1. Das Wichtigste in KürzeUnter dem Begriff Physiotherapie werden verschiedene aktive und passive Therapieformen zusammengefasst. Grob wird zwischen Bewegungstherapie (z.B. Krankengymnastik) und physikalischer Therapie (z.B. Massagen, Bäder) unterschieden. Die Bewegungstherapie findet mit Unterstützung und unter Anleitung von Physiotherapeuten statt. Die physikalische Therapie erfolgt durch Masseure und medizinische Bademeister. Erfolgt die Physiotherapie auf ärztliche Verordnung, werden die Kosten von der Krankenkasse übernommen. Show
2. ZieleDas Hauptziel der Physiotherapie ist, die Leistungsfähigkeit des gesamten Organismus zu verbessern oder wiederherzustellen. Im Therapieplan werden die Ziele der Therapie aufgrund der ärztlichen Verordnung und der Untersuchung durch den Physiotherapeuten erfasst. Ziele der Therapie sind z.B.:
3. AnwendungsbereichePrävention: Zur Vorbeugung der Entstehung von Erkrankungen oder der Rückkehr vorausgegangener Erkrankungen. Therapie: Behandlung akuter und chronischer Erkrankungen, ergänzend zu anderen Behandlungsmaßnahmen. Rehabilitation: Wiederherstellung von Fähigkeiten, die eine Teilnahme am täglichen Leben trotz körperlicher Beeinträchtigungen ermöglichen. Ziel ist das Ausgleichen und Mindern von krankheitsbedingten Funktionsverlusten. 4. Verordnung und ZuzahlungDie Maßnahmen der Physiotherapie zählen zu den sog. Heilmitteln. Alle erstattungsfähigen Heilmittel werden vertraglich in der Heilmittel-Richtline vereinbart und im Heilmittelkatalog festgehalten. Physiotherapie muss von einem Arzt verordnet werden. Wenn auf der Verordnung keine Angaben über einen Behandlungsbeginn gemacht wurden, muss die Physiotherapie innerhalb von 28 Tagen begonnen werden. In der Regel müssen Patienten, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, 10% der Kosten, zuzüglich 10 € je Verordnung zuzahlen. Näheres zu den erstattungsfähigen Heilmitteln im Allgemeinen, Kostenübernahme und Zuzahlungen unter Heilmittel. 5. TherapienDie Maßnahmen der Physiotherapie werden im Heilmittelkatalog (Näheres unter Heilmittel) näher definiert. Es sind nur solche Heilmittel verordnungsfähig, deren therapeutischer Nutzen nachgewiesen ist und die nicht ausschließlich der persönlichen Lebensführung dienen (z.B. Ganzkörpermassagen ohne konkreten therapeutischen Nutzen). Vor der erstmaligen Verordnung muss eine ärztliche Untersuchung erfolgen. Zudem wird zu Beginn der Therapie ein individueller Behandlungsplan erstellt. Er muss die Indikation, das Therapieziel sowie das Ergebnis der Behandlung beinhalten. Folgende Therapien sind verordnungsfähig: Massagetherapie
Bewegungstherapie
Traktionsbehandlung (Ausüben einer ziehenden Bewegung auf das zu behandelnde Gelenk) Elektrotherapie (Elektrostimulation zur Lockerung der Muskulatur) Kohlensäurebäder und Kohlensäuregasbäder (Voll- oder Teilbäder) Inhalationstherapie Thermotherapie (Wärme-/Kältetherapie) Standardisierte Kombinationen von Maßnahmen der Physikalischen Therapie („Standardisierte Heilmittelkombinationen“): 5.1. PraxistippErklärungen zu den einzelnen Maßnahmen finden Sie in den Heilmittel-Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses unter www.g-ba.de > Richtlinien > Heilmittel-Richtlinie. 6. DauerDie Dauer der Verordnung ist abhängig von der Erkrankung und der Leitsymptomatik und ist im Heilmittelkatalog vorgegeben. Je nach Diagnose und Symptomatik ist ein Ziel für die Therapie festgelegt. Zudem sind die Art der Heilmittel und die Verordnungsmenge zugeordnet (Höchstmenge je Verordnung und Orientierende Behandlungsmenge, weitere Information unter Heilmittel). Bei der Heilmittelverordnung wird in vorrangige und ergänzende Heilmittel unterschieden. Auch eine Kombination der Heilmittel ist möglich (siehe Standardisierte Heilmittelkombinationen). Häufig sind die vorrangigen Heilmittel allgemeine Krankengymnastik, gerätegestützte Krankengymnastik, manuelle Therapie oder klassische Massagetherapie. In der Regel gelten folgende Verordnungsmengen:
Die Angaben entsprechen den Richtwerten des Heilmittelkatalogs und können unter www.g-ba.de > Richtlinien > Heilmittel-Richtlinie > Heilmittelkatalog detaillierter eingesehen werden. 6.1. Praxistipps
7. Wer hilft weiter?Krankenkassen und Unfallversicherungsträger. 8. Verwandte LinksHeilmittel Heilmittel > Therapiebesuch zu Hause Chronische Schmerzen Krankheiten Frühförderung von Kindern mit Behinderungen Wie oft zur Physiotherapie?Wie oft muss ich zur Physiotherapie? Je nach Ihrer Diagnose und Beschwerdebild legt dein Arzt die Anzahl der Behandlungen fest. In den meisten Fällen variieren diese von 6 bis 18 Behandlungen abbhängig von der Erkrankung und der Leitsymptomatik.
Wie oft Physiotherapie in der Woche sinnvoll?Wie oft muss die Krankengymnastik pro Woche durchgeführt werden? Je nach Ihrer Diagnose legt Ihr Arzt die Anzahl der Behandlungen fest. Nach meinen Erfahrungen sind zwei bis vier Therapien pro Woche sinnvoll. Sie mobilisieren Ihre Selbstheilungskräfte am besten, wenn Sie zwischen Aktivität und Pausen wechseln.
Was ist der Unterschied zwischen Krankengymnastik und Physio?Physiotherapie ist also mehr als Krankengymnastik. Sie beschäftigt sich einerseits mit den physiotherapeutischen Verfahren der Bewegungstherapie, als auch mit der physikalischen Therapie.
Kann man einfach so zum Physiotherapeut?Warum kann man eigentlich nicht direkt zum Therapeuten gehen? Geregelt ist das im Sozialgesetzbuch und Heilpraktikergesetz. Der Arzt muss die Physiotherapie verordnen, damit der Therapeut behandeln darf. Auf einer solchen Verordnung ist genau festgelegt, wie und wie oft behandelt werden soll.
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