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Der Tod eines geliebten Menschen ist eine Ausnahmesituation. Bei der Planung der Bestattung geht es darum letztlich nicht bloß um organisatorische Fragen. Vielmehr soll einem einzigartigen Menschen mit der gebotenen Würde und Wertschätzung gedacht werden. Wir stehen Ihnen dabei gerne und vertrauensvoll zur Seite – und beraten und begleiten Sie in allen Angelegenheiten, um die Beerdigung ganz nach Ihren Wünschen zu gestalten. Unsere QualifikationenBestattungsfachkraftDie Ausbildung zur Bestattungsfachkraft dauert drei Jahre und umfasst u.a. Trauerbegleitung, technisches Wissen für Erbringung von Bestattungsdienstleistungen, Wissen um rechtliche Rahmenbedingungen und Hygieneschulungen. Zertifizierter Bestatter / MarkenzeichenDas Markenzeichen der Bestatter ist der Ausweis für eine qualitativ hochwertige Beratung und Betreuung durch ein kompetentes Bestattungsunternehmen. Markenzeicheninhaber erfüllen strenge Qualitätsanforderungen und werden regelmäßig von einem unabhängigen Zertifizierer überprüft. Kontakt und AnfahrtBestattungsvorsorgeFür immer mehr Menschen werden Bestattungskosten zu einer hohen Belastung. Ohne Bestattungsvorsorge müssen Angehörige oder Erben die Kosten in voller Höhe tragen. Um das zu vermeiden, stehen Ihnen zwei Vorsorge-Modelle zur Verfügung, mit denen Sie einen würdigen Abschied gestalten können – und Ihre Angehörigen finanziell enorm entlasten. * auch Teilzahlung möglich Wir sind für Sie da!Wir bieten Ihnen folgende Räumlichkeiten
Diese Dienstleistungen bieten wir Ihnen an
Impressum Bestattungsinstitut Stoß e. K., Inhaber Rainer Lutz Bei der Erdbestattung wird der menschliche Leichnam der Erde übergeben. Im christlichen geprägten Kulturkreis ist die Beisetzung der oder des Toten in einem Sarg üblich und in Deutschland Vorschrift. Nach einer möglichen Trauerfeier – sofern die Angehörigen dies wünschen – wird der Sarg auf dem Gelände eines Friedhofs in einem Grab beigesetzt. Es werden verschiedene Arten von Gräbern unterschieden, die sich grundsätzlich in Wahlgrabstätten und Reihengrabstätten teilen. Wie lange ein einzelnes Grab belegt werden darf (Ruhedauer) und wie viele Bestattungen dort durchgeführt werden dürfen (Belegungsmöglichkeiten) wird durch die jeweils regional gültigen Friedhofsatzungen geregelt. Die einzelnen Friedhofsträger – Gemeinde oder Kirchen – legen im Einzelnen fest, welche Grabarten auf einem bestimmten Friedhof angeboten werden. Bei einer Wahlgrabstätte
besteht grundsätzlich die Möglichkeit, diese individuell auszusuchen. Viele Gemeinden bieten auch den Erwerb eines sogenannten Tiefgrabs an. In einer solchen Grabstätte können mindestens zwei Erdbestattungen übereinander durchgeführt werden. Denkbar und möglich ist es außerdem, mehrere Wahlgräber nebeneinander zu erwerben. Wahlgrabstätten besitzen eine durch die entsprechende Friedhofssatzungen geregelte Ruhefrist. Nach Ablauf dieser Frist besteht die Möglichkeit, die Grabstätte zu verlängern
oder diese wieder zu belegen. Häufig besteht die Möglichkeit, zusätzlich Urnen beizusetzen. Wahlgrabstätten dürfen im Rahmen der jeweiligen Friedhofsordnung individuell gestaltet werden. Ein Reihengrabstätte kann nicht individuell ausgesucht werden, sondern wird seitens der Friedhofsverwaltung zugewiesen und ist in der Regel finanziell gesehen günstiger als ein Wahlgrab. In einem solchen Reihengrab ist jeweils nur die
Beisetzung eines Verstorbenen zulässig. Eine Verlängerung nach Ablauf der Ruhefrist ist nicht vorgesehen, unter Umständen kann jedoch eine Umbettung vorgenommen werden. Die zusätzliche Beisetzung von Urnen in einem Reihengrab ist grundsätzlich nicht möglich. Genau wie beim Wahlgrab ist jedoch auch beim Reihengrad die individuelle Gestaltung der Grabstätte entsprechend der geltenden Friedhofssatzung möglich. Das
Rasenreihengrab ist eine Spezialform der Reihengrabstätte. Auch hier wird die Lage seitens der Friedhofsverwaltung zugewiesen. Die einzelne Grabstelle wird mit einer direkt auf der Rasenfläche liegende Namensplatte versehen. Die Pflege der Grabstätte wird vom Personal des Friedhofs übernommen. Das individuelle Ausschmücken der jeweiligen Grabstätte ist grundsätzlich nicht zulässig. Zumeist biete jedoch ein zentrales Denkmal innerhalb des Grabfeldes den Angehörigen die Möglichkeit, dort Blumen
abzulegen. Eine Variante der Rasenreihengrabstätte mit Namensplatte ist die reine Rasenreihengrabstätte. Die einzelnen Gräber werden hier nicht mit einer Namensplatte gekennzeichnet, sondern sind anonym. Die Pflege der der Grabstätte wird ebenfalls vom Personal des Friedhofs übernommen. Von vielen Gemeinden wird dabei jedoch festgelegt, dass zur Wahrung der Anonymität keine Angehörigen an der Beisetzung
teilnehmen dürfen. Dies sollte bei der Entscheidung für eine anonyme Grabstätte unbedingt bedacht werden. Vielen Menschen erschwert es das Abschiednehmen und die folgende Trauerarbeit, wenn ihnen kein konkreter Ort der Trauer zur Verfügung steht. Außerdem ist die Beisetzung von Ehepaaren nebeneinander bei einer anonymen Beisetzung in der Regel nicht möglich, da die jeweiligen Grabstätten seitens der Friedhofsverwaltung zugewiesen werden. Wer eine anonyme Beisetzung in Erwägung zieht, der sollte
darüber in jedem Fall bereits im Vorfeld offen mit seinen Angehörigen sprechen. Hilfreich kann es auch sein, gemeinsam mit uns als Bestattern die grüne Wiese des Grabfeldes zu besuchen, um so eine bewusste Entscheidung fällen zu können. Gerne stellen wir als Firma Bestattungen Stoß Ihnen im persönlichen und individuellen Gespräch weitere Informationen zur Verfügung, insbesondere zu den speziellen örtlichen Gegebenheiten und möglichen Varianten. Mitglied der Landesinnung Bestatter Baden-Württemberg |