Was tun wenn schnelltest positiv und pcr test negativ

Was Sie bei einem positiven Testergebnis tun müssen

Das Gesundheitsamt wird keinen Kontakt mehr mit positiv getesteten Personen, Haushaltsangehörigen und weiteren Kontaktpersonen außerhalb von Ausbrüchen in Kitas, Schulen oder Pflegeheimen aufnehmen. Es ist nicht erforderlich, dass Sie sich nach einem positiven Test selbst an das Gesundheitsamt wenden. Auf dieser Seite finden Sie alle notwendigen Informationen.

Wann muss ich mich absondern?

Sie müssen sich unverzüglich in Absonderung ("Quarantäne") begeben, wenn Sie mittels PCR-Test oder Schnelltest positiv auf SARS-CoV-2 getestet worden sind. Das gilt unabhängig vom Impfstatus.

Hinweis: Ein positiver Selbsttest begründet noch keine Absonderungspflicht. Es wird jedoch dringend empfohlen, sich in häusliche Absonderung zu begeben und Kontakte bestmöglich zu vermeiden. Auch für Ihre Haushaltsangehörigen besteht keine Absonderungspflicht.

Für Fragen bezüglich der Absonderung ist die Ortspolizeibehörde zuständig. Eine Verletzung der Absonderungspflicht stellt eine bußgeldbewehrte Ordnungswidrigkeit dar. Verdienstausfälle sind über den Arbeitgeber anzumelden. Als Nachweis über den Absonderungszeitraum kann das Schnell-/PCR-Testergebnis zur Vorlage beim Arbeitgeber genutzt werden. In Apotheken erhalten Sie mit Ihrem PCR-Befund das Genesenenzertifikat beispielsweise für den digitalen Impfpass.

Merkblätter für positiv Getestete

  • Mein PCR-Test ist positiv – Was muss ich jetzt tun?
  • Mein Schnelltest ist positiv  –  Was muss ich jetzt tun?
    Hinweis: Sofern die PCR-Kapazitäten in Ihrer Gegend ausreichend sind, lassen Sie Ihren positiven Schnelltest mittels eines PCR-Tests bestätigen und begeben Sie sich unverzüglich in Absonderung. Ein Genesenzertifikat kann nur mit einem nachgewiesenen positiven PCR-Testergebnis in der Apotheke ausgestellt werden.
  • Mein Selbsttest ist positiv – Was muss ich jetzt tun?
    Hinweis: Die aktuelle Testverordnung sieht keine Bestätigung eines positiven Selbsttestes mehr durch einen kostenlosen Antigen-Schnelltest vor. Allerdings fällt ein Antigen-Schnelltest positiv aus, hat die getestete Person einen Anspruch auf einen kostenlosen PCR-Test zur Bestätigung des Schnelltestergebnisses gemäß § 4b S. 1 TestV. Dies gilt auch bei Vorliegen eines positiven Selbsttests.

Wie lange dauert die Absonderung?

Nach Ablauf von fünf Tagen endet die Isolation, sofern die Betroffenen mindestens 48 Stunden keine Krankheitssymptome (zum Beispiel Husten oder Fieber) haben.

Treten weiter Krankheitssymptome auf, muss die Isolation fortgesetzt werden. Sie endet dann spätestens wie bisher nach zehn Tagen. Ein negativer Test ist nicht mehr nötig, um die Isolation zu beenden.

Es gilt weiterhin: Wer krank ist, sollte zu Hause bleiben.

Freitestung für Beschäftigte im medizinisch-pflegerischen Bereich

Beschäftigte im medizinisch-pflegerischen Bereich können nach der Isolation (nach Ablauf von fünf Tagen) nur nach einem negativen Corona-Test wieder arbeiten gehen. Der Schnelltest darf frühestens an Tag 6 erfolgen. Im Einzelfall dürfen positiv auf das Coronavirus getestete Beschäftige in Kliniken und vergleichbaren medizinischen Einrichtungen arbeiten. Mehr Informationen in der Pressemitteilung vom 22.07.2022 des Landes Baden-Württemberg.

Berechnungsbeispiele zur Absonderungsdauer

PCR-Test

Beispiel: Sie führen am 1. Mai einen PCR-Test durch (Tag 0). Am 2. Mai erhalten Sie ein positives Ergebnis. Ihre Absonderungspflicht beginnt mit Kenntnisnahme des positiven Ergebnisses (2. Mai). Ihre Absonderungsdauer berechnet sich ab dem 1. Mai (Tag 0). Tag 1 ist somit der 2. Mai, Tag 5 ist der 6. Mai. Am 3. Mai (Tag 2) entwickeln Sie Symptome. Die Absonderungsdauer verändert sich hierdurch nicht. Ab dem 7. Mai, 00:00 Uhr dürfen Sie die Häuslichkeit wieder verlassen, sofern seit 48 Stunden keine Symptome mehr vorliegen.

Schnelltest

Beispiel: Sie lassen am 1. Mai einen Antigenschnelltest durchführen (Tag 0) und erhalten am gleichen Tag ein positives Ergebnis. Ihre Absonderungspflicht beginnt mit Kenntnisnahme des positiven Ergebnisses (1. Mai). Ihre Absonderungsdauer berechnet sich ab dem 1. Mai (Tag 0). Tag 1 ist somit der 2. Mai, Tag 5 der 6. Mai. Ab dem 7. Mai, 00:00 Uhr dürfen Sie die Häuslichkeit wieder verlassen, sofern seit 48 Stunden keine Symptome mehr vorliegen.

Informationen für Haushaltsangehörige und Kontaktpersonen

Für Kontaktpersonen und haushaltsangehörige Personen entfällt die Quarantänepflicht – unabhängig vom Impfstatus – vollständig.

Es wird für einen Zeitraum von zehn Tagen nach dem letzten Kontakt zur positiv getesteten Person empfohlen, Kontakte zu anderen Personen zu reduzieren. Darüber hinaus sollten die allgemeinen Schutzmaßnahmen eingehalten werden. Dazu zählt das Tragen einer medizinischen Maske genauso wie die Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln.

Corona-Verordnung Absonderung und FAQs

Weitere Informationen in der Corona-Verordnung Absonderung des Landes Baden-Württemberg. Fragen zur Isolation und Quarantäne sowie weitere Berechnungsbeispiele finden Sie in den FAQs zur Absonderung und Quarantäne des Landes Baden-Württemberg.

Information in English, Türkçe, русский, | عربي and others

Corona Ordinance for Baden-Wurttemberg and what to do if testing is positive

Information from the Robert Koch Institute on domestic quarantine in different languages

Allgemeine Empfehlungen und Verhaltenstipps

Allgemeine Empfehlungen und Verhaltenstipps

  • Nutzen Sie die Corona-Warn-App!
    Hier können Sie die Corona-Warn-App herunterladen:
    Corona-Warn-App für iOS
    Corona-Warn-App für Android
  • Denken Sie an Ihre Auffrischimpfung: Impfmöglichkeiten im Landkreis Göppingen.
  • Halten Sie sich an die AHA-L-Regeln: Abstand, Hygienemaßnahmen, Alltagsmaske, bestenfalls FFP2, und lüften Sie regelmäßig Ihren Arbeitsplatz oder Ihr zuhause!
  • Tragen Sie eine FFP2-Maske überall dort, wo vermehrt Menschen unterwegs sind!

Wann ist der Test nach Ansteckung positiv?

Antikörper können über mehrere Monate nach einer Infektion nachgewiesen werden, sie nehmen jedoch mit der Zeit wieder ab. Es ist möglich, dass sich Personen nach einer Erkrankung an COVID-19 erneut anstecken und das Virus dann auch an andere Personen übertragen können.

Wann hat man die höchste Viruslast?

Am verlässlichsten ist das Ergebnis allerdings morgens direkt nach dem Aufstehen. Denn morgens ist die Viruslast am höchsten und kann am besten nachgewiesen werden. Verzichten Sie deshalb vor dem Test darauf, den Mund auszuspülen, die Zähne zu putzen, etwas zu trinken oder zu essen.