Strafe wenn nicht umgemeldet

Die Suche nach einer passenden Mietwohnung in Leipzig ist für viele Menschen aufregend und kommt nicht selten einer Herausforderung gleich. Endlich ist der Mietvertrag unterschrieben - doch damit ist es noch längst nicht getan. Beim Umzug muss der Wohnsitz an- beziehungsweise umgemeldet werden, dasselbe gilt für Post, Strom, Gas und Wasser. Nicht selten vergisst der eine oder andere, sich beim Ortsamt umzumelden, was sehr hohe Bußgelder nach sich ziehen kann.

Der Unterschied zwischen einer An- und Ummeldung

Beim Umzug hadern viele Menschen mit den Formalitäten: Muss man sich denn nun an- oder ummelden? Eine Anmeldung erfolgt dann, wenn man in eine neue Stadt oder Gemeinde zieht. Beim Umzug innerhalb derselben Stadt oder Gemeinde spricht man von einer Ummeldung. Im praktischen Gebrauch spielt dieser Unterschied jedoch keine wesentliche Rolle, da Sie sich beim Umzug in eine neue Wohnung in Leipzig auf jeden Fall beim Einwohnermeldeamt melden müssen.

Warum man sich unbedingt ummelden muss

Wer es versäumt, sich rechtzeitig umzumelden, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Das Bundesmeldegesetz räumt Mietern eine Frist von zwei Wochen ab dem Einzugsdatum ein. Innerhalb dieser Zeit müssen Sie sich am alten Wohnsitz ab- und am neuen Wohnsitz anmelden. Die Frist sollte möglichst nicht überschritten werden. Wer dies dennoch tut, muss mit einer Geldstrafe von bis zu 1.000 Euro rechnen. In der Regel erfolgt die Ummeldung persönlich. Allerdings können Sie sich in einigen Städten und Bundesländern auch postalisch ummelden. Die Ummeldung ist auch deshalb wichtig, da sich ein Nachsendeauftrag bei der Post oder eine Kfz-Ummeldung nur nach der Bestätigung des Wohnortswechsels einreichen lässt. Bei Bedarf lassen sich Nachsendeaufträge bei der Post verlängern oder kündigen.

Diese Punkte müssen Sie beim Umzug in Leipzig berücksichtigen

Wenn Sie Ihre Mietwohnung in Leipzig ummelden möchten, müssen Sie bestimmte Regeln beachten. Hausverwalter wie GCP können Ihnen hierbei mit Sicherheit weiterhelfen. Bei GCP können Anliegen rund ums Ummelden ganz bequem durch praktische Tools, wie eine Mieter-App und ein telefonisches Service-Center geklärt und umgesetzt werden. Innerhalb eines einzigen Jahres wechseln rund zehn Prozent aller Deutschen ihren Wohnsitz. Bei jedem Wohnsitzwechsel muss eine An- beziehungsweise Ummeldung erfolgen. Praktisch ausgedrückt bedeutet dies, dass Sie sich beim Umzug nach Leipzig beim Einwohnermeldeamt melden müssen. Erst wenn Sie dies getan haben, können Sie auch andere Behörden wie die Kfz-Zulassungsstelle oder das Finanzamt über den Wohnsitzwechsel informieren. Sie müssen einen Meldeschein ausfüllen und diesen bei der Meldebehörde einreichen.

Unterlagen, die Sie bei der An- oder Ummeldung benötigen

Ausweisdokumente: Für die An- oder Ummeldung benötigen Sie Ihren Personalausweis und Reisepass. Diese Ausweisdokumente müssen unbedingt gültig sein, ansonsten müssen sie verlängert werden.

Meldeformular: Das Meldeformular muss ausgefüllt und beim Einwohnermeldeamt eingereicht werden. Das Formular finden Sie auf der Website des zuständigen Bürgeramtes.

Wohnungsgeberbestätigung: Die Wohnungsgeberbestätigung wird auch als Vermieterbescheinigung oder Einzugsbestätigung bezeichnet und gilt seit 2015 als Pflichtdokument bei der Ummeldung des Wohnsitzes. Als Mieter erhalten Sie die Wohnungsgeberbestätigung beim Abschluss Ihres Mietvertrags.

Wo man sich nach einem Wohnungswechsel noch ummelden muss

Ein Umzug in eine neue Wohnung geht mit vielen Änderungen einher. Sie müssen sich beim Finanzamt ummelden und Ihre Versorgungsbetriebe über den Umzug informieren. Vergessen Sie zudem nicht, die Adresse bei Ihrer Bank zu ändern und auch Vereine, in denen Sie tätig sind, über den Wohnungswechsel in Kenntnis zu setzen. Nach der Ummeldung beim Einwohnermeldeamt melden die meisten Mieter zuerst ihr Fahrzeug um. Seit 2015 kann man sein bisheriges Kfz-Kennzeichen behalten, was die Ummeldung erheblich erleichtert.

Wer sich an die Regeln hält und diese genau befolgt, spart sich beim Umzug in eine neue Wohnung viel Stress und Unannehmlichkeiten. Wenn Sie Ihre Unterlagen rechtzeitig einreichen und dabei alle erforderlichen Dokumente zusammentragen, wird die Ummeldung zum Kinderspiel. Vergessen Sie nicht, einen Nachsendeauftrag bei der Post einzurichten und Ihr Auto sowie Dienstleistungen wie Strom, Gas und Wasser umzumelden.

Vermieter: Endlich wieder Ordnung

Ein Problem? Nicht für die Vermieter, sagt Heinz Hofmann. "Ich begrüße diese Regelung", sagt der Vorsitzende des Haus- und Grundbesitzervereins in Bayreuth. "Dann herrscht wieder Ordnung." Dann kommt es nicht mehr vor, dass ein Mieter die Wohnung an einen anderen weitergibt, ohne dass der Vermieter es mitbekommt. Das gab's, sagt Hofmann. Gerade bei Studentenwohnungen. Und ein Formular auszufüllen, dass kann für Vermieter doch kein Problem sein.

Das sagt der Datenschützer

Dem neuen Meldegesetz eilte bislang ein zweifelhafter Ruf voraus. So wie es zunächst gedacht war, hätten Meldebehörden Daten der Bürger in größerem Umfang an Dritte weitergeben dürfen, als dies zuvor der Fall war. "Dagegen sind wir vorgegangen", sagt der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz, Thomas Petri. Was er und andere Datenschützer der Länder erreicht haben: Bürger brauchen nur dann damit rechnen, dass ihre Daten bei Firmen landen und sie Werbung im Briefkasten haben, wenn sie ausdrücklich zugestimmt haben. Unternehmen, die Daten haben wollen, müssen jetzt ein berechtigtes Interesse belegen und zusichern, dass sie die Informationen nur zu dem Zweck einsetzen, den sie der Behörde mitteilen. Diese Einwilligungsregelung hätte Petri am liebesten auch auf Wahlwerbung und die Veröffentlichung von Geburtstagen oder Ehejubiläen ausgedehnt. "Denn darüber beschweren sich die Leute immer wieder bei uns." Das aber ist nicht geglückt.

Noch wichtiger wäre ihm ein umfassendes Auskunftsrecht für Bürger gewesen. Die können zwar bei der Meldebehörde fragen, an wen ihre Daten im Zuge einer erweiterten Melderegisterauskunft geflossen sind. Ein solch erweiterte Auskunft geht über den Namen und die Adresse hinaus. Diese Möglichkeit haben Bürger aber nicht, wenn ein Rechtsvorgang hinter der Auskunft steht. Wenn zum Beispiel eine Firma Forderungen eintreiben will. "Gerade dann wäre es aber besonders wichtig", sagt Petri. "Denn dann steckt für den Bürger ein Risiko drin." Weil er aber nicht erfährt, wer da rechtlich gegen ihn vorgeht, kann er weder mögliche Missverständnisse aufklären, noch strittige Sachverhalte ausräumen.

Petri sagt: Der Gesetzgeber ist mit der Zustimmung zur Datenweitergabe bei kommerzieller Nutzung einen Trippelschritt gegangen. Die Rechte der Bürger hat er nicht wesentlich gestärkt. Eine verpasste Chance.

Was passiert wenn man sich 2 Jahre nicht ummeldet?

Eine Strafe für eine verspätete Ummeldung droht nicht, da es sich hierbei um eine Ordnungswidrigkeit handelt. Laut BMG müssen Personen, die sich nicht umgemeldet haben, ein Bußgeld in Höhe von bis zu 1.000 Euro befürchten.

Was passiert wenn man nicht Umgemeldet ist?

Was passiert, wenn man sich nicht ummeldet? Die Unterlassung der Meldepflicht, eine Fristversäumung oder fehlende Bestätigung kann als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld von bis zu 1.000 Euro Bußgeld geahndet werden (§ 54 Abs. 3 BMG).

Was passiert wenn man sich 1 Jahr nicht ummeldet?

In Deutschland besteht Meldepflicht, wenn man am neuen Wohnort länger als sechs Monate wohnen wird. Kommt man der An- oder Ummeldung nicht nach, kann das ein saftiges Ordnungsgeld nach sich ziehen: bis zu 1000 Euro können die zuständigen Behörden verhängen.

Was passiert wenn man sich bei der Gemeinde nicht angemeldet?

Bei einem Umzug muss man sich bei der alten Wohngemeinde ab- und bei der neuen anmelden. Die Frist dazu beträgt im Kanton Aargau zwei Wochen, ansonsten droht eine Busse von bis zu 500 Franken.