Kann man gleichzeitig angestellt und selbständig sein?

Will man sich nebenberuflich selbstständig machen, ist es ratsam, die Führungskraft darüber zu informieren. Bei entsprechenden Regelungen in Tarif- oder Arbeitsverträgen ist das sogar verpflichtend.

Verbieten darf das Unternehmen eine Nebentätigkeit allerdings nicht generell, denn laut § 12 GG besteht das Recht der freien Berufswahl. Wenn allerdings die Arbeitsleistung von Arbeitnehmenden durch die Nebentätigkeit beeinträchtigt wird oder die Tätigkeit in Konkurrenz zum Unternehmen tritt, darf dieses die nebenberufliche Selbstständigkeit untersagen.

Nebenberuflich selbstständig im Beamtenverhältnis

Auch für Verbeamtete ist es möglich, sich nebenberuflich selbstständig zu machen. Dabei darf die nebenberufliche Selbstständigkeit nicht mehr als 20 Prozent der wöchentlichen Arbeitsstunden einnehmen und die Einnahmen dürfen nicht über 40 Prozent des monatlichen Endgehaltes liegen. Weitere Regelungen sind im Bundesbeamtengesetz nachzulesen.

Teilzeit und nebenberuflich selbstständig

Es ist möglich, sich auch in einer Teilzeitbeschäftigung nebenberuflich selbstständig zu machen. Dabei sind aber die geleisteten Stunden und Einnahmen geringer als in einem Vollzeitberuf und es sollte darauf geachtet werden, bei der Krankenkasse ein Statusstellungsverfahren zu beantragen.

Ansonsten können hohe Nachzahlungen anfallen: Es kann dazu kommen, dass die Krankenkasse die beschäftigte Person nicht als nebenberuflich selbstständig einstuft und sowohl für das angestellten Verhältnis als auch für die Selbstständigkeit, Beiträge gezahlt werden müssen.

Egal, ob Angestellter, Auszubildender oder Student: Nahezu jeder kann ein Nebengewerbe gründen und sich somit nebenberuflich selbstständig machen. Eine Existenzgründung im Nebengewerbe ist für viele Unternehmer eine gute Möglichkeit, die eigene Geschäftsidee zu prüfen und dabei finanziell abgesichert zu sein. Doch bevor es mit der Selbstständigkeit losgehen kann, stehen einige Behördengänge an.

Nebengewerbe anmelden – so geht’s

Viele Freelancer entscheiden sich für einen nebenberuflichen Einstieg in die Selbstständigkeit. So kann man die Sicherheit eines geregelten Einkommens genießen und trotzdem parallel seiner Leidenschaft nachgehen. Doch auch bei der nebenberuflichen Selbstständigkeit gibt es ein paar Dinge, die du beachten musst. In diesem Artikel erklären wir dir, wie du dich nebenberuflich selbstständig machen kannst, wie viel Steuern du zahlen musst und welche Rolle deine Krankenversicherung dabei spielt.

Was sind die Vorteile einer nebenberuflichen Selbstständigkeit?

Eine nebenberuflichen Selbstständigkeit hat einige Vorteile: Das feste Einkommen aus einem Angestelltenverhältnis minimiert finanzielle Sorgen und gibt Sicherheit, um die eigene Geschäftsidee erst einmal nebenbei auszuprobieren. 

Außerdem kannst du so mit einem sehr geringen Risiko herausfinden, ob du überhaupt Spaß an einer selbstständigen Tätigkeit hast. Denn Selbstorganisation, Zeitmanagement und Buchhaltung sind genauso ein Teil des Freiberuflerlebens wie das selbstbestimmte und unabhängige Arbeiten an Herzensprojekten.

Wie mache ich mich nebenberuflich selbstständig?

Um dich nebenberuflich selbstständig zu machen, musst du deine Tätigkeit beim Finanzamt anmelden. Dabei wird tatsächlich nicht zwischen vollständig und nebenberuflich unterschieden. Diese Definition ist lediglich für deine Krankenversicherung wichtig.

Füll einfach den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung aus oder melde alternativ ein Gewerbe an. Welchen Weg du gehen musst, hängt von deinem Tätigkeitsbereich ab. In diesem Artikel erfährst du, wann du als Freiberufler oder als Gewerbetreibender giltst.

Im Anschluss wird dir vom Finanzamt eine Steuernummer zugeteilt und du kannst loslegen: Ab jetzt bist du selbstständig. 

So füllst du den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung richtig aus

Muss ich meinen Arbeitgeber über meine nebenberufliche Tätigkeit informieren?

Grundsätzlich steht es dir frei, auch neben deinem festen Job selbstständig zu arbeiten. Das kann dir dein Arbeitgeber also eigentlich nicht verbieten – eigentlich. Denn wenn deine hauptberufliche Tätigkeit unter deinen nebenberuflichen Ambitionen leidet, hat der Arbeitgeber durchaus ein Veto-Recht.

Achte also darauf, dass:

  • deine nebenberufliche Selbstständigkeit deine Leistung in deinem Hauptberuf nicht negativ beeinträchtigt
  • du keine Daten oder Arbeitsmittel von deinem Hauptberuf für deine nebenberufliche Tätigkeit verwendest
  • du mit deiner nebenberuflichen Tätigkeit deinem Arbeitgeber keine Konkurrenz machst

Wenn du diese Punkte einhältst, sollte es keine Probleme mit deinem Hauptberuf geben. Trotzdem ist es empfehlenswert, offen mit deinem Arbeitgeber zu kommunizieren und ihn über deine nebenberufliche Tätigkeit zu informieren. 

Nebenberuflich selbstständig und die Krankenversicherung

Wenn du deine nebenberufliche Selbstständigkeit angemeldet hast, musst du auch deine Krankenversicherung über diesen Schritt informieren. Das Gute an der nebenberuflichen Selbstständigkeit ist dabei jedoch, dass du dich für deine zweite Tätigkeit nicht extra versichern musst. In der Regel kannst du die Einkünfte aus deiner nebenberuflichen Selbstständigkeit ebenfalls über die Versicherung für deinen Hauptberuf laufen lassen. Allerdings musst du dabei zwei Grundregeln beachten:

  • Du verdienst den Großteil deines Einkommens mit deiner hauptberuflichen Tätigkeit
  • Der zeitliche Arbeitsaufwand für deinen Hauptberuf übersteigt den Aufwand für deine nebenberufliche Tätigkeit

Wenn deine nebenberufliche Tätigkeit sowohl zeitlich als auch finanziell deine angestellte Tätigkeit um mindestens 20 Prozent übersteigt, wird deine selbstständige Tätigkeit von der Krankenkasse als hauptberuflich eingestuft. Das ist zwar durchaus legal, bedeutet aber erhebliche Zusatzkosten für dich. Achte also darauf, dass deine freiberuflichen Einkünfte nicht deine festes Einkommen übersteigen, wenn du deine bestehende Krankenversicherung beibehalten möchtest. 

Falls du die Grenze überschreitest, musst du dich zusätzlich zu deiner Versicherung im Angestelltenverhältnis auch für deine freiberufliche Tätigkeit als Selbstständige:r versichern. Eine beliebte Krankenkasse für Freiberufler ist dabei die Künstlersozialkasse, kurz KSK. Hier erfährst du, was dir die KSK bieten kann.

💡 Tipp von Accountable: Unsere kostenlose App erleichtert dir das Dokumentieren deiner Einnahmen. So weißt du stets, wie viel Geld du verdient hast.

Welche Steuern müssen nebenberuflich Selbstständige zahlen?

Alle nebenberuflich Selbstständigen müssen Einkommensteuer auf ihre freiberuflichen Verdienste zahlen. Dabei werden die selbstständigen Einkünfte und das feste Gehalt aus deinem Hauptberuf zusammengerechnet, um am Ende eine finale Steuerlast festzulegen.

Folgende Formulare musst du dabei bei deiner jährlichen Steuererklärung ausfüllen:

  • Die Anlage N (für Einkünfte aus deiner angestellten Tätigkeit)
  • Die Anlage S für Freiberufler oder alternativ die Anlage G, wenn du Gewerbetreibende:r bist
  • Die Anlage EÜR (Einnahmenüberschussrechnung) für die Gewinnermittlung deiner selbstständigen Tätigkeit

Sonderfall Umsatzsteuer

Alle Selbstständigen müssen in Deutschland außerdem Umsatzsteuer auf ihre Waren und Dienstleistungen ausweisen – egal ob sie haupt- oder nebenberuflich selbstständig sind. Die vereinnahmte Umsatzsteuer muss je nach Festlegung des Finanzamtes monatlich oder quartalsweise in der Umsatzsteuervoranmeldung an den Staat abgeführt werden. Außerdem musst du gemeinsam mit deiner Steuererklärung auch eine Umsatzsteuererklärung einreichen. 

Allerdings gibt es eine Ausnahme, die Selbstständige von der Zahlung der Umsatzsteuer befreit: Die Kleinunternehmerregelung. Als Kleinunternehmer giltst du, wenn du im ersten Jahr der Anmeldung deiner Selbstständigkeit nicht mehr als 22.000€ verdient hast und dein Einkommen im Folgejahr die Grenze von 50.000€ nicht überschreitet. Dabei kommt es stets auf das Einhalten von beiden Grenzen ein, um auch im Folgejahr wieder als Kleinunternehmer zu gelten. 

Du kannst die Kleinunternehmerregelung bereits beim Ausfüllen des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung in Anspruch nehmen oder alternativ später bei deinem Finanzamt beantragen.

Wann sollte ich von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen?

Fazit – Nebenberuflich selbstständig

Die nebenberufliche Selbstständigkeit ist eine gute Möglichkeit, um mit möglichst geringem finanziellen Risiko die eigene Geschäftsidee auszutesten und zu schauen, ob das freiberufliche Arbeiten dir liegt. Kostenlose Apps wie Accountable können dir außerdem dabei helfen, deine Finanzen im Blick zu behalten und bestimmte Einkommensgrenzen, beispielsweise für deine Krankenversicherung, nicht zu überschreiten. 

Wenn du dich erst einmal etabliert und auch Freude an der Freiberuflichkeit hast, steht der vollständigen Selbstständigkeit nichts mehr im Weg. 

In der Accountable Academy erfährst du wie du die Kleinunternehmerregelung beantragst

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Wie viel darf man als Selbständiger dazuverdienen?

Wie bereits erwähnt darfst du neben deinem Hauptberuf freiberuflich oder gewerblich Einkünfte bis zu 410 € pro Jahr erzielen, ohne dass Steuern fällig werden. Als Einkünfte gelten dabei der Überschuss deiner Einnahmen über die Werbungskosten.

Wann gilt man als nebenberuflich selbstständig?

Nebenberuflich selbstständig ist man, wenn neben einer zeitlich oft überwiegenden Erwerbstätigkeit (Angestelltenverhältnis, Hausfrau/Hausmann) oder während der Arbeitslosigkeit, eine nicht hauptberufliche selbstständige Tätigkeit ausgeübt wird.

Bis wann ist man nebenberuflich selbstständig?

Nebenberuflich selbstständig sein heißt, dass Du neben Deinem Hauptberuf eine weitere berufliche Tätigkeit ausübst. Deine Nebentätigkeit umfasst dabei weniger Arbeitszeit als Deine Haupttätigkeit: Du solltest höchstens 18-20 Stunden pro Woche nebenberuflich selbstständig arbeiten.

Sind Nebeneinkünfte sozialversicherungspflichtig?

Solange Nebenberuf tatsächlich Nebenberuf ist, brauchen Sie auf Ihre selbstständigen Nebeneinkünfte normalerweise keine Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung zu entrichten. Die bezahlen Sie ja in Ihrem Hauptberuf.