1) Was ist der Pflichtteil? Wie berechnet sich der Pflichtteil? Show Mit dem Pflichtteilsanspruch garantiert das deutsche Erbrecht bestimmten Familienangehörigen unabhängig vom Willen des Verstorbenen grundsätzlich eine Art Mindestbeteiligung am Nachlass – den sog. Pflichtteil. 2) Der Pflichtteilrechner stellt Ihnen Schritt für Schritt maximal 6 Fragen. Anhand der von Ihnen ausgewählten Antworten wird die Höhe Ihres gesetzlichen Pflichtteils berechnet und als Bruch sowie als Prozentsatz des Nachlasswertes (vorhandener Nachlass bzw. fiktiver Nachlass) angegeben. Die
Schwierigkeit liegt in der Praxis weniger in der Berechnung der Pflichtteilsquote, als vielmehr darin, die Höhe des Pflichtteilszahlungsanspruches zu bestimmen. 3) Bitte stellen Sie bei der Beantwortung der Fragen allein auf den Todeszeitpunkt des
Verstorbenen ab. 4) Bitte lesen Sie die vom Pflichtteilrechner gestellten Fragen genau und sorgfältig durch bevor Sie sich für eine Antwort entscheiden. 5) Der Pflichtteilrechner berücksichtigt viele verschiedene Familienkonstellationen, aber natürlich nicht alle. Er ist so konzipiert, dass die häufigsten Lebenssachverhalte abgedeckt werden, jedoch nicht jeder mögliche Spezialfall erfasst wird. Besondere
Familienverhältnisse wie z.B. Ehegatten, die zum Zeitpunkt des Todes eines Ehegatten bereits die Scheidung beantragt bzw. dem Scheidungsantrag zugestimmt hatten, Halbgeschwister oder adoptierte Kinder, konnten bei der Erstellung des Pflichtteilrechner-Programms nicht berücksichtigt werden. Diese besonderen Konstellationen können im konkreten Fall den Pflichtteilsanspruch entfallen lassen oder zumindest Auswirkungen auf die Höhe des Pflichtteils haben, die vom
Pflichtteilsrechner nicht erfasst wurden.
vorliegt. In Abhängigkeit von der Familienkonstellation und der Einzelumstände
kann es sonst zu einem Verlust aber auch zum Entstehen eines Pflichtteilsrechts kommen. Der Pflichtteilrechner geht für den Fall, dass der Verstorbene im Güterstand der Zugewinngemeinschaft gelebt hat, beim Berechnen anderer Pflichtteilsquoten als der des Ehegatten davon aus, dass sein Ehegatte Erbe geworden ist oder zumindest ein Vermächtnis erhalten hat und dass der Ehegatte die Erbschaft nicht ausgeschlagen
hat. Ist dem nicht so, führt dies zu einer Veränderung der Pflichtteilshöhe der anderen Familienangehörigen, ohne dass dies der Pflichtteilrechner berücksichtigt. Entsprechendes gilt bei Lebenspartnern/Lebenspartnerinnen mit Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Bitte beachten Sie auch, dass sog. Ausstattungen des Erblassers an einzelne Kinder oder besondere Leistungen von Kindern gemäß § 2057a BGB bei der Berechnung der Pflichtteilsforderung zu berücksichtigen sind und in Ausnahmefällen gar eine Verschiebung der Pflichtteilsquote herbeiführen können. Eine eingetragene Lebenspartnerschaft ist eine Partnerschaft zwischen zwei Personen gleichen Geschlechts, die nach den Bestimmungen des Lebenspartnerschaftsgesetzes vor der zuständigen Behörde begründet wurde. Lebenspartner/Lebenspartnerinnen, die eine eingetragene Lebenspartnerschaft begründet haben, werden erbrechtlich wie Ehegatten behandelt. Wie viel ist der Pflichtteil von 100000 €?Beispiel: Sie haben als einzige Erben 2 Kinder. Ihr Nachlass beträgt 100.000 €. Sie hinterlassen Ihrem Sohn testamentarisch 90.000 € und Ihrer Tochter 10.000 €. Der Pflichtteil der Tochter beträgt 50 % ihres gesetzlichen Erbteils, also 50 % von 50.000 € = 25.000 €.
Wie wird die Höhe des Pflichtteils berechnet?Der Pflichtteil beträgt immer 50 % des gesetzlichen Erbteils. Die konkrete Höhe des Pflichtteils ist abhängig vom Verwandtschaftsverhältnis zwischen Erblasser und Pflichtteilsberechtigtem und dem Nachlasswert. Je näher beide verwandt sind und je wertvoller der Nachlass, desto höher der gesetzliche Pflichtteil.
Wie hoch ist der Pflichtteil bei 150000 Euro?Das Ehepaar lebte im Güterstand der Gütertrennung und der Erblasser besaß ein Vermögen von 150.000 €. Der gesetzliche Erbteil der Ehefrau beträgt 1/3, sodass ihr Pflichtteil 1/6 ist. Ihr stehen 25.000 € zu. Der gesetzliche Erbteil der beiden Kinder beträgt jeweils 1/3, der Pflichtteil ist 1/6.
Wie errechnet sich der Pflichtteil für Kinder?Der Pflichtteil eines Einzelkindes beträgt demnach ¼, bei zwei Kindern jeweils auf 1/6. Sind drei oder mehr Kinder vorhanden, teilen sie sich den verbleibenden Erbteil von 3/4, die Pflichtteilsquote beträgt dann die Hälfte des entsprechenden Anteils.
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