Im Januar 2003 wurde die Aderfarbe „grau“ eingeführt und ist seit 2006 laut DIN VDE 0100-510 für die Elektroinstallation bindend. Doch keine Panik! Wer renoviert oder saniert muss die vorhandene Elektroinstallation nicht komplett erneuern oder ändern!
Jeder Sanierer seiner Elektroinstallation hat in einer Erstprüfung bereits vorhandene Kabel und Leitungen die Funktion der einzelnen Aderfarben zu ermitteln. Anhand dessen sind die weiteren Anschlüsse vorzunehmen. WICHTIG Nicht ohne Grund, zählt die Installation von elektrischen Anlagen, zu den meisterpflichtigen Gewerken in Deutschland. Das heißt, dass die Elektroinstallation von einem Meisterbetrieb durchgeführt werden muss. Wer als geübter Heimwerker dennoch einige der Arbeiten aus dem Elektriker-Handwerk durchführen möchte, sollte dies unbedingt im Vorfeld mit einem Fachbetrieb abstimmen. Grundsätzlich gilt: Eine
Festlegung, welche Farbe der Kennzeichnung der Außenleitern (L1, L2, L3) zuzuordnen ist, gibt es nicht! Für den Nullleiter (N) ist hingegen die Farbe Blau und für den Schutzleiter (PE) die Farbe Grün/Gelb zwingend vorgeschrieben. Die Zuordnung von Farben laut DIN VDE 0100-510 sind bei einer Erweiterung der vorhandenen Elektroinstallation ab dem Punkt der Erweiterung anzuwenden. Ab diesem Erweiterungspunkt der Elektroinstallation müssen gegebenenfalls unterschiedliche Farben miteinander verbunden
werden. . Für alle Ausführungen gilt, dass nach DIN VDE 0100-510 der Schutzleiter (PE) ohne Ausnahme durchgehend grün-gelb sein muss! Der Neutralleiter (N) hat durchgehend die Farbkennzeichnung hellblau. Ab dem Erweiterungspunkt der Elektroinstallation müssen gegebenenfalls unterschiedliche Farben miteinander verbunden werden. Eine Vorgabe, welche Farbe mit welcher zu verbinden ist, gibt es nicht. bis zu 30% sparen Elektriker finden |