Darf man Datteln nach Deutschland einführen

Auch wenn sie flugsicherheitstechnisch unproblematisch wären: Aufgrund der per 1. Januar 2020 in Kraft getretenen Pflanzengesundheitsverordnung sind auch unverarbeitete Früchte nicht mehr immer ein legales Mitbringsel, da die pflanzengesundheitsrechtlichen Vorschriften für Importe aus Ländern ausserhalb der EU und einigen Gebieten der EU verschärft wurden.

Einfuhr von Obst aus der EU

Die Einfuhr von unverarbeiteten Früchten aus der EU und aus dem Fürstentum Liechtenstein zum Privatgebrauch ist grundsätzlich erlaubt, da die Schweiz, das Fürstentum Liechtenstein und die EU einen pflanzengesundheitlichen Raum bilden. Dies gilt allerdings nicht für die Kanarischen Inseln, Ceuta, Melilla sowie Frankreichs Überseedepartemente und –territorien. Diese Inseln und Gebiete gelten als Drittländer, weswegen für den Import die strengeren Regeln betreffend die Einfuhr aus Nicht-EU-Ländern zur Anwendung kommen. Dies betrifft auch die Einfuhr zum Eigengebrauch, da mit der neuen Pflanzengesundheitsverordnung die entsprechenden Erleichterungen aufgehoben wurden.

Einfuhr von Obst von ausserhalb der EU

Reisen Sie von ausserhalb der EU oder des Fürstentums Liechtensteins ein, dürfen Sie lediglich Ananas, Kokosnüsse, Durians, Bananen und Datteln frei einführen.

Für alle anderen Früchte, selbst wenn Sie sie nur zum Eigengebrauch einführen - sofern für sie nicht ohnehin ein Einfuhrverbot gilt - benötigen Sie ein Pflanzengesundheitszeugnis. Um dieses zu erhalten, müssen Sie den Pflanzenschutzdienst des Ursprungslandes kontaktieren. Spätesten da werden Sie meist merken, dass dies ein sehr aufwendiges Verfahren ist, welches sich für ein Souvenir in der Regel nicht lohnt. Falls Sie das nicht abschreckt und Sie über ein Pflanzengesundheitszeugnis verfügen, müssen Sie Ihr Souvenir spätestens am Tag vor der Einfuhr beim Eidgenössischen Pflanzenschutzdienst anmelden.

Gießen (dpa/tmn) - Von Urlaubsreisen außerhalb der EU vermeintlich harmlose Souvenirs wie Pflanzen, Früchte und Samen mitzubringen, kann Reisenden Probleme bringen. Dies ist nicht immer erlaubt und kann schnell teuer werden, teilt der Pflanzenschutzdienst beim Gießener Regierungspräsidium mit. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter führen am Frankfurter Flughafen entsprechende Kontrollen durch.

Um Geldbußen und die Vernichtung mitgebrachter Pflanzen zu vermeiden, sollen Reisende sich genau über die Einfuhrbestimmungen informieren. Für die Einfuhr vieler Pflanzen und Pflanzenteile gibt es Vorschriften. Das soll den Import von Schädlingen oder Pflanzenkrankheiten verhindern. In einer einzelnen Frucht können etwa mehrere Dutzend Fruchtfliegen oder Larven stecken, die sich dann weiterverbreiten können. Das kann verheerende Folgen für Umwelt und Landwirtschaft haben.

Für die Einfuhr ist oft ein Pflanzengesundheitszeugnis nötig

Für die Einfuhr pflanzlicher Produkte aus Ländern außerhalb der Europäischen Union benötigt man in aller Regel ein sogenanntes Pflanzengesundheitszeugnis aus dem Ursprungsland. Hierunter fallen den Angaben nach unter anderem frisches Obst, Gemüse, Schnittblumen und Samen. Ein Behandlungshinweis auf der Ware, zum Beispiel "fumigated" (deutsch: desinfiziert), reiche alleine nicht aus.

Fehlt dieses Zeugnis, kommt es für Reisende zu Konsequenzen: "Sie müssen die oftmals teuer bezahlten Urlaubsmitbringsel am Flughafen abgeben und vernichten lassen", sagt Alexander Grüner vom Pflanzenschutzteam. Zudem fällt eine Gebühr an, die direkt vor Ort bezahlt werden muss.

Für fünf Früchte gibt es Ausnahmen: Ananas, Kokosnuss, Dattel, Durian und Banane können auch ohne Gesundheitszeugnis mitgebracht werden.

Bei diesem Thema sind mehrere Faktoren von Bedeutung. Grundsätzlich unterscheidet der Zoll zwischen Lebensmitteln

  • tierischen Ursprungs (zum Beispiel Schinken, Käse) und
  • nichttierischen Ursprungs (etwa Früchte, Nüsse).

Von Bedeutung ist auch, ob du innerhalb Europas reist oder von einem anderen Kontinent zurückkehrst. Übrigens gehören auch Nahrungsergänzungsmittel zu den Lebensmitteln, eventuell sogar zu den Arzneimitteln.

Entscheidend ist bei der Einreise ihre Einstufung in Deutschland, nicht im Herstellerland.

Generell gilt beim Zoll die Devise: Die Einfuhr von Lebensmitteln zum eigenen Gebrauch ist grundsätzlich zulässig. Es gibt aber einige Ausnahmen, über die sich Reisende vorab genau informieren sollten. So bestehen zum Beispiel spezielle Mengenbegrenzungen bei Speisepilzen und Kaviar vom Stör. Die Einfuhr von Kartoffeln ist im Reiseverkehr grundsätzlich verboten. Dadurch soll die Verbreitung der bakteriellen Ringfäule verhindert werden.

Einfuhr von Lebensmitteln aus Nicht-EU-Ländern

Besonders streng sind die Zollbestimmungen bei Einreisen aus Ländern, die nicht Mitglied der Europäischen Union sind. Dabei gilt für Urlaubssouvenirs wie für Gewerbeeinfuhren dieselbe Regelung: Selbst kleine Mengen müssen einer genauen Kontrolle unterzogen werden. Vor allem bei tierischen Produkten wie Fleisch, Wurst, Milch oder Käse ist die Gefahr groß, dass übertragbare Tierseuchen eingeschleppt werden. Entsprechend hoch sind die veterinärrechtlichen Anforderungen an die Lebensmittel. Die Einreise in die EU mit tierischen Erzeugnissen ist nur an bestimmten Eingangsstellen erlaubt, an denen ein Veterinär anwesend ist. Die Urlauber benötigen eine Gesundheitsbescheinigung sowie gültige Begleitdokumente. Außerdem müssen sie einer nochmaligen Prüfung in Deutschland zustimmen. Während also bei der Rückkehr aus Nicht-EU-Ländern weitgehend auf kulinarische Souvenirs verzichtet werden sollte, gibt es zum Glück einige Ausnahmen. Erlaubt sind zum Beispiel Nahrungsmittel, die nur geringe Mengen Milch oder Sahne enthalten, zum Beispiel Kekse, Schokolade oder Sahnebonbons. Keine Probleme hat der Zoll auch mit Lebensmitteln tierischen Ursprungs wie zum Beispiel Honig, die kein Fleisch oder Milch beziehungsweise Milcherzeugnisse enthalten. Hier sind Waren bis zu einem Gewicht von zwei Kilogramm erlaubt. Fisch (frisch oder geräuchert) sowie bestimmte Krustentiere wie Garnelen und Hummer sind bis zu einem Gesamtgewicht von sogar 20 Kilogramm gestattet. Für die Einfuhr aus Island, Grönland und den Färöer Inseln gelten gesonderte Höchstmengen.

Einfuhr von Lebensmitteln innerhalb der EU

Europareisende können das Ganze etwas entspannter angehen: Serrano-Schinken aus Spanien oder ein Stück Käse aus Frankreich dürfen in jedem Fall mit ins Gepäck. Auch bei Alkohol sind die Bestimmungen lockerer: Bis zu zehn Liter Schnaps sind zollfrei erlaubt, während aus Nicht-EU-Ländern nur ein Liter mitgebracht werden darf. Grundsätzlich sollten Flugreisende immer den Maximalwert für Einfuhren im Auge behalten - dieser darf 430 Euro nicht übersteigen, egal, ob es sich um Lebensmittel, Kleidung oder Technik handelt. Auf Kinder oder Jugendliche unter 15 Jahren entfällt ein maximaler Warenwert von 175 Euro.

FAQ: Was darf ich einführen und was nicht?

Welche Lebensmittel darf man nach Deutschland einführen?

Welche Lebensmittel aus dem Ausland nach Deutschland eingeführt werden dürfen, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Erstens ist entscheidend, ob das Lebensmittel tierischen oder nichttierischen Ursprungs ist. Und zweitens spielt es eine Rolle, ob du aus einem Land der EU oder von außerhalb der EU einreist.

Darf ich Schinken aus Spanien einführen?

Sofern der Schinken aus Spanien ausschließlich für den Eigenbedarf nach Deutschland eingeführt wird, ist dies erlaubt.

Darf ich Käse nach Deutschland einführen?

Wenn du aus einem Land des Zollgebietes der EU nach Deutschland einreist, darfst du Käse, zum Beispiel aus Frankreich oder aus Spanien, problemlos für den Eigenbedarf einführen. Auch wenn die Schweiz kein Mitglied der EU ist, gehört sie neben Andorra, Island, Liechtenstein, Norwegen und San Marino zum Zollgebiet der EU. Demnach darf auch Schweizer Käse nach Deutschland eingeführt werden. Außerhalb des EU-Zollgebietes kann es bei der Einfuhr von Käse nach Deutschland zu erheblichen Problemen kommen.

Darf man Nüsse nach Deutschland einführen?

Nüsse dürfen aus dem Ausland nach Deutschland eingeführt werden, da es ein Lebensmittel nichttierischen Ursprungs ist.

Welche Zollbestimmungen gelten bei Lebensmitteln aus Griechenland?

Da Griechenland Teil des EU-Zollgebietes ist dürfen Lebensmittel für den Eigenbedarf bis zu einem Wert von 430 Euro und Schnaps bis zu 10 Litern pro Flugreisendem nach Deutschland eingeführt werden. Für Jugendliche bis 15 Jahren gilt ein Wert von 175 Euro.

Welche Früchte darf man nach Deutschland einführen?

Früchte, u.a. Zitrus (nur ohne Blätter), Man- go, Annone (Rahmapfel), Äpfel, Birnen, Pflaumen, Guaven, Passionfüchte … Ja, aber ein gültiges Pflanzengesundheits- zeugnis ist für die Einfuhr geregelter Früchte notwendig.

Welche Lebensmittel darf ich nicht in Deutschland einführen?

Dies sind zum Beispiel:.
Wildpilze. ... .
Kartoffeln. ... .
Kaviar vom Stör. ... .
Nahrungsergänzungsmittel. ... .
Lebens- und Futtermittel tierischer Herkunft. ... .
Lebens- und Futtermittel nicht tierischer Herkunft..

Welche Lebensmittel darf man nach Deutschland mitbringen?

Erlaubt sind zum Beispiel Nahrungsmittel, die nur geringe Mengen Milch oder Sahne enthalten, zum Beispiel Kekse, Schokolade oder Sahnebonbons. Keine Probleme hat der Zoll auch mit Lebensmitteln tierischen Ursprungs wie zum Beispiel Honig, die kein Fleisch oder Milch beziehungsweise Milcherzeugnisse enthalten.

Welche Lebensmittel dürfen nicht in die EU eingeführt werden?

Wenn Sie aus einem Nicht-EU-Land in die EU reisen, dürfen Sie keinerlei Fleisch- oder Milcherzeugnisse mitführen. Sie können jedoch eine begrenzte Menge Obst und Gemüse sowie Eier, Eierzeugnisse und Honig mitführen. Begrenzte Mengen von Fisch oder Fischerzeugnissen sind ebenfalls zulässig.