Neueste nachrichten rente mit 63 corona

Stand: 31.08.2022 16:29 Uhr

Bessere Verdienstmöglichkeiten für Frührentner: Für sie soll es ab Anfang 2023 keine Grenzen mehr geben, wieviel sie ohne Abzüge bei der Rente hinzuverdienen dürfen. Das sehen entsprechende Pläne der Regierung vor.

Frührentner können ab dem kommenden Jahr Geld in unbegrenzter Höhe durch eine Beschäftigung hinzuverdienen, ohne ihre Rentenzahlungen zu gefährden. Das Bundeskabinett beschloss den Wegfall der bisher geltenden Hinzuverdienstgrenze zum 1. Januar 2023 bei vorgezogenen Altersrenten.

Bisher darf erst ab Erreichen der Regelaltersgrenze bei der Rente - derzeit abhängig vom Lebensalter zwischen 65 und 67 Jahren - grundsätzlich unbegrenzt hinzuverdient werden. Wer früher in Rente geht, hätte nach geltender Rechtslage im kommenden Jahr nur maximal 6300 Euro pro Jahr hinzuverdienen dürfen. Bei einem Überschreiten des Betrags wäre es zu einer Kürzung oder gar zu einer Streichung der Rente gekommen.

Grenze soll ab 2023 wegfallen

Für die Jahre 2020 bis 2022 war die Hinzuverdienstgrenze im Rahmen einer befristeten Corona-Sonderregelung auf gut 46.000 Euro im Jahr erhöht worden. Hiermit habe die Regierung "gute Erfahrungen gemacht", erklärte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD). Die Regierung ermögliche "nun dauerhaft, den Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand flexibel zu gestalten."

Ohne die nun geplante Gesetzesänderung wäre die Grenze zum 1. Januar 2023 automatisch wieder auf 6300 Euro geschrumpft.

Weiter heißt es in dem der Nachrichtenagentur Reuters vorliegenden Gesetzentwurf: "Durch die damit einhergehende Flexibilität beim Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand kann ein Beitrag geleistet werden, dem bestehenden Arbeits- und Fachkräftemangel entgegenzuwirken."

Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger begrüßte den Kabinettsbeschluss und sprach von einem überfälligen Schritt, um mehr Menschen in Beschäftigung zu halten. "Der nächste Schritt muss jetzt der Wegfall der Förderung der Frühverrentung sein", forderte Dulger. "Die abschlagsfreie Rente ab 63 sollte so schnell wie möglich auslaufen."

23.08.2022 Aktuelles Rente Behinderung Armut

6300 Euro. So hoch war bis zum Beginn der Corona-Krise die Hinzuverdienstgrenze bei Erwerbsminderungsrenten und vorgezogenen Altersrenten. Alles, was darüber lag, sorgte unter dem Strich für eine Kürzung Ihrer Rente. Doch damit soll bald Schluss sein. Denn die Bundesregierung plant eine kräftige Anhebung dieser Richtwerte.

Neueste nachrichten rente mit 63 corona

Neben der gesetzlichen Rente hinzuverdienen, ist seit jeher möglich. Und ab Erreichen der Regelaltersgrenze müssen Sie auch keine Angst davor haben, dass Sie - zumindest teilweise - umsonst arbeiten. Denn ab diesem Zeitpunkt werden sowohl Erwerbseinkommen als auch die Rente komplett ausgezahlt. Ohne dass etwas gekürzt wird.

Erhöhte Hinzuverdienstgrenze in der Corona-Krise

Doch das gilt nicht bei vorgezogenen Altersrenten oder einer Rente wegen Erwerbsminderung. Bis vor Kurzem durften Sie in diesem Fall lediglich 6300 Euro pro Jahr verdienen. Lag Ihr Einkommen darüber, sorgte das automatisch für eine Rentenkürzung.

Um während der Corona-Pandemie Personalengpässe aufzufangen, hat der Gesetzgeber bereits 2021 eine deutlich höhere Hinzuverdienstgrenze verabschiedet. Zumindest bei der vorgezogenen Altersrente. So wurden aus 6300 Euro satte 46.060 Euro.

Woher diese Zahl kommt? Hierbei handelt es sich um das 14-fache der "monatlichen Bezugsgröße". Diese wird jedes Jahr festgelegt und spiegelt das Durchschnittsentgelt in der gesetzlichen Rentenversicherung im vorvergangenen Kalenderjahr. Allerdings nur in den alten Bundesländern.

Zurück auf 6300 Euro soll es nun nicht mehr gehen. Stattdessen soll die neue Grenze auch in Zukunft Gültigkeit haben. Das bedeutet: Auch im Jahr 2023 können Sie bis zu 46.060 Euro neben Ihrer vorgezogenen Altersrente hinzuverdienen, ohne eine Kürzung befürchten zu müssen.

Für die kommenden Jahre ist dann stets das 14-fache der monatlichen Bezugsgröße maßgeblich.

Deutlich höhere Hinzuverdienstmöglichkeiten auch bei EM-Rente

Doch nicht nur in der vorgezogenen Altersrente wird es Veränderungen geben. Auch wenn Sie eine EM-Rente beziehen, können Sie in Zukunft deutlich mehr durch einen Nebenjob hinzuverdienen.

Denn bei voller Erwerbsminderungsrente gilt ab 2023 ein Wert von 3/8 dieser Zahl. Aktuell sind das 17.272,50 Euro. Also ein Vielfaches von der aktuellen Grenze von 6300 Euro. Bei der teilweisen EM-Rente dürfen Sie 2023 doppelt so viel verdienen - also 34.545 Euro.

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Achtung: Selbstverständlich müssen Sie bei der Erwerbsminderungsrente immer Ihr sogenanntes "Restleistungsvermögen" auf dem Schirm haben. Das bedeutet: Mehr als 15 Stunden in der Woche dürfen Sie dauerhaft nicht arbeiten, ansonsten gefährden Sie Ihre Rentenzahlungen. Die deutlich höheren Grenzwerte werden in der Praxis also nicht für alle Rentnerinnen und Rentner eine entscheidende Rolle spielen.

Fazit

An die großzügigen Werte bei der vorgezogenen Altersrente haben wir uns mittlerweile gewöhnt - deren Verstetigung war zu erwarten. Wirklich neu sind die neuen Hinzuverdienstdeckel für die EM-Rente - insbesondere für die volle Erwerbsminderungsrente.


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Bin 1963 geboren Kann ich mit 63 in Rente gehen?

Schrittweise Anhebung des Renteneintrittsalters auf 65 Jahre.

Welche Jahrgänge können mit 63 abschlagsfrei in Rente gehen?

Alle Versicherten der Jahrgänge 1949 bis 1963 können noch vor ihrem 67. Geburtstag ohne Abschläge in Rente gehen. Das Rentenalter wird schrittweise angehoben. Für alle, die 1964 oder später geboren sind, liegt das Renteneintrittsalter auch nach 35 Beitragsjahren bei 67 Jahren.

Wer kann mit 63 abschlagsfrei in Rente gehen?

Wer mindestens 45 Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat, kann seit dem 1. Juli 2014 mit 63 Jahren in Rente gehen. Abschläge werden in diesen Fällen nicht vorgenommen. Diese Regelung betrifft alle, die 1952 oder früher geboren wurden.

Wann frühestens Rentenantrag stellen bei Rente mit 63?

Wichtig für Altersrenten Auch bei den Altersrenten gilt: Keine Rente ohne Antrag! Für den nahtlosen Übergang zwischen Berufsleben und Altersrente empfehlen wir, Ihren Rentenantrag etwa drei Monate vor dem beabsichtigten Rentenbeginn zu stellen.