Wann muss ich mich arbeitslos melden wenn mein krankengeld auslaeuft

Nach sechs Wochen Lohnfortzahlung kommt das Krankengeld

Gesetzliche Krankenkassen in Deutschland zahlen für eine Erkrankung bis zu 78 Wochen Krankengeld. Gemessen am Bruttoeinkommen entspricht das Krankengeld 70 Prozent des letzten Verdienstes – allerdings höchstens 90 Prozent vom Nettoeinkommen. Es handelt sich also um einen finanziellen Einschnitt, der sich über viele Monate hinziehen kann. Noch schwieriger wird es jedoch, wenn die 78 Wochen auslaufen, die Krankheit aber noch anhält.

Marco O. konnte auch nach Ablauf der 78 Wochen seine Arbeit nicht wieder aufnehmen. Wenige Wochen vor dem Auslaufen des Krankengeldes erschien er in der Kreisgeschäftsstelle des SoVD in Pinneberg.

Darauf müssen Sie achten, wenn das Krankengeld ausläuft

Erstens: Prüfen Sie Ansprüche bei der Agentur für Arbeit!

Wenn Sie vor Ihrer Erkrankung wenigstens 12 Monate versicherungspflichtig angestellt waren, haben Sie einen Anspruch auf Arbeitslosengeld I. Das Arbeitslosengeld beträgt im Regelfall 60 Prozent Ihres Nettoentgelts. Sind Kinder im Haushalt, erhalten Sie 67 Prozent. Wichtig: Stellen Sie den Antrag nicht zu spät, sonst droht Ihnen beim Arbeitsamt eine Sperrzeit.

Das Problem: Wenn Sie Arbeitslosengeld beantragen, müssen Sie sich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen. Was heißt das aber für Sie, wenn Ihr Krankengeld gerade ausgelaufen ist, Sie aber noch nicht wieder gesund sind. Dann stellen Sie sich dem Arbeitsmarkt „im Rahmen Ihrer Möglichkeiten zur Verfügung“. Andernfalls wird die Agentur für Arbeit nicht zahlen. Es klingt paradox – wenn Sie finanziell jedoch nach Auslaufen des Krankengeldes auf die Leistungen des Arbeitsamts angewiesen sind, ist dies der einzige Weg, an Ihr Geld zu kommen. Übrigens auch, wenn Sie eigentlich noch einen gültigen Arbeitsvertrag haben.

Wenn Sie keinen Anspruch  auf Arbeitslosengeld haben, gilt:

Zweitens: Melden Sie sich beim Jobcenter!

Mit allem, was dazu gehört. Beantragen Sie Arbeitslosengeld II, müssen Sie sich einer Bedürftigkeitsprüfung unterziehen. Das heißt: Sie geben Auskunft über Ihr regelmäßiges Einkommen sowie über Ihr Vermögen. Nur wer tatsächlich bedürftig ist, erhält Arbeitslosengeld II. Das kann dazu führen, dass mitunter Lebensversicherungen aufgelöst oder Ersparnisse aufgebraucht werden müssen.

Drittens: Haben Sie eine Erwerbsminderungsrente beantragt?

Wenn innerhalb der 78 Wochen, in denen Sie Krankengeld erhalten, absehbar ist, dass Sie nicht wieder arbeiten können, kann ein Antrag auf Erwerbsminderungsrente sinnvoll sein. Die gesetzliche Rentenversicherung kann Ihnen Ihre Ansprüche kostenlos ausrechnen.

Viertens: Vorsicht beim Hamburger Modell!

Sollten Sie mit dem Gedanken spielen, an Ihren Arbeitsplatz zurückzukommen, ist Weitsicht gefragt. Viele Angestellte kehren nach längerer Krankheit in kleinen Schritten zurück, beispielsweise über das sogenannte Hamburger Modell.

Was vielen Betroffenen nicht bewusst ist: Selbst wenn Sie im Rahmen des betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) bereits wieder einige Stunden arbeiten, bekommen Sie in dieser Zeit kein Geld des Arbeitgebers. Sie sind weiterhin im Krankengeldbezug. Mit anderen Worten: Wenn Sie zum Beispiel das Hamburger Modell nutzen möchten, muss dies zu einem Zeitpunkt erfolgen, zu dem noch Anspruch auf Krankengeld besteht. Läuft das Krankengeld aus, ist es zu spät!

Fünftens: Lassen Sie sich nach Ablauf des Krankengeldes nicht in jedem Fall krankschreiben!

Auch das klingt erst einmal widersprüchlich. Hintergrund ist die sogenannte Blockfrist. Innerhalb von drei Jahren zahlt die Versicherung für eine Erkrankung maximal die oben angesprochenen 78 Wochen Krankengeld. Erst wenn diese dreijährige Blockfrist abgelaufen ist, ist es möglich, dass eine erneute Blockfrist beginnt. In dieser kann abermals höchstens 78 Wochen lang Krankengeld fließen.

Damit dies der Fall ist, müssen allerdings drei Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Es muss eine erneute Arbeitsunfähigkeit vorliegen – und zwar für dieselbe Erkrankung
  • Es müssen mindestens sechs Monate lang Beiträge zur Krankenversicherung gezahlt worden sein. Entweder durch Erwerbstätigkeit oder durch den Bezug von Arbeitslosengeld
  • Mindestens sechs Monate lang darf keine Arbeitsunfähigkeit wegen dieser Erkrankung vorgelegen haben

Der letzte Punkt erklärt, warum es in diesem Fall wichtig ist, sich nach Auslauf des Krankengeldes nicht lückenlos krankschreiben zu lassen. Und das obwohl sonst stets dazu geraten wird, genau darauf zu achten!

Wie melde ich mich arbeitslos Nach Krankengeld?

Auch wenn es im ersten Moment widersinnig erscheint – zuständig ist erst einmal das Arbeitsamt. Zwar gibt es keine gesetzliche Frist, in der Sie sich dort melden müssen. Wir empfehlen jedoch, dass Sie spätestens zwei Monate vor dem Auslaufen des Krankengeldes bei der Arbeitsagentur vorstellig werden.

Was muss ich tun wenn das Krankengeld ausläuft?

Endet die Krankengeldzahlung nach 78 Wochen, bezeichnet man das als "Aussteuerung". Wenn ein Betroffener wegen seiner Erkrankung nicht mehr in der Lage ist, seinen Job auszuüben, kann er eine Erwerbsminderungsrente beantragen.

Wie lange bekommt man Arbeitslosengeld nach Krankengeld?

Das Wichtigste in Kürze Sind Sie länger krank, zahlt zunächst Ihr Arbeitgeber sechs Wochen Ihr Gehalt weiter. Danach gibt es bis zu 72 Wochen Krankengeld von Ihrer Krankenkasse. Arbeiten. Gehen Sie auf Ihren Arbeitgeber zu, wenn Sie in absehbarer Zeit wieder arbeiten können.

Soll man sich nach Aussteuerung weiter krank schreiben lassen?

Hallo, grundsätzlich sollten Sie bei Nahtlosigkeit Ihre Krankmeldung weiter an die Arbeitsagentur schicken. In der Regel hören wir von unseren Mitgliedern, dass die Krankenkasse nach der Aussteuerung keine Krankmeldung mehr benötigt.