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Was Sie bei einem positiven Testergebnis tun müssenDas Gesundheitsamt wird keinen Kontakt mehr mit positiv getesteten Personen, Haushaltsangehörigen und weiteren Kontaktpersonen außerhalb von Ausbrüchen in Kitas, Schulen oder Pflegeheimen aufnehmen. Es ist nicht erforderlich,
dass Sie sich nach einem positiven Test selbst an das Gesundheitsamt wenden. Auf dieser Seite finden Sie alle notwendigen Informationen. Wann muss ich mich absondern?Sie müssen sich unverzüglich in Absonderung ("Quarantäne") begeben, wenn Sie mittels PCR-Test oder Schnelltest positiv auf SARS-CoV-2 getestet worden sind. Das gilt unabhängig vom Impfstatus. Hinweis: Ein positiver Selbsttest begründet noch keine Absonderungspflicht. Es wird jedoch dringend empfohlen, sich in häusliche Absonderung zu begeben und Kontakte bestmöglich zu vermeiden. Auch für Ihre Haushaltsangehörigen besteht keine Absonderungspflicht. Für Fragen bezüglich der Absonderung ist die Ortspolizeibehörde zuständig. Eine Verletzung der Absonderungspflicht stellt eine bußgeldbewehrte Ordnungswidrigkeit dar. Verdienstausfälle sind über den Arbeitgeber anzumelden. Als Nachweis über den Absonderungszeitraum kann das Schnell-/PCR-Testergebnis zur Vorlage beim Arbeitgeber genutzt werden. In Apotheken erhalten Sie mit Ihrem PCR-Befund das Genesenenzertifikat beispielsweise für den digitalen Impfpass. Merkblätter für positiv Getestete
Wie lange dauert die Absonderung?Nach Ablauf von fünf Tagen endet die Isolation, sofern die Betroffenen mindestens 48 Stunden keine Krankheitssymptome (zum Beispiel Husten oder Fieber) haben. Treten weiter Krankheitssymptome auf, muss die Isolation fortgesetzt werden. Sie endet dann spätestens wie bisher nach zehn Tagen. Ein negativer Test ist nicht mehr nötig, um die Isolation zu beenden. Es gilt weiterhin: Wer krank ist, sollte zu Hause bleiben. Freitestung für Beschäftigte im medizinisch-pflegerischen BereichBeschäftigte im medizinisch-pflegerischen Bereich können nach der Isolation (nach Ablauf von fünf Tagen) nur nach einem negativen Corona-Test wieder arbeiten gehen. Der Schnelltest darf frühestens an Tag 6 erfolgen. Im Einzelfall dürfen positiv auf das Coronavirus getestete Beschäftige in Kliniken und vergleichbaren medizinischen Einrichtungen arbeiten. Mehr Informationen in der Pressemitteilung vom 22.07.2022 des Landes Baden-Württemberg. Berechnungsbeispiele zur AbsonderungsdauerPCR-TestBeispiel: Sie führen am 1. Mai einen PCR-Test durch (Tag 0). Am 2. Mai erhalten Sie ein positives Ergebnis. Ihre Absonderungspflicht beginnt mit Kenntnisnahme des positiven Ergebnisses (2. Mai). Ihre Absonderungsdauer berechnet sich ab dem 1. Mai (Tag 0). Tag 1 ist somit der 2. Mai, Tag 5 ist der 6. Mai. Am 3. Mai (Tag 2) entwickeln Sie Symptome. Die Absonderungsdauer verändert sich hierdurch nicht. Ab dem 7. Mai, 00:00 Uhr dürfen Sie die Häuslichkeit wieder verlassen, sofern seit 48 Stunden keine Symptome mehr vorliegen. SchnelltestBeispiel: Sie lassen am 1. Mai einen Antigenschnelltest durchführen (Tag 0) und erhalten am gleichen Tag ein positives Ergebnis. Ihre Absonderungspflicht beginnt mit Kenntnisnahme des positiven Ergebnisses (1. Mai). Ihre Absonderungsdauer berechnet sich ab dem 1. Mai (Tag 0). Tag 1 ist somit der 2. Mai, Tag 5 der 6. Mai. Ab dem 7. Mai, 00:00 Uhr dürfen Sie die Häuslichkeit wieder verlassen, sofern seit 48 Stunden keine Symptome mehr vorliegen. Informationen für Haushaltsangehörige und KontaktpersonenFür Kontaktpersonen und haushaltsangehörige Personen entfällt die Quarantänepflicht – unabhängig vom Impfstatus – vollständig. Es wird für einen Zeitraum von zehn Tagen nach dem letzten Kontakt zur positiv getesteten Person empfohlen, Kontakte zu anderen Personen zu reduzieren. Darüber hinaus sollten die allgemeinen Schutzmaßnahmen eingehalten werden. Dazu zählt das Tragen einer medizinischen Maske genauso wie die Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln. Corona-Verordnung Absonderung und FAQsWeitere Informationen in der Corona-Verordnung Absonderung des Landes Baden-Württemberg. Fragen zur Isolation und Quarantäne sowie weitere Berechnungsbeispiele finden Sie in den FAQs zur Absonderung und Quarantäne des Landes Baden-Württemberg. Information in English, Türkçe, русский, | عربي and othersCorona Ordinance for Baden-Wurttemberg and what to do if testing is positiveInformation from the Robert Koch Institute on domestic quarantine in different languagesAllgemeine Empfehlungen und VerhaltenstippsAllgemeine Empfehlungen und Verhaltenstipps
Wann ist der Test nach Ansteckung positiv?Antikörper können über mehrere Monate nach einer Infektion nachgewiesen werden, sie nehmen jedoch mit der Zeit wieder ab. Es ist möglich, dass sich Personen nach einer Erkrankung an COVID-19 erneut anstecken und das Virus dann auch an andere Personen übertragen können.
Wann hat man die höchste Viruslast?Am verlässlichsten ist das Ergebnis allerdings morgens direkt nach dem Aufstehen. Denn morgens ist die Viruslast am höchsten und kann am besten nachgewiesen werden. Verzichten Sie deshalb vor dem Test darauf, den Mund auszuspülen, die Zähne zu putzen, etwas zu trinken oder zu essen.
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