Was kostet die Einreise in die Schweiz?

Die schweizerischen Auslandvertretungen können die Erteilung eines Visums von der Vorlage einer Verpflichtungserklärung abhängig machen, wenn die antragstellende Person nicht über genügend finanzielle Mittel verfügt oder Zweifel darüber bestehen. Damit verpflichtet sich die Garantin oder der Garant, die ungedeckten Kosten (einschliesslich Unfall, Krankheit, Rückreise), die dem Gemeinwesen oder privaten Erbringern von medizinischen Dienstleistungen durch den Aufenthalt der ausländischen Person entstehen könnten, bis zu einem Betrag von CHF 30'000.00 zu übernehmen. Die ausländische Besucherin oder der ausländische Besucher lässt die Verpflichtungserklärung der Garantin oder dem Garanten in der Schweiz (per Post, Fax oder E-Mail) zukommen. 

Der Garant oder die Garantin unterzeichnet die Verpflichtungserklärung und reicht diese zusammen mit den folgenden Unterlagen dem Migrationsamt, Ambassadorenhof, Riedholzplatz 3, 4509 Solothurn ein:

  1. Verpflichtungserklärung mit Originalunterschrift
  2. Bestätigung der Einwohnergemeinde, dass sämtliche definitiven Steuern bezahlt sind
  3. Aktueller Betreibungsregisterauszug (nicht älter als 3 Monate) von beiden Ehegatten
  4. Lohnbelege/Rentenbelege der letzten 3 Monaten (bei verheirateten Ehepaaren von Ehemann und Ehefrau)
  5. Bezahlung der Gebühren in der Höhe von CHF 50.-

Die Vorlage einer genehmigten Verpflichtungserklärung gibt keinen Anspruch auf eine Visumerteilung. Die Erteilung des Visums ist ausschliesslich Sache der Schweizer Vertretung im Ausland.

Die Bearbeitungszeit bei Vorlage sämtlicher Unterlagen kann bis zu 3 Wochen betragen. Sobald die Verpflichtungserklärung abschliessend geprüft wurde, wird der Garant schriftlich informiert. Vor Ablauf dieser Bearbeitungszeit wird das Migrationsamt keine telefonischen Auskünfte zum Verfahrensstand erteilen. Andere Fragen sind an die Adresse «[email protected]» zu richten.

Wer braucht ein Visum für die Einreise in die Schweiz, und wie lange kann ein Tourist oder eine Touristin maximal im Land bleiben? Dies und mehr erfahren Sie hier.

Dieser Inhalt wurde am 05. Juli 2017 - 16:23 publiziert 05. Juli 2017 - 16:23

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Für die Einreise in die Schweiz gelten je nach Herkunft unterschiedliche Regelungen.

Staatsangehörige von Ländern der Europäischen Union (EU) und der Europäischen Freihandels-Assoziation (EFTA), von den Staaten im Schengen-Raum, Israel, den USA, Kanada, Neuseeland, Australien und Singapur brauchen für die Einreise und einen Aufenthalt von 90 Tagen in der Schweiz kein Visum, sondern nur ein von der Schweiz anerkanntes Identitätspapier (Reisepass, für Staatsangehörige aus dem EU-/EFTA-Raum reicht eine amtliche Identitätskarte).

Wer länger als 90 Tage in der Schweiz bleiben will, muss ein Visum beantragen. EU/-EFTA-Staatsangehörige brauchen kein Visum mehr, aber eine Aufenthaltsbewilligung.

Die meisten Staatsangehörigen aus den übrigen Ländern brauchen zur Einreise in die Schweiz und den Schengen-Raum in der Regel ein Visum.

Im Februar 2014 nahm das Stimmvolk die so genannte Masseneinwanderungs-Initiative an, die den freien Personenverkehr mit der EU in Frage stellt. Zwar einigte sich das Parlament im Dezember 2016 auf eine Lösung in der Gesetzgebung, doch die Verhandlungen über eine Beschränkung der Einwanderung und die Beziehungen zur EU gehen weiter.

Eine Liste mit detaillierten Angaben über die Visumsvorgaben für sämtliche StaatenExterner Link finden Sie beim Bundesamt für Migration (pdf).

Ich komme aus einem EU-/EFTA-Staat

Staatsangehörige von Ländern der Europäischen Union (EU), der Europäischen Freihandels-Assoziation (EFTA) und dem Schengen-Raum brauchen für die Einreise und einen Aufenthalt von mehr als 90 Tagen in der Schweiz kein Visum, müssen aber eine Aufenthaltsbewilligung beantragen.

In der Regel muss die Aufenthaltsbewilligung vor der Einreise in die Schweiz im Heimatstaat beantragt werden. EU-Staatsangehörige können heute aufgrund des Personenfreizügigkeits-Abkommens zwischen der Schweiz und der EU eine Aufenthaltsbewilligung auch erst beantragen, wenn sie in der Schweiz sind.

Für die Einreise braucht es ein von der Schweiz anerkanntes Identitätspapier, einen Reisepass oder eine amtliche Identitätskarte aus einem EU- oder EFTA-Staat. Weitere InformationenExterner Link finden Sie beim Staatssekretariat für Migration.

Ausländerinnen und Ausländer, welche die Schweiz nach einem Aufenthalt von mehr als 90 Tagen wieder verlassen, müssen sich bei den lokalen Behörden abmelden und ihre Aufenthaltsbewilligung wieder abgeben.

Ich komme aus einem Nicht-EU-/EFTA-Staat

Die Schweiz hat mit etwa 40 Staaten, darunter den USA, Australien, Neuseeland, Israel und Singapur, Visumbefreiungs-Abkommen (so genannte Short Stay Visa Waiver). Diese regeln die gegenseitige Befreiung von der Visumpflicht für Aufenthalte ohne Erwerbstätigkeit von maximal 3 Monaten innerhalb von 6 Monaten.

Die meisten Staatsangehörigen aus den übrigen Ländern brauchen ein Visum, um in die Schweiz einreisen zu können. Gibt es Zweifel an der Finanzkraft eines Antragstellers, können die Schweizer Behörden von diesem verlangen, dass eine Drittperson für ihn eine Garantie in Höhe von 30'000 Franken unterzeichnet, um allfällig entstehende Kosten zu decken. Falls ein Antragsteller einen Sponsor braucht, erhält er die nötigen Formulare und Instruktionen von der zuständigen Schweizer Vertretung im Ausland.

Eine Liste mit detaillierten Angaben über die Visumsvorgaben für sämtliche StaatenExterner Link finden Sie beim Bundesamt für Migration (pdf).

Auf der Website des Bundesamts für Migration finden Sie zudem Visumsantragsformulare in verschiedenen SprachenExterner Link und eine Übersicht über häufig gestellte Fragen zum Thema EinreiseExterner Link.

Hilfreich sein kann auch die Liste der Schweizer Vertretungen (Botschaften und Konsulate) im AuslandExterner Link auf der Website des Schweizer Aussenministeriums.


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Was muss ich tun bei der Einreise in die Schweiz?

Zurzeit gibt es keine Einreisebeschränkungen aufgrund der Covid-19 Pandemie. Zur Einreise in die Schweiz müssen keine Impf-, Genesungs- oder Testnachweise erbracht werden. Weitere Informationen zu Visa, Reisedokumenten etc. finden Sie auf der Seite des SEM.

Was kostet Einreise?

Visumgebühren - Was kostet die Beantragung des Visums? Die Bearbeitungsgebühr beträgt für Schengen-Visa grundsätzlich 80 Euro, für nationale Visa (zum längerfristigen Aufenthalt) 75 Euro.

Wie viel kostet ein Visum für die Schweiz?

Für ein nationales Visum Schweiz müssen Sie mit folgenden Kosten rechnen: 80 € für Erwachsene und Kinder ab 12 Jahren. 40 € Kinder von 6 bis 12 Jahren. Kostenlos für Kinder unter 6 Jahren.

Wer braucht ein Visum für die Einreise in die Schweiz?

Wer länger als 90 Tage in der Schweiz bleiben will, muss ein Visum beantragen. EU/-EFTA-Staatsangehörige brauchen kein Visum mehr, aber eine Aufenthaltsbewilligung. Die meisten Staatsangehörigen aus den übrigen Ländern brauchen zur Einreise in die Schweiz und den Schengen-Raum in der Regel ein Visum.