Wann muss ich die Steuerklasse ändern bei Trennung

Bis zu + 3.460 € mehr durch Steuerklassenwechsel! Hier klicken

**Im Trennungsjahr die Steuerklasse behalten?**

Für getrennt lebende Personen gilt im Jahr der Trennung die bisherige Steuerklasse bis zum 31. Dezember. Nach dem Trennungsjahr ändert sich in der Regel die Steuerklasse. Getrennt lebende Personen werden steuerlich wie Ledige behandelt, gehören also der Steuerklasse 1 an, außer wenn sie alleinerziehend sind. Dann können sie Steuerklasse 2 beantragen.

Bevor man sich scheiden lassen kann, muss man nachweislich ein Jahr getrennt gelebt haben. Anschließend muss das Finanzamt schriftlich über die Trennung informiert werden.

+ 6.144,00 € jährlich kassieren?

Staatliche Zulagen mitnehmen!!

Ihr Bruttogehalt (Monat)*

Steuerklasse im Trennungsjahr

Bevor ein Ehepaar geschieden werden kann, müssen beide Partner ein Jahr lang getrennt gelebt haben. Dies gilt unabhängig davon, ob Kinder vorhanden sind oder nicht.

Für Ehepaare sind nur die Steuerklassenkombinationen 3/5, 4/4 und 4/4 mit Faktor möglich. Trennt sich ein Ehepaar im Laufe eines Kalenderjahres, bleibt die gewählte Steuerklassenkombination noch bis zum 31.12. des Jahres erhalten.

Erst ab dem 1. Januar des Folgejahres werden beide Ehepartner steuerrechtlich so behandelt, als wären sie Singles. Dies hieße dann ganz konkret, dass sie in die Steuerklasse 1 eingeordnet werden.

Die Steuerklasse im Trennungsjahr in der Übersicht

Während der Ehe

Während der Ehe sind beide Partner entweder in Steuerklasse 4 oder einer der Partner ist in Steuerklasse 5 und der andere in Steuerklasse 3.

Im Trennungsjahr

Unabhängig von Kindern muss man in getrennten Haushalten leben. Bei der Trennung im Laufe eines Kalenderjahres gilt die bisherige Steuerklasse (also 3, 4 oder 5) bis zum nächsten 31. Dezember.

Nach dem Jahr

Beide Ehepartner werden in die Steuerklasse 1 eingeordnet. Gibt es Kinder, bekommt derjenige, dem sie zugesprochen werden, die Steuerklasse 2.

Jeder Bundesbürger hat Anspruch auf folgende Förderungen... Jedes Jahr!
Jetzt kostenlos Informieren.

Steuerklasse als getrennt lebende Person mit Kind

Sollten aus der Ehe Kinder hervorgegangen sein, erhält der Ehepartner, dem die Kinder zugesprochen werden, die Steuerklasse 2. Diese Steuerklasse ist mit steuerlichen Erleichterungen für Alleinerziehende verbunden. Sie können nicht nur einen Kinderfreibetrag, sondern auch einen Alleinerziehendenentlastungsbetrag geltend machen.

Teilen sich beide Eltern das Sorgerecht, kann nur der Partner, der das Kindergeld bezieht, Steuerklasse 2 beantragen. Der andere Partner bleibt in Steuerklasse 1.

Wann muss ich die Steuerklasse ändern bei Trennung

Getrennt lebend und Steuerklassen - Häufig gestellte Fragen

Wann tritt der Status getrenntlebend ein?

Wird kein gemeinsamer Haushalt mehr geführt und befindet man sich damit im Trennungsjahr, tritt der Status getrennt lebend ein. Wichtig ist, dass zwei Haushalte zu führen, nicht automatisch bedeutet, dass man getrennt lebt.

Damit von einem dauernden Getrenntleben gesprochen werden kann, zählt als zweites Indiz der Wille. Das heißt, es muss feststehen, dass eine Ehe in Zukunft willentlich nicht mehr weiter geführt wird.

Die Steuerklasse ist prinzipiell immer für ein Jahr gültig. Tritt eine Änderung der Steuerklasse im Verlauf des Jahres ein, dann ist diese rückwirkend für das gesamte erste Jahr anzuwenden.

Wie wird die Steuerklasse geändert?

Auch wenn eine Steuerklassenänderung obligatorisch ist, geschieht dies nicht automatisch. Der Arbeitnehmer muss hier selbst aktiv werden und einen entsprechenden Antrag beim Finanzamt stellen.

Mit folgendem Formular kann ein Steuerklassenwechsel beim Finanzamt beantragt werden:

Antrag auf Steuerklassenwechsel

Ein Steuerklassenwechsel kann immer erfolgen. Bis zum Jahr 2019 durfte ein Wechsel nur einmal im Jahr beantragt werden.

Einzelnachweise


  1. Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Trennung →

Bewerten Sie diesen Artikel

4.77 von 5 Sternen - 57 Bewertungen

Haftungsausschluss: Wir übernehmen, trotz sorgfältiger Prüfung, keine Haftung für die Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität der hier dargestellten Informationen. Es werden keine Leistungen übernommen, die gemäß StBerG und RBerG Berufsträgern vorbehalten sind.

Bis zu + 3.460 € mehr durch Steuerklassenwechsel! Hier klicken

**Trotz Trennung Steuervorteile weiter nutzen?**

Eine Scheidung führt zwangsläufig zu einem Wechsel der Steuerklassen. Das Datum der Trennung, also der Beginn des Trennungsjahres, hat dabei Einfluss auf die Steuerklasse. Im Trennungsjahr ist eine gemeinsame steuerliche Veranlagung noch bis zum 31. Dezember möglich. Trotzdem kann es sinnvoll sein, bereits im Trennungsjahr einen Steuerklassenwechsel zu beantragen.

+ 6.144,00 € jährlich kassieren?

Staatliche Zulagen mitnehmen!!

Ihr Bruttogehalt (Monat)*

Steuerklassenwechsel im Trennungsjahr

Für den Zeitpunkt des Steuerklassenwechsels ist der Beginn der Trennung ausschlaggebend. Doch was bedeutet überhaupt das Trennungsjahr? Hierzu gibt es zwei verschiedene Definitionen - eine familienrechtliche und eine steuerrechtliche Definition:

Familienrechtliche Definition

Bevor die Scheidung einer Ehe erfolgen kann, ist es in familienrechtlicher Hinsicht erforderlich, dass die Ehegatten ein Trennungsjahr durchführen. Dieses beträgt ab dem Beginn der Trennung genau 12 Monate.

Die Parteien müssen in dieser Zeit voneinander getrennt leben. Der eine Partner darf außerdem für den anderen keinerlei „Leistungen“ mehr erbringen – auch dann nicht, wenn innerhalb eines Hauses oder einer Wohnung getrennt voneinander gelebt wird.

Steuerrechtliche Definition

Im steuerrechtlichen Sinn wird der Begriff Trennungsjahr anders ausgelegt. Hier muss der Wechsel in eine andere Steuerklasse direkt im darauffolgenden Kalenderjahr erfolgen.

Das bedeutet: Hat sich das Paar im Januar getrennt, kann es noch das gesamte Jahr in der alten Steuerklasse verbleiben. Hat sich das Paar allerdings im Dezember getrennt, muss der Wechsel bereits im darauffolgenden Januar erfolgen. Der Stichtag für den Steuerklassenwechsel nach einer Trennung ist immer der 31.12., egal wie lange das Paar bereits getrennt lebt.

Wann muss ich die Steuerklasse ändern bei Trennung

Gemeinsame Veranlagung im Trennungsjahr

Grundsätzlich muss man als Arbeitnehmer wissen, dass im Trennungsjahr noch eine gemeinsame Veranlagung der Einkommenssteuer möglich ist. Dabei reicht es, wenn man im bezüglichen Steuerjahr auch nur noch wenige Wochen zusammengelebt hat. Im folgenden Jahr müssen die Ehepartner dann getrennt veranlagt werden.

In manchen Fällen ist ein Wechsel der Steuerklasse bereits im Trennungsjahr sinnvoll. So zum Beispiel, wenn während der Ehe die Steuerklassen in 3 und 5 aufgeteilt waren: Der Ehepartner mit Steuerklasse 5 ist durch seine schlechte Steuerklasse im Trennungsjahr großen finanziellen Einbußen ausgesetzt. In diesem Fall empfiehlt es sich, direkt im Trennungsjahr in die Steuerklasse 4 zu wechseln.

Hat bereits ein neues Kalenderjahr begonnen, darf das Paar nicht mehr zusammen veranlagt werden. Das bedeutet, sie müssen direkt in die Steuerklasse 1 bzw. der Partner, bei dem die gemeinsamen Kinder verbleiben sollen, in Steuerklasse 2 wechseln.

Beispiele

Nora und Ralf möchten getrennte Wege gehen und entscheiden sich Mitte November für die Trennung. Bis Ende des Jahres kann das einstige Paar noch von der Zusammenveranlagung profitieren. In diesem Fall bleibt Ralf bis Ende Dezember in Steuerklasse 3 und Nora in Steuerklasse 5. Ab dem 1. Januar gelten beide bereits als ledig und werden der Steuerklasse 1 zugeordnet.

Anders ergeht es Fabian und Silke, den Freunden von Nora und Ralf. Auch sie wollen nicht mehr zusammenbleiben, trennen sich offiziell aber erst einige Wochen später Mitte Januar. Für Fabian und Silke gelten daher noch das komplette Jahr ihre bisherigen Steuerklassen. Erst am darauffolgenden 1. Januar werden sie der Steuerklasse 1 zugeteilt.

Jeder Bundesbürger hat Anspruch auf folgende Förderungen... Jedes Jahr!
Jetzt kostenlos Informieren.

Muss ein Trennungsjahr beantragt werden?

Das Trennungsjahr gilt ab dem Zeitpunkt, zu dem ein Partner den Trennungswunsch äußert und das Paar fortan "getrennt" lebt. Das genaue Datum ist nach Ablauf des Trennungsjahres für die Scheidung relevant und sollte deshalb notiert werden.

Des Weiteren hat das Datum Einfluss auf den Wechsel der Steuerklasse. Wer sich Mitte Dezember trennt, erhält schon wenige Wochen später zum 1. Januar die Steuerklasse 1.

Für den Beginn des Trennungsjahres ist wichtig zu wissen, dass die Trennungszeit vor der Scheidung nicht beantragt werden muss.

Was passiert nach dem Trennungsjahr?

Im Trennungsjahr bleiben beide Partner zunächst noch in ihrer bisherigen Klasse (3 und 5 oder 4 und 4) und können von den Vorteilen der Zusammenveranlagung profitieren. Sofern kein vorzeitiger Wechsel stattgefunden hat, werden die Partner nach der Scheidung als ledig angesehen und der Steuerklasse 1 zugeordnet.

Hat das ehemalige Ehepaar ein gemeinsames Kind, kommt der Partner, der das alleinige Sorgerecht erhält, in Steuerklasse 2. Auch wenn sich die Eltern das Sorgerecht teilen, kann nur einer der Partner in Steuerklasse 2 wechseln. Das ist in der Regel der Partner, der das Kindergeld bezieht. Der andere Partner kommt in Steuerklasse 1.

  • Steuerklasse 1: Ohne Kind oder ohne Kindergeldberechtigung
  • Steuerklasse 2: Mit Kind und Kindergeld (Alleinerziehend
  • Steuerklasse 6: Zusätzlich zu Klasse 1 oder 2, für Nebenjobs über 520 Euro oder mehrere Nebenjobs

Wichtig ist, dass sich der Steuerklassenwechsel nach der Scheidung nicht automatisch vollzieht. Er muss beim Finanzamt beantragt werden. Für den Wechsel braucht man unter anderem die Scheidungsurkunde.

Häufig gestellte Fragen

Was passiert, wenn sich ein Ehepartner der gemeinsamen Veranlagung im Trennungsjahr widersetzen möchte?

Grundsätzlich besteht im Familienrecht die Verpflichtung der Ehegatten, im Trennungsjahr einer gemeinsamen Steuerveranlagung zuzustimmen, damit der Ehegatte, der die höheren Steuern gezahlt hat, keine finanziellen Nachteile erleidet.

Aus steuerlicher Sicht können Ehegatten natürlich eine getrennte Veranlagung beantragen, aber im Falle einer Trennung kann der Verdacht aufkommen, dass ein Partner die Zustimmung zur gemeinsamen Veranlagung böswillig verweigert, um dem Ehepartner zu schaden.

So ist es im Familienrecht geregelt, dass man dem Begehren, im Trennungsjahr eine gemeinsame Steuererklärung abzugeben, nachkommen sollte. Ansonsten könnte gegenüber dem Ehegatten, der durch eine getrennte Veranlagung finanzielle Nachteile hinnehmen müsste, eine Pflicht zum Schadensersatz begründet werden.

Der Ehepartner, der die gemeinsame Veranlagung begehrt, muss sich allerdings verpflichten, den anderen Partner von eventuell dadurch entstehenden steuerlichen Nachteilen freizustellen.

Was ist, wenn sich die Ehepartner im Trennungsjahr versöhnen?

Keine Seltenheit ist es, dass es während des Trennungsjahres zu einer Versöhnung kommt. Allerdings muss der Versuch einer Versöhnung länger als drei Monate dauern, ansonsten wird das Trennungsjahr hierdurch nicht unterbrochen.

Es ist wichtig, die Versöhnung zu dokumentieren und das Finanzamt hierüber umgehend in Kenntnis zu setzen.

Haben beide Ehegatten Anspruch auf die Steuerrückerstattung?

Die Rückerstattung zu viel gezahlter Steuern steht im Trennungsjahr dem Ehegatten zu, der diese auch gezahlt hat. Es kommt also darauf an, ob beide Ehepartner berufstätig waren und wie hoch das jeweilige Einkommen gewesen ist.

Wenn einer der Partner keine steuerpflichtige Tätigkeit ausgeübt hat, steht ihm auch die Steuerrückzahlung nicht zu.

Im Trennungsjahr kommen auf die getrennten Partner neben Änderungen die Steuer betreffend viele andere Veränderungen wie evtl. Kindesunterhalt oder Ehegattenunterhalt zu.


Einzelnachweise & Quellen

  1. Familienportal des Bundes: Trennung →

Bewerten Sie diesen Artikel

3.53 von 5 Sternen - 19 Bewertungen

Haftungsausschluss: Wir übernehmen, trotz sorgfältiger Prüfung, keine Haftung für die Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität der hier dargestellten Informationen. Es werden keine Leistungen übernommen, die gemäß StBerG und RBerG Berufsträgern vorbehalten sind.

Was passiert wenn man nach der Trennung die Steuerklasse nicht ändert?

Das Wichtigste in Kürze: Steuerklasse behalten nach Trennung In dem Kalenderjahr, das auf das Jahr der Trennung folgt, ist der Steuerklassenwechsel verpflichtend – auch wenn die Scheidung noch nicht eingereicht wurde. Ein verspäteter Wechsel kann zu Nachforderungen seitens des Finanzamtes führen.

Wann muss ich beim Finanzamt angeben dass ich mich getrennt habe?

Haben sich Ehegatten/Lebenspartner in 2022 dauernd getrennt, müssen sie dies dem Finanzamt mit dem amtlichen Vordruck Erklärung zum dauernden Getrenntleben mitteilen. Die Mitteilung kann auch unter "Mein Elster" elektronisch erfolgen.

Wird Steuerklasse Nach Trennung automatisch geändert?

Grundsätzlich ist es so, dass das Finanzamt die Steuerklasse immer ändert nach der Trennung, wenn einer der Ehegatten dies beantragt. Einer Zustimmung des getrennten Ehegatten bedarf es für das Finanzamt dazu nicht.

Welche Steuerklasse bei Trennung ohne Scheidung?

Getrennt lebende Personen werden steuerlich wie Ledige behandelt, gehören also der Steuerklasse 1 an, außer wenn sie alleinerziehend sind. Dann können sie Steuerklasse 2 beantragen. Bevor man sich scheiden lassen kann, muss man nachweislich ein Jahr getrennt gelebt haben.