Sie fahren mit ihrem pkw und wohnanhänger auf einer straße mit gegenverkehr

Zusammenstoß zweier Radfahrer10.05.2013, 12:55 Uhr, Gardelegen: Eine Radfahrerin (72) befuhr den Fußweg aus Richtung Schillerstraße kommend in Richtung Straße der Freundschaft. In Höhe des ehemaligen "Penny-Marktes" kam aus der Ausfahrt ein weiterer Radfahrer herausgefahren. Dort kam es zwischen beiden zum Zusammenstoß. In der weiteren Folge kam die Radfahrerin zu Fall und wurde hierbei am Kopf sowie der Hüfte verletzt. Der Unfallverursacher fuhr in unbekannte Richtung weiter. Es soll sich um eine jugendliche männliche Person handelt. Diese war mit einer 3/4 lange, beigefarbene Hose bekleidet. Des Weiteren fiel noch eine Mütze auf, welche die Person trug. Die Verletzte wurde nach Stendal ins KKH verbracht.

Mangelnde Fahrzeugsicherung10.05.2013, 13:05 Uhr Salzwedel: Die Fahrerin (54) eines Ford, befuhr mit ihrem PKW den Parkplatz des Repo-Marktes. Beim Verlassen ihres Fahrzeuges sicherte sie ihr Fahrzeug nicht bzw. nur ungenügend gegen unkontrolliertes Rollen. So geschah, was geschehen musste. Als sie wieder aus dem Repo-Markt kam sah sie, dass ihr PKW ca. 2 Meter vorgerollt war. Da aber der Parkplatz nach ca. 1 Meter abrupt endete (Absatz von ca. 1 Meter), lag ihr PKW hinter den Vorderrädern mit dem Bodenblech auf. Nach dem Rollen von der Parkfläche, stieß das Fahrzeug gegen die Umzäunung des angrenzenden Fitnessclubs und beschädigte diese.

GeschwindigkeitskontrolleIn der Zeit von 15:45 Uhr bis 17:00 Uhr wurde in Gardelegen, Weteritzer Landstraße, mit Fahrtrichtung B 188 eine Geschwindigkeitskontrolle durchgeführt. Insgesamt wurden 32 Fahrzeuge einer Geschwindigkeitsmessung unterzogen. 4 Fahrzeugführer haben die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h überschritten. Schnellstes gemessenes Fahrzeug fuhr 69 Km/h.

PKW im Wege10.05.2013, Arendsee: Gegen 23.00 Uhr befuhr Fahrerin (19) eines Renault die Seehäuser Straße in Richtung Gestien. Dabei übersah sie nach eigenen Angaben einen am rechten Fahrbahnrand abgestellten PKW (VW) Sie rammte den parkenden PKW, wobei sie sich leicht verletzte. Der geschätzte Sachschaden liegt bei ca. 5000 Euro. Bei beiden Fz entstand wirtschaftlicher Totalschaden.

Unerlaubte Entfernung vom Unfallort11.05.2013, 11:50 Uhr, Salzwedel: Eine VW-Fahrerin stellte ihren PKW auf dem Parkplatz des Kauflandmarktes im Bereich zum Schäferstegel ab. Als sie den PKW wieder nutzen wollte, stellte sie eine Beschädigung im Bereich des rechten vorderen Kotflügels fest, welcher augenscheinlich durch einen Einkaufswagen verursacht wurde. Der Verursacher entfernte sich vom Unfallort, ohne sich um den entstandenen Schaden zu kümmern.

Nichtbeachten des Nachfolgeverkehrs11.05.2013, 12:30 Uhr, Püggen: VW-Fahrer und ein der Fahrer eines Skoda befuhren hintereinander die B248 aus Richtung Kuhfelde kommend in Richtung Püggen. Am Umspannwerk, zwischen den Abfahrten Wöpel und Siedenlangenbeck, überholte der VW-Fahrer mit seinem PKW  und Wohnanhänger ein vor ihm fahrendes Fahrzeug. Dabei beachtete er nicht den hinter ihm, schon im Überholvorgang befindlichen PKW Skoda. Es kam zur seitlichen Berührung zwischen dem Wohnanhänger und dem Skoda. Am PKW  und am Wohnanhänger entstand Sachschaden (ca. 2500,- Euro). Personen wurden nicht verletzt.

Unterwegs mit falschen Kennzeichen11.05.2013, 12:45 Uhr, Arendsee: Bei einer Verkehrskontrolle in der Ortslage Arendsee, wurde durch eine Streifenwagenbesatzung ein VW überprüft. Die angebrachten amtl. Kennzeichen wurden jedoch zu dieser Fahrt von einem Peugeot abgeschraubt. Der VW war vorübergehend stillgelegt.. Eine Weiterfahrt wurde untersagt und Anzeige erstattet.

WildunfälleIm Berichtszeitraum kam es im Bereich zu 12 Wildunfällen bei denen es bei Sachschäden blieb. An Wildtieren verendeten Hase, Fuchs, Wildschwein und Rehe.

Fahren ohne Fahrerlaubnis in Gardelegen12:05.2013, 03:25 Uhr: Im Rahmen der Streifentätigkeit befuhren die eingesetzten Beamten die Rudolf-Breitscheid-Straße i.R. Philipp-Müller-Straße. Im Gegenverkehr musste ein VW-Fahrer festgestellt werden. Daraufhin wurde die angestrebte Verkehrskontrolle in der Burgstraße durchgeführt. Die durchgeführte Führerscheinabfrage ergab ein Sperre bis 2003 und das bisher keine neue FE erteilt wurde. Die Weiterfahrt wurde untersagt.

Alkoholfahrt in Gardelegen12.05.2013, 00:33 Uhr: Im Rahmen der Streifentätigkeit befuhren die eingesetzten Beamten die Isenschnibber Chaussee i. R. Isenschnibber Straße. Auf Höhe des Kuhschlagweges musste ein Pkw im Gegenverkehr festgestellt werden, bei dem das linke Abblendlicht defekt war. Daraufhin wurde eine Verkehrskontrolle durchgeführt.In diesem Zusammenhang musste Alkoholgeruch in der Atemluft des Betroffenen festgestellt werden. Ein beweissicherer Atemalkoholtest ergab einen Wert von 0,42 mg/l, das entspricht 0,84 Promille. Eine Anzeige wurde gefertigt und die Weiterfahrt untersagt.

Impressum:Polizeiinspektion StendalPolizeirevier Altmarkkreis Salzwedel Große Pagenbergstr. 10 29410 Salzwedel Tel: (03901) 848 198 Fax: (03901) 848 210 Mail:

Wann muss ein Pkw mit Anhänger außerorts auf Straßen mit nur einem Fahrstreifen für jede Richtung vom vorausfahrenden einen so großen Abstand halten?

Laut StVO § 4 Abs. 2 gilt: "Kraftfahrzeuge, für die eine besondere Geschwindigkeitsbeschränkung gilt, sowie für Züge, die länger als 7 m sind, müssen außerhalb geschlossener Ortschaften ständig so großen Abstand zu vorausfahrenden Fahrzeugen halten, das ein überholendes Fahrzeug einscheren kann.

Wie schnell darf ein Pkw mit Wohnanhänger außerorts fahren?

Das zulässige Gesamtgewicht und die Höchstgeschwindigkeiten sind begrenzt. Innerorts müssen Pkw mit Anhänger ein Tempolimit von 50 km/h beachten. Außerorts gilt eine Maximalgeschwindigkeit von 80 km/h. Eine Ausnahme besteht bei Anhängern mit Tempo-100-Plakette: Sie dürfen bis zu 100 km/h fahren.

Wann muss ein Pkw mit Anhänger außerorts auf Straßen mit nur einem Fahrstreifen für jede Richtung Worauf müssen Sie achten?

2.2.04-101 Sie fahren mit Ihrem Pkw und Wohnanhänger (Zuglänge mehr als 7 m) außerorts auf einer Straße mit nur einem Fahrstreifen für jede Richtung. Worauf müssen Sie achten? Züge, die länger als 7 Meter sind, müssen außerorts einen so großen Abstand einhalten, dass ein Überholender einscheren könnte.

Was müssen Sie beim Fahren mit einem Wohnanhänger?

Du musst eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h einhalten. Der Abstand zum Vorausfahrenden muss weitaus größer sein als die eigene Zuglänge.