Mit strafbar wenn in meiner wohnung gedealt wird

10. November 2018

Drogenhandel Strafe

Welche Strafe droht bei Drogenhandel? Wie ist das Strafmaß für Drogenhandel? Für Drogenhandel Strafe ist das Strafmaß aus dem Strafenkatalog des BtMG anzuwenden. Der Strafrahmen liegt bei mindestens Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe. Innerhalb dieses Strafrahmens bestimmt das Gericht die Strafe im konkreten Fall unter Gesamtwürdigung aller Umstände.

Wichtig: Der Strafrahmen bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe gilt nur für den einfachsten Verstoß nach § 29 I BtMG. In besonders schweren Fällen liegt die Freiheitsstrafe bei mindestens einem Jahr nach § 29 III BtMG.


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Strafrahmen Drogenhandel

Der praktisch wichtigste Fall ist die Strafe für Drogenhandel in nicht geringer Menge. Ist die nicht geringe Menge erreicht, beträgt der Strafrahmen Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bis zu fünfzehn Jahren.

Die relevantesten Fälle sind folgende:

  • Drogenhandel Strafe § 29 BtMG: Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe
  • Drogenhandel Strafe § 29a BtMG: Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr
  • § 30 BtMG: Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren
  • § 30a BtMG: Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren

Die Strafe wird innerhalb des Strafrahmens unter Gesamtwürdigung aller Umstände. Das ist bei der Strafe Drogenhandel insbesondere: Art (Gefährlichkeit) und Menge des Betäubungsmittels. Die Strafe für Drogenhandel mit Kokain, Methamphetamin und Heroin ist grundsätzlich relativ schwer. Der BGH hat vor Kurzem wieder bestätigt, dass es sich bei Amphetamin nicht um eine harte Droge handelt, sondern eine Droge mittlerer Gefährlichkeit handelt.

In Fällen härterer Drogen sollten Sie sich dringend sofort von einem Strafverteidiger für BtM beraten lassen.

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Was wird als Drogenhandel bestraft?

Drogenhandel ist im BtMG als Handeltreiben bestraft. Das ist definiert als jede eigennützige auf den Umsatz von Betäubungsmitteln gerichtete Tätigkeit. Die Reichweite ist nicht zu unterschätzen. Schon kleinste Teilakte verwirklichen die Strafe Drogenhandel.

Mit strafbar wenn in meiner wohnung gedealt wird

Die Absicht, Gewinn zu erziele, ist nicht notwendig. Es kommt auch nicht darauf an, ob tatsächlich ein Geschäft zustande gekommen ist. Schon das verbindliche, ernsthafte Angebot von Betäubungsmitteln an einen möglichen Abnehmer wird als vollendeter Drogenhandel bestraft. Es ist nicht maßgeblich, ob das Geschäft tatsächlich durchgeführt wird. Es kann sogar als vollendeter Drogenhandel bestraft werden, wenn das Geschäft vom Käufer nicht angenommen wird. Es ist auch nicht erheblich, ob die Betäubungsmittel tatsächlich im Besitz waren oder eine Zusage des Lieferanten vorlag.

Danach ist Handeltreiben i.S.d. § 29 I 1 Nr. 1 BtMG jede eigennützige auf den Umsatz von Betäubungsmitteln gerichtete Tätigkeit. So liegt ein vollendetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln bereits dann vor, wenn der Verkäufer dem Kaufinteressenten ein verbindliches und ernsthaftes Verkaufsangebot unterbreitet (BGH NStZ 2000, 207, 208; BGHR BtMG § 29 I Nr. 1 Handeltreiben 19, 61; Körner BtMG, § 29 Rn 242, 319f., 327; Weber BtMG, 2. Aufl., § 29 Rn 157, 159, 304).[…] Das Führen ernsthafter Verkaufsverhandlungen reicht sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer grundsätzlich zur Annahme eines vollendeten Handeltreibens aus.

BGH, Beschluß vom 7. 7. 2006 – 2 StR 184/06 (LG Bonn)

Unter Umständen reicht schon der Umgang mit Geld aus, das aus dem Verkauf erzielt wird, um die Strafe Drogenhandel zu verwirklichen.

Wenn Bezug zu Drogenhandel hergestellt wird, kann schon als Handeltreiben bestraft werden:

  • Einfuhr, Ausfuhr, Fahrten
  • Besitz, Lagerung für andere
  • Transport oder Entgegennahme von Geld
  • Aufforderungen an den Käufer
  • Anbau

In diesen Fällen ist eine Strafe Drogenhandel durchaus möglich und eine bestmögliche Verteidigung sehr empfehlenswert.

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