Brandschutz wer ist verantwortlich

Der Feuerlöscher ist ein zentraler Teil des Brandschutzes. Aber ist der eigentlich für alle verpflichtend? Muss sowohl jeder Betrieb, als auch jeder Privathaushalt einen Feuerlöscher im Gebäude haben? Finden Sie es heraus!

Ein verstelltes Treppenhaus, offene Brandschutztüren, Gasflaschen in der Autoeinstellhalle: Immer wieder sorgen diese Themen bei Mietern oder Hauseigentümern für rote Köpfe. Wo liegen die Gefahren? Welches sind die gesetzlichen Grundlagen bezüglich Brandschutz? Wer ist verantwortlich? Und auf was muss ich achten, damit mein Zuhause möglichst sicher ist? Unsere Tipps bringen Licht ins Dunkel.

Brandschutz wer ist verantwortlich

Top 3 Brandverhütungs-Tipps

  • Halten Sie das Treppenhaus frei.
  • Schliessen Sie immer die Brandschutztüren.
  • Benutzen Sie die Autoeinstellhalle nicht als Lager.

Brandschutz liegt auch in Ihrer Verantwortung

Eigentümer und Nutzer von Gebäuden und Anlagen sind eigenverantwortlich dafür zuständig, dass die Brandschutzvorschriften eingehalten werden. Dies betrifft die Mieter wie auch die Liegenschafts- oder Stockwerkeigentümer und deren allfällig beauftragten Verwaltungen oder Hauswarte. Die Rollenteilung muss zwischen dem Eigentümer und Nutzer klar definiert werden.

Zusammen haben Sie sicherzustellen, dass:  

  • der sachgemässe Umgang mit Feuer und ähnlichen Gefahrenquellen gewährleistet ist.
  • brennbares Material und Flüssigkeiten, Gasflaschen usw. vorschriftsgemäss gelagert werden.
  • der freie Durchgang in Fluchtwegen wie Treppenhäusern und Korridoren jederzeit gewährleistet ist.
  • bauliche Einrichtungen wie Brandschutztüren ihre Funktion jederzeit erfüllen.
  • haustechnische Anlagen vorschriftsgemäss betrieben und gewartet werden.
  • brandschutztechnische Anlagen und Einrichtungen zur Brandbekämpfung jederzeit betriebsbereit sind und die vorgeschriebenen Kontroll- und Wartungsarbeiten durchgeführt werden.
  • regelmässige Kontrollgänge durchgeführt und festgestellte Mängel umgehend behoben werden.
  • den Anweisungen der gemeindlichen und kantonalen Kontrollorgane Folge geleistet wird.

Eigentümer, Vermieter und Verwaltungen sind übrigens dazu verpflichtet, die Nutzer des Gebäudes über die Belange der Brandsicherheit zu informieren und bei Bedarf zu instruieren.

Die rechtlichen Folgen von Bränden

Ein Brand hat viele Folgen – oftmals auch rechtliche. Ein juristisches Nachspiel kann sich jahrelang hinziehen. Dies beispielsweise, wenn die Eigenverantwortung nicht wahrgenommen wurde. In unserem Blogbeitrag geben wir Ihnen einen groben Überblick über die rechtlichen Folgen von Bränden: von Brandermittlung der Kriminalpolizei, über die unterschiedlichen Verfahren des Straf- und Zivilrechts bis hin zu den Rollen der verschiedenen Versicherungen.

Zu den rechtlichen Folgen von Bränden

Die wichtigsten Brandschutz-Regeln

Wir haben für Sie die wichtigsten Informationen zu jenen Themen zusammengestellt, welche primär in Mehrfamilienhäuser immer wieder für Diskussionen sorgen. Informationen zu weitergehenden Themen wie Heizungen, Fluchtwege, Sicherheitsbeleuchtung, Löscheinrichtungen oder Brandmeldeanlagen finden Sie in den Schweizerischen Brandschutzvorschriften der Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen (VKF)

Brandschutz wer ist verantwortlich

Brandschutz in den Fluchtwegen

Was im Hauseingang, Treppenhaus und Korridor gilt.

Zu den Vorgaben

Brandschutz wer ist verantwortlich

Brandschutz-Türen

Was Sie bei Brandschutz-Türen beachten müssen.

Zu den Vorgaben

Brandschutz wer ist verantwortlich

Brandschutz im Keller

Welche Brandschutz-Bestimmungen im Keller gelten.

Zu den Vorgaben

Brandschutz wer ist verantwortlich

Brandschutz Einstellhallen

Vorgaben für Autoeinstellhallen und -einstellräume

Zu den Vorgaben

Haben Sie Missstände gesehen?


Bitte suchen Sie als Mieter zuerst das Gespräch mit dem Hauseigentümer bzw. der Hausverwaltung, bei Stockwerkeigentum mit der Eigentümerversammlung. Diese müssen dafür sorgen, dass die Sicherheit im Gebäude jederzeit gewährleistet ist. Falls dies nicht ausreicht, stehen Ihnen die folgenden beiden Anlaufstellen zur Verfügung.

  • Für Ihre objektspezifischen Fragen, z.B. wenn eine Brandschutztür in Ihrem Haus immer offensteht, das Treppenhaus versperrt ist oder Sie Fragen zu Ihrem spezifischen Gebäude haben.
    Objektbezogene Fragen sind mit dem Sicherheitsbeauftragten für den Brandschutz Ihres Gebäudes und/oder mit der Brandschutzbehörde zu klären. Je nach Objekt und Standort ist die Brandschutzbehörde der Gemeinde oder des Kantons zuständig. Die Adressen der kantonalen Brandschutzbehörden finden Sie unter diesem Link oder wenden Sie sich an Ihre Gemeindeverwaltung.
     
  • Für allgemeine Fragen zu den aktuell gültigen Brandschutzvorschriften z.B. für Fragen, welche Brandschutzvorschriften heute in Wohngebäuden gelten, jedoch nicht speziell bezogen auf Ihr Wohnhaus.  
    Die Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen VKF ist das Dienstleistungs- und Kompetenzzentrum im Bereich Prävention gegen Feuer und Naturgefahren in der Schweiz. Die VKF erarbeitet und publiziert die in der Schweiz gültigen VKF-Brandschutzvorschriften und führt das Brandschutzregister mit mehr als 8'000 Einträgen. Die VKF beantwortet allgemeine Fragen zu den Brandschutzvorschriften. Ihre Ansprechperson finden Sie unter diesem Link.

Was tun, wenn’s brennt?

Das richtige Verhalten bei einem Brand ist entscheidend, um Menschen, Tiere und Ihr Zuhause zu schützen. Bewahren Sie bei einem Brand Ruhe und halten Sie sich an diese drei Verhaltensregeln: alarmieren – retten – löschen. 

Ratschläge zum richtigen Verhalten bei Bränden

Die gesetzlichen Grundlagen im Brandschutz

Die Brandschutzvorschriften sind dazu da, dass Sie sich in Ihrer Wohnung oder Ihrem Haus vor Rauch und Feuer sicher fühlen können. Sie haben wesentlich dazu beigetragen, dass die Anzahl der Brandtoten in der Schweiz in den letzten 20 Jahren um rund 50% gesunken ist.

Die rechtsverbindlichen Schweizerischen Brandschutzvorschriften der Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen (VKF) bilden die gesetzliche Grundlage und beinhalten Massnahmen in diesen drei Bereichen: 

  • Die baulichen Massnahmen regeln beispielsweise die Ausgestaltung der Fluchtwege, die Bildung von Brandabschnitten oder geben Aufschluss, ob nicht brennbare Baustoffe verwendet werden müssen.
  • Die technischen Brandschutzmassnahmen beinhalten Informationen zu Löschgeräten (wie Feuerlöscher, Wasserlöschposten, Sprinkleranlagen), Sicherheitsbeleuchtung, Blitzschutzsystemen, Brandmeldeanlagen usw. Die regelmässige Wartung und Kontrolle stellt sicher, dass diese auch im Notfall richtig funktionieren.
  • Die organisatorischen Massnahmen regeln das vorschriftsgemässe Verhalten jedes einzelnen Bewohners und Nutzers des Gebäudes. Für die Einhaltung dieser Vorschriften ist jeder selber verantwortlich, damit er sich selbst, andere Personen, Tiere und Sachwerte nicht in Gefahr bringt.

Als Eigentümer sind Sie dafür verantwortlich, dass alle durch die Brandschutzvorschriften geforderten Massnahmen der drei Bereiche abgedeckt sind. Die Eigentümer überwachen die Einhaltung der Verhaltensvorschriften der Bewohner und Nutzer. Ist die Hausverwaltung an Dritte delegiert, sorgt diese in der Regel dafür, dass die Vorschriften eingehalten werden.

Als Mieter sind vor allem die Verhaltensvorschriften für Sie wichtig. Beachten Sie dazu unsere spezifischen Informationen zu Treppenhäusern, Einstellhallen, Brandschutztüren und Keller.

 

Damit Sie einen raschen Überblick erhalten, haben wir für Sie die wichtigsten Vorschriften zu Fluchtwegen und zum organisatorischen Brandschutz in Wohngebäuden zusammengestellt. Die Auflistung hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die vollständigen Schweizerischen Brandschutzvorschriften der Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen (VKG) finden Sie hier.

Wer kümmert sich um den Brandschutz?

In den allgemeinen Flächen ist die Vermietung für den Brandschutz verantwortlich. Dazu zählen zum Beispiel Flure, gemeinsame Kellerräume und ähnliche Räumlichkeiten. Die Mieter hingegen sind für ihre angemietete Fläche verantwortlich und müssen sich hier eigenständig um Brandschutzmaßnahmen kümmern.

Wer haftet bei Brand?

Bei einem Wohnungsbrand kommt in erster Linie die Hausratversicherung für Schäden an Ihrem Hab und Gut auf. Die Wohngebäudeversicherung greift, wenn der Brand Ihre Immobilie in Mitleidenschaft zieht. Die Haftpflichtversicherung entschädigt Dritte.

Wer regelt den Brandschutz in Deutschland?

Zuständig für den vorbeugenden Brandschutz in Gebäuden ist der Architekt oder Ingenieur bzw. Nachweisberechtigte für vorbeugenden Brandschutz. Architekt und Ingenieur müssen alle erforderlichen Maßnahmen treffen, die zur Brandbekämpfung und Evakuierung erforderlich sind.

Wer regelt in Deutschland den baulichen Brandschutz Bauingenieur?

Die Anforderungen an den baulichen Brandschutz sind insbesondere in den Landesbauordnungen (da Baurecht Länderrecht ist) und der Musterbauordnung geregelt.