Wie kann ich die online ausweisfunktion aktivieren

Wichtige Informationen zum elektronischen Personalausweis

Allgemeine Informationen

Der Personalausweis mit dem kontaktlosen, elektronischen Chip ist eine Multifunktionskarte im Scheckkartenformat. Auf Wunsch des Antragstellers können auf dem Chip des Personalausweises - neben dem Lichtbild - die Fingerabdrücke als weiteres biometrisches Sicherheitsmerkmal gespeichert werden. Diese biometrischen Sicherheitsmerkmale dürfen nur von hoheitlichen Behörden (z.B. Grenzbeamten, Polizei) ausgelesen werden. Weiterhin kann der Personalausweisinhaber die elektronische Ausweisfunktion einschalten lassen und die Unterschriftenfunktion nutzen.

Wichtige Änderung zum Personalausweis

Am 08.07.2017 ist das Gesetz zur Förderung des elektronischen Identitätsnachweises in Kraft getreten, mit dem u.a. das PAuswG dahingehend geändert wurde, dass nunmehr ein Personalausweis immer mit einer Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (Online-Funktion) ausgegeben wird, es sei denn, der Antragsteller ist zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht 16 Jahre alt (siehe § 10 Abs. 1 PAuswG).

Die Möglichkeit, den Personalausweis wahlweise mit ein- oder ausgeschalter Online-Funktion zu erhalten, entfällt mit dieser Neuregelung ab sofort. Personalausweise werden ausschließlich mit eingeschalteter Online-Funktion hergestellt und ausgegeben. Es ist nicht mehr möglich , einen Personalausweis mit deaktivierter Online-Funktion zu erhalten.

Der Personalausweis mit eingeschalteter eID kann erst dann tatsächlich genutzt werden, wenn die fünfstellige Transport-PIN durch eine sechsstellige persönliche PIN ersetzt wurde. Dies kann in der Passstelle der deutschen Vertretung oder mittels eines Kartenlesegeräts am heimischen PC erfolgen (weitere Infos hier). Informationsmaterial, u.a. auch die aktuelle Broschüre „Der neue Personalausweis“, ist hier zu finden.

Sie müssen bei Antragstellung folgende Erklärungen abgeben:

  • Ob Ihre Fingerabdrücke auf dem Chip Ihres Personalausweises als zusätzliches biometrisches Sicherheitsmerkmal gespeichert werden sollen oder nicht. Es entstehen Ihnen keine Nachteile, wenn Sie keine Fingerabdrücke in den Personalausweis aufnehmen lassen.

Für alle Änderungsanträge, bei denen die Eingabe der Geheimnummer (PIN) erforderlich ist, muss der Antragsteller persönlich erscheinen. Hierzu zählen insbesondere das Neusetzen der PIN (hierunter fällt auch das Ersetzen der erstmaligen Transport-PIN durch eine neue PIN), sowie die nachträgliche Einschaltung oder das Ausschalten der Online-Ausweisfunktion.

Die Neusetzung/ Änderung der PIN können Sie auch an Ihrem eigenen Lesegerät zu Hause durchführen, wenn Sie ein solches besitzen.

PIN-Brief

Jeder Antragsteller, der älter als 15 Jahre und 9 Monate bei Antragstellung ist, erhält von der Bundesdruckerei einen PIN-Brief, der die sogenannte Geheimnummer (PIN), die Entsperrnummer (PUK) und ein Sperrkennwort enthält. Auch wenn Sie die Online-Ausweisfunktion nicht nutzen wollen, erhalten Sie den Brief und sollten diesen sicher aufbewahren.

Sind Sie in Deutschland abgemeldet und wohnen Sie in den USA, wird Ihnen der PIN-Brief direkt an Ihre Auslandsadresse geschickt werden.

Abholung

Der Personalausweis darf nur ausgegeben werden,

  • wenn Sie der Pass-/ Personalausweisstelle Ihrer Auslandsvertretung gegenüber bestätigen, den vorgenannten PIN-Brief erhalten zu haben.
    Erklärung zum Erhalt des PIN-Briefes PDF / 16 KB
  • wenn Sie keinen PIN-Brief erhalten haben und sich für die Ausgabe des Personalausweises mit ausgeschalteter Online-Ausweisfunktion entscheiden (mit der Möglichkeit, die Online-Ausweisfunktion nachträglich wieder einschalten zu lassen).

Falls Sie keinen PIN-Brief erhalten haben, können Sie alternativ darauf bestehen, einen neuen Personalausweis zu bestellen.

Ihren Personalausweis können Sie in der Pass-/ Personalausweisstelle der Botschaft oder einem Generalkonsulat persönlich abholen. Über die Abholzeiten informieren Sie sich bitte auf der jeweiligen Webseite der deutschen Auslandsvertretung. Bitte bringen Sie zur Abholung Ihren bisherigen Personalausweis (oder Reisepass, falls Sie bisher noch keinen Personalausweis haben) mit.

Zur Abholung Ihres Personalausweises können Sie auch eine andere Person schriftlich bevollmächtigen.


Vollmacht zur Abholung eines elektronischen Personalausweises PDF / 18 KB

Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, Ihren Personalausweis als Einschreiben an Ihre Anschrift übersenden zu lassen. Hierfür bringen Sie bitte zur Antragstellung einen auf Ihre Anschrift adressierten Rückumschlag mit oder zahlen bei der Antragstellung eine zusätzliche Gebühr für die Übersendung Ihres Ausweises.

Ist die Online

Die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises oder elektronischen Aufenthaltstitels muss aktiviert sein. Bei der eID-Karte ist diese automatisch aktiviert.

Wie bekomme ich die PIN für die AusweisApp?

Sollten Sie Ihre PIN vergessen haben, so wenden Sie sich bitte an die für die Ausgabe Ihres Ausweisdokumentes zuständige Behörde, um eine neue PIN für die Online-Ausweisfunktion setzen zu lassen.

Welche App für Online

Die AusweisApp2 ist eine einfach zu bedienende Software für die Nutzung des Online-Ausweises mit Ihrem Smartphone, Tablet oder Computer. Die App wird im Auftrag des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik ( BSI ) von der Governikus GmbH & Co KG bereitgestellt und kontinuierlich weiterentwickelt.

Wie bekomme ich meinen Ausweis aufs Handy?

Auf dem Smartphone muss die offizielle, kostenlose AusweisApp installiert werden. Dann wird der Personalausweis ans Handy gehalten. Die Identitätsdaten werden via Funk ins Smartphone eingelesen. Das klappt grundsätzlich mit allen Personalausweisen.