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Übersicht der aktuellen Beschränkungen für das Gastgewerbe in NiedersachsenNachfolgend finden Sie eine Übersicht über die aktuellen Beschränkungen und Regelungen für das Gastgewerbe. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass bei Verstößen gegen das Infektionsschutzgesetz oder gegen die jeweilige Landesverordnung Bußgelder bzw. Geld- oder Freiheitsstrafen drohen können. II. Was gilt aktuellSeit Inkrafttreten des neuen Infektionsschutzgesetzes sind in Niedersachsen die gesetzlich vorgeschriebenen Anti-Corona-Maßnahmen (Zugangsregelungen, Maskenpflicht etc.) für das Gastgewerbe wegfallen. Die aktuellen Corona-Zahlen für das Land Niedersachsen finden Sie hier. GRUNDSÄTZLICH
GASTRONOMIE
DISKOTHEKEN / CLUBS
VERANSTALTUNGEN
HOTELLERIE / BEHERBERGUNG
III. Fragen & ErläuterungenLand Niedersachsen: Fragen und Antworten zur Corona-Verordnung finden Sie hier. IV. Weitere InformationenHier geht‘s zu den Informationen Ihres DEHOGA-Landesverbandes NiedersachsenHier geht’s zum Corona-Informationsportal des Landes Niedersachsen
Corona-Fahrplan in Niedersachsen für den Herbst und Winter 2022Die Niedersächsische Gesundheitsministerin Daniela Behrens hat am 20.9.22 die Planungen der Landesregierung für die Corona-Schutzmaßnahmen vorgestellt:
Bei einer deutlichen Verschärfung der Lage gibt es wieder einen Stufenplan für weitere Schutzmaßnahmen:
Neuanpassung des InfektionsschutzgesetzesAb dem 1. Oktober 2022 gilt bundesweit bis zum 7. April 2023 erst einmal Folgendes:
Weitere Beschlüsse:
Optionale Regelungen der Bundesländer:Die Bundesländer können die Regelungen verschärfen, wenn z. B. das Gesundheitswesen oder die kritische Infrastruktur überlastet ist. Sie können dann zusätzlich festlegen:
Masken- und Testpflicht in NiedersachsenAuch in Niedersachsen entfallen ab dem 3. April (wie im neuen Bundesinfektionsschutzgesetz festgelegt) fast alle Corona-Regeln. Eine Masken- und Testpflicht gibt es dann nur noch in wenigen Bereichen. Eine FFP2-Maskenpflicht gilt dann nur noch in:
Eine Testpflicht gibt es weiterhin in
Die Quarantäne und Isolationsregelungen bleiben bis Ende April erst einmal so wie sie sind: positiv getestete Personen müssen, egal ob geimpft oder nicht, für 10 Tage in Quarantäne. Nach frühestens sieben Tagen kann die Quarantäne durch einen negativen Test verkürzt werden. Corona-Regeln in Niedersachsen bis zum 2. April
Neue Corona-Verordnung für Niedersachsen (gültig bis 19. März)Ab dem 24.2.2022 gelten in Niedersachsen diese Corona-Regeln:
Ab dem 4. März gibt es weitere Lockerungen:
Die Runde der Ministerpräsidentinnen und -präsidenten haben zusammen mit Kanzler Olaf Scholz am 16. Februar Folgendes beschlossen:In drei Stufen sollen die bislang geltenden Maßnahmen bis zum 20. März wegfallen. Schritt 1:
Schritt 2 (ab dem 4. März):
Schritt 3 (ab dem 20. März):
Impfen in ApothekenSeit dem 8. Februar unterstützen auch die Apotheken beim Impfen gegen Corona. Niedersachsenweit haben 250 Apothekerinnen und Apotheker eine Schulung absolviert. Welche Apotheken in eurer Nähe Impfungen anbieten, könnt ihr auf https://www.mein-apothekenmanager.de herausfinden. "Winterruhe" in NiedersachsenDiese Regeln sind in Niedersachsen gültig bis einschließlich 23. Februar 2022:
Zusammenkünfte/Veranstaltungen/Private Feiern
Gastronomie
Hotels, Pensionen etc. (Beherbergung)
Körpernahe Dienstleistungen
Veranstaltungen bis 500
Kino, Theater, Kultureinrichtungen, Zoos, Freizeitparks u.ä.
Sport
Weitere Infos dazu findet ihr auf www.niedersachsen.de/coronavirus/vorschriften Bußgelder:
Beschlüsse der Bund-Länder-Runde am 24. Januar
Weiterhin gelten diese Isolations- und Quarantäneregeln:
Ergebnisse der Bund-Länder-Beratungen am 7. Januar 2022:Diese neuen bundesweiten und inzidenzunabhängigen Regelungen gelten ab dem 15.1.2022:
Bundesweite Corona-Regeln ab dem 28. Dezember:In Niedersachsen gelten viele dieser Regeln bereits (siehe unten "Weihnachts- und Neujahrsruhe"):
Das nächste Bund-Länder-Treffen wird am 7. Januar 2022 stattfinden. Weihnachts- und Neujahrsruhe in Niedersachsen:Vom 24. Dezember 2021 bis einschließlich 2. Januar 2022 gilt landesweit und unabhängig von weiteren Indikatoren die verschärfte Warnstufe 3 (Weihnachts- und Neujahrsruhe). Es gelten zusätzlich zu den bisherigen Regeln:
Ab dem 21.12. sind auch im Einzelhandel FFP2 Masken zu tragen. Neue Regeln gelten ab dem 12. Dezember in Niedersachsen:Was bereits am 2.12. beim Bund-Länder-Gipfel beschlossen wurde, wird jetzt auch in Niedersachsen eingeführt:
Ausnahmen von der 2GPlus Regelung, die in Warnstufe 2 gilt:
Geplante Änderungen ab Warnstufe 3 und bei einer 7-Tage-Inzidenz von mehr als 350 Neuinfektionen:
Der Bund-Länder-Gipfel hat am 2. Dezember Folgendes beschlossen:
Verschärfung der Corona-Regelungen in NiedersachsenIn vielen Bereichen des öffentlichen Lebens greifen ab dem 24.11.2021 verschärfte 2G-Regeln und später in Warnstufe 2 dann auch 2Gplus-Regeln. Dies gilt in der Gastronomie, bei Veranstaltungen, beim Sport, beim Friseur oder bei der Beherbergung. Maskenpflicht und Abstandsgebote werden ausgeweitet. Drinnen gelten strengere Schutzmaßnahmen als draußen! Das niedersächsische Warnstufenkonzept wird erneut verschärft (analog zu den Beschlüssen des Corona-Gipfels von Bund und Ländern):
NEU: Auch bei 2G und 2Gplus muss der Abstand eingehalten und eine Maske getragen werden. Es gilt eine durchgängige Maskenpflicht auf Weihnachtsmärkten – drinnen wie draußen und unabhängig von der Warnstufe. Die Maske darf nur kurz abgenommen oder angehoben werden, wenn gegessen oder getrunken wird. Besonderheit für Jugendliche: Corona-WarnampelnRegelungen für Schulen und Kitas
Vor der Warnstufe 1 (sobald die 7-Tage-Neuinfektionsinzidenz bei mehr als 35 liegt) gilt:
In Warnstufe 1 gilt:
In Warnstufe 2 gilt:
In Warnstufe 3 gilt:
Die Ausgestaltung von Warnstufe 3 erfolgt in Kürze. Hierfür wird dann gegebenenfalls der Landtag vorab um Feststellung der konkreten Gefahr der epidemischen Ausbreitung der Coronavirus-Krankheit gebeten werden. Warum gibt es Unterschiede bei den Hospitalisierungswerten des RKI und des Landes Niedersachsen?Sicher habt ihr euch auch schon gewundert, warum z. B. die Corona Warnapp eine viel niedrigere Hospitalisierung für Niedersachsen angibt als die Landesregierung. Dafür gibt es einen einfachen Grund:
Beschlüsse des Corona-Gipfels von Bund und Ländern am 18. November 2021:Bund und Länder haben beschlossen, dass die Hospitalisierungsrate zukünftig für die Art der Corona-Maßnahmen ausschlaggebend sein wird. Es gibt 3 Stufen:
Änderung der Niedersächsischen Corona-Verordnung ab dem 11. November 2021Das bisherige System wir beibehalten, sieht aber z. B. die folgenden Neuregelungen vor:
Neue Regelungen in Niedersachsen ab dem 22.9.2021Die Regelungen gelten gilt bis 10. November (nach den Herbstferien) und es gibt jetzt einen neuen Indikatior Hospitalisierung = Anzahl der Neuaufnahmen in Krankenhäusern in den letzten 7 Tagen auf 100.000 Einwohner. Bürgertests werden ab dem 11. Oktober kostenpflichtig (außer für unter 18 Jährige und Personen mit medizinischer Indikation). Warnstufen (Werte für 5 Tage nacheinander überschritten): Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Es gibt einen Indikator, der auf jeden Fall überschritten sein muss, um eine Warnstufe auszulösen: die Hospitalisierung. Hinzukommen muss ein weiterer Indikator: entweder Neuinfizierte oder Intensivbetten. Maskenpflicht bleibt wie gehabt Schule: Für Gaststätten und Veranstaltungen gilt: Veranstaltungen 5.000 bis 25.000 Personen: Messen: Diskos, Clubs, Shisha Bars: Sonder-Impfaktionen für MinderjährigeBitte beachtet: getroffen wurde. Neben diesen Sonder-Impfaktionen an besonderen Orten bieten viele Impfzentren weiterhin Impftermine an. Sofern ein Termin notwendig ist, muss er über die Impfhotline des Landes 0800 99 88 665 oder online auf www.impfportal-niedersachsen.de vereinbart werden. Die Hotline ist von montags bis samstags in der Zeit von 8 bis 20 Uhr erreichbar. COVID-19-Trends in Deutschland im ÜberblickAlle Inzidenzen sortiert nach Altersgruppen, die Anzahl der positiven und negativen Tests, Hospitalisierungen und Vieles mehr findet ihr auf dieser Seite des RKI. Neue Regelungen für Niedersachsen ab dem 25. August 2021
In Kita & Schule gilt:
Neue bundesweite Regelungen ab dem 23. August:Ab einer Inzidenz von 35 sind negative Tests für Ungeimpfte (ein Antigen-Schnelltests, der nicht älter ist als 24 Stunden oder ein negativer PCR-Tests, der nicht älter ist als 48 Stunden) die Voraussetzung für:
Kostenlose Bürgertests wird es ab dem 11. Oktober 2021 nicht mehr geben. Für Personen, die nicht geimpft werden können und für die keine allgemeine Impfempfehlung vorliegt (insbesondere Schwangere, Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren), wird es weiterhin die Möglichkeit zum kostenlosen Antigen-Schnelltest geben. Das RKI hat seine Empfehlungen zur Quarantäne von Kontaktpersonen angepasst: für symptomlose enge Kontaktpersonen ist eine
Quarantänepflicht grundsätzlich nicht mehr erforderlich, wenn sie vollständig geimpft sind. Die genauen Beschlüsse findet ihr auf www.bundesregierung.de
Neue Corona-Regeln für Niedersachsen ab dem 28. Juli 2021:
Landkreise und Städte können selbstständig entscheiden, ob sie einzelne Bereiche von Regeln ausnehmen wollen, auch wenn die Inzidenz eigentlich Einschränkungen vorsehen würde. Das betrifft folgende Bereiche:
Was müssen Urlaubs-Reiserückkehrer nach Niedersachsen beachten?
Neuerungen in den Bereichen Gastronomie und Tourismus in NiedersachsenRegeln bei einer 7-Tage-Inzidenz von nicht mehr als 10
Regeln bei einer 7-Tage-Inzidenz zwischen 10 und 35
Digitaler ImpfpassAb dem
14.6. könnt ihr euch in bestimmten Apotheken mit eurem gelben Impfausweis aus Papier einen QR Code ausstellen lassen, den ihr dann z. B. in die Corona Warn App oder die CovPass-App einlesen könnt. Das gilt dann als digitaler Nachweis für die Corona-Impfung. "Impfbrücke" in Region Hannover eingeführtWenn ihr euch auf hannover.impfbruecke.de registriert, könnt ihr ab sofort mit Glück eine übrlig gebliebene Impfdosis im Impfzentrum Hannover erhalten. Per Zufall werden am Ende des Tages Mobilnummern ausgewählt, die eine SMS bekommen. Dann müsst ihr innerhalb von 30 Minuten im Impfzentrum sein. So werden auch die Impfstoffe genutzt, die sehr kurzfristig übrig geblieben sind und nicht mehr für reguläre Termine freigegeben werden können. Damit die Liste immer aktuell bleibt, müsst ihr euch allerdings nach einer Woche wieder neu registrieren. Lockerungen für Geimpfte und Genesene beschlossenNachdem Bundestag und Bundesrat zugestimmt haben, könnten die bundesweit geltenden Erleichterungen bereits am Wochenende in Kraft treten. Geimpfte (15 Tage nach der zweiten Impfung) und Genesene (deren Infektion nicht länger als 1/2 Jahr zurückliegt)
Terminvergabe an Angehörige der Prioritätsgruppe 3Niedersachsen hat am 6.5.2021 den Fahrplan für die Terminvergabe an Angehörige der Prioritätsgruppe 3 vorgelegt. Neben den Niedersächsinnen und Niedersachsen über 60 sind impfberechtigt: Ab Montag, den 10.
Mai
Und Personen, bei denen nach individueller ärztlicher Beurteilung aufgrund besonderer Umstände im Einzelfall ein erhöhtes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus besteht oder bei denen aufgrund ihrer Arbeits- oder Lebensumstände ein deutlich erhöhtes Risiko einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht. Ab Montag, den 17. Mai
Der dritte und letzte Öffnungsschritt vor der vollständigen
Aufhebung der Priorisierung folgt schließlich am Montag, dem 31. Mai mit den folgenden Personen und Gruppen:
Geplante Lockerungen ab dem 10. Mai bei einer Inzidenz von unter 100 möglichGeimpfte, Genesene oder Personen mit negativen Test sollen ab dem 10. Mai in Niedersachsen wieder einiges machen dürfen, wenn die Inzidenz in ihren Städten oder Regionen stabil bei unter 100 liegt.
Corona-Dashboard NiedersachsenDie niedersächsische Landesregierung hat ein Webseite entwickelt, die tagesaktuelle und interaktive Informationen zum Infektionsgeschehen niedersachsenweit und in den einzelnen Landkreisen und Kreisfreien Städten anbietet. Die dort benutzen Zahlen werden täglich um 0 Uhr vom RKI gemeldet. Ihr findet dort unter anderem
Schaut es euch hier an. Bundesweite Notbremse ab 24. April beschlossenAb sofort gelten, wenn ein Landkreis oder eine kreisfreie Stadt an 3 Tagen nacheinander eine Inzidenz von 100 hat, dort ab dem übernächsten Tag bundeseinheitlich festgeschriebene Maßnahmen
Terminbörse für kurzfristig frei gewordene Termine in den Impfzentren ab dem 26. AprilAb dem 26. April können auch Personen, die 60 Jahre und älter sind, in Niedersachsen einen Termin für eine Impfung mit dem Impfstoff von AstraZeneca buchen. Eine Anmeldung für die Warteliste ist auf www.impfportal-niedersachsen.de möglich. Die Priorisierung wird auch für die kurzfristig vergebenen Termine vollständig eingehalten. Lockdown in Niedersachsen bis 9. Mai verlängertDie überarbeiteten Verordnungen sollen gelten bis das neue Infektionsschutzgesetz bundesweit in Kraft tritt. Zusätzlich gilt ab dem 19.4.:
Wo kann ich mich (kostenlos) testen lassen?Regionale Testmöglichkeiten: Ärztinnen & Ärzte: Was gilt in Niedersachsen ab dem 29.3.?Die Niedersächsische Corona-Verordnung wurde aktualisiert und ab dem 29. März 2021 gelten folgende Regelungen:
Folgendes wurde am 22.3.2021 bei der Bund-Länder-Konferenz beschlossen:
ACHTUNG:Gründonnerstag und Karsamstag werden nun doch keine "Ruhetage" sein. Das hat Angela Merkel am 24. März verkündet. D. h. sie gelten weiterhin als normale Arbeitstage. 7-Tages-Inzidenzen der Landkreise/kreisfreien Städte in Niedersachsen:Die Gesamtzahl der laborbestätigten COVID-19-Fälle und Todesfälle für die Landkreise oder kreisfreien Städte in Niedersachsen findet ihr immer aktuell auf https://www.niedersachsen.de . ACHTUNG: In der Übersicht sind ausschließlich Fälle aufgelistet, die dem Niedersächsischen Landesgesundheitsamt täglich elektronisch bis 9 Uhr mitgeteilt wurden. Es kann deshalb zu Abweichungen zwischen der Tabelle und Angaben der Kommunen kommen.
Öffnungsschritte je nach InzidenzBeim Bund-Länder-Treffen wurde am 3. März beschlossen, dass der Lockdown zunächst bis zum 28. März verlängert wird, doch auch erste Lockerungsschritte erarbeitet. So sehen die Öffnungsszenarien aus:
Niedersachsen hebt ab dem 20. Februar einige Einschränkungen auf und konkretisiert einige Regeln:
Neue Niedersächsische Quarantäne-Verordnung:Ab dem 13. Februar sind Personen, die nach Niedersachsen einreisen und sich innerhalb von 14 Tagen vor ihrer Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten haben, verpflichtet, sich für einen Zeitraum von 14 Tagen nach ihrer Einreise in Quarantäne zu begeben. Hier lest ihr die neue Niedersächsische Quarantäne-Verordnung. Ergebnisse des Corona-Gipfels am 10. Februar 2021:
Der nächste Corona-Gipfel findet am 3. März statt. Niedersachsens Corona-StufenplanDie Niedersächsische Landesregierung hat in ihrer Kabinettsitzung am 2. Februar 2021 einen Corona-Stufenplan beraten und ihn dann zur Übersendung an den Landtag zur Abstimmung gegeben. Es wird eine Art erweitertes Ampelsystem mit sechs Stufen geben, das abhängig
von der Inzidenz und dem R-Faktor unterschiedliche Lockerungen vorsieht. Niedersachsens Impf-Hotline wird ab dem 28. Januar geschaltet:Niedersächsinnen und Niedersachsen, die älter sind als 80 Jahre, erhalten ab dem 1. Februar einen Brief des Sozialministeriums. Darin werden sie schriftlich informiert, wie sie einen Impftermin vereinbaren können (telefonisch oder online) und wie der Impfvorgang ablaufen wird. Niedersachsens Impf-Hotline 0800 9988665 ist von Montag bis Samstag in der Zeit von 8 bis 20 Uhr erreichbar. Online ist ab dem 28.1.2021 ab 8 Uhr eine Anmeldung auf www.impfportal-niedersachsen.de möglich. Neue Regelungen bis zum 14. Februar:
Mehr Infos: www.niedersachsen.de. Lockdown wird bis zum 31. Januar verlängert und verschärft:
Mehr Infos: www.niedersachsen.de. Silvester in Niedersachsen - was ist erlaubt?Bundesweit darf ja nach wie vor kein Feuerwerk verkauft werden. Auf belebten Plätzen, Wegen und Straßen ist zusätzlich das Abbrennen als auch das Mitführen von Feuerwerkskörpern verboten. Welche Orte das genau sind, legen die Landkreise und großen Städte selbst fest. Am besten ihr fragt in euren Wohnorten genau nach. Für Feiern gelten die altbekannten Regeln:
Fragen und Antworten zum Thema Impfen:Begonnen mit dem Impfen wurde zunächst in Alten- und Pflegeheimen in Landkreisen mit hohen Inzidenzen. Dort ist die Gefahr, mit Corona infiziert zu werden besonders groß. Termine in Alten- und Pflegeheimen werden durch die Leitung in Absprache mit dem jeweiligen Impfzentrum gemeinsam vereinbart. Wie wird ein Termin vereinbart? Kann ich mir das Impfzentrum aussuchen? Erhalte ich eine Terminbestätigung? Gibt es eine Terminerinnerung? Was
passiert, wenn die zweite Impfung nicht wie vorgesehen verabreicht werden kann, weil ich z.B. erkrankt bin? Kann ich einen Termin auch wieder
stornieren? Wo können sich Inselbewohnerinnen und -bewohner impfen lassen? Impfzentren in Niedersachsen (Stand 22.12.2020)!Bitte beachtet, dass die Impfzentren ihren Betrieb noch nicht aufgenommen haben und ihr nur mit einem Termin geimpft werdet! Im Januar 2021 wird eine Onlineplattform zur Verfügung stehen, über die ihr euch anmelden könnt, wenn Niedersachsen mehr Impfstoff bekommen hat.
Neuer Lockdown ab 16. Dezember!Folgende Regeln gelten erst einmal bis zum 10. Januar:
Niedersachsen nimmt Lockerungen für Silvester zurückAm 10. Dezember hat Ministerpräsident Stefan Weil die für Weihnachten und Silvester beschlossenen Lockerungen teilweise zurückgenommen. Ab dem 14.12. gilt jetzt:
Regeln ab dem 1. Dezember:Angela Merkel und die Ministerinnen und -minister haben am 25. November diese neuen Regeln beschlossen:
Neue App zu geltenden Corona-Regeln!Wo genau muss ich in Westerstede eine Maske tragen und darf ich eigentlich in Soltau Outdoor-Sport betreiben? Trotz der allgemeinen Corona-Regeln gelten in einzelnen Städten oder Landkreisen je nach Inzidenzwert unterschiedliche Maßnahmen. Damit ihr da ganz leicht den Überblick behaltet, wurde die App "Darf ich das?" entwickelt. Dort könnt ihr ganz einfach eure gewünschten Orte auswählen (Städte oder Landkreise) und bekommt die dort regional geltenden Corona-Regeln und den jeweils aktuellen Inzidenzwert des RKI angezeigt. Innerhalb dieser Regeln könnt ihr euch auch nur die Themen anzeigen lassen, die euch besonders interessieren. Z. B. wo genau Maskenpflicht gilt, welche Einreisebeschränkungen es gibt oder wie die Regeln für Bars und Kneipen, Fitness und Breitensport oder für private Feiern aussehen. In der App, die es kostenlos für iOS und Android gibt, werden keine persönlichen Daten erhoben. Ihr wollt helfen und euch ehrenamtlich engagieren?Dann könnt ihr euch auf der Plattform Freiwilligenserver informieren. Teil-Lockdown ab dem 2. November!Kanzlerin Merkel und die Ministerpräsidentinnen und -präsidenten der Länder haben sich auf einen weiteren Lockdown geeinigt. Die Einschränkungen gelten bundesweit erst einmal vom 2. bis 30. November.
Schule nach den Herbstferien!Die Schulen in Niedersachsen setzen den eingeschränkten Regelbetrieb mit Präsenzunterricht für alle Schülerinnen und Schüler ab dem 26. Oktober fort, es wird landesweit im Szenario A gestartet. Ein paar Neuerungen bzw. Empfehlungen hat Kultusminister Grant Hendrik Tonne zusätzlich bekannt gegeben:
Covid-Postleitzahlen-Check!Auf covid-plz-check.de könnt ihr die PLZ eines Ortes oder Landkreises eingeben und es werden euch die aktuellen 7 Tage Werte angezeigt, die täglich vom Robert-Koch-Institut veröffentlicht werden. Corona-Gipfel von Bund und Ländern am 14. Oktober:Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder haben sich auf einheitliche Regeln für Städte und Regionen mit hohen Infektionszahlen verständigt. Wenn die Neuinfektionen bei mehr als 50 pro 100.000 Einwohner innerhalb von 7 Tagen liegen, gilt bundesweit:
Beherbergungsverbot für Urlauberinnen und Urlauber aus innerdeutschen Hotspots!Ab dem 10. Oktober sind laut Niedersächsischer Corona-Beherbergungs-Verordnung Übernachtungen zu touristischen Zwecken in Hotels, Pensionen, Jugendherbergen und ähnlichen Beherbergungsbetrieben, aber auch in Ferienwohnungen, Ferienhäusern und auf Campingplätzen in Niedersachsen für all diejenigen verboten, die aus Gebieten mit besonders hohen Infektionszahlen kommen. Landkreise und kreisfreie Städte, die in Niedersachsen von einem Beherbergungsverbot betroffen sind, weil sich dort mehr als 50 Personen in den letzten 7 Tagen je 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner infiziert haben, werden immer auf diesen Seiten veröffentlicht: www.niedersachsen.de und www.rki.de Neue Regeln in Niedersachsen ab dem 9. Oktober:
Reisewarnungen ab 1. Oktober:Die allgemeinen COVID-19 Reisewarnungen wurden aufgehoben, ab sofort werden wieder für einzelne Länder Warnungen herausgegeben. Die aktuellen Infos dazu findet ihr immer auf der Seite des Auswärtigen Amtes: https://www.auswaertiges-amt.de. Ab dem 1. Oktober 2020 gilt Folgendes:
Niedersachsen bereitet anhand dieser Beschlüsse eine eigene Regelung vor, diese wir dann am 9. Oktober verkündet. Bußgelder in Niedersachsen:Das niedersächsische Sozialministerium hat am 28. August noch einmal auf die fälligen Bußgelder hingewiesen. Die genaue Höhe des Bußgeldes hängt davon ab ob z. B. mit Vorsatz gehandelt wurde.
Bund und Länder beschließen strengere Regeln:Nach stundenlangen Beratungen haben Bund und Länder am 27. August folgende Regelungen beschlossen:
Schulen starten im eingeschränkten Regelbetrieb!Kultusminister Grant Hendrik Tonne hat am 26. August noch einmal die drei Herausforderungen für das Schuljahr 2020/2021 betont: Unterrichtsversorgung, Umgang mit dem Corona Virus und Digitale Bildung.
Corona-Schutzmaßnahmen bis Mitte September verlängert!Wegen der gestiegenen Infektionszahlen verschiebt die niedersächsische Landesregierung die für den
1. September geplanten Lockerungen der Corona-Schutzmaßnahmen. Bis mindestens Mitte September bleiben deshalb weiterhin geschlossen bzw. verboten: Clubs, Diskotheken, Messen, Kongresse und Spezialmärkte ohne Eintritt. Die Schule startet mit Szenario A!Gaby Willamowius, Staatssekretärin im Niedersächsischen Kultusministerium, hat am 14. August angekündigt, dass nach den Sommerferien in Niedersachsen trotz der vielen Neuinfektionen Szenario A angewendet werden soll. Das bedeutet:
Pläne für die Regelbetrieb in Kindertagesstätten und Kindertagespflege in Niedersachsen:
Kultusminister Grant Hendrik Tonne hat am 24. Juli die Pläne für den Regelbetrieb Kitas ab dem 1. August vorgestellt, auch hier gibt es 3 unterschiedliche Szenarien. Für den normalen Regelbetrieb gilt erst einmal Folgendes:
Wo gelten welche Corona Regeln in Deutschland?Damit ihr euch auf Reisen in Deutschland besser auf die aktuellen Corona-Regeln in den jeweiligen Bundesländern einstellen könnt, hat die Bundesregierung einen digitalen Tourismus-Wegweiser erstellt. Ab dem 13. Juli gelten die alten und einige neue Regeln:DIE BASIS ALLER REGELUNGEN BLEIBEN:
Die räumliche Kapazität begrenzt die Anzahl der Personen, mit denen man sich treffen kann. 1,5 Meter Abstand sollten eingehalten werden - auch im Privaten. VERBOTEN BLEIBEN:
VERANSTALTUNGEN:
BERUFSAUSÜBUNG:
BETREUUNG /
BILDUNG:
KRANKENHÄUSER / REHA:
EINREISE:
Pläne für die Schulen in Niedersachsen nach den Sommerferien:Grant Hendrik Tonne hat am 7. Juli die Pläne für die Schule nach den Sommerferien vorgestellt:
Weiterhin gilt:
Änderungen ab Montag, den 6. Juli 2020:
NEUE REGELUNGEN ab dem 22. Juni:Weiterhin gilt:
Verboten bleiben:
Erlaubt wird unter oben genannten Auflagen:
Die Corona-Warn-App ist da!Hier beantworten wir euch die wichtigsten Fragen und ihr könnt sie euch auch gleich herunterladen: www.bundesregierung.de
Wichtige Infos:Ab dem 8. Juni gilt in Niedersachsen die vierte Stufe der Corona-Lockerungen
Reisewarnungen sollen ab dem 15. Juni aufgehoben werden für Belgien, Bulgarien, Dänemark,Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Italien, Irland, Island, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Schweiz, Slowenien, Slowakei, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich und Zypern. Stufe 3 des Fünf-Stufen-Plans für die Lockerung des Lockdowns in Niedersachsen ab Montag, 25. Mai:
Folgendes gilt ab dem 11. Mai in Niedersachsen: KONTAKTVERBOT: Das Kontaktverbot bleibt vorerst bis zum 5. Juni bestehen, es dürfen sich ab dem 11. Mai aber Personen aus zwei Haushalte treffen. Von einem Besuch bei älteren Menschen oder Menschen der Risikogruppe wird aber weiterhin abgeraten. MASKENPFLICHT: Beim Einkaufen und im ÖPNV müssen weiterhin Mund und Nase bedeckt werden. GASTRONOMIE: Restaurants, Cafés, Gaststätten und Biergärten dürfen ab dem 11. Mai wieder öffnen. Sie dürfen allerdings nur die Hälfte der Plätze vergeben. Eine Reservierungspflicht besteht zwar nicht, viele Restaurants bitten aber trotzdem darum vorher einen Tisch zu bestellen. Vor Ort müssen außerdem die Kontaktdaten hinterlassen werden. Bars, Kneipen und Diskotheken bleiben aber auf Weiteres geschlossen. SENIOREN- UND PFLEGEHEIME: Ab dem 11. Mai wird das grundsätzliche Besuchsverbot in Krankenhäusern, Behinderteneinrichtungen, Pflege- und Seniorenheimen gelockert. Jede Bewohnerin und jeder Bewohner kann dann von einer festen Person besucht werden. TOURISMUS: Ab dem 11. Mai dürfen Touristen wieder nach Niedersachsen kommen. Urlaub ist zunächst aber nur in Ferienwohnungen oder Häuser, auf Campingplätzen, Booten oder im Wohnmobil. In Ferienwohnungen dürfen nur alle sieben Tage neue Gäste kommen. Hotels dürfen ab dem 25. Mai wieder öffnen. SCHULE: Alle niedersächsischen Schülerinnen und Schüler sollen ab dem 15.Juni unabhängig vom Jahrgang wieder zur Schule gehen können. KITA: Die Notbetreuung in Kindertagesstätten soll ab dem 11. Mai weiter ausgeweitet werden. Tageseltern, also die Kindertagespflege, sollen von dann an in den regulären Betrieb zurückkehren. Ab dem 11. Mai dürfen Tagesmütter und -väter in den Regelbetrieb mit fünf Kindern zurückkehren. Die Kinder dürfen aber höchstens aus drei verschiedenen Haushalten kommen. Ab dem 18. Mai dürfen Großpflegestellen öffnen und die Rückkehr in den Regelbetrieb für Kitas ist ab dem 1. August geplant. HANDEL: Geschäfte bis 800m² können schon seit Montag (20.4.) unter Hygiene-Auflagen wieder öffnen, ab dem 11. Mai dürfen alle Geschäfte wieder öffnen. FREIZEIT/KULTUR: Spielplätze, Museen, Tierparks und Sportanlagen im Freien dürfen wieder öffnen. Kinos, Theater und Opernhäuser bleiben vorerst geschlossen. INSELN: Für die Inseln gelten in Bezug auf Tourismus und alle anderen Bereichen dieselben Regeln wie für den Rest Niedersachsens und keine Sonderregeln mehr. SPORT: Die 1. und 2. Bundesliga startet am 15. Mai wieder mit Geisterspielen. Breiten- und Freizeitsport ist im Freien und unter Auflagen wieder möglich. GROßVERANSTALTUNGEN: Alle Großveranstaltungen werden bis zum 31. August verboten. RELIGION: Gottesdienste und religiöse Handlungen wie Taufen, Beerdigungen oder Trauungen sind im kleinen Kreis möglich. Hochzeitsfeiern dürfen nur im engeren Familien- und Freundeskreis stattfinden und höchstens zwanzig Personen umfassen. KOSMETIK: Friseure haben unter Hygiene-Auflagen wieder geöffnet. Kosmetiksalons und medizinische Fußpflege sollen ab dem 11. Mai wieder öffnen. FAHRSCHULE: Der praktische Fahrschulunterricht im Auto oder einem anderen geschlossenen Fahrzeug ist unter Auflagen gestattet. Zulässig sind auch der theoretische Unterricht, die Durchführung der theoretischen Prüfung und der praktische Unterricht auf dem Motorrad. UMZUG: Umzüge sollten, wenn möglich, von einer professionellen Umzugsfirma und unter Einhaltung des Mindestabstands durchgeführt werden. Bei einem unbedingt notwendigen Umzug, der nicht mit einem Unternehmen stattfinden kann, sollte vor allem auf die Mitglieder des gemeinsamen Hausstands gesetzt werden, da höchstens eine externe Privatperson mithelfen darf.
Maskenpflicht in Niedersachsen:Carola Reimann, Niedersächsische Ministerin für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung hat es in der Landespresskonferenz verkündet: ab dem 27. April muss beim Einkaufen, im öffentlichen Personen Nahverkehr und in Taxen ein Mundschutz getragen werden. Es sollen bitte ausdrücklich keine medizinische Mundschütze verwendet werden, sondern selbst genähte oder Schals.
Bußgeldkatalog:Auf Grundlage der Verordnung über die Beschränkung sozialer Kontakte zur Eindämmung der Corona-Pandemie hat das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 8. April 2020 einen Bußgeldkatalog vorgestellt.
Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen Telefonseelsorge Nummer gegen Kummer Kinder- und Jugendtelefon Hilfetelefon sexueller
Missbrauch Hilfetelefon "Schwangere in Not" Sucht- und Drogenhotline Pflegetelefon Elterntelefon Menschen aus Hannover, die Unterstützung in Zeiten von Corona suchen und solche, die Hilfe anbieten, vernetzen sich. Hier findet ihr diverse Corona-Hilfsaktionen und Nachbarschaftshilfen in Hannover sowie überregionale und bundesweite Aktionen: www.freiwilligenzentrum-hannover.de Für Fragen von Eltern und Schulen stehen die Servicestellen der Niedersächsischen Landesschulbehörde unter den vier Hotlines der Regionalabteilungen sowie per Mail bereit: Regionalabteilung
Braunschweig Regionalabteilung Hannover Regionalabteilung Lüneburg Regionalabteilung Osnabrück Wie viele Personen dürfen sich treffen Geburtstag Niedersachsen?Dezember 2021 dürfen auch in Niedersachsen nur noch zehn Personen bei privaten Feiern oder Zusammenkünften zusammenkommen. Kinder bis einschließlich 14 Jahren werden nicht mit eingerechnet, ebenso wenig Betreuungspersonen.
Was gilt ab 20.03 2022 in Niedersachsen?Die neue Corona-Verordnung tritt zum 19. März 2022 außer Kraft. Danach sollen – wenn alles gut geht und es nicht zu einem Wiederansteigen der Infektions- und Krankenhauszahlen kommt – die coronabedingten Einschränkungen fast vollständig gelockert werden.
Was sind die aktuellen Corona Regeln in Niedersachsen?Das Bundesinfektionsschutzgesetz schreibt das Tragen einer FFP2-Atemschutzmaske (oder einer Maske eines vergleichbaren Schutzniveaus) sowie einen negativen Testnachweis für alle Personen vor, die die folgenden Gesundheitseinrichtungen betreten wollen: Krankenhäuser und Rehabilitationseinrichtungen, in denen eine den ...
Was ändert sich ab Oktober 2022?Seit 1. Oktober 2022 bis 7. April 2023 gelten bundesweit in bestimmten Bereichen spezifische Schutzmaßnahmen: Im öffentlichen Personenfernverkehr gilt eine FFP2-Maskenpflicht. Kinder und Jugendliche von sechs bis einschließlich 13 Jahren sowie das Personal können auch medizinische Masken (OP-Masken) tragen.
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