Mäuse im keller wer ist zuständig

Experten beantworten Ihre Leserfragen am KURIER-Telefon. Heute: Christian Boschek – Arbeiterkammer Wien

von Barbara Nothegger

03/27/2019, 12:00 PM

Teilen

Ich bin Mieterin einer Altbauwohnung in Wien und habe kürzlich eine Maus im Erdgeschoß gesehen. Wer kümmert sich um die Bekämpfung von Mäusen?

Bei vereinzelt in der eigenen Wohnung auftretenden Mäusen müsste der Mieter selbst dafür sorgen, dass etwas dagegen unternommen wird. Anders bei einer Mäuseplage, die das gesamte Haus betrifft: Hier hätte der Vermieter für die Bekämpfung zu sorgen und allenfalls eine Schädlingsbekämpfungsfirma zu beauftragen. Die Kosten würden dann über die Betriebskosten getragen werden. Eine etwaige Mietzinsminderung käme nur dann in Betracht, wenn der Mietgegenstand nicht vertragsgemäß nutzbar ist und der Mieter das Problem nicht selbst verursacht hat.

 

Über meiner Wohnung wird ein Dachausbau vorgenommen. Dabei sind Wasserflecken an der Decke meiner Wohnung entstanden. Wie soll ich nun weiter vorgehen?


Sie sollten das Auftreten von Wasserflecken umgehend dem Vermieter beziehungsweise der Hausverwaltung mitteilen, damit diese Maßnahmen veranlassen können, um mögliche Wassereintritte zu verhindern. Bei Störungen des Wohnungsgebrauches, beispielsweise weil Sie Räume nicht im vollen Umfang vertragsgemäß nutzen können, sollten Sie beim Vermieter Mietzinsminderungsansprüche geltend machen. Auch eine Mitteilung an die jeweils zuständige Baubehörde – etwa in Wien an die Magistratsabteilung 37 – kommt in Betracht.
 

Wir würden hier gerne ein Login zeigen. Leider haben Sie uns hierfür keine Zustimmung gegeben. Wenn Sie diesen anzeigen wollen, stimmen sie bitte Piano Software Inc. zu.

Piano Software Inc. akzeptieren

Jederzeit und überall top-informiert

Uneingeschränkten Zugang zu allen digitalen Inhalten von KURIER sichern: Plus Inhalte, ePaper, Online-Magazine und mehr. Jetzt KURIER Digital-Abo testen.

Ob einzelne Maus oder eine ganze Mäuseplage: Mäuse im Keller sind nicht nur störend, sondern auch äußerst unhygienisch. Besonders in den kalten Monaten aber suchen die Nager gerne Zuflucht im Keller. Wir zeigen Ihnen, wie Sie Mäuse im Keller erkennen und bekämpfen können.

Diese Mittel gibt es gegen Mäuse im Keller

Grundsätzlich eignen sich verschiedene Methoden, um Mäuse im Keller zu bekämpfen:

  • Lesen Sie auch — Mäuse in der Altbauwand? Abhilfe bei Nagerplage
  • Lesen Sie auch — Können Mäuse auch durch den Abfluss kommen?
  • Lesen Sie auch — Mäuse im Dach – So vertreiben Sie ungebetene Gäste

  • Aufstellen von Schlagfallen,
  • Auslegen von Mäusegift,
  • Aufstellen von Lebendfallen,
  • Aufstellen eines Schädlingsvertreibers,
  • Sichern des Kellers gegen weiteres Eindringen der Mäuse,
  • Hausmittel wie bestimmte Gewürze oder Mottenkugeln.

Welches Mittel wirkt am besten?

Bei der Bekämpfung einer Mäuseplage denken viele Menschen zunächst an klassische Mausefallen oder Giftköder. Von beidem ist allerdings abzuraten. Denn Schlagfallen sind brutal und daher aus Tierschutzsicht nicht zu empfehlen. Auch Mäusegift führt zu einem qualvollen Tod der Tiere. Zudem sterben die Mäuse erst später. Die tote Maus stinkt fürchterlich und kann schier unauffindbar sein. Zudem wirkt das Gift auch bei Menschen und anderen Tieren – wenn Haustiere oder Kinder es versehentlich zu sich nehmen, kann das schlimme Folgen haben.

Zudem hat jedes Töten der Mäuse einen Nachteil: Die übrigen Mäuse finden mehr Nahrung und vermehren sich dadurch noch stärker. Hausmittel wie Pfefferminze, Chili oder Mottenkugeln erweisen sich in der Praxis oft als wenig nützlich. Schädlingsvertreiber sollen mit Ultraschall auch andere Schädlinge aus dem Keller vertreiben können – die Wirksamkeit wird allerdings oft angezweifelt.

Das Mittel der Wahl sind Lebendfallen. Zwar müssen Sie die Mäuse in diesen wieder aussetzen. Wenn Sie dies im Abstand von einigen hundert Metern vom Haus tun, können Sie aber sicherstellen, dass die Maus nicht wiederkommt. Gleichzeitig sollten Sie den Keller mäusesicher machen. Das bedeutet: Alle Spalten und Ritze, durch die Tiere kommen könnten, abdichten, am besten mit Eisenwolle. Lagern Sie keine offenen Lebensmittel im Keller, auch nicht Gemüse oder Kartoffeln. Und bewahren Sie Abfall besser außerhalb des Hauses auf.

Wie erkenne ich einen Mäusebefall?

Eine lebende Maus werden Sie nur selten zu Gesicht bekommen – die Tiere sind äußerst schnell und zudem Meister der Tarnung. Erkennen können Sie sie daher an den typischen Spuren:

  • Kotspuren in Form kleiner, dunkler, länglicher Ausscheidungen,
  • Schmierspuren, also Ablagerungen von Hautfett auf den üblichen Laufwegen der Mäuse,
  • angefressene Lebensmittel,
  • Kratz- und Fraßspuren an Kartons, Kisten oder Baustoffen,
  • laute Geräusche besonders nachts.

Wenn Sie unsicher sind, ob es sich beim jeweiligen Befall um Mäuse und nicht doch um andere Tiere wie Ratten handelt, sollten Sie eine einzelne Lebendfalle aufstellen. Bestücken Sie diese am besten nicht mit Käse oder Speck, sondern mit etwas Süßlichem wie Rosinen, Nüssen oder Erdnussbutter. Geht keine Maus in die Falle, handelt es sich vermutlich nicht um einen Mäusebefall. Finden Sie eine Maus, setzen Sie sie aus und befolgen Sie die obigen Ratschläge zur Bekämpfung der Mäuseplage.

Wer muss Mäuse bekämpfen Mieter oder Vermieter?

Rechtlich ist der Vermieter aufgefordert, dass er immer wieder tätig werden muss, wenn Mäusebefall auftritt. Der Vermieter muss dem Mieter einen vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache gewähren – und dazu gehören auch "mausfreie" Mieträume.

Wer zahlt Kammerjäger bei Mäusen?

Einmalige Kosten für akute Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen wie sie beispielsweise bei einem Mäuse- oder Rattenbefall sowie der Entfernung eines Termitennestes entstehen, muss in der Regel der Hauseigentümer bzw. der Vermieter tragen, da sie als Mängelbeseitigungs-bzw. Instandhaltungsmaßnahmen gelten.

Wer haftet bei Mäusebefall?

Schädlingsbekämpfung: Meist steht der Vermieter in der Verantwortung. Haben sich in einer Mietwohnung Mäuse eingenistet, ist im Regelfall der Vermieter für ihre Beseitigung zuständig. Die Bestimmungen des deutschen Mietrechts verpflichten Eigentümer dazu, Mietobjekte in einem bewohnbaren Zustand zu übergeben.

Sind Mäuse Vermietersache?

Der Mäusebefall ist immer dem Vermieter (der Hausverwaltung) für die Einleitung einer Schädlingsbeseitigung mitzuteilen. Mäuse zählen zu den Schädlingen, durch die Krankheiten auf Menschen übertragen werden können.