drei Jahre nach der ersten Zulassung, zwei Jahre nach der ersten Begutachtung, ein Jahr nach der zweiten Begutachtung, danach jährlich). GeschwindigkeitsbegrenzungenZu beachten ist außerdem, dass für Pkw mit Anhängern besondere Geschwindigkeitsbegrenzungen gelten. Lesen Sie hier mehr zu den zulässigen Höchstgeschwindigkeiten in Österreich.
BereifungDie verwendeten Reifen müssen hinsichtlich Bauart, Dimension sowie Geschwindigkeits- und Traglastindex dem Genehmigungsdokument entsprechen. Laut Gesetz ist es nicht ausdrücklich verboten, am Zugfahrzeug Winterreifen und am Anhänger Sommerreifen zu benützen (und umgekehrt). Dies gilt sowohl für leichte ungebremste als auch für schwere (gebremste) Anhänger. Befinden sich am Zugfahrzeug jedoch Spikesreifen, muss auch der Anhänger mit gleichartigen Reifen ausgerüstet sein. Die höchste zulässige Achslast des Anhängers darf dabei 1,8 t nicht übersteigen. Der ÖAMTC empfiehlt, im Zweifel an einem Anhänger, der nicht nur im Sommerhalbjahr genützt wird, eher Winter- oder Ganzjahresreifen zu verwenden. BeladungDie Vorschriften über die Beladung gemäß § 101 KFG müssen eingehalten werden! Abgesehen von der Beachtung der höchstzulässigen Gesamtgewichte und Achslasten ist insbesondere darauf zu achten, dass durch die Beladung die festgesetzte Höchstgrenze für die größte Höhe nicht überschritten wird und die größte Länge des Fahrzeuges um nicht mehr als ein Viertel der Länge des Fahrzeuges überschritten wird. Darüber hinaus muss die Ladung und auch einzelne Teile dieser so verwahrt oder durch geeignete Mittel gesichert sein, dass sie den im normalen Fahrbetrieb auftretenden Kräften standhalten und niemand gefährdet wird. Erforderlichenfalls sind zur Ladungssicherung beispielsweise Zurrgurte, Klemmbalken, Transportschutzkissen, rutschhemmende Unterlagen oder Kombinationen geeigneter Ladungssicherungsmittel zu verwenden. LanggutfuhrEine Langgutfuhr ist die Beförderung von Ladungen a) mit Kraftfahrzeugen, wenn
b) mit Kraftfahrzeugen mit Anhängern, wenn
Für Langgutfuhren gilt ein Tempolimit von 50 km/h auf Freilandstraßen und 80 km/h auf Autobahnen und Autostraßen. Bei Dämmerung, Dunkelheit oder Nebel oder dann, wenn es die Witterung sonst erfordert, müssen die äußersten Punkte der Ladung mit je einer Leuchte und einem Rückstrahler versehen sein; nach vorne muss weißes, nach hinten rotes Licht ausgestrahlt werden; mit dem vorderen Rückstrahler muss weißes oder gelbes, mit dem hinteren Rückstrahler rotes Licht rückgestrahlt werden können. Thema Ladung & TransportIm Laderaum unserer Autos transportieren wir längst mehr als nur Koffer: Wir beladen unser Fahrzeuge mit Dingen des täglichen Lebens, mit Einkäufen, mit Freizeitgeräten und mit beruflichem Bedarf – mitunter bis zum Dachhimmel. Die Beschaffenheit des Laderaums ist ein wichtiges Kriterium beim Autokauf. Denn richtiges Beladen braucht Planung, Zeit und Know-how. © istockphoto.com/SerrNovikMelden sie sich an um schnell und einfach fortzufahren! Sie können den Schutzbrief aber auch ohne Anmeldung bestellen. Wie Länge darf ein Zug maximal sein?Mit einer besonderen Anordnung darf ein Gesamtzug maximal 252 Achsen haben. Er darf eine maximale Länge von 740 Metern haben. Wenn ein Zug vom Triebfahrzeugführer von der Spitze aus gesteuert wird, er sich aber nicht im Führerraum befindet, so darf der Gesamtzug maximal 150 Meter lang sein.
Wie lang darf ein Zug samt Ladung sein?Wichtig dabei: Zug und Ladung dürfen nicht länger als 20,75 m sein (§ 22 Absatz 4 StVO). Eine Kombination aus Lkw mit Anhänger zur Güterbeförderung darf zum Beispiel bauartbedingt maximal 18,75 m lang sein. Damit darf Ladung auch bei einer Wegstrecke bis 100 km nur 2,00 m nach hinten hinausragen.
Wie lang darf ein Zug bestehend aus einem LKW und Anhänger?
Welche zulässige Gesamtlänge darf ein Fahrzeug oder Zug mit Ladung höchstens haben?einzelne Fahrzeuge: maximal 12,0 m. Züge: Bundesweit dürfen Zugmaschinen mit Anhängern seit 2013 eine Länge von zusammen 18,75 m haben. Überschreitet der Zug die 18,75 m, ist eine Ausnahmegenehmigung bei der örtlichen Straßenverkehrsbehörde einzuholen.
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