StartseiteOnline-ShoppingLiefertermin nicht eingehalten – was tun? Die im Online-Shop bestellte Ware wird einfach nicht geliefert? Wenn die Ware nicht rechtzeitig eintrifft, sollten Sie richtig reagieren. Das können Sie tun. Im Online-Handel gilt: Der Händler muss die Lieferzeit für seine Ware so konkret und realistisch wie möglich benennen. Eine häufig verwendete Angabe wie „Lieferzeit: circa 2-4 Werktage“ gilt dafür als ausreichend. Für Sie als Käufer ergibt sich daraus, dass Sie die bestellten Artikel normalerweise nach spätestens fünf, sechs Tagen (falls ein Wochenende dazwischen liegt) in den Händen halten. In einer Fußnote darf der Händler die Lieferzeit konkretisieren. Verbreitet sind Angaben, wie sich die Angabe berechnet, für welche Versanddienstleister sie gilt und wie es sich bei Lieferungen ins Ausland verhält. Doch was können Sie tun, wenn der Liefertermin überschritten ist und die Ware trotzdem nicht ankommt? Es gibt durchaus plausible Gründe, weshalb Lieferzeiten von Online-Versendern nicht eingehalten werden können. Dazu gehören ein unvorhersehbar hohes Bestellaufkommen, Probleme mit der Zulieferung oder Schwierigkeiten beim Paketdienst. Wer Waren zum Beispiel aus Fernost bestellt, muss mit langen Lieferzeiten und Verzögerungen durch den Zoll rechnen. Heutzutage ergänzen viele Online-Shops ihre Lieferzeiten auch um den Zusatz, dass es aufgrund der Coronakrise zu verlängerten Lieferzeiten kommen kann. Keine Rückmeldung? Shop kontaktieren!Falls Sie dennoch tagelang auf die bestellte Ware warten und von Online-Shop keine Rückmeldung erhalten, sollten Sie Kontakt mit dem Shop aufnehmen. Antworten Sie dafür aber nicht einfach nur auf die Shop-Bestätigungsmail. Suchen Sie in dieser Mail nach der richtigen Kontakt-Mailadresse für Fragen und Reklamationen. Bitten Sie den Händler um eine Erklärung der Verzögerung, und setzen Sie eine angemessene Frist, um die Lieferung nachzuholen. „Liefert der Händler auch innerhalb der Nachfrist nicht, können Sie vom Vertrag zurücktreten. Das gilt selbst dann, wenn der Paketdienst und nicht der Händler für die Verspätung verantwortlich ist“ – erklärt die Verbraucherzentrale NRW. Als Verbraucher haben Sie generell auch die Möglichkeit, Ihre Bestellung vor der Lieferung zu widerrufen. Kommt die Ware doch noch an, müssen Sie der Verbraucherzentrale zufolge etwaige Kosten für eine Rücksendung tragen.
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Verspätung bei der LieferungFür Verträge, die VerbraucherInnen ab dem 1.1.2022 abschließen, gelten neue Regelungen für den Verzug des Unternehmers. Es müssen – anders als bisher – im Regelfall zwei Erklärungen an den Unternehmer geschickt werden:
TippWir empfehlen, beide Mitteilungen vorab per E-Mail an den Unternehmer zu schicken, um z.B. zeitlich überlappende unerwünschte Zusendungen zu vermeiden. Aus Beweisgründen sollten die Mitteilungen aber jedenfalls auch eingeschrieben geschickt werden. Bewahren Sie den Rückscheinbeleg der Post und eine Kopie des Briefes gut auf. Ist im Vertrag (Geschäftsbedingungen) die Dauer der Nachfrist nicht genauer vereinbart, kann in der Regel eine Frist von 1 bis 3 Wochen gesetzt werden. SchadenersatzHat der Unternehmer den Verzug verschuldet, können Sie darüber hinaus unter Umständen auch
Schadenersatz verlangen. Ersetzt wird allerdings nur ein materieller Schaden. Für verlorene Freizeit oder Urlaubstage gibt es in der Regel keinen Ersatz. Zum Beispiel: Die Firma hat die Bestellung vergessen oder einen größeren Auftrag vorgezogen und deshalb den Lieferverzug verursacht. Tipp Vereinbaren Sie schon bei Vertragsabschluss mit dem Unternehmer einen pauschalierten Schadenersatz für den Fall des Lieferverzugs (z.B. “Bei verspäteter Lieferung gilt: 5 % Preisabzug
je angefangener Woche“). DownloadsKontakt
Wie lange darf sich Lieferung verzögern?Als angemessen wird in der Regel eine Frist angesehen, die die Hälfte der ursprünglich vereinbarten Frist beträgt – jedoch nicht weniger als 14 Tage. Wenn die ursprüngliche Lieferfrist beispielsweise drei Monate betrug, wären sechs Wochen eine angemessene Nachfrist.
Welche Rechte habe ich bei verspäteter Lieferung?Kommt die Ware nicht pünktlich und tritt daraufhin Lieferverzug ein, dürfen Sie vom Kaufvertrag zurücktreten. Der Kaufvertrag wird dann rückabgewickelt. Falls Sie den Kaufpreis bereits bezahlt haben, muss der Verkäufer Ihnen das Geld zurückerstatten.
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