Unterkunfts- und Heizkosten werden in tatsächlicher Höhe anerkannt, soweit diese angemessen sind (§ 22 Abs. 1 S. 1 SGB II). Show Angemessene Kosten Was angemessen ist, richtet sich nach dem Einzelfall und hängt von mehreren Faktoren ab. Die angemessene Wohnfläche richtet sich in Nordrhein Westfalen (NRW) nach Nr. 8.2 der Wohnraumnutzungsbestimmungen NRW. Danach sind folgende Wohnflächen angemessen:
Für jede weitere Person ist eine zusätzliche Wohnfläche von 15 qm vorgesehen. Zur Bestimmung des Quadratmeterpreises sind Wohnungen in einfacher Wohnlage und einfachem Standard zu berücksichtigen, die in einem räumlichen Vergleichsmaßstab liegen (Bundessozialgericht, Urteil vom 07.11.2006, B 7b AS 18/06 R). Ein externes Dienstleistungsunternehmen hat für den Oberbergischen Kreis eine Mietwerterhebung durchgeführt, die sich an den Anforderungen des Bundessozialgerichts zum schlüssigen Konzept orientiert. Das schlüssige Konzept unterteilt den Oberbergischen Kreis entsprechend seiner Infrastruktur und der verkehrstechnischen Verbundenheit in zwei Vergleichsräume. Der Vergleichsraum „Nordkreis“ umfasst Radevormwald, Hückeswagen und Wipperfürth. Hier sind folgende Richtwerte ab 01.01.2022 angemessen:
Der Vergleichsraum „Südkreis“ umfasst Bergneustadt, Engelskirchen, Gummersbach, Lindlar, Marienheide, Morsbach, Nümbrecht, Reichshof, Waldbröl und Wiehl. Hier sind folgende Richtwerte ab 01.01.2022 angemessen:
Unangemessene Unterkunfts- und Heizkosten sind nur so lange als Bedarf zu berücksichtigen, wie es dem Leistungsberechtigten oder der Bedarfsgemeinschaft nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, die Aufwendungen zu senken (z. B. durch Wohnungswechsel, Vermieten oder auf andere Weise). Höhere Aufwendungen werden in der Regel längstens für 6 Monate übernommen. Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts richtet sich die Angemessenheit der Heizkosten nach dem angemessenen Verbrauch und der abstrakt angemessenen Wohnfläche. Beim Verbrauch ist auf den bundesweiten Heizspiegel abzustellen, bei der Wohnfläche auf die angemessenen Wohnflächen nach den Wohnraumnutzungsbestimmungen NRW. Höhere Heizkosten werden nur anerkannt, wenn sie objektiv begründet sind, z. B. wegen Krankheit. Über solche Besonderheiten müssen Leistungsberechtigte ihren Sachbearbeiter informieren. Wenn Leistungsberechtigte ohne objektiven Grund unangemessen hohe Heizkosten verursachen, geht das zu ihren Lasten. Erhöhen sich die Unterkunfts- und Heizkosten nach einem nicht erforderlichen Umzug innerhalb des Vergleichsraums, ist nur der bisherige Bedarf zu berücksichtigen. Nachzahlungen aus Neben- und Heizkostenabrechnungen werden bis zur Höhe der angemessenen Kosten übernommen. Rückzahlungen und Guthaben aus den Abrechnungen mindern die Aufwendungen für die Kosten für Unterkunft und Heizung im Folgemonat der Rückzahlung oder Gutschrift. Rückzahlungen für den Haushaltsstrom bleiben außer Betracht. Umzug Vor Abschluss eines neuen Mietvertrages soll der Leistungsberechtigte die Zusicherung des für die neue Unterkunft örtlich zuständigen Jobcenters einholen zur Übernahme der Aufwendungen für die neue Unterkunft. Das Jobcenter ist nur zur Zusicherung verpflichtet, wenn diese vor Unterzeichnung des Vertrages begehrt wird und die Aufwendungen für die neue Wohnung angemessen sind. Personen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und eine Wohnung beziehen wollen, müssen vorher die Zusicherung des Jobcenters einholen. Ohne Zusicherung werden bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres keine Leistungen für Unterkunft und Heizung gezahlt. Das Jobcenter muss zusichern, wenn aus schwerwiegenden sozialen Gründen ein Verweis des Jugendlichen auf die Wohnung der Eltern nicht möglich ist oder der Umzug erforderlich ist zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit. Bei vorheriger Zusicherung können übernommen werden:
Das Jobcenter soll die Zusicherung erteilen, wenn
Direktüberweisung an den Vermieter Um
die Zahlung der Unterkunftskosten in den Fällen zu sichern, in denen eine zweckentsprechende Verwendung der Leistungen nicht gewährleistet ist, sollen Unterkunfts- und Heizkosten unmittelbar an den Vermieter oder andere Empfangsberechtigte gezahlt werden. Das ist vor allem der Fall, wenn
Schulden Die Übernahme von Schulden gehört grundsätzlich nicht zum Leistungskatalog des SGB II. Ausnahme können Mietschulden sein, soweit dies gerechtfertigt ist,
Sie sollen übernommen werden,
wenn Wie groß und teuer darf eine Hartz 4 Wohnung sein 2022?Gemäß den Regelungen in § 22 SGB II müssen sowohl die Kosten als auch die Größe einer Wohnung angemessen sein. So ist darf bei Hartz 4 eine Wohnung für eine Person etwa 45 qm groß sein. Fünfzehn Quadratmeter werden dann für jede weitere Person in der Bedarfsgemeinschaft angerechnet.
Wie teuer darf eine Wohnung mit Hartz 4 sein?Daraus ergibt sich für einen alleinstehenden Leistungsberechtigten mit Hartz IV, dass die Wohnung für die Kaltmiete Kosten in Höhe von 364,50 Euro im Monat verursachen darf. Bei einer Bedarfsgemeinschaft mit drei Personen wären es 518,25 Euro.
Wie viel darf die Warmmiete bei Hartz 4 Kosten?Warmwasserkosten als Mehrbedarf bei Hartz IV Bezug. Was ist wenn die Wohnung zu groß ist bei Hartz 4?Überschreitet die Miethöhe das, was einem Jobcenter als angemessen gilt, übernimmt das Amt in der Regel sechs Monate lang die Mietkosten. In dieser Zeit fordert es Hartz-4-Bezieher meist auf, die Kosten für die Miete und manchmal auch für die Heizung zu senken.
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