Was tun wenn man mit Zahnersatz nicht zufrieden ist?

Zahnersatz ist eine kostspielige Angelegenheit. Was tun, wenn die vom Zahnarzt eingesetzte Krone, Brücke oder Zahnprothese schmerzt, wackelt oder gar bricht? Patienten haben auch in solchen Fällen Rechte.

Künstliche Zahnkronen zählen zum häufigsten Zahnersatz. Um sie herzustellen, einzusetzen und anzupassen, sind in der heutigen Zahnmedizin und Zahntechnik Methoden und Materialien bekannt, die noch vor einer Generation Zukunftsmusik waren. Trotzdem kann es vorkommen, dass eine neue Krone nicht richtig passt. Dann ist es wichtig, rasch für Abhilfe zu sorgen – und dabei ist es äußerst hilfreich, wenn Sie als Patient gut informiert sind.

Autor: Zahnersatzsparen.de Online Redaktion

Was tun wenn man mit Zahnersatz nicht zufrieden ist?

Grundsätzlich haben Sie natürlich das Recht, unpassende Zahnkronen abzulehnen. Niemand kann Sie zwingen, etwas in Ihrem Mund zu tragen, das nicht zu Ihnen passt, Ihnen nicht gefällt oder sich nicht gut anfühlt. Doch in der Regel geht es bei Problemen mit neuen Kronen nicht um Ablehnung, sondern um Nachbesserung. Oberstes Ziel ist, dass Sie so schnell und stressfrei wie möglich eine passende, verträgliche und ästhetisch wie funktionell einwandfreie Versorgung erhalten.

Juristisch gesehen hat der Zahnarzt sowohl die Pflicht als auch das Recht zur sogenannten Nachbesserung. Denn er hat mit dem Patienten einen Behandlungsvertrag abgeschlossen, aus dem sich auch sein Anspruch auf Honorar ergibt. Krankenkasse und Patient müssen die erbrachte Leistung bezahlen. Die Häufigkeit und der Umfang der Nachbesserungen, die ein Patient seinem Zahnarzt einräumen muss, sind von Fall zu Fall verschieden.

Nur wenn die Krone bzw. die Zahnarztleistung komplett unbrauchbar ist und keine Möglichkeit zur Einigung besteht (z. B. wegen eines gestörten Vertrauensverhältnisses oder Streits), können das Nachbesserungsrecht und der Honoraranspruch des Arztes verfallen. Dann kann der Patient die Zahnersatzbehandlung abbrechen und den Arzt wechseln – als gesetzlich Versicherter allerdings erst nach Rücksprache mit seiner Krankenkasse. Das ist jedoch eher selten der Fall.

Häufig kann eine anfänglich unpassende Krone schon durch kleine Nachbesserungen erheblich an Tragekomfort oder Ästhetik gewinnen. Sind die Mängel allein dadurch nicht zu beheben, kann der Zahnersatz auch neu angefertigt werden – ebenfalls im Rahmen der Nachbesserung. Und die allermeisten Zahnärzte nehmen ihre Pflichten hier sehr ernst und sehen in der Patientenzufriedenheit sowohl einen Erfolgsfaktor als auch eine Herzensangelegenheit.

Was stimmt nicht mit der Krone?

Für den Zahnarzt in seiner Praxis gehört das individuelle Präparieren und Überkronen von Zähnen zum Tagesgeschäft, und in modernen Dentallaboren werden Handarbeit und computergesteuerte Fertigungstechniken kombiniert, um Kronen herzustellen, die perfekt sitzen, funktionieren und mit der Zahnfarbe und Zahnform des Trägers harmonieren. Wenn die fertige Krone nicht passt, kann es dafür mehrere Gründe geben. Sie zu erkennen und zu benennen ist die erste Aufgabe, bei der Zahnarzt und Patient idealerweise zusammenarbeiten. Sprechen Sie also jeden Mangel, der Ihnen auffällt, sofort an, und lassen Sie sich von Ihrem Zahnarzt Vorschläge zu dessen Beseitigung machen.

Falsche Farbe, falsche Form

Wenn Ihnen die Farbe oder die Form einer Krone beim ersten Betrachten nicht gefallen, fragen Sie den Zahnarzt, ob es möglich ist, die Krone vor dem festen Einzementieren probezutragen. Das ist in vielen Fällen möglich, allerdings kann die provisorische Befestigung auch bedeuten, dass Sie die Krone nicht sofort voll belasten dürfen. Oft ist es notwendig, die neue Krone ein paar Tage lang im eigenen Mund bzw. im Spiegel zu sehen, um sich ein deutliches Bild zu machen. Sind Sie danach immer noch unzufrieden, lassen Sie sich vom Zahnarzt ausführlich über die Verbesserungsoptionen beraten. In manchen Praxen gibt es auch die Möglichkeit, verschiedene Zahnfarben und -formen am Computerbildschirm in ein Foto Ihres lachenden Gesichts einzufügen und so das spätere Ergebnis schon im Vorfeld genau zu betrachten.

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Was tun wenn man mit Zahnersatz nicht zufrieden ist?

Spannungs- oder Druckgefühl

Wenn die neue Krone nach dem Einsetzen drückt, spannt oder das normale Zubeißen, Kauen und Sprechen behindert, kann der Zahnarzt das vielfach durch Nachschleifen und Polieren beheben. Wenn die Beschwerden jedoch auch nach der Eingewöhnungszeit (ca. zwei Wochen) nicht verschwinden, müssen die Krone, der darunterliegende Zahnstumpf, die Umgebung des überkronten Zahns und gegebenenfalls der gesamte Kiefer und Biss genauer untersucht werden.

Krone zu dünn oder zu dick

Grundsätzlich gilt: Der Zahnarzt muss beim Präparieren eine gewisse Menge an Zahnsubstanz entfernen, damit die Krone ausreichend stabil werden kann und auch noch Raum für individuelle Ausformung bleibt. Schleift der Arzt zu wenig vom Zahn ab, wird die Krone entweder zu dünn, um stabil zu sein, oder zu dick für eine harmonische Ästhetik bzw. ein gutes Tragegefühl. Gegebenenfalls muss also auch am Zahnstumpf nachgebessert werden, damit nachher alles passt.

Schmerzen und Entzündungen am überkronten Zahn

Schmerzen und Entzündungen nach dem Überkronen können auch von einem sogenannten Schleiftrauma (oder Präparationstrauma) herrühren. Wenn die Schleifinstrumente beim Präparieren zu schnell rotieren bzw. nicht ausreichend gekühlt werden, können Druck und Hitze den Zahnnerv beschädigen. Dann kann die Krone perfekt gearbeitet sein und der Zahn darunter trotzdem anhaltende und starke Beschwerden verursachen, etwa durch eine Wurzelkanalentzündung oder Pulpitis (Infektion des Zahnmarks). Oft treten die Schmerzen bzw. Entzündungssymptome erst einige Zeit nach der Überkronung auf.

Nicht in jedem Fall ist das Entfernen der Krone notwendig, um die Folgen des Schleiftraumas zu behandeln. Besser ist es jedoch in jedem Fall, den Zahnnerv gar nicht erst zu beschädigen. Sprechen Sie Ihren Zahnarzt möglichst früh auf dieses Thema an – viele Ärzte arbeiten mit langsam rotierenden Instrumenten und speziellen Kühlsystemen, um ein Schleiftrauma von vornherein auszuschließen.

Anlaufstellen der Zahnärzteschaft bieten Rat und Hilfe

Viele Patienten finden es schwierig oder unangenehm, den Zahnarzt offen auf Mängel anzusprechen, ihre Symptome klar einzugrenzen oder als Laie Zweifel an der erbrachten Leistung zu äußern. Um vor einer Nachfrage oder Beschwerde mehr Information und Rückhalt zu bekommen, lohnt sich der Anruf bei einer Patientenberatungsstelle. Viele der zahlreichen Beratungsstellen, z. B. die der Zahnärzteschaft und der Verbraucherzentrale, sind kostenlos. Hier können sich Patienten nicht nur zu Zahn- und Zahnersatzproblemen aller Art beraten lassen, sondern finden auch Hilfe, wenn sich die Einigung mit dem Zahnarzt als schwierig herausstellt.

Was tun, wenn Arzt und Patient sich nicht einig werden?

Was tun wenn man mit Zahnersatz nicht zufrieden ist?
Viele Patienten finden es schwierig oder unangenehm, den Zahnarzt offen auf Mängel anzusprechen, ihre Symptome klar einzugrenzen oder als Laie Zweifel an der erbrachten Leistung zu äußern.

Kommt es wegen der unpassenden Krone bzw. der Nachbesserung zu anhaltender Uneinigkeit, zu Streit oder zum Zerwürfnis mit dem Zahnarzt, sollten Sie als Patient unbedingt Kontakt zu ihrer Krankenkasse aufnehmen. Die Kasse kann einen Gutachter ihres medizinischen Dienstes bestellen, der die Arbeit des Zahnarztes bzw. die unpassende Krone prüft. Falls der Experte einen Behandlungsfehler feststellt oder vermutet, können Sie das sogenannte Gutachterverfahren einleiten. Am Ende dieses Verfahrens, auf das sich die Kassenzahnärztliche Vereinigung mit den Krankenkassen geeinigt hat, steht eine konkrete Empfehlung, etwa eine bestimmte Nachbesserungsarbeit.

Für privat Versicherte sind die Schlichtungsstellen der jeweiligen Bezirks- oder Landeszahnärztekammern die richtige Anlaufstelle. Auch sie sprechen eine Empfehlung aus, über die sich Zahnarzt und Patient idealerweise doch noch einigen können, um gemeinsam auf dem Weg zur passenden Zahnkrone weiterzukommen.

Kommentare (2)

2 Kommentare

Die32

18. April 2019

Fachlicher Rat gesucht

Sehr geehrte Frau Vuletic. In solch einem Fall ist immer die Krankenkasse der richtige Ansprechpartner. Über Ihre Krankenkasse haben Sie die Möglichkeit einen Gutachter anzufordern. Beste Grüße, Ihre Redaktion vom Online Magazin Die32


Vuletic Liliana

18. April 2019

Fachlicher Rat gesucht

Guten Tag. Meine Zahnkronen hat die Zahnärztin perfekt hingekriegt, leider hat der Techniker beim Glasieren und Brennen etwas verkehrt gemacht, dann anach waren die Schneidezähne ohne Kaufläche bzw. Bisskante (rund wie Tic-Tac-Bonmbons) und innen wie mit Kaugummi verklebt, d.h. kontur- und formlos, ohne Zwischenräme, obwohl es sich um Einzelkronen handelt. Etwas ging schief beim Auftragen der Glasur, was der Techniker niemals zugeben würde ! Die Zähne sind auch in der Dimension grösser nach dem Brennen. Vor allem aber haben sie NULL Schneide- und Reissfunktion, da sie zu rund sind. Wo könnte ich mir fachlichen Rat holen? Im Voraus vielen Dank.

Kann ich Zahnersatz ablehnen?

Grundsätzlich haben Sie natürlich das Recht, unpassende Zahnkronen abzulehnen. Niemand kann Sie zwingen, etwas in Ihrem Mund zu tragen, das nicht zu Ihnen passt, Ihnen nicht gefällt oder sich nicht gut anfühlt. Doch in der Regel geht es bei Problemen mit neuen Kronen nicht um Ablehnung, sondern um Nachbesserung.

Kann mich nicht an Zahnersatz gewöhnen?

Verwendung einer Haftcreme Corega, kann Ihnen helfen, sich schneller an Ihre Prothese zu gewöhnen. Ein Haftmittel kann Ihr Selbstbewusstsein beim Essen, Sprechen und Lächeln stärken. Es bildet auch eine Art Versiegelung, um dazu beizutragen, dass Speisereste nicht zwischen Zahnfleisch und Zahnprothese stecken bleiben.

Wie oft habe ich Anspruch auf eine neue Zahnprothese?

Die Kasse muss diesen Betrag auf jeden Fall zahlen. Nach den Richtlinien kann eine Vollprothese frühestens alle 2 Jahre erneut bei der Krankenkasse beantragt werden.

Ist mein Zahnersatz falsch eingesetzt?

Wenn Sie nach zwei bis drei Wochen mit dem neuen Zahnersatz immer noch Druckstellen, Schmerzen oder Probleme mit dem Sitz Ihrer Prothese haben, sollten Sie sich an Ihren Zahnarzt wenden. Sprechen Sie ihn auf ihre nicht nachlassenden Beschwerden an und lassen Sie Ihren Mund und auch die Prothese gründlich untersuchen.