Bitte geben Sie einen Suchbegriff an. Show Bitte beachten Sie:Vollständige Information können Sie nur erhalten, wenn Sie je nach Verfahren den Wohnort, den Ort der Betriebsstätte oder des Bauvorhabens angeben. In Deutschland besteht für Personen ab 16 Jahren die Pflicht, einen gültigen Personalausweis zu besitzen. Ab Vollendung des 16. Lebensjahres müssen Sie deshalb rechtzeitig einen neuen Personalausweis
beantragen, bevor die Gültigkeit Ihres alten abläuft. Dies gilt, wenn Sie über 16 Jahre alt sind und kein gültiges Passdokument besitzen, also Reisepass, vorläufigen Reisepass. Es kann passieren, dass die Ausstellung des neuen Personalausweises nicht innerhalb der verbleibenden Gültigkeitsdauer möglich ist. In diesem Fall kann für die Übergangszeit zusätzlich die Beantragung eines vorläufigen Personalausweises erforderlich sein. Ein vorläufiger Personalausweis ist höchstens 3 Monate lang gültig. Verfahrensablauf Sie müssen den Personalausweis
persönlich beim Bürgeramt beantragen. Wenn Sie Ihren Personalausweis nicht am Hauptwohnsitz beantragen, brauchen Sie einen wichtigen Grund und zur Gebühr wird ein Zuschlag erhoben. Wenn Sie vorher mit dem von Ihnen ausgewählten Bürgeramt Kontakt aufnehmen, können Sie in Erfahrung bringen, ob und inwieweit das Bürgeramt Ihren Grund anerkennt.
Voraussetzungen Die Pflicht zur Beantragung eines Personalausweises gilt für Sie, wenn Sie
Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes:
Welche Unterlagen werden benötigt?
Welche Gebühren fallen an? Gebühr: 37,00 EUR Gebühr: 22,80 EUR Gebühr: 10,00 EUR Zuschlag: 13,00 EUR Zuschlag: 30,00 EUR Welche Fristen muss ich beachten? Wenn die Gültigkeit Ihres alten Personalausweises abgelaufen ist und Sie über 16 Jahre alt sind, müssen Sie unverzüglich einen neuen Personalausweis beantragen, wenn Sie kein gültiges Passdokument besitzen. Anträge / Formulare Formulare vorhanden: Nein Schriftform erforderlich: Ja Formlose Antragsstellung möglich: Ja Persönliches Erscheinen nötig: Ja Online-Dienste vorhanden: Nein Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport Quelle: Serviceportal Niedersachsen (Portalverbund des Bundes und der Länder) Weiterführende LinksEinheitliche Ansprechpartner des Landes Niedersachsen, Einheitliche Ansprechpartner der Länder Europas, Rat und Hilfe für EU-Bürger und ihre Familien. Ist es schlimm wenn mein Personalausweis abgelaufen ist?Ist Ihr Personalausweis abgelaufen, droht ein Bußgeld. Ein abgelaufener Personalausweis besitzt bereits am Tag nach dem Ablaufdatum keine Gültigkeit mehr. Geraten Sie dann in eine Situation, in der Sie sich ausweisen müssen, wird das Dokument in der Regel nicht mehr anerkannt.
Wie lange darf Ausweis abgelaufen sein?Deutschland hat mit einigen Europäischen Staaten vereinbart, dass deutsche Reisepässe oder Personalausweise bis zu einem Jahr nach Ablauf der Gültigkeit grundsätzlich als Identitätsnachweis anerkannt werden sollten.
Was brauche ich um meinen Ausweis zu verlängern?Diese Unterlagen benötigen Sie
In der Regel benötigen Sie folgende Dokumente: gültiges Identitätsdokument (der alte Personalausweis wenn vorhanden, ansonsten der Reisepass, Kinderausweis, Kinderreisepass) aktuelles biometrisches Lichtbild.
Wie viel kostet ein neuer Ausweis?Gebühren und Gültigkeit. |