Wann muss ich mich boostern lassen

  • Was ist eine Auffrischimpfung und wozu dient sie?
  • Für wen wird eine Auffrischimpfung gegen COVID-19 empfohlen?
  • Zu welchem Zeitpunkt soll die Booster-Impfung erfolgen?
  • Mit welchem Impfstoff soll die Auffrischimpfung erfolgen?
  • Für wen werden weitere Auffrischimpfungen gegen COVID-19 empfohlen?
  • Antworten auf häufig gestellte Fragen
  • Weiterführende Informationen

Omikron-angepasste mRNA-Impfstoffe und Empfehlungen der STIKO zu Auffrischimpfungen

Seit September 2022 stehen erste an Omikron-Varianten des Coronavirus SARS-CoV-2 angepasste (adaptierte) Variationen der mRNA-Impfstoffe Comirnaty® und Spikevax® zur Verfügung, die ab einem Alter von 12 Jahren zur Auffrischimpfung (Booster-Impfung) eingesetzt werden können (siehe Themenseite „Impfstoffe gegen COVID-19“ und „Mit welchem Impfstoff soll die Auffrischimpfung erfolgen?“).

Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt, für alle Auffrischimpfungen ab 12 Jahren vorzugsweise Omikron-angepasste mRNA-Impfstoffe einzusetzen. Dies gilt sowohl für die BA.1- als auch die BA.4-5-adaptierten Impfstoffe, da beide im Vergleich zu den bisherigen mRNA-Impfstoffen eine bessere Antikörperantwort gegenüber verschiedenen Omikron-Varianten auslösen und gegenüber dem ursprünglichen Coronavirus eine gleichbleibend gute Antikörperantwort erzielen.

Die Verwendung von Spikevax® und Spikevax® bivalent Original/Omicron BA.1 (Omikron-adaptierter Impfstoff) wird von der STIKO erst ab dem Alter von 30 Jahren und nicht in der Schwangerschaft empfohlen. Ab einem Alter von 30 Jahren betrachtet die STIKO die mRNA-Impfstoffe als gleichwertig.

Auch die bisherigen nicht angepassten mRNA-Impfstoffe Comirnaty® und Spikevax® können weiterhin für die Auffrischimpfungen eingesetzt werden, da sie unverändert vor schweren COVID-19-Verläufen schützen.

Was ist eine Auffrischimpfung und wozu dient sie?

Bei Auffrischimpfungen (auch Auffrischungsimpfung oder Booster-Impfung genannt) handelt es sich um weitere einzelne Impfungen nach der Grundimmunisierung.

Die empfohlene Grundimmunisierung besteht bei COVID-19-Impfstoffen aus zwei Impfstoffdosen in festgelegten Zeitabständen.

Auffrischimpfungen dienen generell dazu, einem nachlassenden Immunschutz entgegenzuwirken. In festgelegten Zeitabständen sind Auffrischimpfungen bereits gegen unterschiedliche Erreger wie beispielsweise Tetanus und Diphtherie empfohlen, um den Impfschutz aufrechtzuerhalten.

Auch zum Schutz vor dem Coronavirus SARS-CoV-2 sind Auffrischimpfungen erforderlich: Mit zunehmendem Zeitabstand zur Grundimmunisierung steigt das Risiko, dass sich Geimpfte mit SARS-CoV-2 infizieren und das Virus weitergeben. Auch Genesene können sich erneut anstecken. Booster-Impfungen dienen dazu, den Impfschutz aufrechtzuerhalten und insbesondere schwere Verläufe von COVID-19 zu verhindern. Zudem soll die Übertragung von SARS-CoV-2 durch infizierte Geimpfte oder Genesene auf andere Personen reduziert werden.

Die Ständige Impfkommission (STIKO) prüft kontinuierlich die Notwendigkeit von Booster-Impfungen und spricht auf Basis aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisse entsprechende Empfehlungen mit Hinweisen zu den Impfabständen und gegebenenfalls auch zu dem zu verwendenden Impfstoff aus.

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Auffrischimpfung: Den Corona-Impfschutz stärken und erhalten

Sie fragen sich, ob Sie Ihren Impfschutz gegen COVID-19 auffrischen lassen sollten? Das Merkblatt bietet wichtige Infos zur Auffrischimpfung (Booster-Impfung) und unterstützt Sie bei Ihrer Entscheidung.

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Letzte Aktualisierung: 28.09.2022

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Für wen wird eine Auffrischimpfung gegen COVID-19 empfohlen?

Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt eine Auffrischimpfung mit einem mRNA-Impfstoff allgemein ab dem Alter von 12 Jahren, wenn zwei „immunologische Ereignisse“ vorausgegangen sind. Auch Kindern mit Vorerkrankung im Alter von 5 bis 11 Jahren wird eine Auffrischimpfung empfohlen.

Als immunologische Ereignis gelten sowohl die COVID-19-Impfung als auch eine nachgewiesene Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2, sofern bestimmte Zeitabstände zwischen diesen Ereignissen liegen.

Folgende Zeitabstände werden zwischen den unterschiedlichen „immunologischen Ereignissen“ gefordert, um als unabhängiges Ereignis zu zählen:

  • Bei der Grundimmunisierung muss der Abstand zwischen den Impfungen abhängig vom Impfstoff mindestens drei bzw. vier Wochen betragen.
  • Zwischen SARS-CoV-2-Infektionen müssen mindestens drei Monate liegen.
  • Nach einer SARS-CoV-2-Infektion muss der Abstand zu einer Impfung mindestens vier Wochen betragen.

Für einen guten Immunschutz (sogenannte hybride Immunität) wird auch Personen, die drei oder mehr SARS-CoV-2-Infektionen durchgemacht haben, die Auffrischimpfung empfohlen.

Die Empfehlung der Grundimmunisierung und einer Auffrischimpfung gilt auch für Stillende und Schwangere ab dem zweiten Schwangerschaftsdrittel (ab der 13. Schwangerschaftswoche) (siehe Themenseite „Bestmöglich geschützt: Wann sollten sich Genesene impfen lassen?“).

Durch die Booster-Impfungen sollen schwere COVID-19-Verläufe verhindert und die Ausbreitung der sehr leicht übertragbaren Coronavirus-Variante Omikron verringert werden.

Zu welchem Zeitpunkt soll die Booster-Impfung erfolgen?

Die Booster-Impfung wird von der Ständigen Impfkommission (STIKO) nach einem Mindestabstand von 6 Monaten zum letzten Ereignis (vorangegangene Infektion oder COVID-19-Impfung) empfohlen. In bestimmten Fällen (bzw. für Risikopersonen) kann der Abstand auf 4 Monate reduziert werden.

Eine Ausnahme bilden Personen mit schwerer Immunschwäche. Informationen über die Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) für Personen mit Immunschwäche (Immundefizienz) zum Schutz vor COVID-19 bietet die Themenseite „COVID-19-Impfung bei Immunschwäche“.

Mit welchem Impfstoff soll die Auffrischimpfung erfolgen?

Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt, für Auffrischimpfungen ab dem Alter von 12 Jahren bevorzugt die Omikron-adaptierten bivalenten mRNA-Impfstoffe einzusetzen. Dies gilt sowohl für die BA.1- als auch die BA.4-5-adaptierten Impfstoffe, da beide im Vergleich zu den bisherigen mRNA-Impfstoffen eine bessere Antikörperantwort gegenüber verschiedenen Omikron-Varianten auslösen und gegenüber dem ursprünglichen Coronavirus eine gleichbleibend gute Antikörperantwort erzielen.

Die neuen Impfstoffvarianten enthalten sowohl die mRNA der Ursprungsvariante des Coronavirus als auch die mRNA der Omikron-Variante BA.1 („Comirnaty Original/Omicron BA.1“ bzw. „Spikevax bivalent Original/Omicron BA.1“) oder die Ursprungsvariante des Coronavirus plus mRNA der Omikron-Varianten BA.4-BA.5 („Comirnaty Original/Omicron BA.4-5“). Aufgrund der zwei unterschiedlichen mRNAs, die in den Impfstoffen enthalten sind, werden sie als „bivalent“ bezeichnet – im Gegensatz zu den bisherigen Impfstoffen, die eine Komponente enthielten und daher als „monovalent“ bezeichnet werden.

Konkret empfiehlt die STIKO:

  • Ab dem Alter von 12 Jahren und bei Schwangeren ab der 13. Schwangerschaftswoche die Verwendung von „Comirnaty Original/Omicron BA.1“ oder „Comirnaty Original/Omicron BA.4-BA.5“
  • Ab dem Alter von 30 Jahren kann alternativ auch mit „Spikevax bivalent Original /Omicron BA.1“ geimpft werden.
  • Im Alter von 5 bis 11 Jahren steht der Kinderimpfstoff von Comirnaty® (BioNTech) in niedrigerer Dosierung (10 µg) sowie im Alter von 6 bis 11 Jahren der Kinderimpfstoff von Spikevax® (Moderna) ebenfalls in niedrigerer Dosierung zur Verfügung. Aufgrund begrenzter Sicherheitsdaten empfiehlt die STIKO jedoch auch in dieser Altersgruppe bevorzugt die Verwendung des Kinderimpfstoffs (geringere Dosierung) Comirnaty® (BioNTech). Ein Omikron-angepasster Impfstoff steht für diese Altersgruppe nicht zur Verfügung.

Für die Auffrischimpfungen können auch weiterhin die bisherigen nicht angepassten mRNA-Impfstoffe Comirnaty® und Spikevax® eingesetzt werden, da sie unverändert vor schweren COVID-19-Verläufen schützen.

Bei Personen, bei denen die beiden mRNA-Impfstoffe Comirnaty® (BioNTech/Pfizer) und Spikevax® (Moderna) nicht angewendet werden können (produktspezifische medizinische Kontraindikationen), kann ein anderer zugelassener COVID-19-Impfstoff einer anderen Impfstofftechnologie eingesetzt werden: Jcovden® (COVID-19 Vaccine Janssen), COVID-19-Impfstoff Valneva® (Valneva) oder der proteinbasierte Impfstoff Nuvaxovid® (Novavax).

Für wen werden weitere Auffrischimpfungen gegen COVID-19 empfohlen?

Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt eine 2. beziehungsweise eine weitere Auffrischimpfung für besonders gesundheitlich gefährdete Personengruppen und Personen, die viel Kontakt zu potenziell infizierten Personen haben, wenn sie bislang drei immunologische Ereignisse (zum Beispiel Grundimmunisierung plus 1. Auffrischimpfung oder Grundimmunisierung plus SARS-CoV-2-Infektion) hatten. Zu den gefährdeten Menschen gehören

  • Personen ab einem Alter von 60 Jahren,
  • Personen mit Immunschwäche ab 5 Jahren,
  • Personen ab einem Alter von 5 Jahren mit erhöhtem Risiko für schwere COVID-19-Verläufe infolge einer Vorerkrankung, Zu den Vorerkrankungen gehören:
    • starkes Übergewicht,
    • angeborene oder erworbene Abwehrschwäche (Immundefizienz) oder relevante Unterdrückung des Immunsystems (Immunsuppression),
    • angeborene Herzfehler mit Blaufärbung der Haut (zyanotische Herzfehler),
    • schwere Herzschwäche (Herzinsuffizienz),
    • schwerer Lungenhochdruck (schwere pulmonale Hypertonie),
    • chronische Lungenerkrankungen mit einer anhaltenden Einschränkung der Lungenfunktion,
    • schweres oder unkontrolliertes Asthma bronchiale,
    • chronische Nierenerkrankungen,
    • chronische (dauerhafte) Erkrankung des Nervensystems oder Erkrankungen Muskel aktivierender Nervenfasern (neuromuskuläre Erkrankungen),
    • nicht ausreichend eingestellter Diabetes mellitus,
    • Down-Syndrom (Trisomie 21),
    • syndromale Erkrankungen (seltene Erkrankungen, die häufig mit einer Intelligenzminderung/geistigen Behinderung und/oder angeborenen Fehlbildungen einhergehen) mit schwerer Beeinträchtigung,
    • Tumorerkrankungen und bösartige Bluterkrankungen.
  • Bewohner und Bewohnerinnen sowie Betreute in Pflegeeinrichtungen,
  • Personen mit einem erhöhten Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf in Einrichtungen der Eingliederungshilfe,
  • Tätige in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen, insbesondere bei direktem Kontakt zu Patientinnen und Patienten oder Bewohnerinnen und Bewohnern.

Auch diese weitere Auffrischimpfung sollte bei Personen mit Immunschwäche im Abstand von mindestens drei Monaten zum vorangegangenen Ereignis erfolgen (siehe Themenseite „COVID-19-Impfung bei Immunschwäche“). Bei allen anderen Personen mit Empfehlung für eine 2. Auffrischimpfung soll diese frühestens 6 Monate nach der 1. Auffrischimpfung erfolgen.

Bei besonders gefährdeten Personen, wie beispielsweise sehr alte Menschen, Bewohner und Bewohnerinnen von Altenpflegeheimen oder Menschen mit Immunschwäche kann es eventuell sinnvoll sein, nach dem 4. Ereignis (z. B. 2. Auffrischimpfung) noch eine weitere Impfstoffdosis zu verabreichen, wenn das letzte Ereignis (Impfung oder Infektion) mehr als 6 Monate zurückliegt. Die Entscheidung für eine Impfung sollte unter Berücksichtigung des Gesundheitszustands und der Gefährdung individuell getroffen werden.

Merkblatt – Die Corona-Schutzimpfung für Risikogruppen

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Bestimmte Personengruppen haben ein höheres Risiko, schwer an COVID-19 zu erkranken. Das Merkblatt bietet wichtige Informationen zur Impfung für diese Risikogruppen.

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Letzte Aktualisierung: 28.09.2022

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Die Impfung gegen COVID-19 mit mRNA- oder Vektorimpfstoffen kann gleichzeitig mit weiteren Impfungen durchgeführt werden, für die Totimpfstoffe verwendet werden. Zu Impfungen mit Lebendimpfstoffen soll jedoch ein Abstand von mindestens 14 Tagen vor und nach jeder COVID-19-Impfung eingehalten werden (siehe auch „Welche unterschiedlichen Impfstoffe gibt es?“).

Nuvaxovid® (Novavax) kann gleichzeitig mit einem Grippe-Totimpfstoff verabreicht werden. Zu anderen Tot- oder Lebendimpfstoffen wird ein Abstand von 14 Tagen vor und nach der Nuvaxovid®-Impfung empfohlen.

Zwischen der Impfung mit dem Totimpfstoff COVID-19-Impfstoff Valneva® und planbaren Tot- und/oder Lebendimpfstoffen soll ein Mindestabstand von 14 Tagen vor und nach der Valneva®-Applikation eingehalten werden.

Bei einer gleichzeitigen Gabe von zwei Impfstoffen ist zu beachten, dass Impfreaktionen häufiger als bei der getrennten Gabe auftreten können. Wirksamkeit und Sicherheit sind bei gleichzeitiger Anwendung verschiedener Impfstoffe im Allgemeinen jedoch vergleichbar zur jeweils alleinigen Anwendung.

Informationen zu Impfmöglichkeiten in Ihrer Nähe und wie Sie sich für die Auffrischimpfung in Ihrem Bundesland anmelden können, finden Sie auf der Seite www.116117.de bzw. auf der jeweiligen Seite Ihres Bundeslandes (weitere Infos unter www.zusammengegencorona.de).

Antworten auf häufig gestellte Fragen

Weiterführende Informationen

Letzte Aktualisierung dieser Seite: 10.10.2022