Was tun wenn liefertermin nicht eingehalten wird

StartseiteOnline-ShoppingLiefertermin nicht eingehalten – was tun?

Die im Online-Shop bestellte Ware wird einfach nicht geliefert? Wenn die Ware nicht rechtzeitig eintrifft, sollten Sie richtig reagieren. Das können Sie tun.

Was tun wenn liefertermin nicht eingehalten wird

Im Online-Handel gilt: Der Händler muss die Lieferzeit für seine Ware so konkret und realistisch wie möglich benennen. Eine häufig verwendete Angabe wie „Lieferzeit: circa 2-4 Werktage“ gilt dafür als ausreichend. Für Sie als Käufer ergibt sich daraus, dass Sie die bestellten Artikel  normalerweise nach spätestens fünf, sechs Tagen (falls ein Wochenende dazwischen liegt) in den Händen halten.

In einer Fußnote darf der Händler die Lieferzeit konkretisieren. Verbreitet sind Angaben, wie sich die Angabe berechnet, für welche Versanddienstleister sie gilt und wie es sich bei Lieferungen ins Ausland verhält.

Doch was können Sie tun, wenn der Liefertermin überschritten ist und die Ware trotzdem nicht ankommt? Es gibt durchaus plausible Gründe, weshalb Lieferzeiten von Online-Versendern  nicht eingehalten werden können. Dazu gehören ein unvorhersehbar hohes Bestellaufkommen, Probleme mit der Zulieferung oder Schwierigkeiten beim Paketdienst. Wer Waren zum Beispiel aus Fernost bestellt, muss mit langen Lieferzeiten und Verzögerungen durch den Zoll rechnen. Heutzutage ergänzen viele Online-Shops ihre Lieferzeiten auch um den Zusatz, dass es aufgrund der Coronakrise zu verlängerten Lieferzeiten kommen kann.

Keine Rückmeldung? Shop kontaktieren!

Falls Sie dennoch tagelang auf die bestellte Ware warten und von Online-Shop keine Rückmeldung erhalten, sollten Sie Kontakt mit dem Shop aufnehmen. Antworten Sie dafür aber nicht einfach nur auf die Shop-Bestätigungsmail. Suchen Sie in dieser Mail nach der richtigen Kontakt-Mailadresse für Fragen und Reklamationen. Bitten Sie den Händler um eine Erklärung der Verzögerung, und setzen Sie eine angemessene Frist, um die Lieferung nachzuholen.

„Liefert der Händler auch innerhalb der Nachfrist nicht, können Sie vom Vertrag zurücktreten. Das gilt selbst dann, wenn der Paketdienst und nicht der Händler für die Verspätung verantwortlich ist“ – erklärt die Verbraucherzentrale NRW. Als Verbraucher haben Sie generell auch die Möglichkeit, Ihre Bestellung vor der Lieferung zu widerrufen. Kommt die Ware doch noch an, müssen Sie der Verbraucherzentrale zufolge etwaige Kosten für eine Rücksendung tragen.

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Was tun wenn liefertermin nicht eingehalten wird

© fizkes, stock.adobe.com

Ver­spät­ung bei der Liefer­ung

Für Verträge, die VerbraucherInnen ab dem 1.1.2022 abschließen, gelten neue Regelungen für den Verzug des Unternehmers.

Es müssen – anders als bisher – im Regelfall zwei Erklärungen an den Unternehmer geschickt werden:

  • In einem ersten Schritt muss der Unternehmer zur Leistung aufgefordert werden und ihm schriftlich eine angemessene Nachfrist (z.B. 14 Tage) gesetzt werden. Sind digitale Leistungen geschuldet, können Sie den Unternehmer ohne Fristsetzung zur Leistung auffordern. Hier finden Sie den entsprechenden Musterbrief zur Nachfristsetzung 
  • Ist die Nachfrist ergebnislos verstrichen oder stellt der Unternehmer die digitale Leistung nicht unverzüglich zur Verfügung, können Sie dem Unternehmer den Rücktritt vom Vertrag erklären. Hier finden Sie den entsprechenden Musterbrief zum Rücktritt
  • Ist ein genau festgelegter Leistungszeitpunkt vereinbart (Fixgeschäft, z.B. Lieferung einer Hochzeitstorte) oder ist aus den Umständen eindeutig erkennbar, dass der Unternehmer nicht leisten wird, können Sie den Rücktritt auch ohne Setzung einer Nachfrist mit einem einzigen Schreiben erklären. Hier finden Sie den entsprechenden Musterbrief zum Fixgeschäft 

Tipp

Wir empfehlen, beide Mitteilungen vorab per E-Mail an den Unternehmer zu schicken, um z.B. zeitlich überlappende unerwünschte Zusendungen zu vermeiden. Aus Beweisgründen sollten die Mitteilungen aber jedenfalls auch eingeschrieben geschickt werden. Bewahren Sie den Rückscheinbeleg der Post und eine Kopie des Brief­es gut auf. Ist im Vertrag (Geschäftsbedingungen) die Dauer der Nachfrist nicht genauer vereinbart, kann in der Regel eine Frist von 1 bis 3 Wochen gesetzt werden.

Schadenersatz

Hat der Unternehmer den Verzug verschuldet, können Sie darüber hinaus unter Umständen auch Schadenersatz verlangen. Ersetzt wird allerdings nur ein materieller Schaden. Für verlorene Freizeit oder Urlaubstage gibt es in der Regel keinen Ersatz. Zum Beispiel: Die Firma hat die Bestellung vergessen oder einen größeren Auftrag vorgezogen und deshalb den Lieferverzug verursacht.

Tipp

Vereinbaren Sie schon bei Vertragsabschluss mit dem Unternehmer einen pauschalierten Schadenersatz für den Fall des Lieferverzugs (z.B. “Bei verspäteter Lieferung gilt: 5 % Preisabzug je angefangener Woche“).


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Wie lange darf sich Lieferung verzögern?

Als angemessen wird in der Regel eine Frist angesehen, die die Hälfte der ursprünglich vereinbarten Frist beträgt – jedoch nicht weniger als 14 Tage. Wenn die ursprüngliche Lieferfrist beispielsweise drei Monate betrug, wären sechs Wochen eine angemessene Nachfrist.

Welche Rechte habe ich bei verspäteter Lieferung?

Kommt die Ware nicht pünktlich und tritt daraufhin Lieferverzug ein, dürfen Sie vom Kaufvertrag zurücktreten. Der Kaufvertrag wird dann rückabgewickelt. Falls Sie den Kaufpreis bereits bezahlt haben, muss der Verkäufer Ihnen das Geld zurückerstatten.