Pkw anhänger 750 kg 100 km/h gebraucht

Einstellungen, die Sie hier vornehmen, werden auf Ihrem Endgerät im „Local Storage“ gespeichert und sind beim nächsten Besuch unseres Onlineshops wieder aktiv. Sie können diese Einstellungen jederzeit ändern (Fingerabdruck-Icon links unten).

Informationen zur Cookie-Funktionsdauer sowie Details zu technisch notwendigen Cookies erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.


Weitere Informationen

Um Inhalte von YouTube auf dieser Seite zu entsperren, ist Ihre Zustimmung zur Datenweitergabe und Speicherung von Drittanbieter-Cookies des Anbieters YouTube (Google) erforderlich. Dies erlaubt uns, unser Angebot sowie das Nutzererlebnis für Sie zu verbessern und interessanter auszugestalten. Ohne Ihre Zustimmung findet keine Datenweitergabe an YouTube statt, jedoch können die Funktionen von YouTube dann auch nicht auf dieser Seite verwendet werden.

Beschreibung:

Einbetten von Videos

Verarbeitende Firma:

Google Inc.

Nutzungsbedingungen: Link


Weitere Informationen

Um Inhalte von Vimeo auf dieser Seite zu entsperren, ist Ihre Zustimmung zur Datenweitergabe und Speicherung von Drittanbieter-Cookies des Anbieters Vimeo erforderlich. Dies erlaubt uns, unser Angebot sowie das Nutzererlebnis für Sie zu verbessern und interessanter auszugestalten. Ohne Ihre Zustimmung findet keine Datenweitergabe an Vimeo statt, jedoch können die Funktionen von Vimeo dann auch nicht auf dieser Seite verwendet werden.

Beschreibung:

Einbetten von Videos

Verarbeitende Firma:

Vimeo

Nutzungsbedingungen: Link


Weitere Informationen

Dieses Skript hilft uns, dir relevante Services und Produkte auf anderen digitalen Plattformen anzubieten

Wann immer das Auto zu klein für den großen Transport oder die zusätzliche Beladung ist, muss ein Anhänger angehangen werden. Viele Autofahrer finden, dass ein Auto ohne Anhängerkupplung gar kein richtiges Auto sei. Nach Zahlen des Kraftfahrtbundesamtes in Flensburg sind in Deutschland mehr als fünf Millionen Kleinanhänger zugelassen. Als Kleinanhänger bezeichnen die Behörden alle zugelassenen Anhänger, die eine zulässige Gesamtmasse von 750 Kilogramm nicht überschreiten. Sie lassen sich verhältnismäßig einfach fahren und rangieren.

Was für einen Führerschein benötige ich?

Auch, wenn in der aktuellen Ausbildung zum Führerschein Klasse B keine Fahrten mit Anhänger vorgesehen sind, kann jeder Autofahrer einen Anhänger bis 750 Kilogramm an sein Fahrzeug anhängen. Eine Sondererlaubnis ist nicht notwendig. Die zulässige Anhängelast für gebremste und ungebremste Anhänger ist in den Fahrzeugpapieren verzeichnet und darf keinesfalls überschritten werden – auch wenn sie unter 750 kg liegen sollte. Pkw-Anhänger bis 3,5 t dürfen nur angehangen werden, wenn die Leermasse des Zugfahrzeuges über der zulässigen Gesamtmasse des Anhängers liegt und beide zusammen einschließlich Beladung noch immer unter 3,5 Tonnen bleiben. In allen anderen Fällen ist ein Führerschein der Klasse BE oder bei Pferdeanhängern für Pkws der Klasse B96 nötig.

Welche Zulassungen erfordert ein Anhänger?

Die Zulassung gestaltet sich verhältnismäßig einfach. Wie jedes Fahrzeug benötigt auch ein Hänger eine Allgemeine Betriebserlaubnis. Diese ABE kann gemeinsam mit der Hauptuntersuchung (TÜV) gemacht werden. Mit ABE und TÜV kann das Fahrzeug angemeldet und versichert werden. Es ist dann fahrbereit.

Wie fahre ich mit einem Hänger?

Die Fahrten mit kleinen Autoanhängern sind nicht viel anspruchsvoller als die Fahrten mit dem Fahrzeug selbst. Jedoch muss der Fahrer beim Bremsen, Abbiegen, bei Talfahrt und beim Rangieren mehr Vorsicht walten lassen. Auf Autobahnen und Bundesstraßen gilt ein Tempolimit für Gespanne von 80 km/h. Auto und Anhänger können nach einer TÜV-Prüfung ausnahmsweise für 100 km/h zugelassen werden. Dies wird durch einen amtlichen Aufkleber am Hänger bestätigt.

Die Corona-Pandemie bedeutet drastische Einschnitte in allen Lebensbereichen. Auf dieser Seite finden Sie alle Informationen der Deutschen Rentenversicherung, die jetzt wichtig sind: Beratung und Erreichbarkeit, Online-Antragstellung, Servicetipps und vieles mehr.

Reha bei Post- oder Long-COVID

Eine Infektion mit dem Coronavirus kann zu schweren Spätfolgen führen. Eine Rehabilitation kann Betroffenen helfen. Zahlreiche Informationen sowie Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um das Thema Rehabilitation bei überstandener Corona-Infektion finden Sie hier.

Als Kraftfahrzeug (Abkürzung: Kfz[1] , Kfz. oder KFZ[2], selten auch fälschlicherweise KfZ), in der Schweiz und in Liechtenstein Motorfahrzeug (Mfz),[3] bezeichnet man ein „durch einen Motor angetriebenes, nicht an Schienen gebundenes Fahrzeug,“[4] das „auf dem Erdboden bewegt“,[5] also Automobile (D/A: Kraftwagen, CH: Motorwagen), Motorräder (D: Krafträder) und Zugmaschinen.[6] Den Verkehr aller Kraftfahrzeuge nennt man auch Kraftverkehr[7] beziehungsweise in der Schweiz Motorfahrzeugverkehr.[8]

Im deutschen Straßenverkehrsrecht existiert folgende Legaldefinition:

„Als Kraftfahrzeuge im Sinne dieses Gesetzes gelten Landfahrzeuge, die durch Maschinenkraft bewegt werden, ohne an Bahngleise gebunden zu sein.“

In der Schweiz ist definiert:

„Motorfahrzeug im Sinne dieses Gesetzes ist jedes Fahrzeug mit eigenem Antrieb, durch den es auf dem Erdboden unabhängig von Schienen fortbewegt wird.“

(1) Im Sinne dieses Bundesgesetzes gilt als

1. Kraftfahrzeug ein zur Verwendung auf Straßen bestimmtes oder auf Straßen verwendetes Fahrzeug, das durch technisch freigemachte Energie angetrieben wird und nicht an Gleise gebunden ist, auch wenn seine Antriebsenergie Oberleitungen entnommen wird;

Das internationale Übereinkommen über Straßenverkehrszeichen[9] definiert:

„m) „Kraftfahrzeuge“*) ist jedes auf der Straße mit eigener Kraft verkehrende Fahrzeug mit Antriebsmotor mit Ausnahme der Motorfahrräder im Hoheitsgebiet der Vertragsparteien, die sie nicht den Krafträdern gleichgestellt haben, und mit Ausnahme der Schienenfahrzeuge;
n) „Kraftfahrzeuge“*) im Sinne dieses Buchstabens sind nur die Kraftfahrzeuge, die üblicherweise auf der Straße zur Beförderung von Personen oder Gütern oder zum Ziehen von Fahrzeugen, die für die Personen- oder Güterbeförderung benutzt werden, dienen. Dieser Begriff schließt die Oberleitungsomnibusse – das heißt die mit einer elektrischen Leitung verbundenen und nicht auf Schienen fahrenden Fahrzeuge – ein. Er umfasst nicht Fahrzeuge, die auf der Straße nur gelegentlich zur Beförderung von Personen oder Gütern oder zum Ziehen von Fahrzeugen, die der Personen- oder Güterbeförderung dienen, benutzt werden, wie landwirtschaftliche Zugmaschinen;
*) Der Begriff „Kraftfahrzeug“ wird in zwei verschiedenen Bedeutungen gebraucht. Wird er ohne Zusatz gebraucht, so hat er die ihm unter Buchstabe m zugeordnete Bedeutung. Wird er mit dem Zusatz „(Artikel 1 Buchstabe n)“ gebraucht, so hat er die ihm unter Buchstabe n zugeordnete Bedeutung.“

In anderen Ländern gilt meist eine analoge Definition.

Zur einheitlichen Erfassung von Fahrzeugdaten trat am 1. Oktober 2005 das Verzeichnis zur Systematisierung von Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern des Kraftfahrt-Bundesamtes in Kraft. Aufgeführt werden unter anderem EG-Fahrzeugklassen, Emissionsklassen, Fahrzeug- und Aufbauarten (national) sowie Kraftstoffarten bzw. Energiequellen.[10] Zu den Kraftfahrzeugen zählen demnach (in Klammern die entsprechenden Abkürzungen):

In der Europäischen Union sind Kraftfahrzeuge nach Artikel 4 der Verordnung (EU) 2018/858 in die Klassen M, N und O und T eingeteilt. Außerdem sind zusätzliche zweirädrige, dreirädrige und vierrädrige Kraftfahrzeuge nach Artikel 4 der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 in die Klasse L eingeteilt.

  • L
    • L1 Einspurige Kleinkrafträder
    • L2 Mehrspurige Kleinkrafträder
    • L3 Motorräder
    • L4 Motorräder mit Beiwagen
    • L5 Motordreiräder
    • L6 4-rädriges Leichtkraftfahrzeug
    • L7 4-rädriges Kraftfahrzeug (max. Nutzleistung 15 kW, Leermasse bis 400 kg, bis 550 kg für Güterbeförderung (jeweils ohne Batterien bei Elektrofahrzeugen))
  • M Kraftfahrzeuge für Personenbeförderung mit mindestens vier Rädern
    • M1 Fahrzeuge mit maximal 8 Sitzplätzen (außer dem Fahrersitz)
    • M2 Fahrzeuge mit mehr als 8 Sitzplätzen unter 5 Tonnen
    • M3 Fahrzeuge mit mehr als 8 Sitzplätzen über 5 Tonnen
  • N Kraftfahrzeuge für Güterbeförderung mit mindestens vier Rädern
    • N1 Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 t.
    • N2 Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 12 t.
    • N3 Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 12 t.
  • O Anhänger einschließlich Sattelanhänger
    • O1 Anhänger bis 750 kg (leichte Anhänger)
    • O2 Anhänger bis 3,5 t
    • O3 Anhänger bis 10 t
    • O4 Anhänger über 10 t

Das Kraftfahrzeug besteht aus einer Vielzahl von Teilen, die in Aggregaten und selbstständigen Baugruppen zusammengefasst sind. Das mittelbare und unmittelbare Zusammenspiel aller Teile gewährleistet die ordnungsgemäße Funktion des Automobils. Zu den Hauptbaugruppen zählen:

  • Motor
  • Kraftübertragung
  • Fahrwerk
  • Karosserie oder auch Aufbau genannt
  • Fahrzeugelektrik/-elektronik

Motoren sind Maschinen, die durch Energieumwandlung mechanische Antriebskraft erzeugen. Im Automobilbau werden momentan vorrangig Verbrennungsmotoren eingesetzt.

Die Unterteilung der Verbrennungsmotoren erfolgt nach mehreren Gesichtspunkten:

  • nach dem Wirkprinzip
    • Zweitakt (ältere Pkw und Motorräder)
    • Viertakt (aktuelle Pkw, Lkw und viele Motorräder)

Nachdem benzin- und dieselbetriebene Fahrzeuge lange Zeit die Automobiltechnik beherrschten, lassen gestiegenes Umweltbewusstsein und die Verteuerung sowie absehbare Verringerung der Verfügbarkeit von mineralölbasierten Kraftstoffen auch alternative Kraftstoffe sowie alternative Antriebskonzepte wieder in das Blickfeld von Automobilentwicklern und -produzenten rücken.

Alternative Kraftstoffe können sein:

  • Für Hubkolbenmotoren:
    • Kraftstoffe biogenen Ursprungs (Bioethanol, Biodiesel 1. und 2. Generation)
    • Autogas (schon lange im Gebrauch, rückt wieder vermehrt in den Fokus)
    • Erdgas
  • Für Hubkolbenmotoren und Brennstoffzellen

Alternative Antriebstechniken werden teils durch eine Elektrifizierung des Antriebsstrangs realisiert oder ergänzt:

Die Kraftübertragung beinhaltet alle Baugruppen, die im Antriebsstrang zwischen dem Motor und den Antriebsrädern angeordnet sind. Hauptaufgaben der Kraftübertragung sind die Weiterleitung, Verteilung und Regelung/Wandlung des Drehmoments und der Drehzahl.

Zur Kraftübertragung gehört:

Als Fahrwerk versteht man die Teile des Fahrzeuges, die der Kraftübertragung vom Fahrzeugaufbau zur Straße dienen und die das Fahrverhalten eines Fahrzeuges bestimmen bzw. beeinflussen.

Die allermeisten Fahrzeuge werden mittels Rädern fortbewegt. Für Fahrzeuge, die auch im schweren Gelände bewegt werden sollen, wie bestimmte Bagger oder Kampfpanzer werden Kettenantriebe eingesetzt. Daneben gibt es exotische Fahrwerke wie den Schneckenantrieb des russischen ZIL-2906[12] oder Fahrzeuge mit mechanischen Beinen wie den Mondospider[13] oder die plumpe Walking Machine.[14]

Zum Fahrwerk zählen:

Das Fahrwerk dient in seiner Gesamtheit dazu, das Kraftfahrzeug fahrbar zu machen. Neben der Möglichkeit die Fahrtrichtung zu ändern, muss das Fahrwerk auch auf unebenen Strecken den stetigen Kontakt zur Fahrbahn halten, um so Kräfte zu übertragen.

Zurzeit wird in Pkw meist und bei Bussen häufig eine Einzelradaufhängung verwendet. Bei Geländewagen und Lkw kommen nach wie vor auch Starrachsen zur Anwendung. Dort kommt vereinzelt auch noch die Blattfeder als Federelement zum Einsatz, während sonst Drehstab- und Schraubenfedern dominieren. Insbesondere bei Bussen und bei den Lkw wird jedoch vermehrt auch die Luftfederung angewendet, die eine einfache Anpassung an die Beladung ermöglicht. Beim Pkw ist die Luftfederung aus Kostengründen bislang der Oberklasse vorbehalten. Das Konzept der modernen Luftfederung wurde bereits Anfang der 1950er Jahre von Citroën als Hydropneumatik erfunden.

Als Karosserie bezeichnet man den Aufbau und die Verkleidung des Kraftfahrzeugs.

Man unterscheidet drei verschiedene Bauformen:

  • mittragende Bauweise
  • Rahmenbauweise
  • selbsttragende Bauweise

Bei der Rahmenbauweise bilden Karosserie und Rahmen eine eigene Einheit und werden elastisch miteinander verbunden. Diese Bauweise wird vorrangig im Lkw-Bau eingesetzt. Bei der „selbsttragenden“ Bauweise übernimmt eine versteifte Bodengruppe die Funktion des Rahmens. Der gesamte Aufbau bildet eine Einheit. Diese Bauweise wird vorrangig im Pkw-Bau eingesetzt. Bei der „mittragenden“ Bauweise ist der Rahmen mit der Karosserie über Schweiß- oder Schraubverbindungen fest verbunden.

Zur elektrischen Anlage des Kraftfahrzeugs gehören alle spannungsführenden Bauteile. Das sind:

  • sonstige elektrische Einrichtungen

Die Kraftfahrzeuge im Straßenverkehr sind der Hauptgrund für Straßenbau mit allen ihren Folgen (Flächenversiegelung, Abholzung usw.). Da es sich in der überwiegenden Mehrzahl um Fahrzeuge handelt, die mit Verbrennungsmotoren (genauer: mit der durch Verbrennungsmotoren erzeugten Kraft) angetrieben werden, ist das Kfz einer der Verursacher von Luftverschmutzung. Unter dem Gesichtspunkt des Umweltschutzes lassen sich Energiesparautos von den üblichen Kraftfahrzeugen unterscheiden, siehe 3-Liter-Auto. Dies ist besonders wichtig im Hinblick auf den Ausstoß von Kohlendioxid, das den Treibhauseffekt erzeugt.

Jahr

(zum 1. Jan.)

KraftstoffartGesamt PkwBenzinDieselFlüssiggas (LPG) (einschl. bivalent)Erdgas (CNG) (einschl. bivalent)ElektroHybriddarunter Plug-inSonstige2005[15]36.264.6619.071.61113.05121.5712.0382.150444Anm345.375.5262006[16]35.918.69710.091.29040.58530.5541.9315.9711.275Anm346.090.3032007[16]35.594.33310.819.76098.37042.7591.79011.2751.370Anm346.569.6572008[17]30.905.20410.045.903162.04150.6141.43617.3071.089Anm341.183.5942009[17]30.639.01510.290.288306.40260.7441.45222.330940Anm341.321.1712010[17]30.449.61710.817.769369.43068.5151.58828.8621.846Anm341.737.6272011[17]30.487.57811.266.644418.65971.5192.30737.25617.600Anm342.301.5632012[17]30.452.01911.891.375456.25274.8534.54147.642965Anm342.927.6472013[17]30.206.47212.578.950494.77776.2847.11464.9952.532Anm343.431.1242014[17]29.956.29613.215.190500.86779.06512.15685.5752.081Anm343.851.2302015[17]29.837.61413.861.404494.14881.42318.948107.7541.833Anm344.403.1242016[17]29.825.22314.532.426475.71180.30025.502130.3651.682Anm345.071.2092017[17]29.978.63515.089.392448.02577.18734.022165.40520.975[18]10.894Anm345.803.5602018[19]30.451.26815.225.296421.28375.45953.861236.71044.419[18]10.717Anm346.474.5942019[20]31.031.02115.153.364395.59280.77683.175341.41166.99710445Anm347.095.7842020[21]31.464.68015.111.382371.47282.198136.617539.383102.17510245Anm347.715.9772021[22]31.435.34015.060.124346.76583.067309.0831.004.089279.861808[23]Anm248.248.5842022[23]31 Mio.14,9 Mio.618.4601.669.051565.9561.211Anm248.540.878

Ab 1. Januar 2008 nur noch angemeldete Fahrzeuge ohne vorübergehende Stilllegungen/Außerbetriebsetzungen.

Ab 1. Januar 2017 wird zusätzlich noch die Anzahl der „Hybrid Plug-in“ angegeben.

Anm2 Nur Wasserstoff (Brennstoffzelle)

Anm3 Errechnete Zahlen (Summe aller Pkw abzüglich der Summe aller vom KBA genannten Kraftstoffarten)

Jahr

(zum 31.12)

KraftstoffartGesamt PkwBenzin

(inkl. Benzin/Ethanol E85, "Flex-Fuel")

darunter Flex-FuelDieselElektroFlüssiggas

(inklusive bivalent)

Erdgas

(inklusive bivalent)

Hybrid

(Benzin/Elektro, Diesel/Elektro)

Wasserstoff (Brennstoffzelle)2003[24]2.168.9451.885.2281354.054.3082004[25]2.087.1802.021.743128784.109.1292005[25]2.127.5332.127.5331271314.156.7432006[26]1.983.3372.220.804127707Anm14.204.9692007[26]1.960.3802.283.3021311.770Anm14.245.5832008[27]1.957.7512.323.016146331.3812.5924.284.9192009[28]1.972.3522.381.906223571.8473.5594.359.9442010[29]1.988.0792.445.506353882.2094.7924.441.0272011[30]1.997.0662.506.5119891252.6706.0604.513.4212012[31]2.001.2956.4562.570.1241.3891853.1098.10004.584.2022013[31]2.003.6996.3972.621.1332.0702513.65110.50404.641.3082014[32]2.011.1046.3802.663.0633.3862804.26212.82334.694.9212015[32]2.019.1396.2542.702.9225.0323124.77515.86264.748.0482016[33]2.038.0196.1652.749.0469.0733425.03120.033134.821.5572017[33]2.080.4345.9922.770.47014.6183375.20627.494194.898.5782018[34]2.139.2395.7692.776.33220.8313355.54236.549244.978.8522019[34]2.179.2355.4642.772.85429.5233325.74651.817415.039.5482020[35]2.195.5785.1902.762.27344.5073325.73183.361455.091.8272021[35]2.197.0064.8782.717.47576.5393325.455136.974555.133.836KraftstoffartBenzinDieselElektroÜbrige TreibstoffeGesamt Pkw1990[36]2.905.76279.129409972.985.3971991[36]2.975.15481.883671903.057.7981992[36]3.006.66683.6407711513.091.2281993[36]3.022.76285.7037742843.109.5231994[36]3.073.06290.7477754583.165.0421995[36]3.132.23895.5857705833.229.1761996[36]3.166.299100.4127596233.268.0931997[36]3.216.484105.7187535003.323.4551998[36]3.269.402112.7367464233.383.3071999[36]3.342.265123.9697243533.467.3112000[36]3.402.309141.8637543213.545.2472001[36]3.456.468172.0976904583.629.7132002[36]3.486.757213.1846763343.700.9512003[36]3.490.699261.9876515533.753.8902004[36]3.489.925319.9056258963.811.3512005[36]3.475.004381.1895924.6573.861.4422006[36]3.442.302450.9925626.1583.900.0142007[36]3.418.081524.61452812.5643.955.7872008[36]3.370.326596.48051722.4883.989.8112009[36]3.320.810666.08951222.1914.009.6022016[37]3.149.9021.291.50010.72457.439[A 1]4.524.0292017[37]3.127.0231.346.93814.53967.661[A 1]4.570.823
  1. ↑ a b Hybrid-Fahrzeuge (benzin-elektrisch, diesel-elektrisch)

Die Nutzung eines Kraftfahrzeugs auf öffentlichem Grund setzt in fast allen Ländern der Welt den Besitz einer Fahrerlaubnis voraus, die mit Auflagen und Beschränkungen versehen werden kann. Ein Führerschein dokumentiert diese Erlaubnis.

Im Zusammenhang mit Kraftfahrzeugen werden einige Steuern erhoben. Neben dem Zweck der Geldbeschaffung setzen Staaten dieses Instrument auch zur Verminderung der durch Kraftfahrzeuge verursachten Umweltschäden ein. Neben der verbrauchsabhängigen Mineralölsteuer gibt es die zeitbezogene Kraftfahrzeugsteuer und (seltener, z. B. in Dänemark) eine Zulassungssteuer. In Österreich gibt es auch die Normverbrauchsabgabe (NoVA), die bei der erstmaligen Zulassung eines Fahrzeugs im Land zu entrichten ist.

Im Oktober 2021 unterbreitete das deutsche Umweltbundesamt den Vorschlag, Steuerprivilegien für Dieselkraftstoff (das „Dieselprivileg“) abzuschaffen und Steuerbegünstigungen für privat genutzte Dienstwagen sowie die Entfernungspauschale für Pendler abzubauen. Neben dem Ende oder Abbau dieser Steuerermäßigungen für den Autoverkehr forderte das Umweltbundesamt auch die Steuerermäßigung für Agrardiesel, die Steuervergünstigungen für Kerosin und die Mehrwertsteuerbefreiung für internationale Flüge einzusparen. Die zusätzlich eingenommenen Geldmittel sollten für klimafreundliche oder soziale Ziele eingesetzt werden.[38]

Die meisten elektrisch angetriebenen Freizeit-Spaßgeräte, wie z. B. E-Boards, werden rechtlich als Kraftfahrzeuge eingeordnet. Im öffentlichen Raum dürfen sie daher nicht auf dem Gehweg oder dem Fahrradweg benützt werden, sondern müssen auf die Straße. Dort benötigen sie dann eine amtliche Zulassung, ansonsten ist ihr Gebrauch „Fahren ohne Zulassung“, was mit einer Geldbuße und Punkten in Flensburg geahndet werden kann. Bei minderjährigem „Fahrer“ kommt i. A. noch „Fahren ohne Fahrerlaubnis“ hinzu.

Wann darf ein 750kg Anhänger 100 fahren?

Ungebremste Pkw Anhängern mit einem zulässigem Gesamtgewicht bis zu 750 kg erhalten in der Regel alle eine 100 km/h Zulassung. Jedoch dürfen Sie mit diesen Pkw Anhängern nur 100 km/h fahren, wenn Ihr Zugfahrzeug mindestens ein Leergewicht von 2500 kg hat.

Was kostet ein Stema Anhänger 750 kg?

Stema AN 750 ab 999,99 € (Dezember 2022 Preise) | Preisvergleich bei idealo.de.

Welche Anhänger Marke ist die beste?

Testsieger mit dem ADAC Urteil „gut“ ist der Stema Variolux 750. Bestes Fahrverhalten und gute Noten in der Handhabung zeichnen ihn aus. Auf Platz zwei mit dem ADAC Urteil 2,5 folgt der Brenderup 1205SUB750. Großes Plus: Er besitzt eine klappbare Deichsel, durch die er platzsparend abgestellt werden kann.

Wie lang ist ein 750 kg Hänger?

Beschreibung. 750 kg anhänger mit festem deckel, länge 175 cm, 110cm breite 55cm höhe.