Das RenteneintrittsalterFür die verschiedenen Altersrenten gibt es vom Gesetzgeber festgelegte Renteneintrittsalter. Sie können unter Umständen jedoch Ihre Rente auch beantragen, bevor oder nachdem Sie das Renteneintrittsalter erreicht haben. Wollen Sie früher in Rente gehen, müssen Sie Abschläge in Kauf nehmen. Aussschlaggebend für den Zeitpunkt des Rentenantrags sind meistens die bereits erworbenen Rentenansprüche, der Gesundheitszustand, sowie die private und berufliche Situation. Show
Die Altersgrenze steigt stufenweise auf 67 Jahre Die Altersgrenze für die Regelaltersrente ohne Abschläge wird bis 2029 schrittweise auf 67 Jahre angehoben. Angefangen mit dem Geburtsjahrgang 1947 wird die Altersgrenze bis 2023 um jährlich einen Monat
angehoben. Sind Sie beispielsweise Jahrgang 1956, können Sie mit einem Alter von 65 Jahren und zehn Monaten in Rente gehen. Ab 2024 wird die Altersgrenze beginnend mit dem Geburtsjahrgang 1959 in 2-Monats-Schritten angehoben. Ausführliche Informationen zur Altersrente und der schrittweisen Erhöhung Ihres Renteneintrittsalters finden Sie in unserer Broschüre „Die richtige Altersrente für Sie“. Ausnahmen von der Rente mit 67Das Renteneintrittsalter wird nicht für alle Versicherten auf 67 Jahre angehoben. Einige Altersrenten sind davon ausgenommen. Doch auch für sie gelten künftig höhere Eintrittsalter.
Weitere Renten mit höherem EinstiegsalterAuch bei diesen Rentenarten wird das Einstiegsalter seit 2012 schrittweise um zwei Jahre angehoben:
Optionen der AltersrenteSie können Ihre gesetzliche Altersrente zum vorgesehenen Zeitpunkt, später oder früher beantragen. Außerdem haben Sie die Möglichkeit, Ihre Rente als Voll- oder Teilrente zu beziehen. Abschläge können Sie durch zusätzliche Beiträge ausgleichen. Vorzeitig in Rente mit AbschlagSie sind beispielsweise 63 Jahre alt, haben das Regelalter noch nicht erreicht und möchten vorzeitig in Rente gehen? Wenn Sie mindestens 35 Beitragsjahre angespart haben, greift die Rente für langjährig Versicherte. Allerdings wird Ihnen pro Jahr Ihres vorzeitigen Rentenbezugs eine Minderung von 3,6 Prozent von Ihrer Rente abgezogen. Diese Kürzung können Sie durch zusätzliche Beitragszahlungen ganz oder teilweise ausgleichen. Das lohnt sich jedoch nicht immer. Wenn Sie wissen wollen, welchen Betrag Sie aufwenden müssen, um Ihre Rentenabschläge auszugleichen, beantragen Sie bei uns eine spezielle Auskunft über die Höhe der Beitragszahlung zum Ausgleich der Rentenminderung. Beispiel: Tipp: Teilrente als AlternativeSie haben das Alter für eine vorgezogene Altersrente erreicht und möchten neben der Rente noch teilweise weiterarbeiten? Das ist möglich mit einem Teilrentenbezug: Bei der Teilrente erhalten Sie zwar nur einen Teil Ihrer bereits zustehenden Rente, dürfen dafür aber noch in einem größeren Maß hinzuverdienen. Da für Ihren Teilzeitjob weitere Rentenbeiträge gezahlt werden, erhöht sich zudem Ihre spätere Altersrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze. Und dann gibt es auch keine Hinzuverdienstgrenze mehr! Sofern Sie bis zum Erreichen Ihrer Regelaltersgrenze im Jahr mehr als 6.300 Euro (= jährliche Hinzuverdienstgrenze) verdienen, mindert sich Ihre vorgezogene Altersrente auf eine Teilrente: Bei der Berechnung wird der Jahresverdienst, der über der jährlichen Hinzuverdienstgrenze von 6.300 Euro liegt, durch 12 geteilt. Davon wiederum werden 40 Prozent von der vorgezogenen monatlichen Altersrente abgezogen. Besonderheit: Aufgrund der Corona-Pandemie ist - wie schon im Jahr 2021 - auch im Jahr 2022 anstelle der kalenderjährlichen Hinzuverdienstgrenze von 6.300 Euro ein maximaler Hinzuverdienst von 46.060 Euro brutto ohne Beeinträchtigung der Vollrente möglich. Es gibt allerdings eine Höchstgrenze des Hinzuverdienstes, den so genannten Hinzuverdienstdeckel: Sie dürfen mit der (Teil-)Rente und dem Hinzuverdienst kein höheres Einkommen erzielen als vor dem Rentenbeginn. Beispiel: Fritz Meier bezieht eine Altersrente für langjährig Versicherte ab 1. Dezember 2021 in Höhe von monatlich 1 370 Euro. Vom 1. Januar 2022 Bevor Sie eine Beschäftigung oder selbständige Tätigkeit fortsetzen oder erneut aufnehmen, sollten Sie sich zunächst von Ihrem Rentenversicherungsträger beraten lassen. Später in Rente mit ZuschlagSie haben Ihre Regelaltersgrenze erreicht und möchten weiter arbeiten? Wenn Sie Ihre Altersrente noch nicht beantragen:
Bei einer Entscheidung für eine Verlängerung Ihrer Lebensarbeitszeit sollten Sie jedoch den Geldwert des Rentenaufschubs mit abwägen. Jetzt online Rentenantrag stellen. Wann kann ich in Rente gehen wenn ich 1958 geboren bin?Wer 1958 geboren wurde, kann mit 66 Jahren die reguläre Altersrente beantragen, Jahrgänge ab 1964 dagegen erst mit 67 Jahren. Die Rente mit 63 gilt dagegen ausschließlich für besonders langjährig Versicherte, die auf 45 und mehr Beitragsjahre kommen. Allerdings nur für Jahrgänge, die vor 1953 geboren wurden.
Kann ich mit 63 in Rente gehen Jahrgang 1958?Alter. Das Renteneintrittsalter für die abschlagsfreie Rente mit 45 Versicherungsjahren steigt für jeden Jahrgang an: Für den Jahrgang 1958 liegt es bei 64 Jahren. Für die Rente mit Abschlägen nach 35 Versicherungsjahren bleibt das Alter 63 Jahre.
Was bleibt mir von 1500 Euro Rente übrig?Bei einer Bruttorente in Höhe von 1.500 Euro müssen Sie als Versicherter mit Kind im Schnitt mit Abzügen in Höhe von 165 Euro von Ihrer Bruttorente rechnen. Damit bleiben Ihnen nach dem Abzug der Sozialversicherungsbeiträge nur (1.500 – 165 = ) 1.335 Euro.
Welcher Jahrgang geht 2022 in Rente?2022 erreicht der Jahrgang 1959 die 63-Jahres-Grenze. Wenn Sie 1959 geboren sind und 35 Jahre auf Ihrem Rentenkonto haben, können Sie also 2022 in Rente gehen. Dann müssen Sie allerdings einen Abschlag von 11,4 Prozent hinnehmen. Denn das reguläre Rentenalter erreicht Ihr Jahrgang erst mit 66 Jahren und 2 Monaten.
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