Was tun wenn man keine wahlbenachrichtigung bekommen hat

Heute wählt Niedersachsen einen neuen Landtag. Alle Wahlberechtigten erhalten eine Wahlbenachrichtigung. Aber was ist, wenn man die nicht bekommen hat?

Hannover – Wenn am 9. Oktober in Niedersachsen ein neuer Landtag gewählt wird, sind alle Bürger Niedersachsens dazu aufgerufen, ihre Stimme abzugeben. Zu der Niedersachsen-Wahl sollten alle Wahlberechtigten bereits eine Wahlbenachrichtigung erhalten haben.

Wann kommt die Wahlbenachrichtigung zur Niedersachsen-Wahl?

Spätestens am 21. Tag vor der Wahl sollte sie im Briefkasten liegen. Sollte ein Wahlberechtigter keine Benachrichtigung bekommen, sollte sich derjenige umgehend an das Wahlamt der zuständigen Kommune wenden. Möglicherweise könnte ein kürzlicher Umzug die Ursache für die ausbleibende Benachrichtigung sein.

NameNiedersachsenHauptstadtHannoverEinwohner8.027.031Fläche47.709 km²Bevölkerungsdichte169 Einwohner pro km²RegierungsschefStephan Weil (SPD)

Die Landtagswahl in Niedersachsen wird im Wesentlichen über die Niedersächsische Verfassung, das Niedersächsische Landeswahlgesetz und die Niedersächsische Landeswahlordnung geregelt. In Niedersachsen wird alle fünf Jahre ein neuer Landtag gewählt. Im Vorfeld des Wahltages erhalten alle ca. 6,1 Millionen Wahlberechtigten eine Wahlbenachrichtigung mit der Post.

Was tun, wenn die Wahlbenachrichtigung verloren gegangen ist?

Wer seine Wahlbenachrichtigung verlegt hat, sollte trotzdem keine Probleme haben, seine Stimme bei der Niedersachsen-Wahl 2022 abzugeben. Am Tag der Wahl, also am 9. Oktober, kann jeder Bürger Niedersachsens mithilfe eines gültigen Ausweisdokuments seine Stimme abgeben. Dazu muss im Wahllokal des zugeordneten Wahlbezirks lediglich ein gültiger Personalausweis oder Reisepass vorgelegt werden.

Die Wahlbenachrichtigung dient lediglich als Aufruf an die Wahlberechtigten, dass eine Wahl ansteht und sie im Wählerverzeichnis aufgeführt und somit zur Stimmabgabe berechtigt sind. Zudem informiert die Benachrichtigung darüber, in welchem Wahllokal in Ihrer Umgebung Sie wählen sollen oder ob das Wahllokal barrierefrei ist oder nicht. Wer seine Wahlbenachrichtigung nicht verloren hat, sollte diese aber auf jeden Fall mit ins Wahllokal bringen. Die Zuordnung ist so für die Wahlhelfer leichter.

Was tun wenn man keine wahlbenachrichtigung bekommen hat

Alle Wahlberechtigten erhalten vor der Niedersachsen-Wahl eine Wahlbenachrichtigung. © Uwe Anspach/dpa

Was tun wenn man keine wahlbenachrichtigung bekommen hat

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Briefwahl bei der Niedersachsen-Wahl

Wer sich am 9. Oktober den Gang zur Wahlurne sparen will, dem steht es frei, per Brief zu wählen. Diese kann man zusammen mit der Wahlbenachrichtigung im zuständigen Amt beantragen. Hat man die Wahlbenachrichtigung verloren, ist dies kein Problem, solange man im Wählerverzeichnis aufgeführt wird.

Wahl-O-Mat zur Landtagswahl

Wer noch unentschlossen ist, kann den Wahl-O-Mat zur Niedersachsen-Wahl nutzen. Dieser dient als Hilfestellung. Weiter gibt es hier alle Infos, wann Prognosen und Hochrechnungen zu erwarten sind.

Alternativ kann man den Antrag auch per E-Mail an die zuständige Stelle der Gemeinde richten oder ihn persönlich im Rathaus stellen. Inzwischen haben viele Gemeinden sogar ein Online-Formular zur Briefwahl, das über die Internetseite des Rathauses abgerufen und direkt ausgefüllt werden kann. Nachdem der Antrag gestellt wurde, werden dem Wahlberechtigten die Unterlagen samt Stimmzettel zur Briefwahl zugesandt. (Joshua Schößler)

Durch die Wahlbenachrichtigung erfahren Bürger, dass sie für eine bestimmte Wahl im Wählerverzeichnis eingetragen und somit wahlberechtigt sind. Die Benachrichtigung informiert unter anderem über den Wahltag und das zuständige Wahllokal.

Kann man noch wählen, wenn die Wahlbenachrichtigung verloren wurde?

Ja, eine fehlende Wahlbenachrichtigung beeinträchtigt das Wahlrecht in der Regel nicht. Wie die Stimmabgabe möglich ist, erfahren Sie hier.

Lässt sich ohne die Wahlbenachrichtigung die Briefwahl beantragen?

Die Unterlagen für die Briefwahl können auch ohne die Benachrichtigung angefordert werden. Möglich ist dies per Brief, E-Mail und vielerorts auch über entsprechende Online-Formulare. Wahlberechtigte müssen dabei den vollständigen Namen, das Geburtsdatum, die Anschrift und falls bekannt ihre Nummer im Wählerverzeichnis angeben.

Inhalt

  • FAQ: Wahlbenachrichtigung verloren
  • Wer bekommt eine Benachrichtigung?
    • Stimmabgabe ohne Wahnbenachrichtigung: So geht’s!
    • Wahlbenachrichtigung verloren und Briefwahl beantragen: Ist dies möglich?
  • Quellen und weiterführende Links
    • Weiterführende Suchanfragen

Wer bekommt eine Benachrichtigung?

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Wann findet die Wahlberechtigung üblicherweise den Weg in den Briefkasten?

Jede Gemeinde führt für Kommunal-, Landtags-, Bundestags- und Europawahlen ein Wählerverzeichnis, in welches alle wahlberechtigten Einwohner aufgenommen werden. Die zuständigen Behörden berücksichtigen dabei Personen, die an einem festgelegten Stichtag im Einwohnermelderegister verzeichnet sind und die gesetzlichen Anforderungen wie zum Beispiel das vorgeschriebene Wahlalter erfüllen.

An den so ermittelten Personenkreis werden dann amtliche Mitteilungen, die sogenannten die Wahlbenachrichtigungen verschickt. Diese belegen einerseits die Wahlberechtigung und enthalten andererseits zahlreiche Informationen zur Wahl und der eigenen Stimmabgabe. Dazu gehören insbesondere:

  • Wahltag
  • Wahlzeit
  • Ort des Wahllokals
  • Informationen zur Barrierefreiheit
  • Möglichkeit zur Beantragung von Briefwahlunterlagen

Es zeigt sich also, dass die Karte allerhand wichtige Informationen enthält, weshalb Sie sicherstellen sollten, dass die Wahlbenachrichtigung nicht versehentlich verloren geht. Zudem sollte die Mitteilung auch zur Stimmabgabe mitgebracht werden, da sich dadurch der Ablauf im Wahllokal beschleunigen lässt.

Ich habe keine Mitteilung bekommen. Hat die Post meine Wahlberechtigung verloren?

In der Regel versenden die Gemeinden die Wahlbenachrichtigungen vier bis sechs Wochen vor der Wahl. Laut Bundeswahlordnung (BWO) musss die Mitteilung spätestens drei Wochen vor dem Wahltermin erfolgen. Wer bis zu diesem Zeitpunkt noch keine Post erhalten hat, sollte sich bei der Gemeinde melden und prüfen lassen, ob überhaupt eine Eintragung im Wählerverzeichnis vorliegt oder ob diese fehlerhaft ist. Dabei ist allerdings etwas Eile geboten, denn nur in der Zeit vom 20. bis 16. Tag vor der Wahl besteht die Möglichkeit, Einspruch wegen Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses einzulegen.

Stimmabgabe ohne Wahnbenachrichtigung: So geht’s!

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Wahlbenachrichtigung verloren: Welches Wahllokal ist das Richtige?

Trotz aller Vorsicht kann es natürlich immer passieren, dass die Wahlbenachrichtigung verloren geht. Doch bedeutet dies automatisch, dass Bürger dadurch nicht mehr von ihrem aktiven Wahlrecht Gebrauch machen können?

Grundsätzlich gilt, steht eine Person im Wählerverzeichnis, ist die Stimmabgabe im Wahllokal auch ohne die Wahlbenachrichtigung möglich. Dabei müssen die Wähler aber verschiedenes beachten. Denn ist die Wahlbenachrichtigung weg, fehlen mitunter auch die notwendigen Informationen zum Wahllokal. Um dies in Erfahrung zu bringen, empfiehlt sich ein Anruf beim zuständigen Wahlamt. Die Nummer der Behörde findet sich im Vorfeld der Wahl meist leicht auf der Internetseite der Stadt oder Gemeinde.

Brechen die wahlberechtigten Bürger am Wahltag zum Wahllokal auf, sollten diese unbedingt an ihren Personalausweis oder Reisepass denken. Denn ist die Wahlbenachrichtigung verloren gegangen, müssen die Daten mit dem Wählerverzeichnis abgeglichen werden.

Übrigens! Ein Ausweisdokument sollte grundsätzlich jeder Wähler bei der Stimmabgabe mitführen. Allerdings reicht es dem Wahlvorstand häufig bereits aus, wenn diese im Wahllokal die Wahlbenachrichtigung vorzeigen. Auf eine Kontrolle der Personalien verzichten die Wahlhelfer also mitunter auch.

Wahlbenachrichtigung verloren und Briefwahl beantragen: Ist dies möglich?

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Eine fehlende Wahlbenachrichtigung verhindert nicht die Beantragung der Briefwahl.

Auch wenn Sie Ihre Wahlbenachrichtigung verloren haben, belegt der Versand, dass Sie im Wählerverzeichnis stehen und somit grundsätzlich dazu berechtigt sind, Briefwahlunterlagen zu beantragen. Die dafür notwendigen Maßnahmen und geltenden Fristen sind üblicherweise auf der Benachrichtigung vermerkt, allerdings stellen viele Gemeinden entsprechende Informationen zusätzlich auch im Internet bereit. Ist dies an Ihrem Wohnort nicht der Fall, können Sie sich für die benötigten Angaben auch direkt an das Wahlamt wenden.

Das Wahlamt oder die Gemeindeverwaltung ist zudem auch der richtige Ansprechpartner, für die Beantragung der Briefwahl. Möglich ist dies in der Regel persönlich vor Ort sowie per Brief, Fax oder E-Mail. Darüber hinaus bieten Gemeinden vielerorts auch Online-Formulare für die Beantragung an. Unabhängig davon welchen Weg Sie wählen, werden folgende Angaben zu Ihrer Person benötigt:

  • Vollständiger Name
  • Anschrift
  • Geburtsdatum
  • Nummer im Wählerverzeichnis

Die Daten zur eigenen Person kann eigentlich jeder problemlos angeben, wohingegen dies bei der Nummer im Wählerverzeichnis schon schwierig ist, wenn die Wahlbenachrichtigung verloren gegangen ist. Diese erleichtert zwar die Zuordnung, ist für den Versand der Briefwahlunterlagen allerdings nicht unbedingt notwendig.

Wichtig! Haben Sie die Briefwahlunterlagen und somit den Wahlschein erhalten, sollten Sie auf diesen besonders gut aufpassen. Denn geht dieser verloren, besteht meist keine Chance mehr, einen Ersatz für diesen zu bekommen. Auch der Gang ins Wahllokal ermöglicht dann keine Stimmabgabe, denn die Behörden vermerken die Herausgabe der Briefwahlunterlagen im Wählerverzeichnis.