Deutsche wohnen wer ist für schädling bekämpfen

Motten im Kleiderschrank, Silberfische im Bad, Mäuse in der Küche - im Frühling vermehrt sich draußen das Getier und nistet sich auf der Suche nach Nahrung in Häusern und Wohnungen ein. Haben sich ein paar einzelne Ameisen auf dem Küchentisch verirrt, sollte man nicht gleich panisch die Hausverwaltung anrufen. Nehmen die Eindringlinge aber überhand oder treten sogar gesundheitsgefährdende Schädlinge auf, ist schnelles Handeln geboten. Denn Ungeziefer wie Kakerlaken, Ratten oder Bettwanzen können Krankheiten übertragen oder giftig sein wie der Eichenprozessionsspinner.

Deutsche wohnen wer ist für schädling bekämpfen

Der Mieter muss die Ungezieferplage dem Vermieter melden und ihm so die Möglichkeit geben, das Problem in einer gesetzten Frist zu beheben. Der Vermieter sollte dann einen Kammerjäger beauftragen, den er bei einer einmaligen Schädlingsbekämpfung in der Regel selbst bezahlen muss. Beherbergen die vermieteten Räume Getier, handelt es sich mietrechtlich um einen Sachmangel an der Wohnung. Der Vermieter ist verpflichtet, die Wohnung während der Dauer des Mietvertrags in ordnungsgemäßem Zustand zu erhalten, daher muss er sich um die Schädlingsbekämpfung kümmern. Doch es gibt eine Ausnahme: Hat der Mieter die ungebetenen Gäste beim Umzug eingeschleppt oder sie durch gehorteten Müll in seiner Messiewohnung angelockt, ist er für den Befall verantwortlich und muss sowohl die Schädlingsbekämpfung bezahlen als auch für den entstandenen Schaden haften.

Bleibt der Vermieter auch nach Ablauf der Frist untätig, darf der Mieter selbst einen Kammerjäger beauftragen und dem Vermieter die Kosten in Rechnung stellen. Der Bewohner kann auch eine Mietminderung verlangen, wenn er sich durch den Befall stark eingeschränkt fühlt. Ob diese berechtigt ist und wie hoch sie ausfällt, entscheiden die Gerichte von Fall zu Fall. Ausschlaggebend ist, ob der Befall nach Ansicht der Richter bloß kleine Unannehmlichkeiten bereitet oder die Wohnqualität erheblich beeinträchtigt. Bei erheblichem Mottenbefall gestattete das Amtsgericht Bremen etwa eine Mietminderung von 25 Prozent. Führen Ungezieferbefall und fehlerhafte Schädlingsbekämpfung des Vermieters dazu, dass der Aufenthalt in der Wohnung unerträglich wird, kann die Miete laut einem Urteil des Amtsgerichts Aachen sogar bis auf null Euro gemindert werden.

Vermieter kann Kosten für Kammerjäger auf Betriebskosten umlegen

Entstandene Schäden wie angenagte Möbel und von Motten zerfressene Kleidung muss der Vermieter nur erstatten, wenn der Mieter ihm die Schuld an der Plage nachweisen kann. Hat der Eigentümer dem Mieter vor Unterzeichnung des Vertrages allerdings verschwiegen, dass die Wohnung von Ungeziefer befallen ist und die Beseitigungsversuche erfolglos waren, ist er dem Mieter gegenüber immer zu Schadenersatz verpflichtet. Auch wenn der Mieter zeitweise seine Wohnung verlassen muss, weil die Schädlingsbekämpfungsfirma etwa Ungezieferspray versprüht hat, muss der Vermieter eine Ersatzunterkunft bezahlen. Versäumt der Mieter im Gegenzug, den Eigentümer über den Befall zu informieren, oder wird die Wohnung durch Maßnahmen des Mieters unvermietbar oder vorübergehend unbewohnbar, muss der Mieter den Schaden des Vermieters ersetzen.

Die Kosten für den Kammerjäger darf der Vermieter laut Betriebskostenverordnung grundsätzlich auf den Mieter umlegen. Der Bewohner muss aber nur dann einen Teil dieser Kosten tragen, wenn der Vermieter die Tierchen regelmäßig und laufend vorbeugend bekämpft - etwa, weil sich ein Restaurant oder eine Bäckerei im Erdgeschoss befindet. Bauliche Mängel begünstigen den Befall durch Ungeziefer. Der Vermieter ist daher verpflichtet, Maßnahmen am Gebäude zu ergreifen, damit etwa Motten und Ameisen nicht durch Mauerritzen und undichte Türen oder Fensterrahmen eindringen. Stehen Klauseln im Mietervertrag, die den Mieter für die Schädlingsbekämpfung verantwortlich machen oder nach denen der Mieter für Schäden haftet, die durch das Beseitigen von Ungeziefer entstehen, dann sind diese unwirksam.

Wer muss den Schädlingsbekämpfer bezahlen?

Die Kosten, die bei einer einmaligen und akuten Schädlingsbekämpfung entstehen, trägt immer Ihr Vermieter. Die einzige Ausnahme: Ihr Vermieter kann schlüssig nachweisen, dass Sie selbst als Mieter den Schädlingsbefall in der Wohnung zu verschulden haben.

Wer darf Schädlinge bekämpfen?

Beschreibung. Schädlingsbekämpfer sind ausgebildete, sachkundige Fachkräfte, die Schädlinge bekämpfen bzw. bei der Vorbeugung von Schädlingsbefall mitwirken. Sie sollten eine Prüfurkunde der Industrie- und Handelskammer (IHK) oder zumindest einen Sachkundenachweis vorlegen können.

Wer muss Mäuse bekämpfen Mieter oder Vermieter?

Mieter sollten keine eigenen Maßnahmen gegen einen Mäusebefall ergreifen. Die Beseitigung eines stärkeren Schädlingsbefalls ist die Aufgabe des Vermieters, gleichgültig, welche Ursache der Befall hat.

Wer haftet bei Schädlingsbefall?

Meldet ein Mieter einen Mangel, z.B. einen Schädlingsbefall, nicht rechtzeitig, haftet er für den zusätzlichen Schaden, der dem Vermieter daraus entsteht. Art. 257h: Der Mieter muss Arbeiten in der Wohnung dulden, wenn sie zur Beseitigung von Mängeln oder von Schäden nötig sind.