Eine Rücklastschrift ist die Rückgabe einer SEPA- Lastschrift, das heißt eine gescheiterte Abbuchung des Girokontos. Show
SEPA- Verfahren kurz erläutertSEPA steht für Single Euro Payments Area und beschreibt den einheitlichen Zahlungsverkehrsraum der EU- Staaten. Das SEPA- Lastschriftverfahren löste im Februar 2014 die bis dahin üblichen nationalen Lastschriftverfahren ab. Es gibt zwei verschiedene Varianten des SEPA- Lastschriftverfahrens:
Der Ablauf eines Abbuchungsauftrags gestaltet sich folgendermaßen: Der Zahlungspflichtige beauftragt die Bank, Lastschriften des Zahlungsempfängers von seinem Konto abzubuchen. Üblich ist diese Variante bei Beträgen, die über einen längeren Zeitraum regelmäßig abgebucht werden, wie beispielsweise Stromrechnungen. Bei dem Einzugsermächtigungsverfahren ermächtigt der Zahlungspflichtige den Zahlungsempfänger, die fälligen Forderungen über eine Lastschrift von seinem Konto einzuziehen. Das geschieht meist bei einmaligen Zahlungen von Waren oder Dienstleistungen. Durch die Kartenzahlung und die anschließende Unterschrift erteilt man eine Einzugsermächtigung. Die Kartenzahlung mit PIN- Eingabe wird jedoch als Überweisung bzw. direkte Zahlung angesehen und ist- anders als die Einzugsermächtigung- nicht rückrufbar. Alle Girokonten vergleichenHier können Sie alle Girokonten vergleichen und mit ihren Konditionen gegenüberstellen. » Zum Girokonto-Vergleich Das beste Girokonto findenMit unserem Online-Tool finden Sie in wenigen Schritten das für Sie beste Girokonto. » Bestes Girokonto Kostenlose GirokontenAlle Girokonten, die generell oder ab einem bestimmten Gehaltseingang kostenlos sind. » Kostenloses Girokonto finden Girokonten mit BonusWelche Banken Neukunden einen Bonus oder eine Prämie fürs neue Girokonto bieten. » Girokonto mit Bonus finden Was ist eine berechtigte Lastschrift?Man unterscheidet zwischen einer berechtigten und einer unberechtigten Abbuchung. Eine berechtigte Lastschrift liegt vor, wenn der Zahlungspflichtige einem Zahlungsempfänger eine Einzugsermächtigung erteilt hat. Solch einer Lastschrift kann innerhalb von 8 Wochen ab Zeitpunkt der Abbuchung widersprochen werden. Abschnitt B, Punkt 2.5 der “Sonderbedingungen für den Lastschriftverkehr”: Was ist eine unberechtigte LastschriftIm Unterschied dazu hat bei einer unberechtigten Lastschrift der Kontoinhaber entweder keine Einwilligung erteilt und die Abbuchung erfolgte somit widerrechtlich (z.B. Betrug, Zahlendreher bei Kontodaten) oder es bestand zwar eine Einzugsermächtigung, welche aber fehlerbehaftet ist, wenn der Betrag zu hoch oder doppelt eingezogen wurde. Dieser Abbuchung kann sogar innerhalb von 13 Monaten nach Bekanntgabe widersprochen werden. Die Bekanntgabe richtet sich danach, wann die Bank ihren Kunden von der Kontobelastung in Kenntnis gesetzt hat. In der Regel geschieht dies durch den Kontoauszug. Abschnitt B, Punkt 2.6.5 Absatz 2 der “Sonderbedingungen für den Lastschriftverkehr”: Ablauf Widerruf LastschriftEine Rücklastschrift ist das Zurückholen/ Widerrufen einer Lastschrift. Konsequenzen einer RücklastschriftIm Weiteren soll aufgezeigt werden welche Folgen sich aus einer Rücklastschrift für den Kunden ergeben. Dabei wird erneut zwischen einer gewollten und einer ungewollten Rücklastschrift unterschieden. Gewollte RücklastschriftDer Zahlungspflichtige ist grundsätzlich berechtigt jede SEPA- Lastschrift innerhalb von 8 Wochen zu widerrufen. Sollte dies jedoch nicht ausreichend begründet werden, wird mit überwiegender Wahrscheinlichkeit eine Zahlungsaufforderung des Zahlungsempfängers folgen. Wird dem wiederholt nicht nachgekommen, steht es dem Gläubiger frei ein Mahnverfahren einzuleiten. In Einzelfällen oder bei sehr hohen Beträgen kann zudem eine Anzeige wegen Betruges erfolgen und somit ein strafrechtliches Verfahren eingeleitet werden, welches unter Umständen mit einer Eintragung in das Bundeszentralregister und einer Verurteilung endet. Beachten Sie dabei, dass im Allgemeinen die Rückabwicklung Zug- um- Zug geschieht, sprich: Wer eine Lastschrift zurückgibt, muss auch die gekaufte Ware an den Händler zurücksenden. Es empfiehlt sich also nicht ohne wichtigen Grund einer Lastschrift zu widersprechen. Ungewollte RücklastschriftUngewollt ist die Rücklastschrift, wenn die Gründe dafür nicht aktiv vom Kontoinhaber herbeigeführt werden, wie z.B. bei der nicht ausreichender Kontodeckung. Im Unterschied zur gewollten Rücklastschrift, wird hier dem Gläubiger gegenüber keine Begründung angegeben, aus welchen Gründen die Rückbuchung erfolgte, da der jeweilige Umstand dem Bankgeheimnis unterliegt. Bevor hier ein Mahnverfahren eröffnet wird, versucht der Gläubiger erneut den geforderten Betrag einzuziehen, für gewöhnlich sogar bis zu dreimal. Dabei wartet der Zahlungsempfänger in der Regel ca. zwei Wochen bis zum nächsten Versuch. Das ist im Einzelfall natürlich vom Gläubiger abhängig. Bleiben die weiteren Bemühungen erfolglos, wird eine Zahlungserinnerung gesendet. Sollte auch diese missachtet werden, wird ein Mahnverfahren in die Wege geleitet. Aufgrund der tiefgreifenden Folgen eines Mahnverfahrens (an dessen Ende kann die Zwangsvollstreckung drohen) und dem Umstand, dass bei einer ungewollten Rücklastschrift nicht sofort festgestellt werden kann, aus welchen Gründen die Buchung fehlgeschlagen ist, ist eine Mahnung vor einer Zahlungserinnerung unstatthaft. Unabhängig davon kann auch eine ungewollte Rückbuchung, ähnlich wie eine gewollte, gleichzeitig als Widerruf der Einzugsermächtigung gewertet werden. Konkret bedeutet dies, dass bei vielen Buchungssystemen automatisch die Lastschrift gelöscht wird und somit oft ein neues Mandat erteilt werden muss. Das liegt jedoch im Ermessen des Gläubigers und wird kommuniziert werden. Unter Umständen haben Banken das Recht wegen zu häufiger passiver Rücklastschriften den Vertrag mit dem Kunden zu kündigen. Das ist ein Sonderrecht, da jede Rückbuchung mit Kosten/ Verwaltungsaufwand verbunden ist und die Bank belastet. Weiterhin können sich zu viele Rücklastschriften negativ auf die Bonität auswirken. Welche Gebühren fallen bei einer Rücklastschrift an?©adobestock by ZerborFür jede Rücklastschrift ergeben sich Gebühren, weil diese manuell bearbeitet werden und daher mit einem höheren Aufwand verbunden sind. Die Kosten für die Rückbuchung liegen bei ca. 3€. Unabhängig vom Grund der Rücklastschrift belasten sie den Zahlungsempfänger, da dieser den Zahlungsvorgang mit seinem Auftrag zum Einzug ausgelöst hat. Die Bank des Schuldners berechnet seinem Kunden keine gesonderten Gebühren für die Stornierung, eventuell fallen aber geringe Benachrichtigungskosten an. Nachfolgend soll erläutert werden, wie sich diese Gebühren zusammensetzen, wo sie geregelt sind und wer sie tragen muss. Unberechtigte LastschriftIn einem solchen Fall darf die Bank kein Entgelt vom Kunden verlangen. Abschnitt B, Punkt 2.6.1 der “Sonderbedingungen für den Lastschriftverkehr”: Eine Ausnahme kann aber gelten, wenn fahrlässig gehandelt wurde, indem z.B. die PIN auf der Karte notiert wurde. Berechtigte LastschriftDas eigene Geldinstitut darf für die Rückbuchung einer SEPA- Lastschrift bei nicht ausreichender Kontodeckung seit dem 13. Januar 2018 ein Entgelt berechnen, dessen Höhe noch richterlich geklärt werden muss. Der verhinderte Zahlungsempfänger wird die Kosten, mit denen er von der Bank belastet wurde (ca. 3€), vom Vertragspartner zurückfordern, wenn dieser nicht zur Rückbuchung berechtigt war bzw. schuldhaft dafür sorgte, dass der Betrag nicht eingezogen werden konnte. Hinzu kommen eventuelle Mahngebühren. ©adobestock MQ IllustrationsKeine Gebühren dürfen bei der Rückbuchung wegen fehlender Kontodeckung für den Sonderfall berechnet werden, dass Zahler- und Empfängerbank identisch sind. Hier wird argumentiert, dass der Bank die fehlende Deckung vor Ausführung bekannt war und folglich die Belastung gar nicht hätte ausgeführt werden dürfen. Eine weitere Ausnahme gilt für den Fall, dass die Bank eine Buchung über Ihr Guthaben oder den Rahmen des Dispokredits hinaus durchführt, obwohl Ihr Konto damit zu weit überzogen ist (“geduldete Überziehung”). Für den Fall, dass man eine Rücklastschrift aktiv herbeiführen möchte, sollte man folglich prüfen, ob man zu dem Widerruf berechtigt ist. Bei der Erteilung einer Lastschrift sollte der Verbraucher dafür Sorge tragen, dass sein Konto bei der Einlösung gedeckt ist. GebührenregelungGrundlage für die Rücklastschrift ist der Auftrag des Empfängers bei seiner Bank den Rechnungsbetrag beim Zahlenden einzuziehen. ➔ Die Grundlage ist daher sein Girovertrag + einbezogenen AGB des jeweiligen Bankunternehmens Eigene Bearbeitungsgebühren der UnternehmenUnternehmen dürfen nicht zusätzlich zu den entstandenen Bankgebühren eigene Bearbeitungsgebühren einfordern. Der Schaden besteht nur in der Stornierungsgebühr, wenn es eine wirksame nicht widerrufene Einzugsermächtigung gab und der Betrag auch vollständig zur Zahlung fällig war (z.B. bei fehlender Kontodeckung oder aktiver, aber unberechtigter Stornierung). Gerichtsentscheidungen verdeutlichen, dass Personalaufwand und IT- Kosten nicht einberechnet werden dürfen. Es gilt: Nur echte Kosten dürfen in Rechnung gestellt werden. Anderes gilt für einen eventuellen Verzugsschaden. Aufgrund des eingetretenen Zahlungsverzugs kann ein Mahnvorgang ausgelöst werden. Dieser hat eine andere Rechtsgrundlage und ist an sich erstattungsfähig, muss allerdings gerechtfertigt sein. Eine Benachrichtigung über die Rücklastschrift seitens des Unternehmens ist überflüssig, da der Zahlende es auf dem Kontoauszug sieht und meist von der eigenen Bank informiert wird. In einem Fall hat das OLG Schleswig trotzdem eine Erstattung von 0,40€ zugesprochen. Höhere Forderungen sollte man unbedingt zurückweisen. ➔ Beispielrechnung: ca. 3€ Bankgebühr + ca. 2,50€ Mahngebühr (falls es dazu kommt) Durch den realen Aufwand entstehen keine Forderungen von 10€ oder mehr, wie sie manche Unternehmen verlangen. Sollten Sie Empfänger einer unangemessenen Forderung sein, sollten Sie diese auf jeden Fall zurückweisen. Pauschale Bearbeitungsgebühren oder VertragsstrafenManche Unternehmen fordern in ihren AGB hohe pauschale Bearbeitungssummen. Das OLG Schleswig urteilte 2013: AGB- Klauseln, die pauschale Bearbeitungsgebühren enthalten, welche deutlich über den anfallenden Bankgebühren liegen, sind unangemessen und somit unwirksam – siehe auch §309 Nr. 5a BGB. Laut Urteil können auch bereits 10€ unangemessen sein, wenn nicht im Einzelfall höhere Bankgebühren nachgewiesen werden können, als den vom Gericht errechneten Mittelwert von 5,87€. AGB Klauseln mit Vertragsstrafen bei Rücklastschriften sind offensichtlich rechtswidrig. Indem man dem Kunden eine Informationspflicht (besteht darin den Vertragspartner über etwaige Rückbuchungen zu informieren) auferlegt, die bei Nichteinhaltung zu einer Vertragsstrafe führt, wird versucht die Rechtsprechung zu umgehen. Handlungsempfehlung für KundenWas tun, wenn Konto nicht ausreichend gedeckt ist?
Was tun, wenn Vertragspartner zu hohe Gebühren wegen einer Rücklastschrift fordert?Einige Unternehmen haben in ihren AGB pauschale „Strafgebühren“ für Rücklastschriften festgesetzt. Basierend auf vergangenen Gerichtsurteilen ist kein Verbraucher verpflichtet zu hohe Geldsummen zu bezahlen. Empfohlene Vorgehensweise nach einer Zahlungsaufforderung durch das Unternehmen:
Was tun, wenn die Rückbuchung einer unberechtigten Lastschrift von der Bank verweigert wird?
Schutz vor unberechtigten LastschriftenLeider genügen für eine unberechtigte Abbuchung bereits wenige Informationen, wie Name, Adresse und Kontodaten. Ratschläge, die Sie zum Schutz befolgen können:
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Was passiert bei Rücklastschrift mangels Deckung?Bei einer Rücklastschrift mangels Deckung oder unter Angabe falscher Kontoverbindung darf der Zahlungsempfänger dem Zahlungspflichtigem die tatsächlichen Kosten der Lastschriftrückbuchung im Rahmen eines Schadensersatzes in Rechnung stellen.
Was passiert wenn ich eine Lastschrift zurückgebucht?Rücklastschrift: Unbedingt die Frist beachten
Nach der Belastung haben Sie acht Wochen Zeit, eine Erstattung zu verlangen – das Geld wird dann auf Ihr Konto zurückgebucht. Das geht völlig problemlos: Die Angabe eines Grundes ist nicht notwendig und die Rückbuchung der Lastschrift ist kostenfrei.
Wie viel kostet eine Lastschriftrückgabe?Durch eine Lastschriftrückbuchung berechnen die Banken Gebühren in der Regel in Höhe von 4,50 Euro zzgl. MwSt. (5,36 Euro inkl. MwSt.)
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