In welchem Betrieb kann ein Betriebsrat gewählt werden?

Eines vorweg: Als Arbeitgeber sind Sie überhaupt nicht verpflichtet, die Gründung eines Betriebsrats zu initiieren, ganz unabhängig davon, wie groß Ihr Betrieb ist. Denn eine Pflicht zur Einrichtung eines solchen Gremiums besteht, selbst in großen Unternehmen oder Konzernen, nicht. Viele, vor allem große Unternehmen, haben dennoch einen Betriebsrat. Warum? Ganz einfach: Weil er für die Angestellten, aber auch für das Unternehmen, viele Vorteile hat.

So hat sich zum Beispiel gezeigt, dass Betriebe mit Betriebsrat eine überdurchschnittliche Produktivität bei zugleich höherem Lohnniveau aufweisen. Ferner haben sie in der Regel eine geringere Personalfluktuation und zufriedenere Mitarbeiter, da diese sich besser vertreten und wahrgenommen fühlen. Eine der wichtigsten Aufgaben eines Betriebsrats ist nach § 80 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG), darüber zu wachen, dass die zugunsten des Arbeitnehmers geltenden Gesetze, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen eingehalten werden. Daneben hat er eine Reihe von Mitbestimmungs-, Beratungs-, Anhörungs- und Informationsrechten. Mehr dazu finden Sie in unserem Tipp „Das sind die Rechte und Pflichten eines Betriebsrats“.

Wie kann ich einen Betriebsrat gründen? Die Frage ist nicht selten der Anfang einer verstärkten betrieblichen Mitbestimmung, die nicht wenigen Arbeitgebern ein Dorn im Auge ist. Dennoch können Mitarbeiter ihr gutes Recht laut Betriebsverfassungsgesetz nutzen und einen Betriebsrat gründen.

Mitarbeiter fragen sich, ab wann es erlaubt ist, einen Betriebsrat zu gründen. Auf der anderen Seite fragen sich Arbeitgeber, ab wann ein Betriebsrat Pflicht ist. Dieser Beitrag erklärt die wichtigsten Rahmendaten zum Thema Betriebsrat.

Fünf Mitarbeiter: Voraussetzungen für Gründung eines Betriebsrates?

Die wesentlichen Details zum Betriebsrat sind im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) geregelt. Hier steht, dass mindestens fünf wahlberechtigte Arbeitnehmer vorhanden sein müssen. Von diesen wahlberechtigten Arbeitnehmern müssen mindestens drei wählbar sein. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, darf grundsätzlich ein Betriebsrat gegründet werden. In Paragraf eins Abs. 1 BetrVG steht, dass ein Arbeitgeber die Wahl nicht verhindern kann.
 

Was sind wählbare Mitarbeiter?

Als wählbar gilt jeder, der mindestens sechs Monate Betriebszugehörigkeit vorweisen kann. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Zugehörigkeit als Heimarbeiter oder als Außendienstmitarbeiter gegeben ist. Es zählt allein die Zeit der Beschäftigung.
 

Betriebsrat gründen: Wer ist wahlberechtigt?

Wahlberechtigt sind Betriebsangehörige, die mindestens 18 Jahre alt sind. Falls ihr Betrieb im Zuge der Arbeitnehmerüberlassung Mitarbeiter beschäftigt, sind auch diese wahlberechtigt. Allerdings müssen sie mindestens drei Monate und einen Tag in ihrem Betrieb eingesetzt worden sein.
 

Wie wird ein Betriebsrat gegründet?

Die Wahl des Betriebsrates ist ein demokratischer Vorgang. Dazu wird ein Komitee gebildet, das die Durchführung der Betriebsratswahl vorbereitet und organisiert. Sie können entweder eine Personenwahl oder eine Listenwahl durchführen. Welche zutrifft, hängt von der Größe des Betriebs ab in der Regel ist es so, dass in Betrieben bis 50 Mitarbeitern eine Personenwahl vorgeschrieben ist. Es gibt Ausnahmen bei Betrieben bis 100 Mitarbeitern, wenn besondere Vereinbarungen getroffen wurden.
 

Wie läuft die Wahl des Betriebsrates ab?

Das vereinfachte Wahlverfahren wird so organisiert, dass alle Mitarbeiter, die sich zur Wahl stellen auf einem Stimmzettel aufgeführt werden. Jeder Wähler hat mehr als eine Stimme, nämlich genau so viele, wie Betriebsratsmitglieder gewählt werden sollen. Allerdings müssen Wähler nicht jede Stimme nutzen. Übrigens hat es keine Auswirkung, alle Kreuze hinter ein und denselben Bewerber zu setzen. Diese zählen nur als eine Stimme.
 

Listenwahl bei Betrieben mit mehr als 50 Mitarbeitern

Ist der Betrieb größer und umfasst mehr als 50 Mitarbeiter, ist die Listenwahl vorgeschrieben. Wird nur eine Liste eingereicht, kann auch in großen Betrieben in Form der Personenwahl abgestimmt werden. Andernfalls greift das etwas komplizierte Verfahren der letzten Wahl. Hier spielt es eine Rolle, welcher Kandidat an welchem Platz auf einer Liste steht. Denn seine Position entscheidet letztlich darüber, ob er in den Betriebsrat einziehen kann oder nicht.
 

Ab wann ist ein Betriebsrat Pflicht?

Einem Verpflichtung zur Gründung eines Betriebsrats gibt es nicht. Es handelt sich somit immer um freiwillige Initiativen der Mitarbeiter eines Betriebes. Arbeitnehmern ist es lediglich freigestellt, einen Betriebsrat zu gründen, sobald die Regel „mindestens fünf Mitarbeiter, davon drei wählbar“ erfüllt ist.
 

Was kann der Betriebsrat mitbestimmen?

Ein Blick in das Betriebsverfassungsgesetz zeigt, wie umfassend die Mitbestimmungsrechts des gewählten Betriebsrates sind. Zu den wichtigsten Einflussbereichen zählen die Abläufe im Betrieb, wobei die Überwachung durch technische Einrichtungen in den letzten Jahren immer stärker in den Fokus gerückt ist. Besonders bei Kündigungen und Regelungen zur Kurzarbeit sowie Überstunden ist aus Sicht der Mitarbeiter der Betriebsrat gefragt. Das gilt auch für die Lohngestaltung bzw. die Auszahlung der Arbeitsentgelte und Urlaubsregelungen im Betrieb.
 

Zusammenfassung: Unter welchen Voraussetzungen dürfen Mitarbeiten einen Betriebsrat gründen?

  • Mindestens 5 Mitarbeiter (davon 3 wählbare) sind notwendig, um einen Betriebsrat gründen zu können.

  • Der Arbeitgeber darf die Gründung eines Betriebsrates nicht verbieten (vergl. § 1 Abs. 1 BetrVG). In den letzten Jahren sind aber immer wieder Einschüchterungsversuche bekannt geworden.

  • In den letzten Jahren ist die Zahl der Betriebsräte in deutschen Unternehmen gesunken, damit auch die vielfältigen Möglichkeiten der Mitbestimmung.

  • Im Kontext der Betriebsrat Gründung haben Arbeitgeber ihrerseits auch Pflichten zu erfüllen. Zu denken ist vor allem an die Unterstützungs- und Mitwirkungspflicht. Notwendige Auskünfte oder auch Unterlagen müssen in dieser Hinsicht erteilt werden.

    Wo kann ein Betriebsrat gewählt werden?

    Voraussetzung der Betriebsratsgründung Ein Betriebsrat kann in jedem Betrieb mit 5 oder mehr „ständig wahlberechtigten Arbeitnehmern“ gewählt werden (§ 1 BetrVG). Von den Arbeitnehmern müssen drei wählbar sein.

    Wann kann in einem Betrieb ein Betriebsrat gewählt werden?

    Eine erstmalige Betriebsratswahl in Betrieben, die bislang noch keinen Betriebsrat haben, ist jedoch jederzeit möglich. Das bedeutet: Wenn mindestens fünf volljährige Beschäftigte im Betrieb sind, von denen mindestens drei ein halbes Jahr oder länger im Betrieb arbeiten – dann wird ein Betriebsrat gewählt.

    Welche Unternehmen Betriebsrat?

    Ein Betriebsrat kann gemäß § 1 BetrVG in jedem Betrieb ab mindestens fünf ständig Beschäftigten (einschl. Auszubildende, Aushilfen usw.) gegründet werden. Der Betriebsrat wird dann aus einer Reihe von mehreren Kandidaten von den wahlberechtigten Arbeitnehmern im Betrieb gewählt.

    Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein damit ein Betrieb ein Betriebsrat gewählt werden kann?

    Im Grunde sind es nur 3 Voraussetzungen: Es muss sich um einen Privatbetrieb handeln. Es darf noch keinen aktiven Betriebsrat geben. Im Betrieb müssen mindestens 5 aktiv wahlberechtigte Arbeitnehmer beschäftigt sein (davon 3 auch passiv wahlberechtigt).