Show
Die Entziehung der Fahrerlaubnis ist die letzte Konsequenz, wenn sich ein Fahrzeugführer nachweislich als nicht fahrtauglich erwiesen hat. Dabei können unterschiedlichste Sachverhalten den Führerscheinentzug zur Folge haben, von Straftaten über die Erreichung von acht Punkten in Flensburg bis hin zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen. Erfahren Sie im Folgenden, wann Führerschein und Fahrerlaubnis entzogen werden können, und ob sich diese Maßnahme eventuell noch verhindern ließe. Video: Das passiert beim FührerscheinentzugVideo: Wann kommt es zur Entziehung der Fahrerlaubnis? Zur Unterscheidung: Entzug der Fahrerlaubnis vs. FahrverbotBei Führerscheinentzug und Fahrverbot handelt es sich um zwei voneinander abzugrenzende Führerscheinmaßnahmen. Diese Unterscheidung wird im alltäglichen Sprachgebrauch nicht immer klar getroffen. Dabei handelt es sich bei dem Entzug der Fahrerlaubnis um eine wesentlich folgenschwerere Konsequenz für den Betroffenen als ein Fahrverbot:
Häufigster Grund für den Führerscheinentzug: Alkohol und Drogen am SteuerDas Kraftfahrt-Bundesamt
(KBA) hat zuletzt für das Jahr 2013 die häufigsten Gründe für den Führerscheinentzug in Deutschland statistisch erfasst. Dabei wurde mit Abstand am häufigsten der Führerscheinentzug wegen Alkohol und Drogen bestimmt, nämlich von insgesamt 62.671 Fällen insgesamt 56.018 Personen (89,4 %). Dabei droht der Führerscheinentzug bei Alkohol und anderen Drogen am Steuer
nicht in jedem Fall. Gemäß § 24a Straßenverkehrsgesetz (StVG) kann der Verstoß gegen die 0,5-Promillegrenze grundsätzlich auch als Ordnungswidrigkeit geahndet werden, vorausgesetzt dass durch den Einfluss der Rauschmittel niemand gefährdet wurde. In der Regel wird erst ab einem Promillewert von 1,1 eine Straftat vermutet, oder aber bei 0,3 Promille und gleichzeitiger Gefährdung des Straßenverkehrs. Ein
Führerscheinentzug wegen Geschwindigkeitsüberschreitung und anderen Verstößen ist dabei wesentlich seltener anzutreffen und dann in der Regel mit anderen Straftaten in Verbindung zu bringen (Körperverletzung, Gefährdung, Nötigung u. a.). Lediglich in 121 Fällen wurde im Jahre 2013 der Führerscheinentzug wegen überhöhter Geschwindigkeit verhängt. Im Übrigen: Die meisten Fahrverbote wurden im Jahre 2013 aufgrund von Geschwindigkeitsüberschreitungen (243.702 von insgesamt 401.127) verhängt. Alkohol und andere Drogen waren hier nur zweithäufigster Grund (73.791), während sie für den Führerscheinentzug häufigste Grundlage darstellten. Führerscheinentzug bei anderen StraftatenNicht nur das Fahren unter dem Einfluss berauschender Mittel kann den Entzug
der Fahrerlaubnis zur Folge haben, sondern auch andere Straftaten, die im Zusammenhang mit der Straßenverkehrsteilnahme stehen. Das betrifft laut Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) insbesondere:
Die Begehung dieser Straftaten hat nicht in jedem Fall den Führerscheinentzug zur Folge. Abweichend davon kann das zuständige Gericht im Falle der Verurteilung auch ein Fahrverbot als Nebenstrafe bestimmen. Die Entscheidung hat auch auf die Zahl der Punkte Auswirkung, die zugleich für diese Straftaten im Flensburger
Fahreignungsregister eingetragen werden. Sofern lediglich ein Fahrverbot verhängt wird, sind es zwei Punkte. Wird hingegen der Führerscheinentzug angeordnet, sind es drei Punkte in Flensburg. Führerscheinentzug: Zu viele Punkte in der Verkehrssünderkartei?Die Anzahl der Punkte ist dem Führerscheinentzug auch in anderer Weise verbunden, denn: Hat ein Fahrer die maximal zulässige Punktzahl in Flensburg erreicht, ist dessen Fahrtauglichkeit ebenfalls in Zweifel
gezogen. Seit der Punktereform im Jahre 2014 droht damit ab acht Punkten regelmäßig der Entzug der Fahrerlaubnis. Auch hier ist in der Regel eine entsprechende Sperrfrist abzuwarten, bevor der Betroffene die Neuerteilung der Fahrerlaubnis beantragen kann. Die erfolgreiche Teilnahme an einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) kann dann ebenfalls zur Voraussetzung gemacht werden. Führerscheinentzug in der ProbezeitFahranfänger stehen für die Zeit von mindestens zwei Jahren zunächst unter besonderer Beobachtung, da ihnen die nötige Routine und Erfahrung fehlen. In der Probezeit können schwerwiegende Verstöße zusätzliche Probezeitmaßnahmen mit sich bringen. Wann Fahranfänger mit dem Entzug der Fahrerlaubnis rechnen müssen, erfahren Sie in der folgenden Grafik. Hier ist abgebildet, welche Probezeitmaßnahmen je nach Anzahl von begangenen A- und B-Verstößen drohen – von Probezeitverlängerung und Aufbauseminar über die Verwarnung bis hin zum abschließenden Führerscheinentzug: Der Führerscheinentzug droht Fahranfängern in der Regel bei dem zweiten A- bzw.
dem vierten B-Verstoß in der verlängerten Probezeit. Unterliegt die Entscheidung zum Führerscheinentzug einer Verjährung?Wie für andere gerichtliche und behördliche Entscheidungen ist eine Verjährung auch beim Führerscheinentzug möglich. Da der Entzug der Fahrerlaubnis als Nebenstrafe im Rahmen von Strafverfahren auftreten kann, ist diese an die Verjährung der zugrunde liegenden Straftat gekoppelt. Zu unterscheiden ist dabei
zwischen:
Sie wollen einem drohenden Führerscheinentzug entgehen? Wenden Sie sich ggf. an einen Rechtsanwalt, um prüfen zu lassen, welche Erfolgsaussichten beim Vorgehen gegen ein entsprechendes Urteil im Einzelfall bestehen. Bildnachweise: iStockPhoto.com/livestockimages, iStockPhoto.com/janp013, Fotolia.com/milkovasa Was muss man tun um den Führerschein zu verlieren?Wer den Straßenverkehr gefährdet, also grob verkehrswidrig und rücksichtslos fährt und dabei Leib und Leben anderer gefährdet (§ 315 c StGB) Auch wer sich im Straßenverkehr wiederholt aggressiv verhält, andere nötigt und dabei gefährdet, muss mit der Entziehung der Fahrerlaubnis rechnen.
Kann man für immer sein Führerschein verlieren?Wer wiederholt unter Drogen, alkoholisiert oder trotz Fahrverbot Auto fährt oder wer andere im Verkehr wiederholt nötigt, riskiert den lebenslangen Führerscheinentzug. Das bedeutet, dass Sie auch keinen Internationalen Führerschein ausstellen lassen können, um im Ausland Auto zu fahren.
Bei welcher Geschwindigkeit ist der Lappen weg?Grundlagen eines Fahrverbots
Beispielsweise ist häufig der Führerschein weg, wenn innerorts zu schnell gefahren wurde. Ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h über dem Tempolimit erteilt die Behörde für gewöhnlich ein Fahrverbot. Außerorts erfolgt diese Maßnahme ab 26 km/h über dem Tempolimit.
Wie lange verliert man Führerschein?Die Fahrerlaubnis wird bei einem Führerscheinentzug mindestens sechs Monate und bis zu fünf Jahren entzogen (§ 69a Abs. 1 StGB). Die Dauer des Entzuges hängt, wie auch bei einem Fahrverbot, von der Schwere der Tat ab und ob Sie bereits in der Vergangenheit verkehrswidrig auffällig geworden sind.
|