Der nützliche KVW Ratgeber Anlässlich der Eheschließung müssen die Partner gemeinsam entscheiden, welche Güterregelung sie wünschen. Man unterscheidet im Wesentlichen zwischen Gütertrennung und Gütergemeinschaft. Letztere ist die Regel seit der Reform des Familienrechts 1975. Das bedeutet also: Wenn sich die Eheleute nicht explizit für die Gütertrennung aussprechen, dann gilt automatisch die
Gütergemeinschaft. Die einmal gewählte Art der Güterregelung kann in einem zweiten Moment mittels notarieller Urkunde wieder geändert werden – selbstverständlich nur in beidseitigem Einverständnis. Zwei Beispiele: Situation 1: Wenn einer der Ehepartner einen gefährlichen Beruf ausübt (z.B. Baggerfahrer, Fachmann für Holzschlägerungsarbeiten) oder finanziell in einer Risikobranche agiert (z.B. Baufirma), dann wäre die Gütertrennung zum Schutz des anderen Ehepartners (und damit zum Schutz der gesamten Familie) naheliegend. Passiert nämlich etwas, wird der andere Partner so wenigstens nicht in die finanziellen Belastungen hineingezogen werden. Situation 2: Wenn die Ehepartner über deutlich unterschiedliche Einkommen verfügen, weil z.B. die Frau wegen der Kinder nur in Teilzeit oder gar nicht arbeiten kann, dann würde sich hingegen die Gütergemeinschaft anbieten – als sofortiger Ausgleich. Schließlich kann der Mann nur deswegen in Vollzeit arbeiten und mehr verdienen, weil die Frau Teilzeit genommen oder ihr Arbeitsverhältnis beendet hat. Ansonsten geriete die Ehefrau sehr rasch in finanzielle Abhängigkeit von ihrem Mann, was wiederum dem Gleichheitsprinzip innerhalb der Ehe widersprechen würde. Scheitert nämlich eine solche Ehe, dann hat die Frau bei Gütergemeinschaft automatisch Anspruch auf die Hälfte dessen, was der Mann im Laufe der Ehe verdient hat. Die Art der Güterregelung wird im Trauungsregister der Heiratsgemeinde vermerkt und ist somit auch Außenstehenden gegenüber rechtswirksam. Der nützliche KVW Ratgeber Was ist ein Familiengut?Das Italienische Zivilgesetzbuch gibt Eheleuten unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, ein sogenanntes Familiengut zu bilden. Das ist eine Möglichkeit, das
Familienvermögen für die Zwecke und Interessen der Familie zu schützen und zu erhalten und vor dem Zugriff Dritter zu bewahren. Bildhaft vorstellen kann man sich das Familiengut wie eine Käseglocke, welche sich schützend über das Familienvermögen stülpt. Was ist besser Gütergemeinschaft oder Gütertrennung?Einen Vorteil im Rahmen der Gütertrennung stellt insbesondere dar, dass keine Verfügungsbeschränkung vorgesehen ist. Anders als bei der Zugewinngemeinschaft hat jeder Ehegatte ein alleiniges Verfügungsrecht über das eigene Vermögen und kann damit jederzeit über sein Vermögen verfügen.
Was ist der Nachteil einer Gütertrennung?Die Gütertrennung hat auch Nachteile: Hat während der Ehezeit nur einer von beiden ein Vermögen erwirtschaftet, kommt dem anderen davon nach der Scheidung nichts zugute. Dies selbst dann nicht, wenn der zweitere Ehegatte zum Beispiel im Unternehmen mitgearbeitet und dadurch indirekt an der Gewinnbildung beteiligt war.
Welchen Vorteil bietet die Gütertrennung?Von Vorteil ist bei der Gütertrennung, dass beide Ehepartner ihre finanzielle Unabhängigkeit voneinander wahren. Im Falle einer Scheidung besteht zudem keine Verpflichtung, den anderen Ehepartner auszuzahlen. Diese Regelung kommt vor allem dem sparsamen Ehepartner zugute.
Was ist eine Gütergemeinschaft in der Ehe?Die Gütergemeinschaft ist wie die Gütertrennung ein familienrechtlicher Güterstand zwischen Eheleuten oder eingetragenen Lebenspartnern. Wenn die Eheleute im Ehevertrag eine Gütergemeinschaft vereinbaren, wird alles, was während der Ehe erworben wird, gemeinschaftliches Vermögen der Ehegatten.
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