Bis wann kann man briefwahl abgeben

Bei allen Wahlen können Sie auch per Briefwahl wählen. Die Unterlagen können Sie mit dem der Wahlbenachrichtigung beigefügten Vordruck oder vielerorts auch direkt über das Internet bei Ihrer Gemeindeverwaltung anfordern.

Fordern Sie Ihre Briefwahlunterlagen bitte möglichst frühzeitig an. Sowohl die Übersendung der Unterlagen an Sie als auch die Rücksendung des Wahlbriefs können einige Zeit dauern, vor allem bei Versendung ins Ausland. Wer Briefwahlunterlagen für eine andere Person beantragen oder abholen will, benötigt hierzu eine schriftliche Vollmacht. Die Briefwahlunterlagen werden Ihnen übersandt, sobald die Stimmzettel vorliegen.

Bei der Ausübung der Briefwahl beachten Sie bitte die mitübersandten Hinweise genau. Andernfalls besteht die Gefahr, dass Ihre Stimmabgabe ungültig ist!

Der rote (bei Kommunalwahlen teilweise auch gelbe) Wahlbrief muss am Wahlsonntag bis zum Ende der Wahlzeit (spätestens 18:00 Uhr) bei der auf dem Umschlag angegebenen Stelle sein. Für die rechtzeitige Rücksendung müssen Sie selbst sorgen. Bei Versand durch ein Postunternehmen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland sollte der Wahlbrief spätestens am Donnerstag vor der Wahl aufgegeben werden, bei entfernter liegenden Orten noch früher, da sonst nicht mit einer rechtzeitigen Zustellung gerechnet werden kann. Außerhalb der Bundesrepublik Deutschland sollte der Wahlbrief möglichst bald bei einem Postamt per Luftpostbeförderung aufgegeben werden. Sie können den Wahlbrief auch bei der angegebenen Stelle abgeben. Dies ist vor allem dann zu empfehlen, wenn der rechtzeitige Eingang bei Versand durch das Postunternehmen nicht mehr sicher ist. Bei verspätetem Eingang kann Ihre Stimmabgabe nicht berücksichtigt werden.

Sie k�nnen eine Wahlkarte beantragen, wenn Sie am Wahltag Ihre Stimme voraussichtlich nicht im zust�ndigen Wahllokal abgeben k�nnen.

Mit einer Wahlkarte k�nnen Sie

  • in einem beliebigen Wahlkarten-Wahllokal w�hlen oder
  • per Briefwahl im Inland oder Ausland Ihre Stimme abgeben.

Sie k�nnen die Wahlkarte pers�nlich, schriftlich oder online beantragen. Ein Online-Formular f�r die n�chste Wahl steht ab der Ausschreibung der Wahl auf dieser Seite zur Verf�gung.

Wenn Sie die Wahlkarte pers�nlich oder schriftlich beantragen, beachten Sie bitte die erforderlichen Unterlagen.

Allgemeine Informationen

Beantragung der Wahlkarte

Sie k�nnen eine Wahlkarte auf mehrere Arten beantragen:

  • Online-Antrag
  • Online-Antrag mit Handy-Signatur
  • Formloser schriftlicher Antrag per Brief, E-Mail oder Fax an Ihr zust�ndiges Wahlreferat
  • Pers�nlicher Antrag vor Ort im zust�ndigen Wahlreferat

Ein telefonischer Antrag ist nicht m�glich.

Wenn Sie Ihren Wahlkartenantrag dem zust�ndigen Wahlreferat nicht selbst �bermitteln k�nnen, kann dies auch eine andere Person f�r Sie �bernehmen. Sie m�ssen Ihren Wahlkartenantrag jedoch vorher unbedingt pers�nlich unterschreiben. Soll diese Person die Wahlkarte im Wahlreferat abholen d�rfen, m�ssen Sie das im schriftlichen Antrag angeben.

Ben�tigen Sie den Besuch einer mobilen Wahlkommission? Dann stellen Sie bitte einen Wahlkartenantrag inklusive Besuch einer mobilen Wahlkommission. Haben Sie bereits eine Wahlkarte erhalten, ben�tigen aber zus�tzlich den Besuch einer mobilen Wahlkommission? Dann wenden Sie sich bitte an Ihr zust�ndiges Wahlreferat.

Zustellung der Wahlkarte

  • Die Wahlkarte wird per Post an Ihre Wohnadresse geschickt. Wenn die Wahlkarte an eine andere Adresse geschickt werden soll, m�ssen Sie die gew�nschte Adresse im Antrag angeben.
  • Die Wahlkarte kann Ihnen nicht per E-Mail oder per Fax zugeschickt werden.

Wahlkarten werden aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen als "Einschreiben" versendet. Davon ausgenommen sind nur Wahlkarten, die mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (Handy-Signatur) beantragt werden. Bei diesen Antr�gen k�nnen Sie ausw�hlen, ob die Wahlkarte eingeschrieben oder nicht eingeschrieben versendet werden soll. Wenn Sie die Wahlkarte nicht eingeschrieben versenden lassen, erfolgt die Zustellung auf Ihre eigene Gefahr. Ein Duplikat f�r eine auf dem Postweg verloren gegangene Wahlkarte darf nicht ausgestellt werden.

Datenschutz

Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information

Voraussetzungen

Eine Wahlkarte k�nnen Sie beantragen, wenn Sie

  • f�r die jeweilige Wahl wahlberechtigt sind und
  • am Wahltag voraussichtlich Ihre Stimme nicht im zust�ndigen Wahllokal abgeben k�nnen.

Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn Sie am Wahltag arbeiten, nicht in Wien sein werden oder aus gesundheitlichen Gr�nden nicht in Ihr Wahllokal kommen k�nnen.

Fristen und Termine

Am schnellsten erhalten Sie Ihre Wahlkarte, wenn Sie diese pers�nlich im zust�ndigen Wahlreferat abholen. Wenn Sie eine Zustellung der Wahlkarte w�nschen, bedenken Sie auch die Dauer des Postweges. Beantragen Sie Ihre Wahlkarte daher rechtzeitig.

Die Versendung der Wahlkarte erfolgt in der Regel per Einschreiben.

Letztm�gliche Termine f�r einen Wahlkartenantrag

  • Schriftlicher Antrag oder Online-Antrag: am 4. Tag vor dem Wahltag
  • Pers�nlicher Antrag: am 2. Tag vor dem Wahltag, 12 Uhr

Termine f�r die Stimmabgabe mit einer Wahlkarte

  • Mit der Wahlkarte k�nnen Sie am Wahltag in einem beliebigen Wahlkarten-Wahllokal Ihre Stimme abgeben.
  • Wenn Sie mittels Briefwahl w�hlen, muss die Wahlkarte bis sp�testens am Wahltag, 17 Uhr, bei der zust�ndigen Bezirkswahlbeh�rde eintreffen (zum Beispiel per Post, per Botin/Boten oder durch pers�nliche Abgabe).
  • Eine f�r die Briefwahl verwendete Wahlkarte k�nnen Sie aber auch am Wahltag in einem beliebigen Wahllokal w�hrend der �ffnungszeiten der Wahllokale und bei jeder Bezirkswahlbeh�rde bis 17 Uhr abgeben.

Zust�ndige Stelle

Zust�ndiges Wahlreferat des Magistratischen Bezirksamts

Erforderliche Unterlagen

Bei einem pers�nlichen Antrag m�ssen Sie ein Identit�tsdokument mitnehmen, zum Beispiel Reisepass, Personalausweis oder F�hrerschein. Die Wahlkarte k�nnen Sie ab Beginn der Ausstellung (rund 4 Wochen vor dem Wahltag) nach einer kurzen Wartezeit sofort mitnehmen.

Bei einem schriftlichen Antrag sind folgende Angaben bzw. Beilagen unbedingt notwendig:

  • Begr�ndung, warum eine Wahlkarte ben�tigt wird (zum Beispiel, weil Sie nicht in Wien sein werden oder aus beruflichen oder gesundheitlichen Gr�nden nicht ins Wahllokal kommen k�nnen).
  • Vor- und Familienname
  • Geburtsdatum und Geburtsort
  • Nachweis der Identit�t:
    • Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises oder
    • Angabe der Reisepass-, Personalausweis- oder F�hrerscheinnummer oder
    • Qualifizierte elektronische Signatur (Handy-Signatur)
  • Wohnadresse (Hauptwohnsitz)
  • Zustelladresse, wenn die Wahlkarte nicht an die Wohnadresse geschickt werden soll (zum Beispiel die Arbeitsadresse). Wenn Sie keine Zustelladresse angeben, wird die Wahlkarte an Ihre Wohnadresse geschickt.

Kosten und Zahlung

Keine

Zus�tzliche Informationen

Wenn Sie eine Wahlkarte beantragt und erhalten haben, d�rfen Sie nur mit der Wahlkarte an der Wahl teilnehmen. Die Wahlkarte m�ssen Sie auch bei einer Stimmabgabe in Ihrem zust�ndigen Wahllokal unbedingt mitbringen.

Sie bekommen keine neue Wahlkarte, wenn Sie Ihre Wahlkarte verlieren. Ein Duplikat darf nicht ausgestellt werden.