Was sind das für Kameras auf den Ampeln?

Wärmebild-Kameras wie hier an einer Ampel an der Kreuzung Winterthurerstrasse / Letzistrasse dienen zur Klassifizierung des Verkehrs. Bild: CJ

«Es handelt sich um Wärmebild-Kameras. Diese erfassen und klassifizieren den Verkehr. Die Geräte sind auch in der Lage, nach Fahrzeuggrössen (Velo, Auto, Lastwagen, Bus et cetera) zu unterscheiden. Sie werden für die Anmeldung bei Verkehrsregelungsanlagen eingesetzt. Eine Speicherung von Bildern oder Daten erfolgt jedoch nicht, dafür ist die Auflösung zu reduziert und die Kameras sind nicht dazu ausgelegt. Es geht nur um die Erkennung einer Wärmequelle, damit dann die Verkehrsregelungsanlage dementsprechend die Spuren freischalten kann.»

Wer eine rote Ampel überfahren hat, muss mitunter mit weitreichenden Konsequenzen rechnen, die über ein Bußgeld und Punkte in Flensburg bis hin zum Fahrverbot reichen können. Rotlichtverstöße zählen im Straßenverkehr zu den besonders schwerwiegenden Ordnungswidrigkeiten, denn Ampeln gewährleisten die Verkehrsregelung. Wer bei Rot über eine Ampel fährt, riskiert daher die Sicherheit von sich selbst und von anderen Verkehrsteilnehmern.

Ampel bei Rot überfahren - Rechtslage

Wird eine Ampel bei rot überfahren, liegt ein sogenannter Rotlichtverstoß vor. Davon spricht man immer, wenn die Lichtzeichenanlage beim Durchfahren bereits auf rot stand. Etwas anderes ist es, bei rot lediglich die Haltelinie zu überfahren, dafür aber noch vor dem Gefahrenbereich der Ampel anzuhalten. Dann liegt ein Haltelinienverstoß vor. Dieser wird deutlich milder geahndet als der Rotlichtverstoß.

Liegt ein Rotlichtverstoß vor, wird zudem zwischen einem einfachen und einem qualifiziertem Rotlichtverstoß unterschieden. Bei einem einfachen Rotlichtverstoß war die Ampel kürzer als 1 Sekunde auf rot geschaltet. War die Ampel hingegen schon länger als 1 Sekunde rot, ist von einem qualifizierten Rotlichtverstoß auszugehen. Diese Unterscheidung spielt auch im Bußgeldkatalog bei der Festsetzung der Strafe eine Rolle.

Kamera oder geblitzt?

Damit dem Verkehrsteilnehmer aber überhaupt ein Rotlichtverstoß nachgewiesen werden kann, müssen die Ampeln entsprechend überwacht werden. Hierzu dient die mobile wie auch die stationäre Überwachung.

Der Blitzer

Die stationäre Rotlichtüberwachung wird als Blitzer bezeichnet. Die Rotlicht-Überwachungsanlagen finden sich hinter der überwachten Kreuzung. Die Funktionsweise ist dabei eine andere als bei Blitzern, die dazu genutzt werden, zu schnelles Fahren zu ahnden. Damit sicher festgestellt werden kann, dass ein Autofahrer bei rot über die Ampel gefahren ist, finden sich in der Fahrbahn zwei Induktionsschleifen, eine hinter der Haltelinie, eine weitere vor dem Schutzbereich der Ampel. Der Blitzer ist mit der Überwachungseinrichtung verbunden. Schaltet die Ampel auf rot, wird der Blitzer aktiviert und löst aus, wenn ein Auto über eine der zwei Induktionsschleifen fährt. Es werden zwei Beweisfotos angefertigt. Autofahrer merken also, dass sie beim Überfahren einer roten Ampel geblitzt werden, wenn sie zwei aufeinanderfolgende Lichtblitze bemerken.

Mobile Rotlichtüberwachung

Polizisten und Mitarbeiter des Ordnungsamtes können auch gezielt eine mobile Rotlichtüberwachung durchführen. Überfährt ein Autofahrer dann eine rote Ampel, wird er direkt angehalten, damit die Personalien aufgenommen werden können.

Videoanlagen zur Rotlichtüberwachung

Auch eine Videoanlage kann einen Rotlichtverstoß festhalten. Zwei Kameras werden in diesem Fall synchron zueinander laufend bei der Ampel aufgestellt. Eine Kamera zeigt auf die Ampel, um festzuhalten, welche Ampelphase angezeigt wird, die andere wird entgegen der Fahrtrichtung positioniert, damit der Fahrer aufgenommen werden kann.

Rote Ampel überfahren ohne Blitzer

Wer geblitzt wird, merkt in der Regel sofort, dass er etwas falsch gemacht hat und dabei erwischt wurde. Es gibt aber auch noch eine andere Methode, um einen Rotlichtverstoß nachzuweisen. So lässt sich ein solcher Verstoß durch Polizisten oder befugte Ordnungsbeamte auch ohne technische Hilfsmittel ahnden. Problematisch kann es hier aber werden, einen qualifizierten Rotlichtverstoß nachzuweisen. Möglich wäre es, wenn der Polizist oder Ordnungsbeamte die Sekunden mitzählt, um einen einfachen von einem qualifizierten Rotlichtverstoß zu unterscheiden. Das Fehlerrisiko beim Mitzählen wird jedoch auch durch die Gerichte als vergleichsweise hoch angesehen. Davon ausgehen, dass ein qualifizierter Rotlichtverstoß vorliegt, kann man daher erst dann wirklich, wenn beim Mitzählen ...21, 22, 23… die Zahl „23“ vollständig mitgesprochen wurde. Lediglich gefühlsmäßige Schätzungen, dass es sich um einen qualifizierten Rotlichtverstoß handelt, reichen als Beweis nicht aus.

Strafe / Bußgeld - über Rot Fahren

Abhängig von der Schwere des Rotlichtverstoßes, muss der Autofahrer gemäß Bußgeldkatalog mit unterschiedlich hohen Bußgeldern rechnen. Weiterhin drohen Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot. Anhand der Sanktionen im Bußgeldkatalog zeigt sich schnell, dass das Überfahren einer roten Lampe alles andere als ein Kavaliersdelikt im Straßenverkehr ist.

Bußgeldkatalog rote Ampel

Beschrei­bung

Bußgeld

Punk­te

Fahrverbot

Ampel bei "Rot" über­fahren

90 Euro

1

- mit Sach­be­schä­digung

240 Euro

2

1 Monat

- mit Ge­fähr­dung

200 Euro

2

1 Monat

Am­pel bei bereits län­ger als 1 Se­kunde leuch­tendem "Rot" über­fahren

200 Euro

2

1 Monat + je nach Tatbegehung Geldstrafe, Führerscheinentzug + Freiheitsstrafe bis 5 Jahre gemäß § 315c StGB möglich

- mit Ge­fähr­dung

320 Euro

2

1 Monat + je nach Tatbegehung Geldstrafe, Führerschein­entzug und Freiheits­strafe bis 5 Jahre gemäß § 315c StGB möglich

- mit Sach­be­schä­digung

360 Euro

2

1 Monat + je nach Tatbegehung Geldstrafe, Führerscheinentzug + Freiheitsstrafe bis 5 Jahre gemäß § 315c StGB möglich

Nach rechts ab­bie­gen, ohne vorher an einer Am­pel zu halten, an der rechts ein grü­ner Pfeil ange­bracht ist

70 Euro

1

- mit Ge­fähr­dung

100 Euro

1

- mit Ver­ur­sachung eines Un­falls

120 Euro

1

Nach rechts ab­biegen, ohne vor­her an einer Am­pel zu halten, an der rechts ein grü­ner Pfeil ange­bracht ist, und dabei den Fuß­gänger- oder Fahr­rad­ver­kehr der frei­gege­benen Ver­kehrs­rich­tung behin­dern

100 Euro

1

Rote Ampel überfahren - Probezeit

Für Führerscheinneulinge gilt zunächst eine zweijährige Probezeit. Werden in dieser Zeit Verkehrsstraftaten oder Ordnungswidrigkeiten im Verkehr begangen, ist mit verschärften Sanktionen zu rechnen. Dazu gehört auch der Rotlichtverstoß während der Probezeit.

Neben der jeweiligen Strafe, müssen Fahranfänger in der Probezeit auch an einem Aufbauseminar teilnehmen. Dies muss innerhalb der mitgeteilten Frist erfolgen, die Kosten für das Seminar werden aus eigener Tasche bezahlt. Darüber hinaus erfolgt die Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre.

Juraforum.de-Tipp: Wer sich weigert, an einem Aufbauseminar teilzunehmen, kann seinen Führerschein sogar dauerhaft verlieren! Es sollte zudem in besonderem Maße darauf geachtet werden, dass es zu keinen weiteren Rotlichtverstößen kommt, denn nach dem dritten Mal kommt es zum Entzug der Fahrerlaubnis.

Anhörungsbogen

Für den Rotlichtverstoß haften muss stets der Fahrer, auch dann, wenn dieser nicht gleichzeitig auch Fahrzeughalter ist. Daher gibt es ein Verfahren, durch das ermittelt wird, wer tatsächlich während des Verstoßes hinter dem Steuer saß. Für Klarheit soll dabei der Anhörungsbogen sorgen. Ein Anhörungsbogen gehört daher zur gängigen Praxis bei Ordnungswidrigkeiten der Straßenverkehrsordnung. Der Anhörungsbogen wird dabei vor dem Bußgeldbescheid verschickt, damit der Fahrer die Möglichkeit hat, zur Sache Stellung zu beziehen.

Im Anhörungsbogen zu finden sind alle relevanten Informationen den Tatbestand betreffend, darunter Zeit und Ort des Verstoßes. Außerdem wird dem Fahrer mitgeteilt, mit welchem Bußgeld er zu rechnen hat und es sind Angaben zu den Zeugen zu finden. Den Anhörungsbogen zugestellt bekommt immer der Halter des Autos, da nur er über das Kennzeichen ermittelt werden kann und somit als erster Ansprechpartner gilt. Auf dem Anhörungsbogen kann dann aber der tatsächliche Täter benannt werden, sollten Halter und Verkehrssünder in ihrer Person auseinanderfallen.

Dem Betroffenen wird in der Regel eine Woche Zeit gegeben, den Anhörungsbogen auszufüllen und zurückzusenden. Verpflichtend sind die Angaben zu seiner Person zu machen, Angaben zur Sache müssen hingegen nicht gemacht werden.

Juraforum.de-Tipp: Wer den Anhörungsbogen nicht zurückschickt, muss mit weiteren Sanktionen rechnen.

Einspruch einlegen

Da das Fahren über eine rote Ampel zu den schwerwiegenden Ordnungswidrigkeiten im Verkehrsrecht gehört, sollte gut überlegt werden, wie man vorgeht, wenn man einen Bußgeldbescheid oder ein Anhörungsschreiben erhält. Da durchaus mit einschneidenden Konsequenzen zu rechnen ist, bis hin zum Fahrverbot bei einem qualifizierten Rotlichtverstoß, kann es empfehlenswert sein, sich an einen Fachanwalt für Verkehrsrecht zu wenden.

Auch wenn moderne Technik zum Einsatz kommt, um einen Rotlichtverstoß festzustellen, kann es auch hier zu Messfehlern kommen oder es liegt ein Fehler am Gerät selbst vor. Ein Einspruch kann hier weiterhelfen, um das Bußgeld abzuwenden.

Wer als Autofahrer berechtigte Zweifel daran haben sollte, dass er wirklich über eine rote Ampel gefahren ist, kann den Einspruch auch noch auf anderen Aspekten basieren lassen, wie z.B.:

  • Aufbau der Messanlage
  • fehlerhafte Induktionsschleifen
  • schlecht geeichte Messanlagen
  • Qualität der Beweisfotos

Bei einem vorgeworfenen qualifizierten Rotlichtverstoß kann auch überprüft werden, ob die ermittelte Rotzeit eventuell fehlerhaft ist. Denn bei einem qualifizierten Rotlichtverstoß zählt wortwörtlich jede Sekunde und hier geht es schließlich auch darum, ein mögliches Fahrverbot zu umgehen.

Mit Hilfe eines Anwalts kann Einsicht in die Bußgeldakte genommen werden. So lässt sich anwaltlich die beste Verteidigungsstrategie erstellen, die auf den jeweiligen Fall abgestimmt ist. Zudem kann ein Anwalt versuchen, die Aufhebung eines Fahrverbots aufgrund von Unzumutbarkeit zu erzielen. Unzumutbar wäre ein Fahrverbot, wenn es den Autofahrer in besonderem Maße hart treffen würde. Beispielsweise dann, wenn er durch das Fahrverbot seine Arbeitsstelle verlieren könnte oder regelmäßige Arztbesuche mit dem Wagen wahrnehmen muss. Als Ausgleich für die Aufhebung des Fahrverbots, kann die Geldstrafe erhöht werden.

Juraforum.de-Tipp: Wichtig ist, dass der Einspruch innerhalb von 2 Wochen bei der Behörde eingelegt wird, durch die der Bußgeldbescheid erlassen wurde. Wer diese Frist verstreichen lässt, lässt den Bußgeldbescheid rechtskräftig werden.

Für was sind die Kameras bei Ampeln?

Mit den Kameras wird festgestellt, wie dicht der Verkehr ist. Wenn viel los ist, kann die Grünphase verlängert werden. Wer zu schnell fährt, wird durch diese Kameras nicht überführt. Dafür gibt es andere Kontrollmöglichkeiten.

Was sind die Kugeln auf den Ampel?

Die technischen Geräte kommen außerdem zum Einsatz, um Rotlichtverstöße zu ahnden. Ein Ampelblitzer dokumentiert, wenn ein Autofahrer bei Rot über die Ampel fährt. Dies stellt einen Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) dar, der von den Behörden geahndet werden kann.

Wer kontrolliert die Ampeln?

Kontrolle an Ampeln Teilweise kontrolliert die Polizei den Verkehr und meldet Rotlichtverstöße an die Bußgeldstelle. Außerdem sind an einigen Ampeln Ampelblitzer installiert, die ein Foto machen, wenn ein Verkehrsteilnehmer die rote Ampel überquert. Zudem zählen sie, wie lange die Ampel bereits rot war.

Werden Kreuzungen überwacht?

Zur dauerhaften Überwachung besonders gefährdeter Kreuzungen kommen stationäre Einrichtungen zum Einsatz. Diese werden im Volksmund häufig als „Blitzer“, „Blitzampeln“ oder „Rotblitzer“ bezeichnet.