Öffentlicher Dienst wer muss zum Vorstellungsgespräch eingeladen werden

Hallo, ich bin 50% schwerbehindert und habe heute eine Einladung zum Vorstellungsgespräch im ÖD erhalten.

Was mich nun interessiert: Laden die mich nur ein weil sie müssen oder hat die Bewerbung überzeugt?

Muss der ÖD schwerbehinderte einladen?

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6 Antworten

Öffentlicher Dienst wer muss zum Vorstellungsgespräch eingeladen werden

Matzko

29.07.2015, 12:12

Schwerbehinderte sollen, so sagt der Gesetzgeber, bei Einstellungen den Vorrang bekommen, wenn eine gleiche Eignung wie bei einem Nichtbehinderten vorliegt. Unternehmen sollen, wenn das möglich ist, mindestens 6 % ihrer Stellen durch behinderte Mitarbeiter besetzen. Dass das der Öffentliche Dienst besonders genau nimmt, davon sollte man ausgehen. Es ist also auch dadurch eine gute Chance für dich die Stelle zu bekommen. Du solltest das Gespräch auf jeden Fall wahrnehmen und einen besten Eindruck hinterlassen. Deine Behinderung ist eine gute Chance, aber keine Garantie die Stelle zu bekommen. Ich drücke dir die Daumen.

Öffentlicher Dienst wer muss zum Vorstellungsgespräch eingeladen werden

ShinyShadow

Community-Experte

Bewerbung

29.07.2015, 12:42

Ich denke, es ist eine Mischung aus beidem.

Auf jeden Fall solltest du selbstbewusst und vorbereitet da hin gehen. Wen interessierts, ob deine Behinderung da mit eingespielt hat? Wichtig ist, dass du sie jetzt überzeugst ;)

Ach, wo wars denn... Irgendwo war mal ein Bericht über einen Schwerbehinderten, der ne Einladung bekam, in der irgendwas in die Richtung stand, dass er sich genau überlegen soll, ob er kommt, weil das ein weiter weg ist und seine Chancen ohnehin niedrig sind...

Kommt also vor, aber auf alle Fälle: GAS GEBEN! Es ist ne super Chance :)

(und 2 Absagen nach Gesprächen sind echt nicht schlimm ;) Da hatte ich schon weitaus mehr. überleg mal: Je nach Unternehmensgröße werden vornerein zwischen 3 und 30 Leuten ca. eingeladen...

Öffentliche Arbeitgeber müssen schwerbehinderte Bewerber:innen zu einem Vorstellungsgespräch einladen Das gilt ausnahmsweise nicht, wenn sie die fachlichen Voraussetzungen nicht erfüllen, z. B. eine bestimmte Mindestnote. Der Arbeitgeber muss aber belegen, dass er diesbezüglich alle Bewerber gleichbehandelt hat. Sonst drohen Entschädigungsansprüche – so das Bundesarbeitsgericht.

Darum geht es

Das Bundesamt für Verfassungsschutz schrieb im Sommer 2018 mehrere Stellen für Referenten/Referentinnen aus. In der Stellenausschreibung hieß es unter anderem.: „Sie verfügen über ein wissenschaftliches Hochschulstudium ... der Politik-, Geschichts- oder Verwaltungswissenschaften … mit mindestens der Note ‚gut‘.“

Der schwerbehinderte Bewerber hatte sein Studium der Fächer Politikwissenschaften, Philosophie und Deutsche Philologie mit der Note „befriedigend“ abgeschlossen.  Er bewarb sich und gab dabei seine Schwerbehinderung an. Er wurde nicht zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen. Mit E-Mail vom 17.7.2018 erhielt er die Mitteilung, dass er nicht in die engere Auswahl einbezogen worden sei.

Er machte eine Entschädigung nach § 15 Abs. 2 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) geltend, weil er annahm, wegen seiner Behinderung benachteiligt worden zu sein. Er erhielt die Mitteilung, dass er mit der Note „befriedigend“ nicht die formalen Kriterien der Stellenausschreibung erfüllt habe. Deshalb hätte die Behörde ihn nach § 165 Satz 4 SGB IX nicht zum Vorstellungsgespräch einladen müssen. Der Bewerber erhob Klage.

Arbeitsgericht und Landesarbeitsgericht (LAG) wiesen die Klage ab (LAG Berlin-Brandenburg 21.2.2020 – 12 Sa 1671/19). Auch das LAG nahm an, dass der Kläger ohne die geforderte Mindestnote fachlich nicht geeignet war, so dass er nicht eingeladen werden musste.

Das sagt das BAG

Vor dem Bundesarbeitsgericht (BAG) hatte der Kläger zum Teil Erfolg: Das LAG Berlin-Brandenburg muss seinen Anspruch erneut prüfen. Öffentliche Arbeitgeber müssen schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte Stellenbewerber zu einem Vorstellungsgespräch einladen (§ 165 Satz 3 SGB IX). Diese Einladungspflicht ist nur ausnahmsweise entbehrlich, wenn die fachliche Eignung offensichtlich fehlt (§ 165 Satz 4 SGB IX).

Vom Fehlen dieser fachlichen Eignung kann ein öffentlicher Arbeitgeber an sich ausgehen, wenn der Bewerber zwingende Auswahlkriterien nicht erfüllt, hier eine bestimmte Mindestnote in bestimmten Studienabschlüssen. Denn Stellen im öffentlichen Dienst dürfen nur nach dem Prinzip der Bestenauslese vergeben werden. Das bedeutet, dass das Recht auf Zugang zu öffentlichen Ämtern nur von der Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung abhängt (Art. 33 Abs. 2 GG).

Arbeitgeber muss faires Verfahren beweisen

Allerdings muss der öffentliche Arbeitgeber darlegen und beweisen, dass er die von ihm bestimmten Anforderungen im Auswahl-/Stellenbesetzungsverfahren auch konsequent angewandt hat.

Das hat das LAG Berlin-Brandenburg in diesem Rechtsstreit nicht geprüft, obwohl der Kläger vorgebracht hatte, dass auch andere Bewerber zum Vorstellungsgespräch eingeladen bzw. sogar eingestellt worden seien, die das geforderte Hochschulstudium nicht mit der Mindestnote „gut“ abgeschlossen hatten. Das spräche wiederum für entschädigungspflichtige Benachteiligung Klägers. Ob eine solche vorliegt, muss das LAG Berlin-Brandenburg nun erneut prüfen.

Hinweis für die Praxis

In diesem Fall hat der Kläger zwar die Mindestvoraussetzungen verfehlt, die für die Stelle maßgeblich waren. Er hat aber ein Recht auf Überprüfung, ob der öffentliche Arbeitgeber sich an seine eigenen Regeln gehalten hat. Würde sich ergeben, dass z. B. nicht behinderte Bewerber mit geringerer Mindestnote zum Vorstellungsgespräch geladen oder gar eingestellt wurden, spräche dies für eine Diskriminierung, die entschädigt werden muss.

Wer muss zum Vorstellungsgespräch eingeladen werden?

Sozialgesetzbuch (SGB IX) ergibt. § 165 Satz 3 SGB IX schreibt vor, dass schwerbehinderte Menschen zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen werden, wenn sie sich um einen Arbeitsplatz beworben haben, wenn ein öffentlicher Arbeitgeber eine Arbeitsstelle neu besetzt.

Werden alle Bewerber zum Vorstellungsgespräch eingeladen?

❁ Burkhard Heidenberger (ZEITBLÜTEN-Gründer, Buchautor & Trainer) schreibt zum Thema „Impulse & Tipps“: Wer zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen wird, hat schon mal gute Karten in der Hand. Denn zu einem Vorstellungsgespräch werden in der Regel nur jene Bewerber eingeladen, die dem Anforderungsprofil entsprechen.

Wann wird man zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen?

Wenn Sie eine Einladung zum Vorstellungsgespräch erhalten, sollten Sie möglichst zeitnah darauf antworten. Idealerweise noch am selben oder darauffolgenden Tag. Alles andere nährt Zweifel an Ihrer Motivation. Sein Gegenüber warten zu lassen, um eine hohe Nachfrage zu suggerieren, ist riskant.

Warum wurde ich nicht zum Vorstellungsgespräch eingeladen?

Schlechte Bewerbung, falsche Qualifizierung Selbstverständlich kann es auch sein, dass die Einladung zum Vorstellungsgespräch ausbleibt, weil die notwendigen Qualifikationen nicht vorliegen oder die Bewerbung einfach schlecht ist.