Ein Todesfall ist eingetreten. Der geliebte Ehe- oder Lebenspartner ist verstorben. Der Schock sitzt tief. Dann stellen sich Fragen, wie: Habe ich Anspruch auf eine Witwen-oder Witwerrente? Die gemeinsame Ehezeit war geringer als ein Jahr. Ich habe gehört, dann gibt es keine Witwen-oder Witwerrente. Stimmt das? Hier in diesem Beitrag unser kurzer Überblick über die Rechtslage!Ist jede kurze Ehe eine Versorgungsehe? Nein! Grundsätzlich kann man nicht sagen, dass jede kurze Ehezeit unter einem Jahr den Anspruch auf eine Witwen-oder Witwerrente ausschließt. Show
Ist jede kurze Ehe eine Versorgungsehe? Allgemeine RechtslageAb Beginn einer Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft zum 01.01.20o2 gilt ein neues Recht. Anspruch auf die Witwen-oder Witwerrente hat der überlebende Ehegatte nur dann, wenn die Ehe mindestens ( länger) als ein Jahr angedauert hat. Ist die Ehezeit kürzer als ein jahr, so spricht das Gesetz von dem gesetzlichen Anschein einer Versorgungsehe, bei dem der Anspruch auf eine Witwen-oder Witwerrente ausgeschlossen ist. Diese Regelung gilt nicht nur für die gesetzliche Witwenrente nach dem SGB VI sondern auch für die gesetzlichen Unfallrenten nach dem SGB VII und der Kriegsopferversorgung. Ist jede kurze Ehe eine Versorgungsehe? gesetzliche VermutungsregelungDer Ausschluss des Anspruchs auf eine Witwen-oder Witwerrente wegen kurzer Ehedauer ist eine sogenannte gesetzliche Vermutungsregelung. Die Vermutung, dass bei kurzer Ehedauer, der Anspruch auf eine Witwen-oder Witwerrente ausgeschlossen ist, ist widerlegbar. Dass heisst, es gibt Fallkonstellationen, in den die Rentenversicherung auch bei Vorliegen einer kurzen Ehezeit eine Witwen-oder Witwerrente gewähren muss.
Bei Mehrfachehen mit einem Ehepartner ist allein die letzte Ehe zu betrachten. Eine Versorgungsehe ist zu unterstellen, wenn die letzte Ehe die Jahresfrist unterschreitet. Hinterbliebenen-Rente sichern- Antragsformulare prüfen und korrekt ausfüllen mehr erfahren Ist jede kurze Ehe eine Versorgungsehe? Widerlegung der VersorgungseheEs gibt Fallkonstellationen, dann hat ein Ehepartner trotz kurzer Ehedauer Anspruch auf die Witwen-oder Witwerrente. Dieser Anspruch liehgt vor, wenn:
Ist jede kurze Ehe eine Versorgungsehe? Heirat nach einer nichteheliche Lebenspartnerschaft widerlegt Versorgungsehe nichtStressfrei zum korrekten Rentenantrag!- Rentenansprüche sichern mehr erfahren Wenn die Eheleute schon lange Zeit vor der Trauung zusammengelebt haben, ist diese Tatsache kein Umstand dafür, dass eine Versorgungsehe widerlegt ist, weil der eine Ehepartner nach der Trauung innerhalb der Jahresfrist gestorben ist. Die Zeit der nicht ehelichen Lebensgemeinschaft ist nicht auf die Ehedauer anzurechnen.
Oft treten lebensbedrohliche Erkrankungen auf. Dann heiraten die Partner noch schnell. Stirbt der Ehepartner dann innerhalb der Jahresfrist, liegt eine Versorgungsehe vor (Urteil des bayerischen Landesozialgerichts vom 20.02.2013, Aktenzeichen L 1 304/11). Ist jede kurze Ehe eine Versorgungsehe? langjährige Heiratsabsichten können Versorgungsehe widerlegenWer heiraten will, sollte dies auch in die Tat umsetzen. Also Termin beim Standesamt besorgen und die Ehe im gesetzlichen Sinne vollenden. Das Vorliegen einer Versorgungsehe kann auch dann widerlegt werden, wenn beim Ehepaar schon langjährige Heiratsabsichten vorlagen. Und diese Absichten hinreichend konkret sind und sich die konsequente Verwirklichung einer schon vor Bekanntwerden der Erkrankung gefassten Heiratsabsicht darstellen (Urteil des LSG Bayern vom 23.07.2003, AZ: L 2 U 360/01). Ist jede kurze Ehe eine Versorgungsehe? Versorgungsehe muss das alleinige oder überwiegende Motiv für die Eheschließung seinGrundsätzlich muss es auf die Motivlage beider Ehegatten bei der Eheschließung ankommen. Wenn sich beide darüber einig sind, dass die Ehe nur deshalb geschlossen werden soll, dass die Versorgung mit einer Hinterbliebenenrente gewährleistet werden soll, so liegt eine Versorgungsehe vor. Diese Motivlage muss aber bei beiden Ehegatten vorliegen. Fehlt sich bei einem Ehegatten ist eine Versorgungsehe nicht gegeben, so auch Urteil des Bundessozialgericht vom 28.03.1973, Aktenzeichen 5 RKN U 11/71. Das zwei in einem Paket mit Sparvorteil!- zum Rentenantrag und
zur Rentenbescheidprüfung ohne Stress mehr erfahren Ist jede kurze Ehe eine Versorgungsehe?Die Rentenversicherung muss bei Antrag auf eine Witwen-oder Witwerrente bei kurzer Ehedauer von Amts wegen prüfen, ob nicht auch Gründe vorliegen können, die gegen eine Versorgungsehe sprechen. So hat es das Bundessozialgericht mit Urteil vom 05.05.2009 entschieden. Die Rentenversicherung darf diese Prüfung zu Gunsten des Anspruchstellers nicht unterlassen!Ja, ich möchte wissen, ob ich Anspruch auf eine Witwen-oder Witwerrente haben kann! Coaching medizinische Begutachtung- Sicher und ohne Angst zur Begutachtung zum Angebot Was passiert mit meiner Rente wenn ich wieder heirate?Wenn Witwen oder Witwer wieder heiraten, verlieren sie den Anspruch auf ihre Hinterbliebenenrente. Deshalb müssen sie ihrem Rentenversicherungsträger die erneute Eheschließung umgehend mitteilen.
Wie lange muss man verheiratet sein um die große Witwenrente zu bekommen?Bei Eheschließungen ab dem 1. Januar 2002 wird eine Witwen- oder Witwerrente nur noch gezahlt, wenn die Ehe mindestens ein Jahr bestanden hat.
Wie wird die Rente bei Verheirateten berechnet?Die von beiden Ehepartnern während der Ehe erworbenen Rentenansprüche werden dabei zu gleichen Teilen geteilt. Der Partner mit den höheren Rentenansprüchen gibt also einen Teil seiner Ansprüche an den Partner ab. In der Regel führt das zu höheren eigenständigen Rentenansprüchen für die Frau.
Wer bekommt die Witwenrente die erste oder die zweite Ehefrau?Nach dem Tod des Ehepartners haben Hinterbliebene Anspruch auf Witwen- oder Witwerrente. Dieser Anspruch erlischt, wenn eine neue Ehe geschlossen wird. Darauf weist die Rentenversicherung Bund in Berlin hin. Was viele nicht wissen: Wird die zweite Ehe aufgelöst, kann die Rente aus erster Ehe wieder bezogen werden.
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