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Kurz: Dieser Artikel beleuchtet alle Aspekte, die Sie bei dem Privatkauf eines Fahrzeugs berücksichtigen sollten. Bonus: Für eine Schnellübersicht sind die wichtigsten Informationen in unserer >>Checkliste zum Autokauf von privat aufgeführt. Sie können diese auch ausdrucken und zur Fahrzeugbesichtigung mitnehmen. Die vier Phasen des Gebrauchtwagenkaufs von privatDer private Autokauf besteht aus mehreren Schritten, die sich wie folgt skizzieren lassen:
In jeder Phase sind bestimmte Punkte zu beachten, welche wir Ihnen im Folgenden detailliert erklären. Zum Seitenanfang 1. Vorbereitung: Anforderungen festlegenAm Anfang stehen Ihre Anforderungen und Vorstellungen zum Autokauf. Wenn Sie sich dazu entschieden haben, ein Auto von privat zu kaufen, müssen Sie natürlich zunächst passende Angebote finden. Damit Sie überhaupt gezielt suchen können, sollten Sie Ihre Anforderungen bereits im Vorfeld definieren. Stellen Sie sich hierbei insbesondere folgende Fragen:
Von speziellen Fällen abgesehen, sollten Sie nach Gebrauchtwagen suchen, die maximal zehn Jahre alt sind und weniger als 150.000 Kilometer Laufleistung zurückgelegt haben. Was die Kosten betrifft, so sollten Sie nicht nur die Anschaffung, sondern auch die zukünftigen Fixkosten betrachten. Hierzu zählen insbesondere die Kfz-Versicherung, die Kfz-Steuer, Wartungen, Reparaturen und die Betriebskosten (Verbrauch beachten). Gerade in Zeiten drohender Dieselfahrverbote in deutschen Innenstädten, sollte außerdem die Antriebsart Beachtung finden. Es kann durchaus sein, dass Sie selbst mit einem relativ jungen Diesel bald nicht mehr in bestimmte Gebiete einfahren dürfen. Die „herkömmliche“ Alternative hierzu sind Benziner. Teilweise finden sich auf dem Gebrauchtwagenmarkt auch erste Elektro- und Hybridfahrzeuge. Hierbei sollten Sie die entscheidende Schwachstelle von E-Autos kennen: den Akku. Die Leistungsfähigkeit der Stromspeicher verringert sich von Jahr zu Jahr. Besonders rapide geht dieser „Verfall“ nach etwa acht Jahren Nutzungsdauer vonstatten. Ist der Akku dann komplett defekt, bedeutet das für E-Autos faktisch einen wirtschaftlichen Totalschaden. Dies ist auch der Grund dafür, dass Akkus häufig im Mietmodell angeboten werden. Inwiefern dies beim Privatkauf möglich ist, müssen Sie im Einzelfall klären. So recherchieren Sie richtigHaben Sie Ihre Rahmenbedingungen festgelegt, kann die Suche nach einem günstigen Gebrauchtwagen beginnen. Hierfür gibt es mehrere Möglichkeiten. Sehr komfortabel ist die Recherche über einschlägige Autoplattformen im Internet. Sie ermöglichen die Eingabe Ihrer zuvor definierten Anforderungen und bieten außerdem die Möglichkeit, Privatangebote gezielt herauszufiltern. Auf diese Weise lässt sich die große Auswahl sehr gut einschränken. Beachten Sie: Nicht jede vermeintlich private Anzeige stammt auch tatsächlich von einer Privatperson. Fragt Sie der Gesprächspartner beispielsweise bei einem Anruf, für welches Auto Sie sich interessieren, so haben Sie es vermutlich mit einem Händler zu tun. Rote Nummernschilder auf Fotos sind ebenfalls ein Indiz für einen Händler. Auch bei ungewöhnlich preisgünstigen Angeboten sollten Sie hellhörig werden. Hier könnte ein Lockvogelangebot oder eine Betrugsmasche dahinterstecken. Neben Internetportalen können Sie außerdem in Zeitungsanzeigen oder privaten Kleinanzeigen (online und offline) auf interessante Angebote stoßen. Der Nachteil ist hier jedoch, dass meist nur wenige Angaben und Fotos vorhanden sind. Welche Beschreibungen in Anzeigen sind als positiv zu bewerten?
Zuletzt gilt es noch, herauszufinden, ob der angebotene Preis angemessen ist. Hier können Sie einerseits ähnliche Angebote für einen Vergleich heranziehen, oder aber den Gebrauchtwagenwert über das Online-Angebot von DAT kostenlos ermitteln. Tipp: In den Sommermonaten Juni bis August können Sie Gebrauchtwagen oft besonders günstig kaufen. Dies liegt an der geringen Nachfrage, welche während der Urlaubszeit vorherrscht. Nach den Sommerferien ziehen die Preise dann wieder an. Am teuersten sind Gebrauchtwagen im Oktober, weil sich viele Autofahrer im Herbst noch ein Winterfahrzeug anschaffen möchten. Zum Seitenanfang 2. Auto kaufen von privat: Besichtigung und Probefahrt unerlässlichWählen Sie hierfür einen Zeitpunkt, an dem Tageslicht vorherrscht. Im Optimalfall findet die Besichtigung außerdem an der Wohnanschrift des Verkäufers statt. So können Sie gleich herausfinden, ob der Besitzer unter seiner echten Identität auftritt. Nehmen Sie außerdem die Angaben aus der Anzeige mit, um sie vor Ort mit dem Fahrzeug vergleichen zu können. Empfehlenswert ist es darüber hinaus, sich von einer fachkundigen Person begleiten zu lassen. Um mehr Sicherheit zu erlangen, fragen Sie den Verkäufer, aus welchem Grund er das Fahrzeug verkauft, welche Mängel ihm bekannt sind und ob es Unfallschäden gibt. Erkundigen Sie sich zusätzlich, ob technische Änderungen vorgenommen oder Teile ausgetauscht wurden. Lassen Sie sich das Serviceheft und den Prüfbericht der letzten Hauptuntersuchung zeigen. Bei technischen Veränderungen muss zudem eine allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) bzw. ein TÜV-Gutachten vorliegen. Auch bedeutsame Reparaturen sollten anhand von Werkstattrechnungen nachweisbar sein. Die Zulassungsbescheinigung Teil 2 gibt Aufschluss über die Anzahl der Vorbesitzer. Fahrzeug begutachten: Diese Punkte sollten Sie kontrollierenNach einem kurzen Gespräch und der Sichtung wichtiger Unterlagen, sollte Ihnen der Verkäufer die Gelegenheit geben, sich das Fahrzeug in Ruhe anzusehen. Lassen Sie sich hierbei nicht von einem offensichtlich gut gepflegten, auf Hochglanz polierten Fahrzeug blenden. Dieser Zustand kann dank professioneller Aufbereitung sehr günstig hergestellt werden und täuscht oft über Mängel hinweg. Begutachten Sie das Fahrzeug zunächst von außen. Legen Sie Ihr Augenmerk hierbei auf Rost, Lackschäden, Dellen und Schrammen an der Karosserie. Die Glasflächen sollten möglichst keine Steinschläge aufweisen. Werfen Sie zudem einen Blick auf die Bremsbeläge und die Bremsscheiben. Flugrost ist hier kein Problem, allerdings dürfen die Scheiben beispielsweise keine Riefen haben. Sehen Sie sich das Auto von unten an: Treten Flüssigkeiten oder Öl aus? Ist der Auspuff verrostet oder hat er gar Löcher? Öffnen Sie darüber hinaus die Motorhaube für eine kurze Sichtprüfung. Auch hier sollten Sie auf Rost sowie auf austretende Flüssigkeiten achten und den Füllstand von Kühlwasser, Bremsflüssigkeit und Öl kontrollieren. Außerdem sollte der Zahnriemen nicht spröde oder rissig sein. Prüfen Sie noch sämtliche Türen und den Kofferraumdeckel sowie die komplette Beleuchtungseinrichtung auf Funktion. Zuletzt folgt der Innenraum. Bemerken Sie hier einen muffigen Geruch, so deutet dies auf Feuchtigkeit hin. Sehen Sie sich die Polster und Fußräume genau an. Danach sollte die Elektronik aktiviert und getestet werden (Lüftung, Radio, Scheibenwischer, Schiebedach, Fensterheber etc.). Zudem müssen die Armaturen intakt und gut lesbar sein. Autokauf von privat nur mit ProbefahrtKein Autokauf von Privat ohne Probefahrt! Diese Faustregel müssen Sie in jedem Fall berücksichtigen. Jeder seriöse Verkäufer sollte Ihnen ermöglichen, das Auto ausreichend lange zu testen. Eine Runde um den Block genügt nicht, um mögliche Mängel zu identifizieren. Hierfür ist eine längere Fahrt erforderlich, die auch über Landstraßen und die Autobahn führt. Nicht vergessen: Das Fahrzeug muss über gültige Kennzeichenschilder verfügen (zugelassen sein), TÜV haben und versichert sein. Was die Kfz-Versicherung betrifft, so sollten Sie folgende Punkte vor der Probefahrt schriftlich regeln:
Führen Sie unbedingt einen Kaltstart durch und beobachten Sie, ob das Auto problemlos anspringt. Während der Fahrt achten Sie auf folgende Faktoren:
Wann ist ein Check durch unabhängige Stellen sinnvoll?Was zunächst nach viel Geld klingt, kann sich jedoch rechnen. Einerseits können Sie sicher sein, keine gravierenden Mängel oder Unfallschäden zu übersehen, andererseits werden häufig auch kleine Mängel wie Dellen entdeckt, die Ihnen einen Verhandlungsspielraum von mehreren Hundert Euro eröffnen können. Zum Seitenanfang 3. Kaufvertrag, Zahlung und FahrzeugübergabeKaufen Sie niemals einen Gebrauchtwagen, ohne hierbei einen Kaufvertrag abzuschließen. Ein Vertrag schützt Sie vor rechtlichen Nachteilen und belegt außerdem, dass das Fahrzeug rechtmäßig seinen Besitzer gewechselt hat. Wenn Sie den Kaufvertrag prüfen, achten Sie darauf, dass folgende Bestandteile enthalten sind:
Vorkasse sollten Sie nicht leisten, da dieses Vorgehen hohe Risiken birgt. Beim Autokauf von Privat ist daher Barzahlung üblich, wobei einige Verkäufer das Geld gerne direkt auf ihr Bankkonto einzahlen möchten, um Falschgeld auszuschließen. Diese Möglichkeit sollten Sie dem Verkäufer auch einräumen. Im Gegenzug zur Zahlung erhalten Sie folgende Gegenstände und Unterlagen:
Zum Seitenanfang 4. Nach dem Autokauf: Zulassung, Versicherung und Co.Nach dem Gebrauchtwagenkauf können Sie nicht direkt vom Hof fahren, es sei denn, das Fahrzeug ist noch auf den Vorbesitzer angemeldet. In diesem Fall sollte Sie Ihr erster Gang zur Kfz-Zulassungsstelle führen, wo Sie das Fahrzeug auf sich ummelden. Hierzu benötigen Sie die vollständigen Unterlagen (siehe vorheriger Abschnitt) und außerdem eine Bestätigung Ihrer Kfz-Versicherung (eVB-Nummer). Haben Sie das Fahrzeug im abgemeldeten Zustand übernommen, so darf das Fahrzeug nicht bewegt werden, bis Sie Ihre neuen Kennzeichenschilder angebracht haben. Bei Bedarf sollten Sie außerdem eine Werkstatt aufsuchen, um notwendige Reparaturen vornehmen zu lassen. Ansonsten gilt: Gewöhnen Sie sich in Ruhe an das neue Auto. Fahren Sie nicht direkt hohe Geschwindigkeiten oder weite Strecken, wenn Sie sich noch nicht mit dem Handling vertraut gemacht haben. Zum Seitenanfang Zum Schluss: Rechtliche Aspekte beim Gebrauchtwagenkauf von privatEin Privatverkäufer wird in der Regel den Passus „Ausschluss der Sachmängelhaftung“ im Vertrag aufnehmen, wodurch er für Mängel nicht mehr haftbar gemacht werden kann. Dies ist rechtmäßig und auch nachvollziehbar. Für alle sonstigen Dinge, die der Verkäufer im Vertrag garantiert, muss er jedoch auch einstehen. Dies betrifft beispielsweise den angegebenen Kilometerstand. Üblich ist außerdem die Formulierung „Gekauft wie gesehen“ oder „Gekauft wie besichtigt“. Diese ist, anders als zu vermuten, eher für den Verkäufer nachteilig. Ist dieser Passus Vertragsbestandteil, so ist die Haftung nur für solche Mängel ausgeschlossen, die für den Käufer als Laien erkennbar waren. Für alles andere muss der Verkäufer haften - auch dann, wenn er den Mangel nicht einmal selbst kannte. Unabhängig vom Kaufvertrag, darf der Verkäufer schwerwiegende Mängel und Unfallschäden niemals verschweigen, sofern sie ihm bekannt sind. Alles andere wird rechtlich als Betrug gewertet. Abgesehen davon hat der Käufer bei schweren Mängeln stets das Recht, vom Kaufvertrag zurückzutreten. Vorsicht: Manche Händler treten bewusst als private Verkäufer auf, um die Sachmängelhaftung ausschließen zu können oder Steuern zu umgehen. Dieses Vorgehen ist strafbar und zieht zivilrechtliche Konsequenzen nach sich. Der Käufer selbst muss jedoch keine Strafe befürchten, außer er wusste von dem Betrug. Zum Seitenanfang Wie läuft es ab wenn man ein Auto kauft?Sowohl der Kauf eines Neuwagens als auch eines Gebrauchtwagen teilt sich gewöhnlich in folgende Schritte: Besichtigung, Probefahrt, Preisverhandlung, Vertragsabschluss, Übergabe des Autos.
Was muss man machen wenn man ein gebrauchtes Auto gekauft hat?Wenn Sie einen Wagen gekauft haben, der noch auf den vorherigen Besitzer zugelassen ist, müssen Sie sich mit diesem über die Überführungsfahrt einigen. Im Idealfall fahren Sie mit dem Wagen direkt vom Abholort des Fahrzeugs zu Ihrer Zulassungsstelle und melden den Wagen dort auf sich um.
Was muss ich beachten wenn ich ein neues Auto kaufe?Neues Auto kaufen. Altes Fahrzeug bei der Zulassungsstelle abmelden. Die Abmeldung bei der Kfz-Versicherung und beim Finanzamt erfolgt automatisch (ein separates und fristgerechtes Kündigen Ihrer Autoversicherung ist also nicht nötig) Kfz-Versicherungstarife vergleichen und neue Versicherung abschließen.
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