Beim Motorradfahren im Ausland muss man einiges beachten. So sind die Bußgelder in praktisch allen Ländern dramatisch höher als in Deutschland mit Ausnahme von Osteuropa. Wer Bußgelder nicht an Ort und Stelle zahlen kann, muss damit rechnen, dass das Fahrzeug beschlagnahmt wird, da die Staaten keine Druckmittel gegen Ausländer haben, die sich außer Landes aufhalten. Siehe auch den Abschnitt über Deutschland weiter unten. Show
Auf jeder Fahrt im Nicht-EU-Ausland ist die grüne Versicherungskarte Pflicht, aber auch im EU-Ausland ist sie zu empfehlen, da noch nicht jeder Polizist in der EU weiß, dass man sie nicht mehr braucht. Auf der grünen Versicherungskarte muss der Landescode aller bereisten Länder stehen, sonst muss an der Grenze eine Haftpflichtversicherung gekauft werden. Exotische Länder fordern Papiere für die Fahrzeuge damit sichergestellt ist, dass sie das Land auch wieder verlassen. Soweit nicht anders angegeben, gilt innerorts ein Tempolimit von 50 km/h. Vignetten für Autobahnmaut o.ä. müssen auf einem festem Teil montiert sein, z.B. an den Gabelholmen, oder am Rahmen unter der Sitzbank. Motorradvermietungen im Ausland sind im Artikel "Mieten" aufgelistet. Zur Anreise siehe dort. Während man in Deutschland durchaus ohne größere Probleme mit abgelaufenem TÜV fahren kann, so wird das im Ausland teilweise nicht gern gesehen und trotz anderer Rechtslage mit Strafen belegt (Quelle: ADAC). Führerscheinklassen[]Allgemein macht der EU-Führerschein im Scheckkartenformat vieles einfacher. Es gibt aber noch zwei Fallstricke: A1 mit 16 Jahren[]Fährst du mit A1 (125er bis 15 PS & maximal 11KW) und bist noch nicht 18, dann informiere dich vor der Fahrt, ob das in den betroffenen Ländern erlaubt ist bzw. ob ein Abkommen mit Deutschland existiert. Das ist z.B. in Italien der Fall, aber nicht in den Niederlanden.(edit: seit 23.06.2013 auch in den Niedrlanden) A beschränkt nach 2 Jahren[]In Deutschland wurde der alte Stufenführerschein "A beschränkt" nach 2 Jahren automatisch zu "A unbeschränkt" (aber nicht der neue A2!). Im Führerschein ist aber nur bei "A beschränkt" ein Datum eingetragen. Ausländische Polizisten können also nicht wissen, dass du bereits offen fahren darfst. Z.B. in der Schweiz ist es ein empfindliches Vergehen, damit eine Maschine über 50 PS (bis 1.4.2016: 34 PS) zu fahren. Du musst also vor Fahrtantritt den Führerschein ändern lassen. Das kann mehrere Wochen dauern, da der Führerschein von der Bundesdruckerei erstellt wird und weil die Bearbeitung auf dem Amt nicht immer die schnellste ist. Allerdings ist gegen Aufpreis eine Expressausstellung in 1 Woche möglich. A2 mit offener Leistung über 70 kW/96 PS[]Laut EU-Führerscheinrichtlinie dürfen mit dem Führerschein A2 nur gedrosselte Motorräder gefahren werden, die offen höchstens 70 kW/96 PS leisten. Diese Regel gilt nicht für Deutschland. Für den, der im Ausland fährt, gilt das dortige Recht. Das es noch keinen Präzedenzfall gibt, ist dazu ist noch kein endgültiges Urteil ergangen. Ein praktisches Hindernis zur Bestrafung ist, dass die offene Leistung nicht in den Fahrzeugpapieren vermerkt ist. Ein Polizist im Ausland müsste also die offene Leistung des Modells kennen oder selbst nachschlagen, um eine Strafe überhaupt aussprechen zu können, zumal (vor allem ältere) Modelle teilweise auch länderspezifische Maximalleistungen besitzen. Allerdings sind die Strafen fürs Fahren ohne Fahrerlaubnis erheblich hoch und die Reise endet dann dort. Details siehe Seite auf 600ccm.info inkl. Anfrage an Behörden in Österreich und Schweiz. Länder Europas[]Deutschland (zum Vergleich)[]
Belgien[]
Dänemark[]
Frankreich[]
Für Führerscheinneulinge (bis zwei Jahre Führerscheinbesitz) oder bei Nässe gelten niedrigere Tempolimits: Außerorts 80, Schnellstraßen 100, Autobahnen 110 km/h. [2]
Quellen [1] ADAC - Frankreich Tempolimit auf Landstraßen wird gesenkt (10.01.2018, zuletzt abgerufen am 6.2.2018) [2] ADAC - Mit dem Motorrad durch Frankreich (zuletzt abgerufen am 6.2.2018) [3] sym-one.com - 125 ccm [in Französischer sprache] (16.4.2012, zuletzt abgerufen am 6.2.2018) [4] ADAC - Maut in Frankreich (inkl. Link zur Bestellanleitung für Umweltplaketten. Hierbei wird eine gültige Kreditkarte und ein Scan oder Digitalfoto der Zulassungbescheinigung Teil 1 benötigt) [5] ADAC - Immer mehr Städte und Gebite mit Umweltzonen (31.01.2018, zuletzt abgerufen am 6.2.2018) [6] ADAC - Frankreich Alkoholtest - Die Röhrchenfrage (zuletzt abgerufen am 6.2.2018) [7] Tourenfahrer - Warnwestenpflicht in Frankreich ausgesetzt (zuletzt abgerufen am 6.2.2018) Griechenland[]
Großbritannien[]Das Ace Cafe in London, Kult für Cafe Racer
Italien[]Die Dolomiten in Südtirol In Italien sind Roller sehr populär
Links: Motorradfahren in Italien (motorradonline.de), Straßenverkehrsordnung in Italien (toskanatour.de) Luxemburg[]
Niederlande[]
Norwegen[]Der Trollstigen
Österreich[]
Polen[]
Portugal[]
Schweden[]
Schweiz[]Am Sustenpass
Slowakei[]
[1] Quelle: ADAC 6.2.2018 [2] Quelle: Auswärtiges Amt 6.2.2018 Slowenien[]
Spanien[]
Tschechien[]
[1] Quelle: ADAC (Maut in Tschechien) 6.2.2018 [2] Quelle: ADAC (Mit dem Motorrad durch Tschechien) 6.2.2018 [3] Quelle: Auswärtiges Amt 6.2.2018 Länder außerhalb Europas[]USA[]
Westafrika[]Viele Tipps auf dieser Seite Geblitzt im Ausland[]In den meisten Ländern reichen Fotos eines Fahrzeugs von hinten für einen im jeweiligen Land rechtssicheren Bußgeldbescheid, da der Halter haftet. Praktisch nur in Deutschland haftet nur der Fahrer und nicht der Halter, daher muss der Fahrer identifiziert werden. Ausländische Bußgeldbescheide sind in Deutschland daher nicht vollstreckbar (es kommt kein Gerichtsvollzieher). Im Ausland gelten die Bußgeldbescheide aber weiterhin. Wer wieder in das jeweilige Land einreist und dort mit den Behörden Kontakt hat, muss die Strafe dann sofort vor Ort bezahlen und teilweise auf der Wache eine Aussage leisten. Ansonsten drohen je nach Land die Beschlagnahmung des Fahrzeugs oder gar Haft. Web-Links[]
In welchen Ländern darf ich 125er fahren?Darf ich damit in Europa fahren? Leider nicht. Das Recht, mit Klasse B 196 Leichtkrafträder und -roller zu fahren, ist auf Deutschland beschränkt. Man darf noch nicht einmal in Italien damit fahren, wo die (italienische) Klasse B 125er ohne jegliche Auflagen miteinschließt.
Welcher Führerschein für 125er in Italien?ABER in Italien darf man mit der Klasse B bis 125cc fahren. Seit Januar 2020 dürfen Inhaber des Pkw-Führerscheins (Klasse B) unter bestimmten Voraussetzungen Motorräder und Roller bis 125 ccm Hubraum fahren, für die man sonst den Führerschein der Klasse A1 braucht.
In welchen Länder darf man mit dem A1 fahren?Die A1-Bescheinigung gilt innerhalb der EU, des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) und der Schweiz.
Was kann man mit B196 fahren?In deinem Führerschein wird die neue Motorrad-Fahrberechtigung hinter der Klasse B als Schlüsselzahl 196 eingetragen, daher bekannt als „B196“. Ab sofort hast du die Erlaubnis Leichtkrafträder bis 125 ccm und einer Motorleistung von max. 11 kW zu fahren. Das Verhältnis Leistung/Gewicht darf 0,1 kW/kg nicht übersteigen.
|