Erstellt: 14.06.2018, 08:52 Uhr Show
KommentareTeilen Wer einen neuen Job hat, muss nur noch schnell kündigen. Doch die Kündigungsfrist ist oft lang. Wir zeigen Ihnen Tricks, um schneller aus dem Arbeitsvertrag zu kommen. Sie haben Ihren alten Job satt und wollen nur noch weg - doch die vertraglich festgelegte Kündigungsfrist beträgt viele Monate? So geht es manch einem Arbeitnehmer, die vor einem Jobwechsel stehen. Doch es gibt tatsächlich einige Wege, auf denen Sie Ihr Arbeitsverhältnis schneller als vorgesehen beenden können. 1. Aufhebung des ArbeitsvertragsEine simple Möglichkeit, schneller aus dem Arbeitsvertrag zu kommen: Bitten Sie Ihren Vorgesetzten um die Aufhebung Ihres Arbeitsvertrags, auch Auflösungsvertrag genannt. Wenn der Arbeitgeber eine Stelle relativ zügig nachbesetzen kann, dürfte eigentlich nichts gegen einen Aufhebungsvertrag sprechen. Sperrt er sich dagegen, können Sie einen solchen Vertrag jedoch auch nicht erzwingen. Doch Vorsicht: Wer nur schnell aus dem Job will, aber noch keine neue Stelle in Aussicht hat, dem droht eine Sperrfrist beim Arbeitslosengeld von bis zu drei Monaten. 2. Unwirksame Kündigungsfrist im ArbeitsvertragWer schneller aus seinem alten Arbeitsvertrag heraus will, sollte auch einmal einen genaueren Blick auf die Kündigungsfrist werfen, die im Arbeitsvertrag festgelegt wurde. Diese erweisen sich oft als unwirksam, da sie gegen gesetzliche Vorgaben verstoßen. So können zwar vertraglich festgelegte Kündigungsfristen durchaus länger sein als die gesetzlichen Kündigungsfristen - doch dann müssen sie für beide Seiten gelten. Die Kündigungsfrist für den Arbeitnehmer muss also genauso lang sein wie für den Arbeitgeber. Steht dies anders in Ihrem Arbeitsvertrag, gilt im Zweifel die gesetzliche Kündigungsfrist. Auch interessant: Überstunden: Wenn dieser Satz im Arbeitsvertrag steht, können Sie klagen. 3. Fristlose KündigungIn seltenen Fällen können Mitarbeiter auch fristlos kündigen, wie Rechtsanwalt Armin Dieter Schmidt in einem Gastbeitrag für den Kölner Express schreibt. Dafür würden jedoch strenge Bedingungen gelten - etwa, wenn der Chef schon mehrmals keinen Lohn gezahlt oder den Mitarbeiter körperlich angegriffen hat. "Allein die Tatsache, dass er woanders ein besseres Jobangebot bekommen hat, ist allerdings kein ausreichender Grund", so der Anwalt. Übrigens, in welchen Fällen Mitarbeitern die fristlose Kündigung droht, erfahren sie hier. Zum Weiterlesen: Kündigung - kennen Sie die wichtigsten Regeln und Fristen? Von Andrea Stettner Auch interessantWenngleich es im Alltag wohl häufiger vorkommen wird, dass Arbeitgeber sich von ihren Angestellten lösen, entschließen sich manchmal auch Mitarbeiter dazu, ihre Beschäftigung aufzugeben. Gerade ein besserer Job, der vielleicht sogar mit mehr Geld und Verantwortung winkt, macht die Entscheidung zu kündigen natürlich leichter. Doch auch ein vergiftetes Betriebsklima führt unter Umständen dazu, einen anderen Weg einzuschlagen und die Karriere an anderer Stelle voranzutreiben. Doch was muss hierbei beachtet werden? An welche Kündigungsfrist sind Sie gebunden? Wie lange dauert es also, bis Sie den Arbeitgeber nach der Kündigungserklärung also verlassen können? Der folgende Ratgeber beantwortet all diese Fragen.
Kompaktwissen: Kündigung durch den ArbeitnehmerWas muss eine Kündigung des Arbeitnehmers enthalten? Der Arbeitnehmer muss in seiner Kündigung klar und unmissverständlich zum Ausdruck bringen, dass und zu welchem Zeitpunkt er das Arbeitsverhältnis beenden möchte. Einer Begründung bedarf es nicht. Welche Frist müssen Arbeitnehmer einhalten, wenn sie kündigen wollen? Laut § 622 Abs. 1 BGB können Arbeitnehmer „mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats“ kündigen. Allerdings kann der Arbeits- oder Tarifvertrag auch eine längere Frist vorsehen. Kann ein Arbeitnehmer auch mündlich oder per E-Mail kündigen? Nein. Eine Kündigung bedarf immer der Schriftform. Anderenfalls ist sie unwirksam. Weitere Informationen zur Kündigung durch den Arbeitnehmer:Arbeit kündigen – aus welchen Gründen erfolgt die Kündigung durch Arbeitnehmer?Sich dazu durchzuringen, einen sicheren Arbeitsplatz aufzugeben, ist häufig gar nicht so einfach. Schließlich ist in vielen Bereichen des Arbeitsmarktes die Jobsituation eher schwierig und eine neue Stelle gar nicht so leicht gefunden. Dazu kommt das ganze unangenehme Bewerbungsprozedere. Nichtsdestotrotz: Manchmal ist es durchaus sinnvoll, sich zu verabschieden, vor allem wenn folgende Umstände vorliegen:
Welche Kündigungsfristen sind durch Arbeitnehmer einzuhalten?Ist der Gedanke, die Kündigung als Arbeitnehmer einzureichen, gebührend durchdacht, gilt es, dem Arbeitgeber den eigenen Ausstieg zu verkünden und den Arbeitsvertrag zu kündigen. Der Zeitpunkt will hier gut gewählt sein, enthalten Arbeitsverträge doch eine Kündigungsfrist durch die der Arbeitnehmer durch muss, bevor er endgültig aussteigt. Wann die Frist beginnt, ist gemäß Arbeitsrecht in der Regel im Arbeitsvertrag nachzulesen. In diesem haben Sie zu Beginn einen gewissen Zeitraum vereinbart. Beachten Sie: Der Arbeitgeber darf Ihnen zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses keinen längeren Zeitraum aufbrummen als sich selbst. Darüber hinaus ist es nicht zulässig, die gesetzliche Kündigungsfrist zu missachten und kürzere Fristen zu vereinbaren. Im Arbeitsrecht ist die ordentliche Kündigung durch den Arbeitnehmer gemäß § 622 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) wie folgt geregelt:
Das bedeutet: Streben Sie einen Austritt zum Ende des Kalendermonats an, müssen Sie in der Regel spätestens am zweiten eines Monats gekündigt haben – sofern nicht längere Kündigungsfristen gelten. Kündigt Sie der Arbeitgeber, spielt auch die Betriebszugehörigkeit eine Rolle. Das BGB sieht dann längere Fristen vor, je länger Sie im Unternehmen tätig waren. Bestand das Vertragsverhältnis mindestens zwei Jahre, beträgt die Kündigungsfrist einen Monat. Bei fünf Jahren sind es bereits zwei Monate. So staffelt sich die Zeitspanne. Aber nicht vergessen: Das gilt nur, wenn Sie vom Arbeitgeber gekündigt werden. Andernfalls bleibt es bei der vierwöchigen Frist. Kündigung des Arbeitsvertrages durch Arbeitnehmer in der ProbezeitDie Grundkündigungsfrist gilt in der Probezeit, die als Bewährung dient, nicht. Innerhalb dieser Phase geht die Kündigung durch den Arbeitnehmer sehr viel schneller durch. In der Probezeit, die maximal sechs Monate betragen darf, ist es erlaubt, ein Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen zu kündigen. Wenn Sie sich zur Kündigung als Arbeitnehmer entschließen, können Sie also sehr viel früher einen neuen Job antreten. Den Grund für Ihren Entschluss müssen Sie Ihrem Arbeitgeber hierfür nicht mitteilen. Fristlose Kündigung durch ArbeitnehmerManchmal wollen Mitarbeiter jedoch nicht so lange warten, bis die Kündigungsfrist um ist. Sie entscheiden sich deshalb zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund. Hierzu zählen zum Beispiel:
Damit Sie als Arbeitnehmer erfolgreich fristlos kündigen können, sollten Sie den Arbeitgeber vorher schriftlich abmahnen. Kündigung vom Arbeitsverhältnis durch den Arbeitnehmer – ein MusterWollen Sie von sich aus kündigen, gilt es, beim Kündigungsschreiben nicht an Formfehlern zu scheitern. Diese können Ihrem Vorhaben nämlich einen Strich durch die Rechnung machen. Wie die Kündigung durch den Arbeitnehmer als Muster aussehen kann, zeigen wir Ihnen hier: Vorname und Nachname des Arbeitnehmers Name des Unternehmens Ort, Datum Kündigung meines Arbeitsvertrages (Muster) Sehr geehrte(r) Frau/Herr [Name des Adressaten], Ich bitte Sie darum, mir den Erhalt der Kündigung und das Beendigungsdatum schriftlich zu bestätigen sowie ein qualifiziertes Arbeitszeugnis zu erstellen. Vielen Dank für die langjährige gute Zusammenarbeit. Mit freundlichen Grüßen ________________________ Kündigung erhalten am: ________________________ Übrigens: Statt einer Kündigung können Sie das Arbeitsverhältnis jedoch auch mit einem Aufhebungsvertrag beenden. In diesem einigen Sie sich mit dem Arbeitgeber einvernehmlich, das Vertragsverhältnis aufzulösen.
Wie komme ich früher aus Arbeitsvertrag raus?Eine normale Kündigung bei einem befristeten Arbeitsvertrag ist nicht möglich, denn mit Ablauf der Vertragslaufzeit – oder wenn der Zweck der Beschäftigung erreicht wurde – endet das Arbeitsverhältnis automatisch. Eine vorzeitige Kündigung ist nur in Ausnahmefällen möglich.
Wie kommt man früher aus der Kündigungsfrist raus?Der einfachste Weg, den Arbeitsvertrag vorzeitig zu beenden, ist ein Aufhebungsvertrag. Hier spielt der Arbeitnehmer mit offenen Karten und bittet den Arbeitgeber, ihn vorzeitig aus dem Arbeitsverhältnis zu entlassen.
Wie kann ich die Kündigungsfrist verkürzen?Der schnellste Weg die Kündigungsfrist zu verkürzen ist der Aufhebungsvertrag. In Rücksprache mit dem Arbeitgeber und kann in beiderseitigem Einvernehmen beschlossen werden, dich sofort oder zumindest nach einer kurzen Zeitspanne aus deinem bestehenden Arbeitsverhältnis zu entlassen.
Kann ich schon früher kündigen?Grundsätzlich ja. Allerdings können Sie Ihren Chef fragen, ob er mit Ihnen einen Auflösungsvertrag unterzeichnet und Sie dadurch früher gehen lässt. Wenn Sie ohne diese Vereinbarung zu früh einen neuen Job antreten, können Sie mit Geldstrafen belegt werden.
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